polnische Zulassung

BMW 3er E36

Hi Leute hab schon das ganze Internet durchgesucht ob ich hier in D mit Polnischer Zulassung fahren darf , ich tue es nämlich schon das Auto gehört meiner Schwester die in Polen wohnt ich habe aber deutschen pass und bin hier in gemeldet , hab polnische kennzeichen und schein usw. für den BMW , nicht das sie mich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen weiss da jemand genaueres? einer sagte mir das man 1 Jahr lang hier rumfahren kann ohne abmelden fährt man jedoch in diesem jahr nach Polen fängt die zeit nochmal neu an das wäre ja geil!

Danke und gruss Adam

Beste Antwort im Thema

Ich erkläre es euch an dem Beispiel Polen. Bevor Polen in die EU eingetreten ist, durfte ein Inländer nur ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen führen, wenn er es beim Finanzamt gemeldet hat. Durch das melden beim Finanzamt musste er ab dem Tag, an dem der die Grenze nach Deutschland überschritten hatte, Steuern für das Fahrzeug zahlen. Es war Steuerfrei, wenn der ausländische Fahrzeughalter sich mit im Fahrzeug befand. So war es vor dem beitritt. Jetzt ist es so, dass die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für PKW und Anhänger durch eine Veilzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert wurde, die nach § 15 I Nr.7 KraftStG mit allen EU Staaten vereinbart worden ist. Nach diesem Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit. Als „vorübergehender Aufenthalt„ gilt ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug von einem Inländer oder Auslländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397;1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Da Deutschland und Polen Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die „Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr„ sind. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum privaten und den vorübergehenden Aufenthalt Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt.
Polen hat das Doppelbesteuerungsabkommen am 18.12.1972 mit Deutschland unterzeichnet und durch den Beitritt, reicht es wenn man nur noch in einem Staat die Fahrzeugsteuer zahlt. Daraus resultiert, dass ein Inländer ohne Probleme ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen hier führt darf, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter in Polen seine Steuern zahlt.
Deswegen müssen wir bei der Einführung von Waren seitdem Polen mit in der EU ist, auch keine Steuern mehr zahlen, was vor dem Beitritt anders war.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


Die deutsche Polizei darf lediglich bei akuter Verkehrsgefährdung z.B. durch defekte Bremsen u.ä. eingreifen.

ja ich meine schon extreme Gefährdungen so

US-Modelle und so sind ja auch erlaubt.

@ audi cabrio95:

Mich würde mal interessieren, wo Du diese Erkenntnisse herhast.

1. Da SickBoy84 nicht der Halter ist, ist er nicht steuerpflichtig, insofern ist eine Steuerhinterziehung gar nicht möglich. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Urteil, das ich mal gelesen habe. Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Spanien ist mit ihrem in Spanien angemeldeten Fahrzeug nach Deuschland gekommen und bei einer Polizeikontrolle wurde das Fahrzeug wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung stillgelegt. Der Halter hat dagegen geklagt und in allen Instanzen Recht bekommen.

2. Die Regelung mit der Standort-Ummeldung nach 3 Monaten gilt wie die gesamte StVZO nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.

3. Welche Rechtsgrundlage soll es Deiner Meinung dafür geben, daß ein ausländisches Fahrzeug nur in Deutschland sein darf, wenn sich der Halter ebenfalls in Deutschland befindet? Das ist alleine schon deshalb totaler Blödsinn, da das ja bedeuten würde, daß man z.B. mit einem Leihwagen nicht nach Deutschland einreisen darf.

4. Da wie schon gesagt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge die StVZO nicht gilt, ist auch jegliches Tuning kein Problem, solange es keine akute Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dies bedeutet zum einen, daß auf jeden Fall, alles was im Heimatland des Fahrzeuges legal ist auch hier geduldet werden muß, aber selbst im Heimatland nicht zulässiges kann (solange ebend keine akute Gefahr besteht) im Prinzip nicht beanstandet werden, da ja die deutschen Behörden keine Berechtigung haben, in Deutschland ausländisches Recht durchzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ audi cabrio95:

Mich würde mal interessieren, wo Du diese Erkenntnisse herhast.

Dann soll er es machen, ich habe zwei pässe, den deutschen und den polnischen,(hab aber in POlen keien Wohnsitz) und mir hat es nichts geholfen. Ich durfte hier in Hamburg alles schön bezahlen und nachzahlen.

Und man drohte mir sogar mit einen Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Nach entspr. Bezahlen von Gebühren, Steuern, Zinsen, Auslagen u.s.w., und natürlich einer Geldstraffe , wurde ich in Ruhe gelassen.

Was nicht automatisch heist, das das Finanzamt jetzt nicht ein Auge auf mich hat.(das nur so nebenbei)

Aber wie gesagt, er kann es ja ruhig machen.

