Polizei blitzt aus Fluchttüre heraus?

Hallo
Kurze Frage. Diese Fluchttüren in den Schallschutzwänden dienen doch ausschließlich dazu und dürfen nicht zugestellt verbaut oder ähnliches werden, richtig? Nun mir ist in letzter Zeit aufgefallen und auch leider selber passiert, das die Polizei in diesen Türen Ihren Krempel für die Blitzer hingestellt hat. Somit wäre ein Durchkommen im Zweifelsfall nicht mehr möglich ohne Probleme. Ist sowas erlaubt? Unabhängig davon das ich selber schuld bin, aber ich werde ja auch bestraft wenn ich sowas zustelle. Würde mich mal interessieren!

Gruß

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Etwas Besseres als Polizeibeamte vor Ort - im Falle eines Not- oder Unfalls - kann doch gar nicht passieren, oder?

Die werden dann schon sofort eingreifen und den Fluchtweg freimachen und auch bei der Evakuierung helfen, den Leuten den Weg weisen bzw. helfend zur Seite stehen.

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Zitat:

@Futurekeeper schrieb am 11. Juli 2019 um 08:10:29 Uhr:


Kurze Frage. Diese Fluchttüren in den Schallschutzwänden dienen doch ausschließlich dazu und dürfen nicht zugestellt verbaut oder ähnliches werden, richtig?

Nein, falsch.

Das Ausschließlichkeitsprinzip gilt hier definitiv nicht.

die dürften auch als Zugang für die Strassenbauamtsmitarbeiter dienen, zum rasenmähen zwischen Leitplanke und Wand oder ähnlichem

Eben.

Außerdem als Zugang für Kontrollmaßnahmen, zum Beispiel für die Überwachung der zHG am Ort.

Es müssten so eine Art Schießscharten in den Wänden Standard sein, zur Überwachung des Verkehrs.
Da weiß dann jeder, dass daraus geschossen wird (Fotos usw.). Dann erübrigt sich die gemeine Überwachung aus den Fluchttüren.

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Zitat:

@manvo schrieb am 15. Juli 2019 um 00:15:34 Uhr:


Es müssten so eine Art Schießscharten in den Wänden Standard sein, zur Überwachung des Verkehrs.

Die müssen aber verschließbar sein, sonst können die

Schallschutz

wände ihrer Aufgabe nicht in vollem Umfang nachkommen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Juli 2019 um 18:53:05 Uhr:


Die müssen aber verschließbar sein, sonst können die Schallschutzwände ihrer Aufgabe nicht in vollem Umfang nachkommen.

Wieso? Es hat Schallschutzwände, die türenfrei mit Lücken in der Schallschutzwand gebaut werden; mal so, daß man direkt durchsehen kann, mal so, daß der Bereich, wo eine Tür wäre, durch eine versetzte, weitere Schallschutzwand überlappt wird. Der Draufblick zeigt dann, daß die Lücken zwischen der echten Schallschutzwand und der daneben befindlichen versetzten Schallschutzwand groß genug sind, daß Menschen durchpassen, ohne Türen öffnen zu müssen. Wer aufmerksam Bahn fährt, wird derartige Schallschutzwände entlang der Bahntrassen vorfinden; zumindest im Bereich der Länder Brandenburg und Berlin sind neue Schallschutzwände derartig konstruiert. Es hat bei der Bahn sogar die Überlegung, Schallschutzwände nur so hoch zu konstruieren, daß die Radbereiche abgedeckt sind, denn dort entsteht der Lärm; man ist hier noch in der Testphase, ob das ausreichen könnte.

Ob eine derartige Konstruktionsweise auf die Beschaffenheit der Schallschutzwände entlang von Autobahnen und Co. übertragen werden können, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 16. Juli 2019 um 10:27:59 Uhr:


Es hat bei der Bahn sogar die Überlegung, Schallschutzwände nur so hoch zu konstruieren, daß die Radbereiche abgedeckt sind, denn dort entsteht der Lärm; man ist hier noch in der Testphase, ob das ausreichen könnte.

Ich frage mich, wie die das machen wollen. Dann müsste neben jedem einzelnen Gleis eine Schutzwand sein.

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