Polizei blitzt aus Fluchttüre heraus?
Hallo
Kurze Frage. Diese Fluchttüren in den Schallschutzwänden dienen doch ausschließlich dazu und dürfen nicht zugestellt verbaut oder ähnliches werden, richtig? Nun mir ist in letzter Zeit aufgefallen und auch leider selber passiert, das die Polizei in diesen Türen Ihren Krempel für die Blitzer hingestellt hat. Somit wäre ein Durchkommen im Zweifelsfall nicht mehr möglich ohne Probleme. Ist sowas erlaubt? Unabhängig davon das ich selber schuld bin, aber ich werde ja auch bestraft wenn ich sowas zustelle. Würde mich mal interessieren!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Etwas Besseres als Polizeibeamte vor Ort - im Falle eines Not- oder Unfalls - kann doch gar nicht passieren, oder?
Die werden dann schon sofort eingreifen und den Fluchtweg freimachen und auch bei der Evakuierung helfen, den Leuten den Weg weisen bzw. helfend zur Seite stehen.
66 Antworten
@Bitboy
Die "Raubritter" sorgen zum Glück für unsere Sicherheit, wenn du mal Hilfe brauchst, kommen sie auch.
Im übrigen - immer die Ausreden der Verkehrssünder. Jetzt müssen schon Fluchttüren dafür herhalten.
Eines vorweg: Ich habe absolut nichts gegen Verkehrsüberwachung. Von mir aus können sie jeden Tag vor Schulen, Pflegeheimen, in Fußgängerzonen und anderen Stellen stehen, wo eine Überwachung notwendig ist. Was mich nervt, ist jedoch, dass sie sich zumeist an den Stellen positionieren, wo es am meisten Geld einbringt, um dann anschließend immer wieder zu behaupten, dass letzteres einzig der Verringerung der geschwindigkeitsindizierten Unfälle dient.
Ich, übrigens letztmalig vor mehr als 20 Jahren geblitzt, frage dann gerne mal nach, warum sie hier und dort stehen. Habe kürzlich gefragt, warum der VW Caddy bei Waldbrandwarnstufe V auf dem Waldweg, also im Wald, steht, obwohl das Befahren des Waldes ausdrücklich untersagt ist. Nach kurzem Stammeln haben sie eingepackt und sind gefahren. Oder ein anderer Fall: Da steht der den Blitzer bewachende Bus gern auf dem Fahrradweg außerhalb der Ortschaft in ner 70er Zone, und die Radler dürfen dort herumfahren. Auch die Herrschaften habe ich nach dem Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gefragt, ganz nett und höflich, versteht sich. Weil, für die Benutzung des Radwegs mit einem Kraftfahrzeug bedürfen auch die Herrschaften einer Ausnahme, weil sie ansonsten keinerlei Sonder- und Wegerechte beanspruchen dürfen. Auch in diesem Fall sind sie schnell abgerückt. Wie schon gesagt, nix gegen ordentliche Verkehrsüberwachung, aber die Regeln gelten für alle.
Zitat:
@gardiner schrieb am 11. Juli 2019 um 12:55:15 Uhr:
Eines vorweg: Ich habe absolut nichts gegen Verkehrsüberwachung. Von mir aus können sie jeden Tag vor Schulen, Pflegeheimen, in Fußgängerzonen und anderen Stellen stehen, wo eine Überwachung notwendig ist. Was mich nervt, ist jedoch, dass sie sich zumeist an den Stellen positionieren, wo es am meisten Geld einbringt, um dann anschließend immer wieder zu behaupten, dass letzteres einzig der Verringerung der geschwindigkeitsindizierten Unfälle dient.
...
Wenn man fadenscheinige Gründe vorschiebt, um eine Geschwindigkeitsüberwachung zu rechtfertigen - da geht mir auch regelmäßig die Hutschnur hoch. Bin so gesehen völlig bei dir. Und ja, man könnte an geeigneteren Stellen blitzen, da muss man auch nicht drüber diskutieren.
Aber mal ehrlich - ich habe andererseits eine gewisse Sympathie dafür, dass man das Geld da einnimmt, wo es am einfachsten ist. Platt gesagt: Es gibt doch genug Deppen (sorry), welche diese runden Schilder mit rotem Rand und einer Zahl drin nicht entsprechend umsetzen können oder wollen.
Immer wieder ein schönes Beispiel, der OWD-Tunnel in Bielefeld. Langgezogene Rechtskurve, zweispurig. Feste Blitzer auf Säulen. Die Leute bremsen runter, fahren am Blitzer vorbei und treten wieder auf den Pin. Blöd nur, dass sie rund 100 m weiter in den nächsten Blitzer reinbraten ... ich bin selten schadenfroh, aber die haben es einfach nicht besser verdient. Und genau für die sind Blitzer an "unsinnigen" Stellen ganz genau richtig.