Übrigens sollte er mit dem Fahrzeug jemals einen Unfall haben, was ich ihm nie wünschen würde, und dann noch womöglich schuld haben, tja dann hat er wirklich Pech, er darf nämlich alles selbst bezahlen, und das Auto wird beschlagnahmt, nach Polen überführt, und dort geht es in besitz des Staates (przechodzi na skarb Państwa) seine Schwester bekommt in Polen dann ein verfahren an den Hals und es wird dann richtig spassig..
Das ist nämlich eine relativ neue Reglung(Gesetz) in Polen. Und glaub mir, die Reglungen (Gesetze) sind dort ganz schön bescheiden. (ich bin nämlich aller paar Wochen drüben, und nicht nur zum einkaufen, sondern auch zum arbeiten).

Naja, vielleicht hat aber auch glück in D und ihm passiert nichts.

So, nun verschwinde ich wieder in meinen Teil des Forums 😁

Gruß

hej audi... und wann war das bitte schön? ich meine seit polen zur Eu gehört hat sich da was getan! soweit ich rausgefunden habe ist es so wenn man 2 wohnsitze hat einen in Polen einen hier in D und man länger als 3 oder 6 (weiss nicht mehr genau) in einem der Länder wohnt musss das Auto umgemeldet werden auf das land wo man länger wohnt das ist aber nicht der Fall wenn das Auto auf ein familienmitglied angemeldet ist , und die Versicherung in Polen meinte es gäbe keine Probleme bei Unfallen in Deuschland bzw anderen Ländern

gruss Adam

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von |dev^


jo das ist total legal.
kenne da auch n paar agenten...

Was sollen das für Agenten sein, für die das legal ist?

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95


Übrigens sollte er mit dem Fahrzeug jemals einen Unfall haben, was ich ihm nie wünschen würde, und dann noch womöglich schuld haben, tja dann hat er wirklich Pech, er darf nämlich alles selbst bezahlen, und das Auto wird beschlagnahmt, nach Polen überführt, und dort geht es in besitz des Staates (przechodzi na skarb Państwa) seine Schwester bekommt in Polen dann ein verfahren an den Hals und es wird dann richtig spassig..
Das ist nämlich eine relativ neue Reglung(Gesetz) in Polen. Und glaub mir, die Reglungen (Gesetze) sind dort ganz schön bescheiden. (ich bin nämlich aller paar Wochen drüben, und nicht nur zum einkaufen, sondern auch zum arbeiten).

Gruß

Riesen Blödsinn!!! Wo Du das her hast möchte ich gerne mal wissen. 🙂 Ich hab n paar polnische Kumpels und die wissen schon wie das so läuft in Polen.... und so wie Du es beschreibst läuft es jedenfalls nicht. Wieso sollte es auch? Wenn ich in Holland nen Unfall baue, dann zahlt meine Versicherung den Schaden und das wars dann. Warum sollte mein Auto auf einmal an die BRD gehen? 🙂 Ne also ist wirklich Non-Sense! Ausserdem hatte mein Kumpel mit seinem alten 5er hier schon nen Unfall (der Wohnt auch hier) und es war alles so ganz normal wie wenn ich in Holland n Bums baue!

die 3-Monats-Regel kenn ich auch von Griechenland und das ist bekanntlich schon etwas länger in der EU als Polen.
Und bei einem verschuldeten Unfall könnte es tatsächlich zu erheblichen Problemen führen,denn die Mindesthaftungssummen ausländischer Versicherungen sind häufig sehr gering . Dann kann es passieren, dass man bei einem Unfall im Ausland auf Reparaturkosten sitzen bleibt, obwohl der Unfallgegner Schuld hat.Oder bei einem Unfall hier in D der verursachte Schaden nur teilweise von der ausländischen Versicherung gedeckt wird. Da Schadensersatz immer auf Grundlage der örtlichen Gesetze geleistet wird, decken die Zahlungen sehr häufig nicht die wirklichen Kosten.
Die Differenz trägt dann der Unfallverursacher.
Du brauchst mit den Wagen deiner Schwester hier nur jemanden für den Rest seines Lebens schädigen und dann kannst du dir vorstellen,was es für Konsequenzen für dich hätte

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Und bei einem verschuldeten Unfall könnte es tatsächlich zu erheblichen Problemen führen,denn die Mindesthaftungssummen ausländischer Versicherungen sind häufig sehr gering .

Du brauchst mit den Wagen deiner Schwester hier nur jemanden für den Rest seines Lebens schädigen und dann kannst du dir vorstellen,was es für Konsequenzen für dich hätte

Dieser Umstand dürfte das Hauptproblem bei der genannten Konstellation darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95


Dann fahr mal weiter damit, was ja heist Steuerhinterziehung in D, und zwar wenn du einen neugierigen Nachbarn hast, der das dem Amt meldet, das mit dem Auto über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten fährst, hast du ein Problem, zweitens: deine Schwester muß auch in D sein wenigstens zu besuch, ich meine wenn die Polizei sagt, das sie jetzt sofort mit dir zum "Halter" also deiner Schwester fahren will, und die gerade nicht da ist, dann hast du ein zweites Problem. Wenn das Auto übermässig getunt ist, hast du ein drittes Problem.

