Polizei blitzt aus Fluchttüre heraus?
Hallo
Kurze Frage. Diese Fluchttüren in den Schallschutzwänden dienen doch ausschließlich dazu und dürfen nicht zugestellt verbaut oder ähnliches werden, richtig? Nun mir ist in letzter Zeit aufgefallen und auch leider selber passiert, das die Polizei in diesen Türen Ihren Krempel für die Blitzer hingestellt hat. Somit wäre ein Durchkommen im Zweifelsfall nicht mehr möglich ohne Probleme. Ist sowas erlaubt? Unabhängig davon das ich selber schuld bin, aber ich werde ja auch bestraft wenn ich sowas zustelle. Würde mich mal interessieren!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Etwas Besseres als Polizeibeamte vor Ort - im Falle eines Not- oder Unfalls - kann doch gar nicht passieren, oder?
Die werden dann schon sofort eingreifen und den Fluchtweg freimachen und auch bei der Evakuierung helfen, den Leuten den Weg weisen bzw. helfend zur Seite stehen.
66 Antworten
Zitat:
@audijazzer schrieb am 11. Juli 2019 um 16:10:46 Uhr:
So... die Stelle ist es. Hier wird auch ortsauswärts geblitzt (also in der Gegenrichtung).
Die Stelle ist mehreren RA-Kanzleien offensichtlich bekannt.
Das Foto täuscht. In deinem Video ist die Stelle bei 8.20: https://youtu.be/UQsYue-97Cg?t=520
Das ist nicht am Ortsausgang, sondern danach kommen noch etliche Häuser mitsamt kleiner Kirche und die Einmündung einer Landstraße.
Wenn ich das richtig sehe, dann ist bei den vielen Radarfallen auf der Strecke auch die Verkehrsberuhigung ein Gedanke. Gerne hätte man wohl 30 in den Ortsdurchfahrten. So bekommt man effektiv das Tempo immerhin auf 50 reduziert.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 11. Juli 2019 um 16:10:46 Uhr:
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 11. Juli 2019 um 15:52:03 Uhr:
Was ist denn an dieser Messstelle anstößig? Da ist doch direkt davor ein Zebrastreifen und dahinter eine Bushaltestelle, ergo ist mit querenden Fußgängern zu rechnen.
sorry, das ist nicht die Stelle, habs bereits entfernt. Ich suche noch, wo das war.
So... die Stelle ist es. Hier wird auch ortsauswärts geblitzt (also in der Gegenrichtung).
Die Stelle ist mehreren RA-Kanzleien offensichtlich bekannt.
Die Stelle mag so vielen Rechtsanwaltskanzleien bekannt sein, wie es in Deutschland gibt. Ändert das was an der Straßenverkehrsordnung? Oder ist es inzwischen Gewohnheitsrecht, dass man in Erwartung des Ortsendeschilds schon innerhalb des Ortes Gas geben darf? Wenn ja, ab welcher Entfernung? Oder steht das auch im Ermessen des selbstbestimmten Kraftfahrers, der dank seiner weit über die Fähigkeiten von Verwaltungsmitarbeitern hinausgehenden Kompetenzen selbst besser und verbindlich entscheidet, wann er welches Tempolimit beachten muss?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. Juli 2019 um 13:58:15 Uhr:
Keine Ahnung. Welches Gesetz verbietet das? Aber schön, dass jemand so genau darauf achtet, das andere die Gesetze einhalten (auch die, die es vielleicht gar nicht gibt). 😉
Gemäß folgendem Link legen die Bauordnungen fest, wie Fluchttüren beschaffen zu sein haben; dort wird dann wohl auch drin stehen, daß diese nicht verstellt werden dürfen? Ansonsten steht in der unten genannten PDF geschrieben, daß es dafür Euronormen hat; wäre also denkbar, daß man hierzu auch im EU-Recht fündig wird?
https://www.ift-rosenheim.de/.../...6_1_Anforderungen_Fluchttueren.pdf
Ansonsten scheint gerade der Bereich einer zu sein, wo jedes Bundesland tun kann, was es will? Lt. Wiki ->
http://www.brandschutz-wiki.de/index.php?...
würde ein Bundesgesetz die Verantwortung auf die Länder übertragen; leider wird genau dieses Bundesgesetz nicht genannt.
Die eigene Landesbauverordnung bezieht sich nur auf Gebäude, wonach sich allerdings, wie schon genannt, Fluchttüren grundsätzlich in Richtung Fluchtweg öffnen lassen müssen. Bei keiner der hießigen Wohnungstüren aus DDR-Zeiten wird das übrigens erfüllt, die lassen sich alle nämlich nur nach innen öffnen, also entgegengesetzt zum Fluchtweg; der erste, der da im Treppenhaus vor dieser Tür stolpert, versperrt für eine Weile diese einzige Tür nach draußen.
Ist zwar ärgerlich wenn man geknipst wird.
Allerdings ist meine Beobachtung, dass schon (zumindest in meiner Gemeinde und den umliegenden) sehr bewusst und gezielt geknipst, gelasert und rausgewunken wird. Also im positiven Sinne.
Das ist meistens vor Schulen, schnellen Kreuzungen 100->70->50, an beliebten Motorradrennstrecken, allgemein innerorts... ich finde das schon ganz okay so. Eigentlich würde ich sogar sagen, es gibt noch viel zu wenige Streifenwagen auf der Straße und Geschwindigkeitskontrollen. Viel zu viele meinen einfach, sie dürften mehr als alle anderen.
Man muss auch echt nicht in allem und überall versuchen sein Recht zu finden oder versuchen, nicht belangt zu werden.
