Pfusch an meiner C Klasse

Mercedes C-Klasse W204

Hi Leute

Also, Ich bin vor ca. einem Monat durch ne Waschanlage gefahren. Danach habe ich gesehen, das mir am hinteren Kotflügel der Lack runter geht 🙁 . Erst dachte ich die Waschanlage hatte ein Problem, worauf ich den Betreiber kommen ließ. Der hat sich das angesehen und meinte das seine Anlage in Ordnung ist. Seine Aussage: Das Auto wurde Lackiert. Daraufhin bin ich gleich zu meinem 🙂, der behauptet das sie den Wagen nicht Lackiert haben, der sei wohl ab Werk so gekommen 😕. Um sicher zu gehen habe ich mir ein Gutachten von DEKRA geholt, die mir bestätigen das mein Wagen auf jeden Fall lackiert worden ist. Mein 🙂 bestreitet das immer noch, möchte mir aber nun einen Neuen bestellen.

Der (demnächst ex) 🙂 machte mir jetzt folgendes Angebot. Er berechnet den Restwert des Wagens, bzw. Nutzzeit ( 9 Monate+30 tKM =ca. 15.000 €uros )
und dafür bekomme ich dann einen Neuen. Wenn ich jetzt meinen Kaufpreis mit der Nutzzeit(?) addiere, komme ich so auf 69.000 €. Dafür das ich nur ne C-Klasse wollte ziemlich heftig. Mir ist zwar klar das der neue dann wieder 0 KM hat, aber fakt ist, das es nicht mein verschulden war.

Bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte, wollte ich mal eure Meinung hören (lesen). Ich weiß das MB Ausbessern darf, aber durch ne erneute Lackierung verliert der Wagen doch an Wert. Muß ich diesen Wertverlust tragen, obwohl ich nicht schuld bin an diesem Pfusch ??

Achja, nach Abzug der Nutzzeit von ca.15.000 € hätte mein 320 CDI mit fast Vollausstattung noch einen Restwert von 39.000 €, sprich, in 9 Monaten nen Verlust von mehr als 15.000 € ???? Nach denen ihrer Rechnung würde der Wagen in drei Jahren wohl nix mehr Wert sein ???

Wollte ein Foto reinsetzen, aber Leider erkennt man auf den Fotos nichts, Spiegelung zu heftig. Aber so ne Handflächen großes Stück Lack ist schon ab und wird immer Größer mit jeder Wäsche.

Gruß
Spidercem

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Brett Sinclair


Bei meinem SC ist das Dach abgefallen, einfach so!
Kann leider keine Fotos reinstellen, sieht man schlecht wegen Gegenlicht.

🙄

Trollalarm

Gruß
Brett

Bevor du sowas postet, solltest du mal ein wenig nachdenken... Spidercem ist schon lange aktiv in diesem Forum!

Ich bezeichne dich doch auch nicht als Troll, nur weil du hier über das neue SC ablästerst!

Gruß,
Marc

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Bzgl. Beweislastumkehr kann ich meinem Vorredner nicht zustimmen.
Daimler gibt 2 Jahre Garantie.
Garantie <> Gewährleistung.
Bei der Gewährleistung zieht die Beweislastumkehr, bei der Garantie übernimmt der Hersteller die Haftung für die vollen 2 Jahre und kann sich nur exkulpieren (herausreden) wenn er dem Kunden die Beschädigung nachweisen kann.

Bzgl. des Betruges liegt die Beweislast bei dir.
Man muss an dieser Stelle bedenken, dass es sicherlich auch schwarze Schaafe gibt, die den Schaden selbst verursachen und über Garantie probieren abzuwickeln (soll keine Unterstellung sein, aber versetzt euch mal in die Lage des Herstellers, was glaubt ihr wieviele unberechtigte Forderungen täglich auf dem tisch landen)

Evtl. kann man mit einem Gutachten ungefähr feststellen, wie alt die Nachlackierung ist.

Denke das wird hier aber nicht relevant, Daimler sollte an dieser Stelle (langjähriger, seriöser Kunde) relativ kulant sein.

