Passat Variant 2.0 TDI 150PS DSG mit Euro 6c anstatt Euro 6d temp
Hallo,
gestern ist mein neuer Pasat Variant Highline 2.0 TDI 150PS DSG beim Händler eingetroffen.
Leider besitzt der Wagen nur Euro 6c und nicht wie im Vertrag unter besondere Vereinbarungen geschrieben Euro 6d temp !!!
Erstmal Danke an all diejenigen hier im Forum, die mir immer gesagt haben das es wohl so kommen wird.....
Der Händler tat immer noch überrascht das es kein 6d temp ist.....muß er wohl...
Als ich fragte was nun, sagte er, ich müsse ihn nicht abnehmen, ich könnte ja stornieren....
Auf meiner Aussage hin, das ich nicht so einfach vom Vertrag zurück treten werde und er mir eine Lösung anbieten soll, entgegnete er mir, daß er mit seiner Rechtsabteilung sprechen will und sich Montag bei mir melden will.
Meine Frage nun, was würdet ihr tun ?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:
Wie bereits vorgeschlagen wurde:
- Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
- Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.
Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.
Sehe ich genau so !!!
Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?
Danke
Wenn die Kaufsache nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt, dann sind Summen von 5-10 Prozent als Abschlag vom Kaufpreis nicht unangemessen. Es handelt sich ja nicht um ein unbedeutendes Detail wie z.B. falsche Felgen innerhalb der 18 Zoll-Größe, sondern um die Abgabsnorm.
Nachteile würde ich in deiner Situation auf gar keinen Fall in Kauf nehmen. Die Option "Karre nehmen" und gut ist, wünscht sich der Händler vielleicht. Ich würde den Wagen abnehmen und mit Anwalt Nacherfüllung einklagen. Da wird sich dann definitiv was bewegen, wenn du aber lieber freiwillig Rad oder Bus fährst und weiter warten willst, ist das eine Entscheidung, mit der der Händler sicher gut leben kann.
Mein Mitleid mit dem Händler hält sich da aber in sehr engen Grenzen. Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen würdest, bekämest du auch eine saftige Rechnung von ihm, da kennen die keine Freunde. Du hast in diesem Fall die besseren Karten.
104 Antworten
Zitat:
@tetekupe schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:24:48 Uhr:
Nimm die 1.000 Euro und fahr den Passat.
Würde ich auf keinen Fall machen.
Wer Bullshit labert muss die Suppe auch auslöffeln...
Andere Frage: ich plane einen 2.0TDI Trendline-Passat mit 150PS und SCR zu kaufen. Liefertermin: Aug. 2019. Was passiert, wenn ich mit der Neuwagenanmeldung bis nach dem 1. Sept. 2019 warte, dann gibt es auf der Zul.stelle nur noch 6dTEMP.
Erfüllt der, im jetzt im April bestllte Passat dann auch diese Norm? Rutscht er dort noch mit hinein?
Mein Händler windet sich etwas....es bleibt alles Euro 6c (WLTP-Prüfstand). Event. auch Ausnahmegenehmigung. So sagt er.
M.W. ist muss bei Erstzulassung die aktuelle Norm erfüllt werden.
Sicherheit gibt die nur die zuständige Zulassungsbehörde.
Ergänzung zum obengenannten Thema: Euro 6c und Euro 6dTEMP.
Ich habe unter der VW-Telefon-Hotline 05361-83 89 99 60 angerufen und die Auskunft erhalten, dass es durchaus möglich sein könnte, dass der jetzt bestellte Euro6c ab 1. Sept. 2019 als Euro6dTEMP zugelassen werden könnte.
VW kann dies momentan noch nicht sagen, die Händler schon gleich gar nicht.
Allerdings darf man mit seinem Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vereinbaren (Vordruck von VW, mein Händler hat mich nicht darüber informiert), dass man beim Übergang von diesen Normen im September 2019 von seinem Kauf zurücktreten kann.