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Wer eine Fluchttür o.ä. blockiert sieht, hat sich wohl an die nächste Feuerwehr zu wenden, der Brandschutzbeauftragte der betroffenen Kommune sollte es auch tun. Die entscheiden dann über weitere Maßnahmen.
Ob das Auswirkungen auf die Legitimität einer Messung hat kann ein Verkehrsrechtanwalt beantworten.
Vor den Türen der Lärmschutzwände stehen garantiert keine Geräte, immer daneben.
Also ist das hier wohl eine "was wäre wenn" Dikussion.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 11. Juli 2019 um 19:43:27 Uhr:
Wer eine Fluchttür o.ä. blockiert sieht, hat sich wohl an die nächste Feuerwehr zu wenden, der Brandschutzbeauftragte der betroffenen Kommune sollte es auch tun. Die entscheiden dann über weitere Maßnahmen.
Wo ist beschrieben, dass es eine Fluchttüre ist?
Da es kein Gebäude (z.B. Tunnel) ist, ist es auch keine Fluchttür.
Da die Autobahn kein Veranstaltungsort ist, ist es auch kein Rettungsweg.
Meines Wissens ist der Weg zur Türe auch nicht ausgeschildert, wie es beim Notausgang üblich ist. An der Türe (bzw dem wartungsweg) steht immer wieder ein Schild, dass das Betreten für unbefuge verboten ist. Solche Schilder habe ich auf Rettungswegen noch nicht gesehen.
Aus meiner Sicht handelt die Polizei korrekt. Solche Wartungswege eigenen sich prima, um neben der Fahrbahn Blitzer auszustellen. Der Wagen steht dann auf einer Brücke, oder in einer Unterführung, und ist (selbst bei einer fehlenden Lärmschutzwand) für den Autofahrer nicht zu sehen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 11. Juli 2019 um 17:17:49 Uhr:
Die eigene Landesbauverordnung bezieht sich nur auf Gebäude, wonach sich allerdings, wie schon genannt, Fluchttüren grundsätzlich in Richtung Fluchtweg öffnen lassen müssen.
Mit der Ausnahme von Banken.
Zitat:
...
Die eigene Landesbauverordnung bezieht sich nur auf Gebäude, wonach sich allerdings, wie schon genannt, Fluchttüren grundsätzlich in Richtung Fluchtweg öffnen lassen müssen. Bei keiner der hießigen Wohnungstüren aus DDR-Zeiten wird das übrigens erfüllt, die lassen sich alle nämlich nur nach innen öffnen, also entgegengesetzt zum Fluchtweg; der erste, der da im Treppenhaus vor dieser Tür stolpert, versperrt für eine Weile diese einzige Tür nach draußen.
Mir fallen auch spontan in "Westdeutschland" keine Wohnungstüren ein, die nach außen öffnen. Die gehen alle nach innen in die Wohnung auf, weil man die sonst dem Nachbar der durchs Treppenhaus laufen könnte, beim Öffnen vor den Schädel semmeln würde.
Anders schon wieder bei Betrieben - der äußere Türring öffnet sich meistens nach außen.
Aber das ist eine Nebenbaustelle.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juli 2019 um 14:48:00 Uhr:
Die Polizei darf dort Blitzer aufstellen, wenn nicht mit einem hohen Besucherstrom (z.B. bei einem Stau) zu rechnen ist.
Aber gerade bei Stau wäre doch eine Geschwindigkeitsüberwachung Gold wert.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 11. Juli 2019 um 17:17:49 Uhr:
Die eigene Landesbauverordnung bezieht sich nur auf Gebäude, wonach sich allerdings, wie schon genannt, Fluchttüren grundsätzlich in Richtung Fluchtweg öffnen lassen müssen.
Eine Fluchttür und eine Tür, die man zum Flüchten nutzt, ist ein großer Unterschied. In Wohnhäusern gibt es in der Regel keine Fluchttüren, sondern Türen im Fluchtweg und die lässt man in der Regel zur zweckmäßigeren Seite hin aufschlagen.
Zudem bestimmt die Personenanzahl, wann welche Maßnahmen notwendig sind.
Das weiß ich deshalb so genau, weil ich schon viele Rettungswegpläne und Brandschutznachweise gezeichnet habe.
BTT: Eine normale Zugangstür in einer Schallschutzwand kann in die Richtung aufgehen, die am praktischsten ist. Da gibt es keine Fluchtrichtung und sie darf auch dauerhaft verstellt oder abgeschlossen sein.
Hast du ein grünes Schild mit weißem Männchen und eckiger Tür hängen, dann muss die Tür in Fluchtrichtung öffnen (außer bei Banken).
Ist solch ein Schild an der Schallschutzwand angebracht? Wenn ja, dann ist es auch verboten dort etwas vorzustellen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. Juli 2019 um 09:32:15 Uhr:
Hast du ein grünes Schild mit weißem Männchen und eckiger Tür hängen, dann muss die Tür in Fluchtrichtung öffnen.
Nicht mal dann.
Meine Erfahrungen bei Planungen von elektrischen Brandschutzeinrichtungen, zu denen die automatische Schließung von Türen gehört, dass diese in öffentlichen Gebäuden immer in Fluchtrichtung zu öffnen sind, notfalls wird die Tür ein wenig in den Korridor geschoben.
Dieses (Öffnungsrichtung der Türen, verschließen nur zur Abgrenzung der Brandzonen) war immer erforderlich, sobald wir Beleuchtung für die Rettungswege einplanen mussten, sprich in öffentlichen Gebäuden.