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Sind Blitzer rechtswidrig?

Themenstarteram 1. September 2009 um 14:48

Mahlzeit,

was auf den ersten Blick verrückt klingt könnte tatsächlich wahr sein:

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Quelle

Interessante geschichte wie ich finde; was sagt Ihr dazu?

 

 

mfg

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

1. ist nur dieses spezielle meßgerät betroffen da damit der Verkehr komplett gefilmt wird und erst hinterher nach Verstößen gesucht wird

2.Gilt die Kritik des Gerichts der Tatsache das im betreffenden Bundesland diese Meßungen nicht per Gesetz geregelt werden sondern mit einem minsteriellen Erlass,sprich nur auf Anweisung eines Minesteriums  und das ist nicht zulässig.

Hätten die Pfeifen erst ein Gesetz erlassen in dem dieses Meßverfahren geregelt wird hätten sie kein Problem.

Andere Meßverfahren sind aber eh nicht betroffen da diese erst im Bild dokumentieren wenn der Verstoß erwiesen ist.

 

Kurz gesagt,ein Sturm im Wasserglas der 99,99999% aller Verfahren nicht tangiert.

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Beschluss vom 11.08.2009, - 2 BvR 941/08 -)www.motor-talk.de/.../...chung-mit-video-oft-unzulaessig-t2393393.html

Heya,

das stand in der Bild.... muss ich mehr sagen?

Elderian

Ach, wär das schön, wenn Blitzer unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre wären..... Die Lücke wird sicher schnell geschloßen. Leider;-)

Nee Hier: www.autokiste.de/psg/0908/8215.htm

 

21.08.2009 | # 8215 Redaktion: Hanno S. Ritter

Themenstarteram 1. September 2009 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Elderian

 

das stand in der Bild....

Das ist wohl wahr, allerdings glaube ich kaum daß sich die Bild ein Verfahren samt Aktenzeichen aus den Fingern saugt.

 

mfg

invisible_ghost

am 1. September 2009 um 14:58

Für die Geschwindigkeitsübertretung wird er zahlen müssen.

1. ist nur dieses spezielle meßgerät betroffen da damit der Verkehr komplett gefilmt wird und erst hinterher nach Verstößen gesucht wird

2.Gilt die Kritik des Gerichts der Tatsache das im betreffenden Bundesland diese Meßungen nicht per Gesetz geregelt werden sondern mit einem minsteriellen Erlass,sprich nur auf Anweisung eines Minesteriums  und das ist nicht zulässig.

Hätten die Pfeifen erst ein Gesetz erlassen in dem dieses Meßverfahren geregelt wird hätten sie kein Problem.

Andere Meßverfahren sind aber eh nicht betroffen da diese erst im Bild dokumentieren wenn der Verstoß erwiesen ist.

 

Kurz gesagt,ein Sturm im Wasserglas der 99,99999% aller Verfahren nicht tangiert.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Elderian

 

 

das stand in der Bild....

Das ist wohl wahr, allerdings glaube ich kaum daß sich die Bild ein Verfahren samt Aktenzeichen aus den Fingern saugt.

 

 

 

mfg

 

invisible_ghost

Nee aber Bild hats woanders geklaut Hier:www.autokiste.de/psg/0908/8215.htm

Hier wurde von der Judikative lediglich eine Schlamperei der Legislative beanstandet. Wenn dort der Fehler behoben wurde, ist wieder alles im Lot.

Jaaaa, solche ähnlichen Urteile habe ich auch schon gehört oder gelesen.

Da wurde die Pol. bzw. Ordnungsamt verklagt beim blitzen wegen "gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr" und das sogar mit Erfolg... also für den der zu schnell war.

Jo,jo. Wer es glaubt....:D

...einfach mal nach dem Aktenzeichen googeln und etwas Zeit zum Lesen mitbringen... ;) Mit etwas Konzentration versteht auch ein Laie, was da drinsteht. :)

Ich versteh den Wirbel nicht. Es geht am Ende darum Sicherheit auf den Strassen herzustellen.

Wenn einer zu schnell fährt oder den Abstand nicht einhält gefährdet Er oder Sie andere Teilnehmer.

Das die Polizei Fotos und Videos macht ist ja nun auch kein Geheimnis, von Interesse sind eh nur die Straftäter. Alle Anderen die noch als Beifang mit auf dem Bild landen haben eh nichts zu befürchten.

Das Bildmaterial darf ohne das Einverständnis der abgebildeten Personen nicht veröffentlicht werden.

Wird es ja auch nicht da es nur zur Beweisführung in einem Verfahren dient.

In unserem täglichen Leben werden wir immer wieder von Kameras erfasst. Es wird mit Schildern darauf hingewiesen. Natürlich kann die Polizei an jede Haustür ein Schild hängen aber ich denke es wird irgendwo ein kleingedruckter Text stehen das zur Strafverfolgung Kamreas eingesetzt werden.

 

Es gibt aber ein ganz einfache möglichkeit nicht auf einem Foto oder Video von der Polizei zu landen.

Sich an die Spieregeln halten

am 3. September 2009 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von HamburgWest

Ich versteh den Wirbel nicht. Es geht am Ende darum Sicherheit auf den Strassen herzustellen.

Sag mal, wovon träumst Du eigentlich nachts???:confused:

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