Passat Variant 2.0 TDI 150PS DSG mit Euro 6c anstatt Euro 6d temp

VW Passat B8

Hallo,

gestern ist mein neuer Pasat Variant Highline 2.0 TDI 150PS DSG beim Händler eingetroffen.
Leider besitzt der Wagen nur Euro 6c und nicht wie im Vertrag unter besondere Vereinbarungen geschrieben Euro 6d temp !!!

Erstmal Danke an all diejenigen hier im Forum, die mir immer gesagt haben das es wohl so kommen wird.....

Der Händler tat immer noch überrascht das es kein 6d temp ist.....muß er wohl...
Als ich fragte was nun, sagte er, ich müsse ihn nicht abnehmen, ich könnte ja stornieren....
Auf meiner Aussage hin, das ich nicht so einfach vom Vertrag zurück treten werde und er mir eine Lösung anbieten soll, entgegnete er mir, daß er mit seiner Rechtsabteilung sprechen will und sich Montag bei mir melden will.

Meine Frage nun, was würdet ihr tun ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:



Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:



Wie bereits vorgeschlagen wurde:
  • Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
  • Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.

Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.

Sehe ich genau so !!!

Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?

Danke

Wenn die Kaufsache nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt, dann sind Summen von 5-10 Prozent als Abschlag vom Kaufpreis nicht unangemessen. Es handelt sich ja nicht um ein unbedeutendes Detail wie z.B. falsche Felgen innerhalb der 18 Zoll-Größe, sondern um die Abgabsnorm.

Nachteile würde ich in deiner Situation auf gar keinen Fall in Kauf nehmen. Die Option "Karre nehmen" und gut ist, wünscht sich der Händler vielleicht. Ich würde den Wagen abnehmen und mit Anwalt Nacherfüllung einklagen. Da wird sich dann definitiv was bewegen, wenn du aber lieber freiwillig Rad oder Bus fährst und weiter warten willst, ist das eine Entscheidung, mit der der Händler sicher gut leben kann.

Mein Mitleid mit dem Händler hält sich da aber in sehr engen Grenzen. Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen würdest, bekämest du auch eine saftige Rechnung von ihm, da kennen die keine Freunde. Du hast in diesem Fall die besseren Karten.

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Klar geht es hier um Vertragsrecht aber mich würde auch die persöhnliche Meinungen von interessieren:

6c annehmen oder lieber auf 6d temp bestehen ???

Wenn man warten kann, dann auf jedenfall auf 6d temp bestehen. Da er nicht nachbessern kann oder nur in ungewisser Zukunft das gleiche Auto liefern kann, wird er sogar einen Rücktritt zustimmen. Der Wagen wird er jemand anderem schnell unterjubeln könnnen.

Zitat:

@Frank480 schrieb am 11. November 2018 um 15:37:45 Uhr:


6c annehmen oder lieber auf 6d temp bestehen ???

Wenn Euro 6d-TEMP vertraglich bei der Bestellung festgelegt wurde, dann auch darauf bestehen.

Wenn dagegen nur eine Norm nach WLTP festgelegt wurde, dann dürfte es keinen Grund geben ein Fahrzeug mit Euro 6c nach WLTP abzulehnen.

Heute Rückmeldung vom Händler:

1. Ich könnte stornieren
2. Ich könnte den Wagen nehmen
3. Ich warte auf Euro 6d temp, würde dann natürlich nicht mehr den verabredeten Preis für meinen "alten" bekommen

Ich könnte mich.....

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Der Anwalt kann mehr kosten, als es der fiktive Wertverlust wert ist. Genieße das neue Auto! Euro 6d temp wird vermutlich nur wieder höheren Kraftstoffverbrauch bedeuten.

Normverbrauch ja, aber warum beim realen Verbrauch?

Zitat:

@206driver schrieb am 12. November 2018 um 21:06:39 Uhr:


Normverbrauch ja, aber warum beim realen Verbrauch?

Ist jetzt rein spekulativ, aber z.B. um genügend Abgastemperatur zu erzeugen, um relativ gesehen mehr AdBlue einspritzen zu können.

Mehr Ruß durch höhere AGR-Raten, und dadurch wiederum häufigere DPF Regenerationsintervalle.

Aber letztlich wird man das erst wissen, wenn wirkliche Werte bekannt gegeben werden.

Wobei das real betrachtet eher im vernachlässigbaren Bereich liegen dürfte.

Bei allen 3 Alternativen verzichtest eigentlich nur Du auf etwas. Umsonst gewartet, nicht das Auto bekommen das bestellt wurde oder noch länger warten und weniger für den Alten bekommen.
Der Händler hat den Vertrag ja nicht erfüllt! Da muss er Dir schon entgegen kommen. Er würde das ja auch nicht so locker sehen, wenn der Wagen den Du in Zahlung gibst nicht die Eigenschaften wie zugesagt hat.

Zitat:

@malange schrieb am 12. November 2018 um 22:22:34 Uhr:


Bei allen 3 Alternativen verzichtest eigentlich nur Du auf etwas. Umsonst gewartet, nicht das Auto bekommen das bestellt wurde oder noch länger warten und weniger für den Alten bekommen.
Der Händler hat den Vertrag ja nicht erfüllt! Da muss er Dir schon entgegen kommen. Er würde das ja auch nicht so locker sehen, wenn der Wagen den Du in Zahlung gibst nicht die Eigenschaften wie zugesagt hat.

Hallo,

ja das sehe ich genau so !!!

Der Händler sollte und muß sich bewegen.... denke ich...
nur was ist realistisch ?

Er soll dir noch etwas nachlassen vom Kaufpreis dann hast den fiktiven Wertverlust weg! Dann würde ichihn nehmen! Lg yaabbaa

Zitat:

@Frank480 schrieb am 12. November 2018 um 22:26:08 Uhr:


Der Händler sollte und muß sich bewegen.... denke ich...
nur was ist realistisch ?

Wie bereits vorgeschlagen wurde:

  • Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
  • Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.

Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:



Zitat:

@Frank480 schrieb am 12. November 2018 um 22:26:08 Uhr:


Der Händler sollte und muß sich bewegen.... denke ich...
nur was ist realistisch ?

Wie bereits vorgeschlagen wurde:
  • Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
  • Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.

Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.

Sehe ich genau so !!!

Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?

Danke

Zitat:

@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:


Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?

Mit weniger als 1000 € würde ich mich nicht zufrieden geben.

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