Pkw-Verkauf von Privat Käufer will nachträglich Rechnung des Zahnriemens
Guten Tag,
Ob ich richtig bin, weiss ich nicht, ich versuche es trotzdem mal:
Ich habe am Mittwoch meinen Golf Plus verkauft, der Käufer gab sich als Privatperson aus, im Nachhinein stellte sich heraus, dass er einen KFZ-Service betreibt und dort Geschäftsführer ist. Soweit so gut! Ich habe mein Geld erhalten und der Käufer das Auto.
Nun will der Käufer aber die Rechnung des durchgeführten Zahnriemenwechsels haben (das steht so im Serviceheft). Angeblich hätte ich gesagt, die Rechnung liegt im Handschuhfach. Ich habe nie über diese Rechnung gesprochen, da ich diese auch nicht habe. Nun will er den Zahnriemen wechseln und ich soll mich an den Kosten beteiligen, alternativ schaltet er seinen Anwalt ein.
Im Kaufvertrag (von Mobile.de) wurde nichts von Rechnungen vereinbart. Welche Möglichkeiten habe ich?Kennt sich hier jemand aus und kann mir helfen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GrandPas schrieb am 29. Dezember 2017 um 16:08:20 Uhr:
...und mal ganz am Rande: Wer kriegt denn als Privatperson heutzutage tatsächlich ne Rechnung von einer KFZ-Werkstatt ...
Antwort: ICH!
Darf ich fragen, wo Du wohnst? In Deutschland sicher nicht - außer vielleicht in Berlin, da ist das wahrscheinlich der Normalzustand.
ICH will immer ne Rechnung, ICH zahle ehrlich meine Steuern und je mehr Menschen das nicht tun, umso mehr muss ich zahlen.
Deswegen achte ich darauf, dass mein Vertragspartner MICH !!! nicht bescheißt.
46 Antworten
Jaaaaa gut.....das ist dann aber ne andere Geschichte.
Wenn der neue Besitzer sich an die Werkstatt wendet und nach der Rechnung fragt, könnte dein Freund schon in Schwierigkeiten kommen.
Du aber solltest keine Probleme bekommen wegen der Rechnung. Sofern das dein Freund unentgeltlich erledigt hat, ist es ja nichtmal Schwarzarbeit. Wenn er dafür den Stempel seiner Werkstatt benutzt, ist das sein Risiko.
Eintragungen im Heft sind kein Problem, wenn es wirklich gemacht wurde, aber Firmenstempel ist ein Problem. Wessen Stempel ist das?
Zitat:
@mauritzki schrieb am 30. Dezember 2017 um 13:51:19 Uhr:
So was sollte man klären bevor man verkauft..
Lg Mike
Nee - so was sollte man klären bevor man kauft...
Die TE hat alles richtig gemacht.
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Es ist der Stempel von meinem Freund, nicht von seinem Arbeitgeber. Er hat es in der Tat unentgeltlich gemacht! Der Käufer hat sich beim Kauf das Serviceheft noch nicht mal angesehen! Er wollte das Auto unbedingt für seine Frau kaufen und hat mehrmals gesagt, dass er kein Händler ist, was nachweislich gelogen war. Ich vermute, dass er die Rechnung benötigt, weil er damit das Fahrzeug, welches er ja privat gekauft hat, besser verkaufen kann.
Zitat:
@tomold schrieb am 29. Dezember 2017 um 15:49:45 Uhr:
Lass den Käufer reden - da wird nichts passieren.Eine Wegwerf Handy Nr. wäre jetzt gut gewesen...
Ich zitiere mich selber - mach Dir keinen Kopp - da kommt nichts mehr. Das war nur der Versuch noch etwas Geld zu bekommen.
Passiert in letzter Zeit öfter mal - auf die Forderungen von Betrübern sollte man nicht eingehen.
Beim nächsten Verkauf holst Du Dir eine Telefonkarte aus irgendeinem Supermarkt, nach dem Verkauf wirfst Du die weg. Klar - er hat Deine Adresse und kann Dir einen Brief schreiben, den wirfst Du ungelesen weg.
Erst wenn ein Brief vom Gericht kommt (was nie passieren wird) solltest Du reagieren. Du solltest ihn lesen und herzhaft lachen. Alles was er behauptet kann er nicht beweisen - lach einfach drüber!
Zitat:
@biba0463 schrieb am 30. Dezember 2017 um 22:40:09 Uhr:
Es ist der Stempel von meinem Freund, nicht von seinem Arbeitgeber. Er hat es in der Tat unentgeltlich gemacht! Der Käufer hat sich beim Kauf das Serviceheft noch nicht mal angesehen! Er wollte das Auto unbedingt für seine Frau kaufen und hat mehrmals gesagt, dass er kein Händler ist, was nachweislich gelogen war. Ich vermute, dass er die Rechnung benötigt, weil er damit das Fahrzeug, welches er ja privat gekauft hat, besser verkaufen kann.
Und jetzt würde ich aufhören, das hier länger öffentlich zu diskutieren, sonst lieferst Du dem Käufer evtl. noch selbst den Strick, an dem er Dich aufhängt.
Man verrät seine Strategie nicht!
Weißt Du, ob der hier mitliest?