Morgen erfrage ich bei meinem Händler, wie dieses Schreiben aussieht und was es beinhaltet.
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Folgende Schadstoffklassen erhalten ab 09/19 keine Erstzulassung mehr: Euro 6c nach WLTP, Euro 6d-TEMP, Euro 6d-TEMP-EVAP, Euro 6d-TEMP-ISC und Euro 6d.
Für eine Erstzulassung ab 09/19 muss es also Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC (DG) oder Euro 6d-ISC (AM) sein.
Die exakte Übersicht gibt es hier (Seite 7):
https://www.kba.de/.../sv1_021_bekanntmachung_pdf.pdf?...
@GrosserMeischter
In deinem Fall, bzw. zum jetzigen Zeitpunkt, dürfte sich die Frage, im Falle des B8, ohnehin nicht mehr wirklich stellen.
Der "alte" B8 vFL ist ja angeblich von Haus aus nicht mehr bestellbar. Und der neue B8 FL wird die entsprechende Norm sowieso erfüllen.
Gestern Abend habe ich es auch gemerkt: für den Passat gibt es nun (also jetz seit April 19) keine 2.0L-TDI-SCR Motoren mehr, sondern nur noch den 1,6L-TDI-SCR mit 115 PS. Der soll dann 6dTEMP-konform sein.
Gerne würde ich aber den 2.0L-TDI noch bestellen, aber erst nach 1. Sept. 2019 neu zulassen.
Zitat:
@GrosserMeischter schrieb am 3. April 2019 um 09:12:00 Uhr:
Gerne würde ich aber den 2.0L-TDI noch bestellen, aber erst nach 1. Sept. 2019 neu zulassen.
Ja, dann warte eben bis der bestellbar ist....
Sorry, da wurde meine Frage nicht verstanden. Für den 2.0L-TDI-SCR liegt mir ein Kaufvertrag/Bestellvertrag vor: Abholtermin August-2019.
Für einen 6dTEMP-konformen 1,6L-TDI würde ich in den nä. Tagen ein Angebot erhalten.
Mir würde aber der 2.0L-TDI besser gefallen....aber natürlich nur, wenn ich ihn im Sept. 2019 noch neu zulassen kann.
Ich vestehe was du willst, aber ich verstehe nicht warum du es so kompliziert machst.
Du kannst (wenn überhaupt noch) jetzt, hier und heute den 2,0TDI mit Euro 6c bestellen, den du im Sept. nicht mehr zulassen wirst können. Sämtliche Vermutungen kannst du in den Wind schießen. Punkt.
Wenn du einen 2,0TDI haben möchtest (wozu ich dir dringend rate) den du ab September zulassen kannst, musst du warten bis das Facelift bestellbar ist. Punkt.
Dazwischen gibt es nichts. Bitte vertraue nicht auf irgendwelche seltsamen Aussagen, dass man den dann vielleicht doch noch zulassen wird können usw. das wird nix, höchstwahrscheinlich, wenn sie ihn nicht bis August liefern können storniert VW deine Bestellung.
Hatten wir hier alles schon genau so letztes Jahr.
Zitat:
@Heli220 schrieb am 3. April 2019 um 09:24:56 Uhr:
Ich vestehe was du willst, aber ich verstehe nicht warum du es so kompliziert machst.
Danke für die klasse Info.
Mein "Problem" ist:
- ich möchte gerne einen 2.0L-TDI-SCR für eine Euro6d-Anmeldung ab 1. Sept. 2019
- dies Fahrzeug wird wohl aller-frühestens ab Sommer 2019 bestellbar sein.
- ich fahre einen 3BG mit 320 Tkm, den ich verschrotten möchte.
- allerdings gibt es für die Verschrottung nur bis Ende April die 8000 Euro Umweltprämie.
Man hätte es halt gern "neu, gut und günschtig".
