Ich habe ihm doch eine Aufstellung mit den Kosten gestellt, diese war minimal höher als die Anzahlung, ich wollte das verrechnen, da hat er sich nicht drauf eingelassen und ist zum Anwalt gegangen um die Anzahlung einzuklagen. Die Anzahlung habe ich überwiesen, nicht jedoch die Anwaltsgebühr. Darüber habe ich jetzt den Mahnbescheid.
Mittlerweile habe ich eine Rechtsschutzversicherung, doch leider greift die ja für diesen Fall nicht, da ich erst im Nachhinein abgeschlossen habe.