polnische Zulassung

BMW 3er E36

Hi Leute hab schon das ganze Internet durchgesucht ob ich hier in D mit Polnischer Zulassung fahren darf , ich tue es nämlich schon das Auto gehört meiner Schwester die in Polen wohnt ich habe aber deutschen pass und bin hier in gemeldet , hab polnische kennzeichen und schein usw. für den BMW , nicht das sie mich wegen Steuerhinterziehung dran kriegen weiss da jemand genaueres? einer sagte mir das man 1 Jahr lang hier rumfahren kann ohne abmelden fährt man jedoch in diesem jahr nach Polen fängt die zeit nochmal neu an das wäre ja geil!

Danke und gruss Adam

Beste Antwort im Thema

Ich erkläre es euch an dem Beispiel Polen. Bevor Polen in die EU eingetreten ist, durfte ein Inländer nur ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen führen, wenn er es beim Finanzamt gemeldet hat. Durch das melden beim Finanzamt musste er ab dem Tag, an dem der die Grenze nach Deutschland überschritten hatte, Steuern für das Fahrzeug zahlen. Es war Steuerfrei, wenn der ausländische Fahrzeughalter sich mit im Fahrzeug befand. So war es vor dem beitritt. Jetzt ist es so, dass die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für PKW und Anhänger durch eine Veilzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert wurde, die nach § 15 I Nr.7 KraftStG mit allen EU Staaten vereinbart worden ist. Nach diesem Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit. Als „vorübergehender Aufenthalt„ gilt ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug von einem Inländer oder Auslländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397;1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Da Deutschland und Polen Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die „Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr„ sind. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum privaten und den vorübergehenden Aufenthalt Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt.
Polen hat das Doppelbesteuerungsabkommen am 18.12.1972 mit Deutschland unterzeichnet und durch den Beitritt, reicht es wenn man nur noch in einem Staat die Fahrzeugsteuer zahlt. Daraus resultiert, dass ein Inländer ohne Probleme ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen hier führt darf, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter in Polen seine Steuern zahlt.
Deswegen müssen wir bei der Einführung von Waren seitdem Polen mit in der EU ist, auch keine Steuern mehr zahlen, was vor dem Beitritt anders war.

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Das Auto ist auf deiner Schwester in Polen angemeldet?
Dann darfst du doch ohne probleme hier rumkurven.

Machen bei uns hier viele,die melden das Auto auf Verwandte in Holland an,und schon gibbet keine Probleme mehr mit eintragungen sagen die😉

Ob es darf weiß ich nicht, aber in Deutschland fahren ja leider tausende Polnische Kennzeichen rum.

ja genau ist auf meine schwester angemeldet! sie hat mir das Auto quasi ausgeliehen weil sie für 1 jahr nach England geht, das auto ist aber versichert usw.

Hallo Adam!

Wenn das Auto auf Deine Schwester gemeldet ist, warum solltest Du das Auto nicht in Deutschland fahren dürfen? Da das Auto ja nicht Dir gehört und sie in Polen lebt, kannst das Auto eh nicht in Deutschland anmelden, es sei denn Du kaufst es von ihr. Auch wenn das nichts zur Sache hat, wer will feststellen, ob Du das Auto Deiner Schwester seit ein paar Stunden oder Jahren in Deutschland fährst. Was soll das ganze mit Steuerhinterziehrung zu tun haben, verstehe ich auch nicht ganz. Ist doch nicht Dein Auto, Du bist also in Deutschland nicht steuerpflichtig. Du zahlst ja schon genung Steuern, wenn Du das Auto in Deutschland betankst! Solange das Auto Deiner Schwester gehört und auf sie zugelassen ist, würde ich mir an Deiner Stelle gar keine Gedanken machen und es weiter fahren.

Rockfan

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wenn der Wohnsitz Deiner Schwester ist Polen ist, gibst keine Probleme.
Dir kann sowieso nix passieren, weil Du ja nur Fahrer bist.

Zitat:

Original geschrieben von TommyGT 1.1


Ob es darf weiß ich nicht, aber in Deutschland fahren ja leider tausende Polnische Kennzeichen rum.

was heißt denn leider ?!?!

jo das ist total legal.

kenne da auch n paar agenten, die haben an ihren autos garnix eingetragen und kurven hier mit so nem auspuff, der oben rechts als banner angezeigt ist und mit rundum-tönung und so späßchen.

*neid*

sauber, dann phone ich gleich mal zu opa nach polen und der soll das auto mal anmelden 😉

na dann ist ja super , die versicherung ist auch sehr günstig meine Schwester bezahlt 550 Zloty für 1 Jahr das sie 135€ cirka für einen 323i coupe

Zitat:

Original geschrieben von |dev^


jo das ist total legal.

kenne da auch n paar agenten, die haben an ihren autos garnix eingetragen und kurven hier mit so nem auspuff, der oben rechts als banner angezeigt ist und mit rundum-tönung und so späßchen.

*neid*

ja *rofL*

Du fährst in Deutschland rum also muss das
Auto auch dem deutschen Vorschriften
entsprechen...ist also nichts mit rumgebastelten
Autos einfach so rumfahren....

Zitat:

Original geschrieben von SickBoy84


na dann ist ja super , die versicherung ist auch sehr günstig meine Schwester bezahlt 550 Zloty für 1 Jahr das sie 135€ cirka für einen 323i coupe

so ists in polen 😉 für die isset aber trotzdem viel

Dann fahr mal weiter damit, was ja heist Steuerhinterziehung in D, und zwar wenn du einen neugierigen Nachbarn hast, der das dem Amt meldet, das mit dem Auto über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten fährst, hast du ein Problem, zweitens: deine Schwester muß auch in D sein wenigstens zu besuch, ich meine wenn die Polizei sagt, das sie jetzt sofort mit dir zum "Halter" also deiner Schwester fahren will, und die gerade nicht da ist, dann hast du ein zweites Problem. Wenn das Auto übermässig getunt ist, hast du ein drittes Problem.

Also in diesen Sinne

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


ja *rofL*

Du fährst in Deutschland rum also muss das
Auto auch dem deutschen Vorschriften
entsprechen...ist also nichts mit rumgebastelten
Autos einfach so rumfahren....

Das Auto ist in PL angemeldet, meinste die bauen ihre autos um, wenn der mal einen Besuch hier in der BRD abstattet? Wohl eher ned...

@ bmw-teile:

Wenn das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist, muß es ebend nicht den deutschen Vorschriften entsprechen. (Überlege doch bloß mal, wieviele ausländische Fahrzeuge schon im Serienzustand nicht den deutschen Vorschriften entsprechen und trotzdem hier fahren dürfen.) Die deutsche Polizei darf lediglich bei akuter Verkehrsgefährdung z.B. durch defekte Bremsen u.ä. eingreifen.

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