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Pleite beim CC 3,6-Kauf

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 7. Januar 2013 um 17:27

Hallo zusammen,

ich bin Thomas, lebe in der Nähe von Frankfurt/M., bin neu hier im Passat-Forum - habe allerdings schon ein wenig mitgelesen - und entschlossen, mir einen 3,6er anzuschaffen. Als CC oder Variant, je nachdem, was mir über den Weg läuft. Es soll ein Jahreswagen werden.

Nach einigem Suchen hatte ich mir in der vergangenen Woche bei einem großen Händler zwischen Sauerland und Ruhrgebiet einen CC angeschaut (ehem. Werksdienstwagen), ihn auch probegefahren und nach einmal drüber schlafen war ich entschlossen, das Fahrzeug zum angebotenen Preis zu kaufen. Meinen derzeitigen Volvo XC 70 wollte man dort zu meiner Preisvorstellung in Zahlung nehmen. Alles klar soweit. Dem Verkäufer habe ich vergangenen Freitag dann telefoinisch meine Kaufabsicht mitgeteilt. Es sollte seinerseits noch geklärt werden, welche Rad-Winterreifen-Kombi VW mir denn dazu verkaufen will sowie die näheren Umstände zur zu montierenden abnehmbaren Anhängekupplung.

Nachdem ich heute vergeblich auf seinen Rückruf wartete, rief ich vorhin dort an. Mein Ansprechpartner teilte mir daraufhin lapidar mit, dass VW den Wagen heute wieder abgeholt habe. Er könne da auch nichts machen und wisse auch nicht, wohin das Auto nun gebracht werde. Da blieb mir die Spucke weg. Ist das ein übliches Gebahren? Ich habe mir in den vergangenen Jahren immer nur Neuwagen zugelegt, daher bin ich mit den Gepflogenheiten beim Gebrauchtwagenhandel nicht so vertraut. Etwas sonderbar erscheint mir dies aber dennoch.

Weiß hier jemand, ob es bei VW eine zentrale Stelle gibt, die ich darauf ansprechen kann? Ich würde noch immer gerne genau dieses Fahrzeug kaufen.

Beste Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Januar 2013 um 18:44

...es wird keinen Rechtsstreit geben. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. Außerdem geht es nur um ein Auto.

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ich stand vor einem halben jahr auch vor einen kauf.

man bot mir unteranderem wagen anderer händler an! möglicherweise ist der wagen so jemanden verkauft worden..

wirklich schade, wenn einem der wagen unter der nase, förmlich weggeschnappt wird.

Für dieses Verhalten ist aber nicht VW schuldig zu machen sondern eher das Autohaus. Er schiebt den schwarzen Peter auf VW.

Fakt ist: du hast mündlich deine Kaufabsicht kundgetan und da der Wagen zum Verkauf vom Händler aus stand, hat dieser auch seine Kaufabsicht kundgetan.

Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrg gab, ist durch sein Angebot und deine Kaufabsicht ein mündlicher Kaufvertrag entstanden, wo sich beide Parteien zu ihrer Leistung verpflichten (du zur Zahlung und er zum Auto).

Wenn ich mich recht entsinne an die Zeit meiner Berufsschule, dann sollte der o.g. Sachverhalt gelten und der Händler ist zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn er den Wagen nicht mehr besorgen kann. Diese wird sein:

Wenn du ein vergleichbares Fahrzeug findest, welches aber z.B. 3000€ teurer ist, kannst du den Händler so verklagen, dass er dir die 3.000€ Differenz rückerstattet.

Wenn es so ist, dass derselbe Wagen, den du haben wolltest, beim Nachbarhändler steht für einen höheren Preis, dann muss auch hier der Händler die Differenz tragen.

Ich empfehle dir, diesen Sachverhalt und meine Aussagen bei einem Anwalt prüfen zu lassen sofern du Rechtschutz hast, da dir sonst bares Geld entgehen könnte.

Viel Erfolg! :)

Themenstarteram 7. Januar 2013 um 18:29

...na ja - zum Anwalt laufe ich da sicher nicht. Mich ärgert nur die Vorgehensweise.

Worum es mir geht ist, herauszufinden, ob es tatsächlich gängige Praxis ist, dass der Hersteller, dem der Wagen laut Verkäufer nach wie vor gehört, das Fahrzeug, wie es heißt, nach 6 Wochen des Nichtverkaufs durch den Händler, einfach sang- und klanglos dort wieder abzieht. Dies obwohl für den Kauf eigentlich alles klar gewesen ist.