Fände es gut, wenn man den Wagen zurückkauft und dir nur 50% der rechnerischen Abnutzung (11.000 / 2 = 5.5000€) berechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


Bzgl. Beweislastumkehr kann ich meinem Vorredner nicht zustimmen.
Daimler gibt 2 Jahre Garantie.
Garantie <> Gewährleistung.
Bei der Gewährleistung zieht die Beweislastumkehr, bei der Garantie übernimmt der Hersteller die Haftung für die vollen 2 Jahre und kann sich nur exkulpieren (herausreden) wenn er dem Kunden die Beschädigung nachweisen kann.

Bitte nicht einfach gesetzl. GWL-Rechte gegen den Verkäufer und die Hersteller-Garantie vermischen. Ich habe in meinem letzten Posting

selbstverständlich

(dazu gleich mehr) nicht die Garantie angesprochen.

Du willst doch hoffentlich nicht behaupten, dass die Garantie die vorliegende Problematik einer "Überlackierung" abdeckt?

Davon abgesehen: Ich empfehle mal einen Blick in die Garantiebedingungen von Daimler: § 2 Nr.2 m: u.a. Ausschluss von "Lackbeschädigungen" und "Lackoberfläche komplett".

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


Bzgl. des Betruges liegt die Beweislast bei dir.

Nein, bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht. 😉

Aber so großflächige Beschädigungen gehen nicht ohne das Metall zu beschädigen einher. Da müssten die ja an einem halben Tag etliche Teile beigespachtelt und lackiert haben. Dann noch die Trocknungszeit und den restlichen Transport... Glaub daher eher nicht das es am Transporteur liegt. Ganz ausschließen möcht ich es jedoch nit.

die Garantie deckt das selbstverständlich nur ab, wenn der fehler beim hersteller lag.
allerdings muss mb beweisen, dass kein garantiefall vorliegt.
lack ist da immer so eine sache.

selbstverständlich zieht die garantie grds., wenn es sich um eine nicht fachmännisch ausgeführte lackierung (durch den hersteller) handelt.
sollte der lack wirklich ausgeschlossen sein, liegt die beweislast diesbezgl. beim kunden

leider liegen mir die genauen garantiebedingungen nicht vor.
auf der hp finde ich nur die erw. garantie in form des service vertrages.
hast du die möglichkeit den relevanten abschnitt mal einzustellen?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


die Garantie deckt das selbstverständlich nur ab, wenn der fehler beim hersteller lag.

Eine Garantie ist verschuldensunabhängig.

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


allerdings muss mb beweisen, dass kein garantiefall vorliegt.

Nein. Es handelt sich hier um eine vertragliche Beziehung. Wenn Daimler eine Leistung aus diesem Garantievertrag ablehnt, dann muss ich diese einfordern und selbstverständlich beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


lack ist da immer so eine sache.
selbstverständlich zieht die garantie grds., wenn es sich um eine nicht fachmännisch ausgeführte lackierung (durch den hersteller) handelt.

Falsch, die Garantie zieht nicht (s.o.). Ich kann aus dem Kaufvertrag und den damit verbundenen gesetzlichen Rechten nur gegen den Verkäufer vorgehen und dieser dann gegen den Hersteller. Alternativ Schadensersatzansprüche direkt gegen den Hersteller.

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


sollte der lack wirklich ausgeschlossen sein, liegt die beweislast diesbezgl. beim kunden

Da er ausgeschlossen ist, gibt es keine Beweislast mehr. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Lordoo


leider liegen mir die genauen garantiebedingungen nicht vor.
auf der hp finde ich nur die erw. garantie in form des service vertrages.
hast du die möglichkeit den relevanten abschnitt mal einzustellen?
http://www.mercedes-benz.de/.../Garantiebedingungen_SVG_06_2006.pdf

Ich glaube kaum, dass die Neuwagen-Garantiebedingungen davon abweichen.

Hi,
ich hab mich mal länger mit dem Chef einer Lackiererei unterhalten, der meinte nur, man glaube garnicht wieviele Neuwagen er Lackieren muss!
Schäden die beim Transport (LKW rauf und runter), auf´m Hof beim Freundlichen.... entstanden sind!
Hat schon mal einer einen Neuwagen vom Freundlichen abgeholt der gerade aus der Lackiererei kam??? Wissentlich natürlich nicht! Es wird kein Neuwagenverkäufer sagen, das gerade der ganze Kotflügel lackiert wurde, wenn der Kunde das Auto mit seiner ganzen Familie abholt . Später streitet er es natürlich auch ab!

