Ich habe jetzt ab 7.2. Gebrauchtwagengarantie und habe es nach dem Abschluß dieser angezeigt.
Hier ist eingeschlossen: "die Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Bauteile des Fahrzeugs"
In einem alten Dokument (2009) zur Neuwagengarantie habe ich mal folgendes gefunden: "Neufahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit."
Somit liegt der Unterschied auf der Hand.
Also mit Ansprüchen aus der Gebrauchtwagengarantie wird das nix, dann bleibt nur hoffen auf Kulanz.
Evtl. kann man im Nachgang noch mal in der Zentrale anklopfen.
Warten wir es ab....