Je nun - so schaue ich mich eben noch ein wenig weiter um. Ich habe ja keine Eile - ein Grund, warum ich nicht mehr lease. Es kann allerdings immer noch sein, dass es dann ein Fahrzeug von einem anderen Hersteller wird.

Ich bin sauer.

Gruß

Tom

@beemer

Hast du Zeugen, die für dich im Fall eines Rechststreites aussagen können?

Themenstarteram 7. Januar 2013 um 18:44

...es wird keinen Rechtsstreit geben. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. Außerdem geht es nur um ein Auto.

Zitat:

Original geschrieben von beemer

...dass der Hersteller, dem der Wagen laut Verkäufer nach wie vor gehört, das Fahrzeug, wie es heißt, nach 6 Wochen des Nichtverkaufs durch den Händler, einfach sang- und klanglos dort wieder abzieht...

Servus!

Wenn ich das richtig verstehe dann hatte der VW-Händler den Auftrag den Wagen zu vermitteln, d.h. er hat ihn nicht von VW gekauft, um ihn dann weiter zu verkaufen. Also nach dem Motto: "Mein Vater/Kumpel/Freund/Kollege will sein Auto verkaufen hast Du Interesse?" - und wenn der Vater/Kumpel/Freund/Kollege dann doch nicht verkauft stehst Du als Vermittler schön blöd da... Nicht die feine Englische, da aber wohl kein Eigentum des Händlers möglich. Das Hauptproblem wird aus Sicht von VW sein, dass der Wagen durch den Jahreswechsel jetzt "1 Jahr älter" ist und es der Händler verbockt hat, den Wagen rechtzeitig zu verkaufen. Unser :D hat mir erklärt, dass er mehrere Werkswagen abnehmen muss, wenn er einen ganz bestimmten will - weshalb er auf diese Fahrzeuge gar nicht so scharf ist.

Ich würde, da Du ja über Zeit verfügst, nach einem anderen CC Ausschau halten, wenngleich die 3.6er wahrscheinlich nicht gerade auf den Bäumen wachsen werden. Hat sich der Händler wenigstens dazu bereit erklärt, Dir bei der weiteren Suche (vor allem innerhalb des VW-Netzwerks) zu helfen? Wäre ja der zu erwartende Service nach der Aktion.

Viele Grüße

Andy-Bundy

Themenstarteram 7. Januar 2013 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Andy-Bundy

Hat sich der Händler wenigstens dazu bereit erklärt, Dir bei der weiteren Suche (vor allem innerhalb des VW-Netzwerks) zu helfen? Wäre ja der zu erwartende Service nach der Aktion.

Viele Grüße

Andy-Bundy

Ich habe ihn nicht danach gefragt und er hat es mir auch nicht angeboten. Der Händler ist 200 km von mir entfernt. Einmal vergebens dorthin zu fahren reicht mir. Außer der AHK und dem Fernlichtassistenten hätte der Wagen alles Wesentliche gehabt und er war auch nicht schwarz, was dem Auto in meinen Augen nicht steht.

Mich ärgert, dass der Verkäufer mich nicht rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht hat, dass das so laufen kann. Dann hätte ich eine Anzahlung geleistet und alles wäre in Ordnung. So geht die Suche eben jetzt weiter...

Schöne Grüße

Tom

Mach dir nicht draus, ich war in Bayern(extra aus Berlin runtergegurkt) wollte auch einen CC kaufen. Bei AVP haben wir was gefunden und uns zur Probefahrt mit dem Objekt der begierde vom Hof begeben.

Nach 10 min war klar wir kaufen den, also fröhlich zurück zum Händler, dort angekommen hatte den Wagen während unserer Probefahrt jemand gekauft.

Also haben sie uns den Schlüssel weggenommen und sind mit dem Audowagen abgezogen.

Die Gesichter meiner 3 Frauen hättet ihr mal sehen müßen, ich dachte nur na ja ist ja nur ein Auto .

 

Was soll ich sagen, vor einigen Jahren haben wir einen Jahreswagen direkt bei Mercedes im Auge gehabt.

Der Händler hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine Reservierung gibt und wir auf eigenes Risiko die rund 150 Kilometer Anreise auf uns nehmen.