Ich bin jetzt einen Schritt näher, der Wagen hatte anscheinend Hagelschaden ??? Aber im Kaufvertrag steht nix drin ??? Also doch beim Händle,
nicht beim Transport.

Achja, nur nebenbei erwähnt, das Auto hat Vollkasko, also warum sollte ich betrügen wollen??

Wahrscheinlich war der Wagen drausen gestanden als es gestürmt und gehagelt hat. Kommt schon mal vor. Aber dann den Wagen verpfuschen und rausgeben ist doch auch nicht OK.

Spidercem

Echt unglaublich, dass solche Schäden einfach verschwiegen werden. Da muss der Kunde vor der Übergabe vor die Wahl gestellt werden: Fahrzeug mit Wertminderungsausgleich freiwillig nehmen oder Neulieferung inkl. (fast) kostenlosem Ersatzwagen.

Ist denn solch ein Verhalten gängige Praxis - zumindest bei kleineren Schäden?

Zitat:

Original geschrieben von spidercem


Achja, nur nebenbei erwähnt, das Auto hat Vollkasko, also warum sollte ich betrügen wollen??

War ja nur eine möglichte Alternative, die man sich im Fall der Fälle vor Gericht entgegenhalten lassen muss.

Es soll auch noch VK-Verträge ohne Rabattretter bzw. 2 Unfälle pro Jahr geben. 😉

Davon abgesehen, zahlt die VK übrigens nicht immer (Stichwort: Anspruchsminderung/-ausschluss durch den Grad an grober Fahrlässigkeit).

Da hast du ja recht. Aber irgendjemand hat den lackiert, wäre ichs gewessen, hätt ich es wohl kaum mit der Spraydose gemacht 🙂. Wäre ich beim Lackierer gewesen, wäre ich dorthin und würde ihm in den Arsch treten. Und würde mir dann hier net noch die Finger wund schreiben.

Auserdem hatte es kein Unwetter gegeben seit dem ich den Wagen habe (sprich Hagel oder so.) Aber mein Nachbar hatte auch ein Hagelschaden an seinem Gebrauchten, wurde durch seine Vollkasko behoben, in dem Zeitraum wo ich meinen bekam.

Ich werde sehen was rauskommt bei der Sache. Ein MB Gutachter ist schon Unterwegs.

Gruß
Spidercem

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Ansonsten wird immer gern über die Höhe der Nutzungsentschädigung (und 9 Monate und 30 tkm sind ja schon eine deutliche Inanspruchnahme) gefeilscht.

Viel Glück!

Hallo,
ja, bei 30TKM sollte man darüber nachdenken, wie ein Rücktritt vom KV abläuft, da es langsam nicht mehr rentabel wird. Hier nochmal zum Nachlesen die Schritte und Folgen eines Rücktritts.

Zitat:

Original geschrieben von Matthias104


Hallo,
ja, bei 30TKM sollte man darüber nachdenken, wie ein Rücktritt vom KV abläuft, da es langsam nicht mehr rentabel wird. Hier nochmal zum Nachlesen die Schritte und Folgen eines Rücktritts.

zwischen 15% und 20% vom Neupreis ist doch in Ordnung....

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau


zwischen 15% und 20% vom Neupreis ist doch in Ordnung....

15-20% unter dem gezahlten Kaufpreis ist schon oft auch so am Markt zu erzielen.

Zitat:

Original geschrieben von spidercem


Achja, nach Abzug der Nutzzeit von ca.15.000 € hätte mein 320 CDI mit fast Vollausstattung noch einen Restwert von 39.000 €, sprich, in 9 Monaten nen Verlust von

Naja, wenn der Wagen nur in der Garage steht verliert er im ersten Jahr gut 11.000€

Aber ich kann dich beruhigen, das geht Jahr für Jahr langsamer voran. Im zweiten Jahr sind es nur noch 9.000€, im dritten noch 7000€ usw.

Es gibt halt kaum eine effektivere Art sein Geld zu vernichten als einen Neuwagen zu kaufen. So schnell kann man es nichtmal verbrennen.

@ Spidercrem
Wie ist der Stand? War der Gutachter schon da?

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