Passat Variant 2.0 TDI 150PS DSG mit Euro 6c anstatt Euro 6d temp
Hallo,
gestern ist mein neuer Pasat Variant Highline 2.0 TDI 150PS DSG beim Händler eingetroffen.
Leider besitzt der Wagen nur Euro 6c und nicht wie im Vertrag unter besondere Vereinbarungen geschrieben Euro 6d temp !!!
Erstmal Danke an all diejenigen hier im Forum, die mir immer gesagt haben das es wohl so kommen wird.....
Der Händler tat immer noch überrascht das es kein 6d temp ist.....muß er wohl...
Als ich fragte was nun, sagte er, ich müsse ihn nicht abnehmen, ich könnte ja stornieren....
Auf meiner Aussage hin, das ich nicht so einfach vom Vertrag zurück treten werde und er mir eine Lösung anbieten soll, entgegnete er mir, daß er mit seiner Rechtsabteilung sprechen will und sich Montag bei mir melden will.
Meine Frage nun, was würdet ihr tun ?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:
Wie bereits vorgeschlagen wurde:
- Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
- Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.
Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.
Sehe ich genau so !!!
Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?
Danke
Wenn die Kaufsache nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt, dann sind Summen von 5-10 Prozent als Abschlag vom Kaufpreis nicht unangemessen. Es handelt sich ja nicht um ein unbedeutendes Detail wie z.B. falsche Felgen innerhalb der 18 Zoll-Größe, sondern um die Abgabsnorm.
Nachteile würde ich in deiner Situation auf gar keinen Fall in Kauf nehmen. Die Option "Karre nehmen" und gut ist, wünscht sich der Händler vielleicht. Ich würde den Wagen abnehmen und mit Anwalt Nacherfüllung einklagen. Da wird sich dann definitiv was bewegen, wenn du aber lieber freiwillig Rad oder Bus fährst und weiter warten willst, ist das eine Entscheidung, mit der der Händler sicher gut leben kann.
Mein Mitleid mit dem Händler hält sich da aber in sehr engen Grenzen. Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen würdest, bekämest du auch eine saftige Rechnung von ihm, da kennen die keine Freunde. Du hast in diesem Fall die besseren Karten.
104 Antworten
Zitat:
@Frank480 schrieb am 13. November 2018 um 13:55:48 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 13. November 2018 um 13:08:14 Uhr:
Wie bereits vorgeschlagen wurde:
- Der Händler gewährt dir einen angemessenen Preisnachlass.
- Der Händler kauf dir dein altes Auto zum vereinbarten Preis ab und bestellt einen neuen Passat mit 6d-TEMP. Da es sich im rechtlichen Sinn um eine Nachbesserung handelt, fährst du den 6c-Passat bis zur Lieferung des neuen weiter.
Der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragt hat Gültigkeit. Wenn dem Händler nun durch sein eigenes Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht, ist das alleine sein Problem.
Sehe ich genau so !!!
Was denkst du, wäre ein angemessener Preisnachlass ?
Danke
Wenn die Kaufsache nicht über die zugesicherten Eigenschaften verfügt, dann sind Summen von 5-10 Prozent als Abschlag vom Kaufpreis nicht unangemessen. Es handelt sich ja nicht um ein unbedeutendes Detail wie z.B. falsche Felgen innerhalb der 18 Zoll-Größe, sondern um die Abgabsnorm.
Nachteile würde ich in deiner Situation auf gar keinen Fall in Kauf nehmen. Die Option "Karre nehmen" und gut ist, wünscht sich der Händler vielleicht. Ich würde den Wagen abnehmen und mit Anwalt Nacherfüllung einklagen. Da wird sich dann definitiv was bewegen, wenn du aber lieber freiwillig Rad oder Bus fährst und weiter warten willst, ist das eine Entscheidung, mit der der Händler sicher gut leben kann.
Mein Mitleid mit dem Händler hält sich da aber in sehr engen Grenzen. Wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen würdest, bekämest du auch eine saftige Rechnung von ihm, da kennen die keine Freunde. Du hast in diesem Fall die besseren Karten.
Moin, was ich nicht verstehe, dein Fahrzeug muss ja ein Lagerfahrzeug sein, oder? Ab 01.09.2018 sind zur Erstzulassung doch nur Neuwagen mit Euro 6d- Temp möglich, 6c bekommt man nur noch bis August 2019 als Lagerwagen zugelassen
Aber 6c nach WLTP geht auch noch.
Und 6b mit Ausnahmegenehmigung für Lagerwagen.
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Rein von der Möglichkeit der Erstzulassung ist kein Unterschied zwischen Euro 6d-Temp und 6c (WLTP). Beide Normen sind nur noch bis 31.08.2019 für eine Erstzulassung ausreichend. Danach muss es Euro 6d-Temp-Evap (mit Messung der Verdampfungsemissionen) sein. Und wieder gut ein Jahr später Muss es Euro 6d (ohne irgendwas dran) sein (ab 01.01.2021).
Rein von diesem Gesichtspunkt ist 6c (WLTP) kein Nachteil. Ob es aber ein Nachteil betreffend Fahrverboten ist kann ich nicht beurteilen und da sehe ich es so wie die Vorposter betreffend der zugesicherten Eigenschaft.