Ja , dort wo eine erhöhte Gefärdung und entspr. Zahl Unfälle sind ist das alles OK. Außerort mit sehr übersichtlichen Einmündungen oder nur schwer erklärbaren Stellen ist es einfach Geldmacherei. Und bitte die Komunen und die Polizei auseinader halten. Das geht bei Komunen schon stark in Richtung Mobbing. Hab die auch mal gefragt warum Sie nicht am Zebrastreifen stehen wo der Busfahrer aussteigen muss um für die Sicherheit auf dem Zebra zu sorgen. Standen 200 mtr. weiter in der Deckung, is halt besser für die Statistik.
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Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. Juli 2019 um 13:33:17 Uhr:
Ja , dort wo eine erhöhte Gefärdung und entspr. Zahl Unfälle sind ist das alles OK. Außerort mit sehr übersichtlichen Einmündungen oder nur schwer erklärbaren Stellen ist es einfach Geldmacherei. Und bitte die Komunen und die Polizei auseinader halten. Das geht bei Komunen schon stark in Richtung Mobbing. Hab die auch mal gefragt warum Sie nicht am Zebrastreifen stehen wo der Busfahrer aussteigen muss um für die Sicherheit auf dem Zebra zu sorgen. Standen 200 mtr. weiter in der Deckung, is halt besser für die Statistik.
Ja, stimmt. Und?
Wenn das Limit nur an neuralgischen Punkten überwacht wird (und man vielleicht sogar mit Widersprüchen bei einem Foto an einer "Abzock-Stelle" weiterkäme) - wo führt das hin? Richtig - jeder macht was er will und Regeln haben praktisch keine Bedeutung mehr.
Das Limit gilt nun mal überall - und wer nicht willens oder in der Lage ist, es auch an "unkritischen Stellen" einzuhalten - sorry, der kriegt völlig zu Recht eine Aufforderung, eine Spende in gewisser Höhe zu leisten bzw. seinen Führerschein auf einen Erholungsurlaub nach Flensburg zu schicken.
Nochmal - man kann über die Standorte der Blitzer trefflich streiten. Aber wenn man ein Bild bekommt, hat das (in aller Regel) damit zu tun, dass man zu schnell war - egal ob das nun vor einer Kita oder auf einer frei einsehbaren Straße ist, wo nun mal (warum auch immer) bloß 70 ist.
Zitat:
@Futurekeeper schrieb am 11. Juli 2019 um 08:10:29 Uhr:
Hallo
Kurze Frage. Diese Fluchttüren in den Schallschutzwänden dienen doch ausschließlich dazu und dürfen nicht zugestellt verbaut oder ähnliches werden, richtig?
Nun mir ist in letzter Zeit aufgefallen und auch leider selber passiert, das die Polizei in diesen Türen Ihren Krempel für die Blitzer hingestellt hat. Somit wäre ein Durchkommen im Zweifelsfall nicht mehr möglich ohne Probleme. Ist sowas erlaubt? Unabhängig davon das ich selber schuld bin, aber ich werde ja auch bestraft wenn ich sowas zustelle. Würde mich mal interessieren!Gruß
Keine Ahnung. Welches Gesetz verbietet das? Aber schön, dass jemand so genau darauf achtet, das andere die Gesetze einhalten (auch die, die es vielleicht gar nicht gibt). 😉
Grüße vom Ostelch
Mobile Kontrollen sollen ja "Flächendruck" erzeugen. Sprich: Der Fahrer soll sich nicht nur an bestimmten Punkten, sondern überall an die Tempolimits halten. Daher wird eben nicht nur an Gefahrenstellen (oder was der individuelle Fahrer dafür hält) gemessen, sondern eben durchaus auch an Orten, an denen man nicht mit Kontrollen rechnet.
und das ist auch gut so. Ich will heil nach hause kommen.
Ausserdem sind Tempolimits immer an neuralgischen Stellen, das überblicken die Besserwisser einfach nicht.
Man muss zwei Dinge Unterscheiden.
Fluchttüren in Tunneln (Gebäuden) dürfen nicht versperrt werden, weil im Notfall viele Menschen fliehen müssen. Die Athemluft kann dort schnell sehr knapp werden. Dies gilt auch auf freien Plätzen, wenn Veranstaltungen stattfinden.
Zugangstüren an Schallschutzwänden sind in erster Linie nur zugänge für Wartungen, oder ähnliches. Die Leute, die da durchgehen sind nicht in Not, und können auch langsam laufen. Eine drohende Luftknapheit, wie im Tunnel gibt es nicht. Die Polizei darf dort Blitzer aufstellen, wenn nicht mit einem hohen Besucherstrom (z.B. bei einem Stau) zu rechnen ist.