Zitat:
Du kannst (wenn überhaupt noch) jetzt, hier und heute den 2,0TDI mit Euro 6c bestellen, den du im Sept. nicht mehr zulassen wirst können. Sämtliche Vermutungen kannst du in den Wind schießen. Punkt.
So isses!
Und wenn VW im August liefert, hat VW seine Vertragspflicht erfüllt, solange im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vermerkt, dass EZ nach 30.08. möglich sein muß. Ist dann Problem des Kunden, wenn er die Möhre erst im September zulassen will und die Zulassungsstelle den Kopf schüttelt. Vielleicht findet sich dann mit der Marketingabteilung eine Lösung, dass die die Hälfte der Kosten für nen Betonsockel im Vorgarten übernehmen um ne hübsche Skulptur draus zu machen.
Es gab zwar in der Vergangenheit durchaus Ausnahmegenehmigungen den Gewinn der Auto-Hersteller zu schützen, für Fahrzeuge die bereits in der Produktion oder auf Halde sind, die gibt es aber nicht vorab sondern aufgrund vorhandener VIN und die gibt es schon gleich gar nicht, wenn der Kunde verspätet zulassen will, die verhandelt VW dann mit dem KBA wenn die Kiste als eine der letzten im Juli produziert wurde, sie das Ding aber durch Logistikprobleme nicht bis zum 30.08. zum Händler bekommen!
Problem dabei ist ja auch die Haftung, wenn Berlin wirklich wie angekündigt schon nächstes Jahr 6c-Diesel aussperrt. Da bist Du dann mit Superb eher auf der sicheren Seite! Wenn im Vertrag "vorraussichtlicher Liefertermin September" steht (wie zur Zeit wohl bei den 2.0TDI üblich) darfst Du von 6d ausgehen!
So oder so, wenn der Kaufvertrag von VW noch nicht verbindlich angenommen wurde, glaube ich nicht, dass Sie das für den 2.0TDI mit DSG noch tun werden, die DSG für den 150PS TDI sind schlicht bis Produktionsende vFL ausverkauft, deswegen ist der ja auch schon seit Wochen nichtmehr bestellbar!
Wurde er hingegen verbindlich angenommen, ist 6c kein Rücktrittsgrund bei Lieferung August, so nicht ausdrücklich schriftlich vermerkt, dass 6d-Temp oder EZ ab September!
Ist doch alles ganz klar und eindeutig, warum sollte VW da schon bei Bestellung teure Zugeständnisse machen?
Zitat:
@GrosserMeischter schrieb am 3. April 2019 um 12:12:43 Uhr:
Mein "Problem" ist:
- ich möchte gerne einen 2.0L-TDI-SCR für eine Euro6d-Anmeldung ab 1. Sept. 2019
- dies Fahrzeug wird wohl aller-frühestens ab Sommer 2019 bestellbar sein.
- ich fahre einen 3BG mit 320 Tkm, den ich verschrotten möchte.
- allerdings gibt es für die Verschrottung nur bis Ende April die 8000 Euro Umweltprämie.
Habe exakt dieselben Voraussetzungen!
Lösung ist einfach:
So schnell als möglich 120PS-TDI oder Benziner bestellen (niemand weiß ob das in 2 Wochen überhaupt noch geht) oder aber zocken ob FL noch im April bestellbar (manche reden von KW16, andere von KW21) und als Plan B den Superb, wenn Passat dann garnichtmehr geht mit Prämie. Superb steht aktuell bei "Liefertermin September" mit 150PS-TDI und DSG.
Passat mit 150PS-TDI und DSG gibt es nichtmehr, Punkt! (sei denn Du hast einen durch VW ANGENOMMENEN Vertrag! "Verbindliche Angebote" von Händler kannst Du schnupfen, da steht irgendwo in den AGB "vorbehaltlich Lieferfähigkeit durch Hersteller" )