Mit dem mulmigen Gefühl im Bauch haben wir uns Samstags gleich in der Früh zum Händler gemacht.

Das Fahrzeug besichtigt, für gut befunden und den Kaufvertrag abgeschlossen.

Nachdem der Vertrag unterzeichnet war, hatte uns der Händler mitgeteilt, dass bereits zwei weitere Interessenten auf dem Weg seien.

Einer davon hat seine Kaufabsicht gleich am Telefon bekundet.

Keine Ahnung, ob das alles so rechtens war, aber ich denke, für den Händler ist ein unterschriebener Vertrag die einzige Garantie, dass das Fahrzeug auch verkauft ist.

Mündliche Zusagen können vor Ort ja noch revidiert werden.

Und wie sicher gewinnt jemand einen Prozess mit dem Argument: "... der Interessent hat mir vorab mitgeteilt, dass er das Fahrzeug kaufen will."

Zumindest von unserem damaligen Händler fand ich es fair uns auf dieses Risiko hinzuweisen.

Ein paar Jahre später hat mich sogar ein BMW-Händler zurückgerufen, weil er wusste, dass wir eine Anreise von über 600 Kilometer hatten und das Objekt unserer Begierde kurz vor unserer Abreise nicht mehr zur Verfügung stand.

Ich denke, es gibt Solche und Solche. ;)

am 7. Januar 2013 um 21:13

kleiner Nachtrag zu Digger-NRG auch wenn du keine Schritte diesbezüglich einplanst.

Um es genau zu nehmen,der Vertrag kommt erst nach Zusage des Verkäufers zustande. Das Ausschreiben/Ausstellen des Fahrzeuges ist noch kein Angebot. Es ist eine sogenannte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Somit macht immer der Kunde den ersten Schritt und macht sein Angebot an den Händler. Wenn dieser dies nun bestätigt, üblich wäre hier eine tel. Aussage wie "ich reserviere den.." oder "OK, einverstanden..." gilt der Vertrag nach §145 BGB. Wenn er nichts zusagt, sondern die Annahme durch die Diskussion um AHK, WR verzögert, dann ist es eben leider keine Zusage.

Ich verstehe ich das Handeln des Autohauses nicht. Absolut nicht professionell in meinen Augen oder total überarbeitet und kurz vorm Burnout. Der Wagen muss vor Probefahrt geblockt werden und das bei absehbaren Interesse in Abstimmung auch länger (kunden-orientierte transparente Kommunikation und Vorgehensweise). Ist man nicht froh das ein Kunde Interesse hat an einem Fahrzeug hat? Wenn er eine Probefahrt macht und sogar wieder anruft? Oder ist man nicht qualifiziert genug dafür?

Meine Meinung,

das Verhalten ist typisch für (große) Niederlassungen, verursacht durch das Tun und Handeln der Gesellschaft. Ich kenne das auch von anderen Marken oder Produkten. In denen bist du als kleiner (Privat)kunde schon mal bis zu 30 min unbemerkt im Neuwagenverkauf und wenn du dann noch fragst, hast du das Gefühl du störst. Oder die Jahres-, Dienst- und Gebrauchtwagen gehen gefühlslos über den Tisch und wenn man es eben nicht heute verkauft, dann eben morgen über Internet. Du zählst nicht! Warum auch? Was hat eine weit entfernte Internet- NL von Dir? Kommst du zum Service, oder kaufst Du wieder da? So wie für uns Kunden die Produkte/ Marken austauschbar sind, sind es für die Firmen/Marken mittlerweile auch die Kunden. Wohin will man ausweichen, SEAT, SKODA, AUDI? Es klingelt doch letztendlich in der gleichen Kasse. Zack, und schon ist man mittendrin statt nur dabei. Diese Entwicklung hält man nicht auf. Und wenn es mal wieder eng wird, kommt eine Abwrackprämie daher und die Unmenschlichkeit² nimmt seinen Lauf.

Nun kann man nicht alle in einen Sack werfen, aber der Trend ist doch stark erkennbar. Jeder der ein kleines AH gefunden hat, mit freundlichem sachkundigem Personal kann darauf warten bis es vom System zerstört wird, oder man sich selbst für ein Anderes entscheidet, weil man da spart, oder den Service online als Festpreis buchen kann, oder oder oder...