Zitat:
@manvo schrieb am 11. Juli 2019 um 14:32:29 Uhr:
Ausserdem sind Tempolimits immer an neuralgischen Stellen, das überblicken die Besserwisser einfach nicht.
"immer an neuraligischen Stellen"
sorry.. aber ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr heraus. 😁😁
ich kann dir gerne mal einen 50er-Blitzer am Ortsausgang (Fahrtrichtung auswärts, freie Landstraße!) eines Kuhdorfs im Westerwald zeigen (B 54 Nähe Dornburg OT Langendernbach) und du erklärst mir mal, was gerade an dieser Stelle "neuralgisch" ist.
Wer's sich anschaun will, es gibt tatsächlich ein Video, wo jemand die Strecke abfährt (leider in der falschen Richtung)
Video
Zitat:
@audijazzer schrieb am 11. Juli 2019 um 15:04:39 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 11. Juli 2019 um 14:32:29 Uhr:
Ausserdem sind Tempolimits immer an neuralgischen Stellen, das überblicken die Besserwisser einfach nicht."immer an neuraligischen Stellen"
sorry.. aber ich komme gerade aus dem Lachen nicht mehr heraus. 😁😁ich kann dir gerne mal einen 50er-Blitzer am Ortsausgang (Fahrtrichtung auswärts, freie Landstraße!) eines Kuhdorfs im Westerwald zeigen (B 54 Nähe Dornburg OT Langendernbach) und du erklärst mir mal, was gerade an dieser Stelle "neuralgisch" ist.
Die haben bestimmt noch vergessen, das Schild abzunehmen, nachdem die Ludolfs da nicht mehr in der Gegend ihre komischen Schrottautos ausprobieren ... 😁
Scherz beiseite - warum da 50 ist, kann man ja bei der zuständigen Behörde erfragen.
Zitat:
Es ist die Stelle bei 11.03 Min, da sieht man den Blitzer, der auch ortsauswärts blitzt.
Was ist denn an dieser Messstelle anstößig? Da ist doch direkt davor ein Zebrastreifen und dahinter eine Bushaltestelle, ergo ist mit querenden Fußgängern zu rechnen.
So ist es, nachfragen.
Das müssen auch nicht immer Gefahrenstellen sein.
Aber @audijazzer hat den Überblick.
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 11. Juli 2019 um 15:52:03 Uhr:
Zitat:
Es ist die Stelle bei 11.03 Min, da sieht man den Blitzer, der auch ortsauswärts blitzt.
Was ist denn an dieser Messstelle anstößig? Da ist doch direkt davor ein Zebrastreifen und dahinter eine Bushaltestelle, ergo ist mit querenden Fußgängern zu rechnen.
sorry, das ist nicht die Stelle, habs bereits entfernt. Ich suche noch, wo das war.
So... die Stelle ist es. Hier wird auch ortsauswärts geblitzt (also in der Gegenrichtung).
Die Stelle ist mehreren RA-Kanzleien offensichtlich bekannt.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 11. Juli 2019 um 16:10:46 Uhr:
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 11. Juli 2019 um 15:52:03 Uhr:
Was ist denn an dieser Messstelle anstößig? Da ist doch direkt davor ein Zebrastreifen und dahinter eine Bushaltestelle, ergo ist mit querenden Fußgängern zu rechnen.
sorry, das ist nicht die Stelle, habs bereits entfernt. Ich suche noch, wo das war.
So... die Stelle ist es. Hier wird auch ortsauswärts geblitzt (also in der Gegenrichtung).
Die Stelle ist mehreren RA-Kanzleien offensichtlich bekannt.
Ok, auf den ersten Blick kann ich da auch nicht wirklich was besonderes erkennen.
Gestatte mir aber eine kurze Randfrage/Anmerkung.
Anstößige Messstellen sind offenbar ein hinreichender Grund, eine dokumentierte Geschwindigkeitsüberschreitung und ihre Sanktionierung anfechten zu können - obwohl man ja (unstrittig?) zu schnell war! "Die hätten da ja gar nicht messen dürfen ..."
Es wäre zu einfach, das Limit einzuhalten - ich beginne mich langsam damit abzufinden, dass offenbar einige (immer mehr) so denken.
Aber wie kann man noch wirksam die Einhaltung geltender (!) Limits überwachen und rechtssicher sanktionieren, wenn man offenbar gar nicht mehr überall messen darf? / Überspitzt gesagt: Dann stellt doch Schilder auf mit dem Tenor "hier könnt ihr gefahrlos schneller als das angezeigte Limit fahren - hier gilt zwar 50, aber wir dürfen euch bei Überschreitung nicht zur Kasse bitten ..."