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PKW Zulassung T3 Doka?

VW T3
Themenstarteram 23. Dezember 2008 um 20:50

Hallo,Würde meine 87er Doka (2,1l/95PS) gerne als Pkw zulassen um dieser Geschichte mit dem Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger ganz aus dem Weg zugehen.Die rechtslage scheint da nicht ganz klar zu sein...

Nutze sie nur Privat,sie ist tiefer, alu mit Breitreifen und Flipflop-Lack, und fahre oft mit Wohnwagen hinten dran zu Quadrennen(Quad dann auf Ladefläche).

Tüv hat gemeint er habe keine Doka mit PKW-Zulassung in seiner Datenbank.Aber es gab doch z.B.den Tri-star und ich meine der hätte PKW-Zulassung ab Werk gehabt.TÜV sagt er bräucht eine Briefkopie mit einer PKW-Zulassung,dann könnt er es mir eintragen.

Wer Kann mir da weiterhelfen??????

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Dezember 2008 um 15:36

so,ich wieder....

War heut bei uns auf der Polizei und auf unserem Straßenverkehrsamt!

Folgendes hat die die polizei gesagt:

so wie es in dem schreiben der verkehrsminister steht it es auch.ich darf mit meiner doka auch sonntags einen wohnwagen ziehen! dürfte auch einen normalen anhänger ziehen,wenn ich z.b. ein sportgerät transportiere.(z.b. ein zweites quad).

das heißt übrigens man darf auch ein pferdeanhänger ziehen,da ein pferd in dem fall als "sportgerät" zählt!!!

Unser straßenverkehrsamt sagt dasselbe!!! haben mir beide jedoch geraten das schreiben am besten mitzuführen,damit man bei einer kontrolle durch die polizei sofort darauf verweisen kann,falls ein polizist diese reglung nicht im kopf hat! ;-)

Moral von der geschichte: ich darf mit einem lkw dessen zulässiges gesamtgewicht unter 3,5 t liegt auch sonntags einen wohnwagen ziehen und auch die im schreiben der verkehrsminister beschriebenen anderen arten von anhängern :-)))

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Hallo tief verehrtes Forum,

kann mir jemand die Maße für die T3 Doka-Pritsche nennen und zwar Breite und Länge bei abgenommenen Bracken?

Und - weil es um die Montage eines Kastens geht - wie hoch sind Leergewicht und zugelassenes Gesamtgewicht, wenn der Wagen nicht aufgelastet ist, etwa mit den Dieselmotoren.

Kann mir jemand das Gewicht der Bracken nennen?

 

Das wäre eine feine Sache und ich habe schon recht vielen Dank für die Antwort!

Christian

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

Hallo!

Mein Doka ist aufgelastet, daher kann ich dir nicht viel sagen, aber schonmal soviel:

Das Leergewicht liegt bei 1500-1600kg, je nachdem was drin steckt.

(bei meinem ist nichts, wirklich nichts drin, noch nichtmal ein Radio :), bei mir sinds 1,5t)

Das Gewicht der Bracken dürfte bei rund 90kg liegen.

Maße der Pritsche messe ich später mal ab.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

wenn die Auflösung der Bilder nicht reicht, schick ne pm..

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

noch n Bild mit massen...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

so, das letzte Bild mit Doka-Massen:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

Sorry...hab ich ja völlig vergessen! :rolleyes:

Na jetzt hast du die Maße.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

Ja, besten Dank!

 

Vielen lieben Dank allen. MIt den Maßen kann ich prima weiter arbeiten. Jetzt fehlt nur noch die richtige DoKa ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T3 DoKa: Pritschenabmessungen und Gewichte' überführt.]

volldolllol andere haben Probleme sie als LKW zugelassen zu bekommen, Dir macht man Stress weil es anders rum sein soll :D

Kein Problem, Du gehst zum TÜV, nicht zu dem Blauen, der da keinen Plan hat, such Dir einen Prüfer, der weiss was er tut, denn die DOKA, hat weniger als 50 % der Länge von Gaspedal durchgetreten bis Heckabschluss, als Ladefläche.

Alle Sitze einbauen, sodass die Kabine mind. 5 Sitzplätze ausweist, nun ist der PKW zur Abnahme bereit, der TÜVler wird zwar dumm gucken, weil Du eine PKW- Zulassung haben willst, aber egal, kein Ding, muss er Dir ändern, denn so sind alle Kriterien für den PKW erfüllt.

Wenn seine Datenbank, nur die Änderungen von PKW auf LKW enthält, ists klar, da keiner in seiner Liste ist :D

TÜV Bad Berleburg anrufen, fragen, ob sich da einer auskennt, falls das in Siegen nicht auf die Reihe zu bekommen ist.

Tel : (0 27 51) 9 36 39 - 0

Anschrift : Herrenwiese 25, 57319 Bad Berleburg

Servus

Also, alle LKW bis 3,5 To Zul. Gesammtgewicht auch mit Anhänger fallen in kein Sonntagsfahrverbot sofern diese Fahrzeuge privat genutzt werden!!!!!!!!!!!!!! (also nicht Gewerblich)

LKW bis 7,5 To mit Anhänger ebenfalls nicht, sofern sich um ein Sonderfahrzeug handelt (Tiertransporter, Wohnmobil, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.)

LKW bis 7,5 To ohne Anhänger dürfen zu privaten Zwecken auch Sonn- und Feiertags gefahren werden. Auch wenn das Fahrzeug unter der Woche Gewerblich im Einsatz ist!!!

Hier ein Beispiel: Du arbeitest beim Paketdienst und fährst einen LKW bis 2,8 To unter der Woche zum Pakete ausliefern. Am Sonntag nimmst du das Auto, packst dein privates Zeug rein und fährst mit Anhänger zu einem Quadrennen. In diesem Fall kann dir keiner was anhaben!

 

Gruß Mike

Kannst du für diese aussage eine quelle benennen?

Schliesse mich bulliflar an, könnte ich selbst gut gebrauchen, da ein Bussgeld in Höhe von 80Euro und 3 Punkte in Flensburg im Raum stehen, wegen Missachtung des LKW Fahrverbots am Sonntag, T4 Pritsche mit Pferd im Anhänger...

Habe spasseshalber mal "sonntagsfahrverbot ausnahmen" eingegeben...

http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

Vielleicht für euch interessant!

Gruß Jan

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 14:51

Also,wenn ich dieses schreiben richtig verstehe,darf ich mit meiner doka,deren zulässige gesamtmasse ja unter 3,5 tonnen liegt, jederzeit meinen wohnwagen ziehen.oder beziehen sich die 3,5 tonnen auf die zulässige gesamtmasse des ganzen gespans(doka+Wohnwagen)?

bei obigem t4 mit pferdeanhänger müßte jedoch eine ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Richtig??

ALSO ich hab diesbezüglich mal fix ne mail ans verkehrsministerium geschrieben. wenn die sich melden sag ich euch bescheid!

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