In diesem Sinne,

Gruß

resieng

PS: Manchmal sagt man auch, es hat einfach nicht sollen sein, evtl. war es ja ein Montagsauto und der Konzern hat kundenorientiert gehandelt und es aus dem Verkehr gezogen um größeren Schaden abzuwenden.

Nun schläft es sich besser...;-)

Zitat:

Original geschrieben von beemer

...es wird keinen Rechtsstreit geben. Dazu ist mir meine Zeit zu schade. Außerdem geht es nur um ein Auto.

Ein sehr weiser Entschluss.

Die Typen, die immer rasch zum Anwalt rennen wollen, halten sich für besonders taff.

Eigentlich ist es das nicht, denn die Intelligenz liegt darin, zu erkennen, ob man Chancen haben könnte.

Und in diesem Fall, siehts sehr düster aus.

Aber ...

Wenn Du es Dir doch überlegen solltest, ich kenne Anwälte, die bringen auch die ganz hoffnungslosen Fälle bis nach Karlsruhe, ggf. PN.

(grins)

Bis dann

nb

Also sofort zum Anwalt zu rennen, weil man eine Rechtschutz hat... da sollte man sich doch mal fragen, warum die Gerichte so überlastet sind und die Rechtschutzversicherungen teurer werden!

Grundsätzlich ist ein mündlicher Kaufvertrag gültig (Käufer bekundet den Kauf und Verkäufer stimmt zu), muss aber nachweisbar sein. Bringt aber nichts darauf zu pochen, wenn man nicht einen Zeugen hat.

Die Schuld auf VW zu schieben und unverschämt. Wenn dem so ist, kann er auf jeden Fall mit Hilfe der Fahrgestellnummer rausfinden, wo das Fahrzeug ist. Dann könntest Du das Fahrzeug immer noch kaufen. Aber es gibt so viele Fahrzeuge und ob sich das lohnt...

Bei Gebrauchwagenkauf gilt auf jeden Fall immer: Erst wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist der Deal wirklich gelaufen. Das muss man auch aus Sicht des Verkäufers sehen: Ich habe schon mehrmals ein Auto verkauft und ihr glaubt nicht, wie oft Leute am Telefon versprochen haben das Auto zu kaufen und vorbeizukommen. Wenn es nette Menschen waren, dann haben Sie angerufen und abgesagt; viele aber kommen einfach nicht und werden pampig, wenn man zurückruft. Oder noch besser: Am Telefon wurde ein Preis fixiert und ich habe einen anderen Interessenten weggeschickt, weil er nicht so hoch gehen wollte. Dann kam der potentielle Käufer und wollte 20% weniger geben... mal eben einen Tausender verloren dadurch, weil der andere Käufer dann auch weg war.

Bei mir gilt darum nur: Wer zuerst Geld bringt und unterschreibt, der bekommt den Wagen. Ich reserviere doch wildfremden Menschen nicht mein Auto, um dann zu hören, dass sie es doch nicht wollen oder doch noch etwas am Kaufpreis feilschen wollen! Wenn der Wagen verkauft ist, ist er verkauft und das sage ich auch jedem am Telefon. Jeder kann gerne kurz vorher durchrufen, wie der Stand ist, bevor er sich auf den Weg macht und kann dann selber einschätzen, ob er es will oder nicht. Zusagen mache ich nur, wenn unterschrieben und mindestens eine Anzahlung geleistet wurde. Das teile ich jedem potentiellen Käufer mit.

Aber: Zusagen machen und sich nicht daran halten geht gar nicht!! Aber so ist es halt; überall gibt es schwarze Schafe... auch bei den Verkäufern...

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Also sofort zum Anwalt zu rennen, weil man eine Rechtschutz hat... da sollte man sich doch mal fragen, warum die Gerichte so überlastet sind und die Rechtschutzversicherungen teurer werden!

Grundsätzlich ist ein mündlicher Kaufvertrag gültig (Käufer bekundet den Kauf und Verkäufer stimmt zu), muss aber nachweisbar sein. Bringt aber nichts darauf zu pochen, wenn man nicht einen Zeugen hat.

Nochmal in Klartext, damits auch jeder versteht.

Es bringt auch nix, darauf zu pochen, wenn Du einen Zeugen hast, glaub mir.

nb

Der Verkäufer unseres Passats letzten April hatte mich am Tag vorher anrufen und gefragt ob der Termin für die Besichtigung / Probefahrt noch steht. Bei 400km Anreise fand ich das sehr zuvorkommend.

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