Ich denke, Du hast nichts zu befürchten, Du hast nichts falsch gemacht, und ob der Käufer nun Händler ist oder nicht, kann Dir auch wurscht sein.
Andersrum wäre es wichtig, wenn DU Käufer wärst. Dann ist das wegen der Garantie ein großer Unterschied, ob Du von privat oder vom Händler gekauft hast.
Außerdem ist es sowieso relativ uninteressant, welchen Beruf der Käufer hat. Wenn er als Privatmann auftritt, als Privatmann unterschreibt und auch bezahlt, ist es ohne Belang, ob der auch als Autohändler tätig ist.
Auch vollkommen wurscht ist es, ob der das Auto für seine Frau, Freundin, Geliebte oder den Hund kauft, er darf es auch weiter verkaufen, alles überhaupt nicht Dein Problem.
Und Du musst Dir auch keine Gedanken machen, wofür er die Rechnung braucht, auch das ist allein SEIN Problem.
Seine Aussage, er will den Zahnriemen wechseln ist absolut hirnfrei, wenn der Zahnriemen neu ist. Was soll der Müll? Wahrscheinlich wechselt der gar nichts, will aber die Hälfte eines Zahnriemenwechsels von Dir?!? Bullshit - NICHT DEIN Problem!
Ich würde JEGLICHEN Kontakt, auch telefonisch, sofort abbrechen, hinterher hat er auf einmal einen Zeugen, der alles mitgehört hat, auch, dass Du gesagt hast, Du gibst 5 Jahre Garantie auf das Auto.
Alles was Du von Dir gibst - auch hier bei mt - kann zum Bummerang werden, brich den Kontakt ab und vergiss die Geschichte.
So würde ich das tun.
Im Vertrag steht doch, dass KEINE mündlichen Nebenabreden getroffen wurden, falls doch, sind diese ungültig. Ignorier den einfach - oder schreibe ihm das EINMAL in einem Zweizeiler !!! , nicht mehr!
Fertig.
Wenn dann doch was von einem Anwalt käme - was ich für extrem unwahrscheinlich halte - ist immer noch Zeit zu reagieren.
Ich hoffe, dass er mur rechtlich nichts kann. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung! Der Zahnriemen wurde definitiv gewechselt, allerding, so hab ich mir sagen lassen, kann man das nicht mehr sehen. Ich weiß aber, dass er den nicht einfach noch mal wechseln kann und mir dann die Rechnung schicken! Das werde ich nicht zulassen!
Warum sollte er das nicht können? Ob du diese dann ausgleichst, ist eine völlig andere Frage. Meines Erachtens bist du da völlig außen vor. Du bist dann auch nicht der Auftraggeber und somit kann die ausführende Werkstatt dich auch nicht vor den Kadi zerren. Ganz entspannt den Jahreswechsel genießen.
Gruß
Zitat:
@biba0463 schrieb am 31. Dezember 2017 um 09:56:30 Uhr:
Ich hoffe, dass er mur rechtlich nichts kann. Leider hab ich keine Rechtsschutzversicherung! Der Zahnriemen wurde definitiv gewechselt, allerding, so hab ich mir sagen lassen, kann man das nicht mehr sehen. Ich weiß aber, dass er den nicht einfach noch mal wechseln kann und mir dann die Rechnung schicken! Das werde ich nicht zulassen!
Sieh es doch mal so: Er will eine Rechnung, die es - aus welchen Gründen auch immer - nicht gibt.
Der Streitwert ist NULL, denn die Rechnung ist nur ein Stück Papier.
"Eigentlich" wirft er Dir Betrug vor, er will Dir "zwischen den Zeilen" sagen, da steht ein falscher Eintrag im Serviceheft. Das soll er dann aber mal laut und deutlich tun, dann hat man was greifbares....
Keine Ahnung, warum er denkt, der ZR ist nicht gewechselt.
Sollte er da mehr Ahnung davon haben und diese Annahme deshalb irgendwie für ihn naheliegend sein, dann würde ich auch mal definitiv verifizieren, ob Dein Freund da vielleicht doch noch was dazu zu sagen hat.
Denn auch wenn der den Wechsel für Dich kostenlos gemacht hat, eine Rchnung für das Material muss es geben - außer, was ich weder hoffe noch annehme, der neue Zahnriemen ist vom Laster gefallen... 😉
Was ihr in so eine Rechnung alles rein interpretiert ist schon interessant.
Eine Rechnung sagt rein rechtlich gesehen nichts anderes aus als daß ein Betrag x bezahlt wurde oder bis zum Tag y der fällige Betrag x gezahlt werden muß. Eine Rechnung ist kein Garantieschreiben oder ähnliches sie wird nur meistens als Nachweis dafür genutzt.
Und nehmen wir mal an daß durch irgend eine Sachverhalt du die Rechnung Steuerlich geltend machen kannst gehört sie auch in deine Unterlagen und nicht in die Hand von einen dahergelaufenen möchtegern Händler.
Und wie ging die Geschichte weiter?
Wohl nicht so erfreulich, sonst hättest Du sicher hier was rein geschrieben.
Trau Dich... 😉
Das muß nix heißen, viele Threads enden einfach, weil das Problem (wie auch immer gelöst ist) und sich der Fragesteller keinen Nutzen mehr davon verspricht, den Ausgang oder die Lösung mitzuteilen.