Zitat:
@Bratapfel66 schrieb am 14. November 2018 um 06:45:20 Uhr:
Moin, was ich nicht verstehe, dein Fahrzeug muss ja ein Lagerfahrzeug sein, oder? Ab 01.09.2018 sind zur Erstzulassung doch nur Neuwagen mit Euro 6d- Temp möglich, 6c bekommt man nur noch bis August 2019 als Lagerwagen zugelassen
Das ist falsch. Euro 6c nach WLTP ist seit 09/18 die neue mindest Norm.
Hallo,
ich habe heute beim freundlichen erfahren, dass der Passat Variant 2.0 TDI 150 PS mit Handschalter seit einer Woche als 6D TEMP bestellbar sein. Im Konfigurator steht das noch nicht.
Weiss jemand mehr darüber ?
Wie oft willst du die gleiche Frage noch stellen?
Zitat:
@msb8282 schrieb am 12. November 2018 um 21:50:58 Uhr:
Zitat:
@206driver schrieb am 12. November 2018 um 21:06:39 Uhr:
Normverbrauch ja, aber warum beim realen Verbrauch?
Ist jetzt rein spekulativ, aber z.B. um genügend Abgastemperatur zu erzeugen, um relativ gesehen mehr AdBlue einspritzen zu können.
Mehr Ruß durch höhere AGR-Raten, und dadurch wiederum häufigere DPF Regenerationsintervalle.Aber letztlich wird man das erst wissen, wenn wirkliche Werte bekannt gegeben werden.
Wobei das real betrachtet eher im vernachlässigbaren Bereich liegen dürfte.
Exakt so ist es. Seit ca. 4 Wochen fahre ich einen Caddy 4 mit 2.0 TDI und DSG und SRC. Die gleiche Ausstattung hatte ich im Caddy 4 vorher auch. Ohne den Temp- Zusatz war der AdBlue-Verbrauch bei ca. 5 l auf 8.000 km, jetzt komme ich auf rund 5 l auf 4.000 km. Auch der Spritverbrauch hat sich in nicht unerheblichen Maß erhöht, Alles bei ähnlichen Streckenprofilen. Wo ist sonst ca. 700 km mit einer Tankfüllung unterwegs war, muss ich jetzt schon bei rund 550 km nach einer Tankstelle Ausschau halten.
Zum Glück muss ich hier nicht in meine eigene Tasche greifen...
Und um die Parallele hier zu ziehen: Ja, ich würde auf einen Preisnachlass wegen Nichterfüllung bestehen.
Bei der geplanten, relativen Laufzeit von 3-4 Jahren sollte das auch kein zu großes Problem darstellen.
Erstmal auf 6d-TEMP wie im Vertrag bestehen und dann sehen.
Hartnäckige Haltung kann sich dann doch bei einem möglichen Preisnachlass auszahlen. Und der muss ordentlich ausfallen!
Würde mal so mit 15 % anfangen. Am Ende sollten es mindestens 10 % sein und dann evtl. noch Werkstattleistung wie die ersten beiden Inspektionen inklusive oder so.
Wahrscheinlich zu spät, aber je nachdem, ob noch andere gute Werkstätten in der Nähe sind:
Abnehmen und auf Nacherfüllung pochen und dann mal schauen ob der Händler von seinem hohem Ross herunter kommt...
Weil die Nacherfüllung wird lustig 😉
So, hier mal ein Update:
Der Verkäufer bot mit 1000€ Preisnachlass oder ich solle doch bitte vom Vertrag zurücktreten.
Zur Not würde schon sein Geschäftsführer mit mir sprechen......
Dieses Angebot habe ich angenommen, nur dauerte es über eine Woche bis sich der Geschäftsführer endlich meldete.
Dannn nochmal Wartezeit bis zum Gesprächstermin.
Dort hielt er mir einen Vortrag über 6c und 6d-temp der nur so von Fehlern wimmelte.
Sein Fazit: 6c ist genauso gut wie 6d-temp.
Als ich ihn fragte ob er mir in drei Jahren bei einem Verkauf eventuelle finanziellen Nachteile zwischen den Abgasnormen ausgleichen würde, wurde dies abgelehnt.
Er bot mir wieder 1000€ an, oder ich könnte vom Vertrag zurücktreten.
Und nun kommt es:
Als ich um Erfüllung des Vertrages bat, kam die Antwort:
Wir haben gar keinen Vertrag mit ihnen.....
Nun kümmert sich mein Anwalt darum.
Der Geschäftsführer scheint das ganze Problem zeitlich verschleppen zu wollen, kann mir nur den Grund nicht erklären.
Hat jemand eine Idee ?
Vielleicht steht er kurz vor der Insolvenz und will deinen Vertrag in der Masse untergehen lassen.
Nimm die 1.000 Euro und fahr den Passat.
Zitat:
@Frank480 schrieb am 19. Dezember 2018 um 19:41:57 Uhr:
Der Geschäftsführer scheint das ganze Problem zeitlich verschleppen zu wollen, kann mir nur den Grund nicht erklären.
Er schätzt die Situation völlig falsch ein und ist sich siegessicher oder er ist einfach ungeheuerlich dreist und pokert. Das wären jedenfalls meine Erklärungsansätze. Dem Kunden zu eröffnen, dass er gar kein Vertrag mit dem Händler hat, ganz schön frech. 😁
In diesem Fall war es wahrscheinlich eine gute Entscheidung die Angelegenheit einem Anwalt zu überlassen.
[ Provokation von Motor-Talk entfernt ]