Also in diesen Sinne

Gruß

Ich kann dem obengenannten Beitrag nur voll zustimmen. Beim Zoll gibt es sogar ein Formular womit man dann vorübergehend das ausländische Auto fahren darf wenn der "Besitzer" nicht im Auto anwesend ist, Nutzung ist aber auf wennige Tage pro Jahr beschränkt -> sonnst Steuerhinterziehung usw.

Zitat:

Original geschrieben von hks670


Riesen Blödsinn!!! Wo Du das her hast möchte ich gerne mal wissen. 🙂 Ich hab n paar polnische Kumpels und die wissen schon wie das so läuft in Polen.... und so wie Du es beschreibst läuft es jedenfalls nicht. Wieso sollte es auch? Wenn ich in Holland nen Unfall baue, dann zahlt meine Versicherung den Schaden und das wars dann. Warum sollte mein Auto auf einmal an die BRD gehen? 🙂 Ne also ist wirklich Non-Sense! Ausserdem hatte mein Kumpel mit seinem alten 5er hier schon nen Unfall (der Wohnt auch hier) und es war alles so ganz normal wie wenn ich in Holland n Bums baue!

Ja das ist richtig was du schreibst, wenn

ICH

in PL ein Unfall baue, zahlt meine Versicherung.

Aber wenn

MEIN BRUDER

in PL ein Unfall baut, dann zahlt die Versicherung nicht mehr.

Denn ich bin auch der Halter, bzw. Besitzer des Fahrzeugs (der in D lebt/wohnt) und nicht mein Bruder (der in PL lebt/wohnt).

In seinen Fall ist es aber die Schwester, der Halter (b.z.w. Besitzer) die in PL wohnt, und er wohnt in D.

Oder hab ich da jetzt was Falsch gelesen??

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95


Aber wenn MEIN BRUDER in PL ein Unfall baut, dann zahlt die Versicherung nicht mehr.

Die Versicherung (HaftPFLICHT) leistet auf jeden Fall dem Geschädigten, aber sie wird dann an den Halter/Fahrer des verursachenden Fahrzeuges Regreßansprüche stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Versicherung (HaftPFLICHT) leistet auf jeden Fall dem Geschädigten, aber sie wird dann an den Halter/Fahrer des verursachenden Fahrzeuges Regreßansprüche stellen.

Das ist klar, das macht meine Deutsche Versicherung bestimmt, zahlt, und holt sich das Geld von mir wieder, aber eine Polnische Versichrung? die sagt dann das die versichrungssumme nur z.B. 10000€ beträgt, und den rest darfst du selbst zahlen.

Kleines Beispiel: Ich wollte damals meinen Betrieb in PL versichern, das ganze bei einer serösen Versicherung, die ursprünglich aus AT kommt, und die haben mir ein Blanko Vertrag zum unterschreiben gegeben. 😕 Also erzählt mir nichts von Polnischen Versicherungen Und das ist bei Autoversicherungen genau so, wenn sogar nicht schlimmer, und nicht vergessen, wir reden hier von POlnischen Auto in D. das von einen deutschen Fahrer mit Deutschen Führerschein, und duetschen wohnsitz gesteurt werden soll.

... und wie verhält es sich, wenn ich mit dem Auto meiner Mutter (mit Vollmacht) nach Russland fahre, dieses dann dort meiner zukünftigen Frau verkaufe und dort in Russland von ihr zulasse und anschliessend damit wieder nach Deutschland zurückkehre?
Kein Witz, so verrückt es sich jetzt auch anhört, aber diese Konstellation wäre tatsächlich möglich...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95


Das ist klar, das macht meine Deutsche Versicherung bestimmt, zahlt, und holt sich das Geld von mir wieder, aber eine Polnische Versichrung? die sagt dann das die versichrungssumme nur z.B. 10000€ beträgt, und den rest darfst du selbst zahlen.

Korrekt.

Mein Beitrag bezog sich natürlich nur auf die maximale Deckungssumme. Daß die Versicherung nicht darüber hinaus leistet, ist klar. In den teilweise außerordentlich niedrigen Deckungssummen ausländischer Versicherungen liegt ja eben, wie bereits angesprochen, die eigentliche Gefahr für solche Konstellationen wie die hier angedachte.

Hallo,

ich kenne jemanden, dessen Auto auf seinem Vater in Polen zugelassen ist, der Vater wohnt dort ganz normal und mien Kumpel Studiert hier in D, fährt mit den Wagen mit polnischer Zulassung rum..

letztens hat ihn die Polizei angehalten: -> Strafanzeige wegen steuerhinterziehnung

Deine Antwort
Ähnliche Themen