Passat Variant 1,8T plus Wohnwagen mit Gesamtgewicht 1300 und Führerscheinklasse B

VW Passat B5/3B

Hallo ich habe da mal eine Frage:

Darf ich mit meinem Passat Variant 1,8 T einen Wohnwagen mit Gesamtgewicht von
1300 kg mit meinem Führerschein Klasse B fahren/ziehen.

Passat Leergewicht 1417 kg
Passat zul.Gesamtgewicht 1900 kg
Wohwagen zul.Gesamtgewicht 1300 kg

Ich habe mal gehört, das das alles zusammen nicht 3500 kg übersteigen darf ! Stimmt das ! ?

Wenn ja würde das ja passen und ich könnte den Wohnwagen ziehen !!!

Danke schon mal im voraus !!!!

18 Antworten

Die Regelung ist zwar noch etwas komplizierter. Aber den darfst dran hängen.

Die zul. Gesamtmasse des Hängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und beide Gesamtmassen dürfen zusammen nicht über 3,5t betragen.

Da blickt ja keiner durch !!!
Das ist ja suppi das ich den ziehen darf !!!

na wat´n glück das es zwei gute gründe gibt, warum ich mir über sowas den kopf nich zerbrechen muss. der erste:-> ich hab noch nich ma ´nen hängerzug, der zweite:-> ich darf bis 7,5t fahren, ziehen, weiss der geier was.

@ TE

freut mich für dich. viel spass dabei!!!

Zitat:

Original geschrieben von knabe01


Hallo ich habe da mal eine Frage:

Darf ich mit meinem Passat Variant 1,8 T einen Wohnwagen mit Gesamtgewicht von
1300 kg mit meinem Führerschein Klasse B fahren/ziehen.

Passat Leergewicht 1417 kg
Passat zul.Gesamtgewicht 1900 kg
Wohwagen zul.Gesamtgewicht 1300 kg

Ich habe mal gehört, das das alles zusammen nicht 3500 kg übersteigen darf ! Stimmt das ! ?

Wenn ja würde das ja passen und ich könnte den Wohnwagen ziehen !!!

Danke schon mal im voraus !!!!

Also Passattechnisch ist das ja gar kein Problem. Es kommt darf an wie alt Deine Klasse "B" ist. Ob und wie der alter 3er umgeschrieben wurde.

( Besitzstandsregelung)

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Zitat:

Original geschrieben von Ibo82


Die Regelung ist zwar noch etwas komplizierter. Aber den darfst dran hängen.

Die zul. Gesamtmasse des Hängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und beide Gesamtmassen dürfen zusammen nicht über 3,5t betragen.

genau so ist es und nicht anders 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sebo97***



Zitat:

Original geschrieben von Ibo82


Die Regelung ist zwar noch etwas komplizierter. Aber den darfst dran hängen.

Die zul. Gesamtmasse des Hängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und beide Gesamtmassen dürfen zusammen nicht über 3,5t betragen.

genau so ist es und nicht anders 😉

Der Kollege spricht von Klasse "B". dort heißt es KFZ bis 3.500KG zGM, mit Anhänger bis 750 KG.

Was Du meinst ist "BE" oder täusch ich mich jetzt?

Dort heißt es "BE" : mit Ah über 750 Kg, sofern die Leermasse des Ah die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschritten wird.

Aber wie gesagt, wenn der "B" aus 3er alt überschrieben ist, gab es die Anhängerregelung bzw. bis 7500kg. (Besitzstand). Gab es aber nur auf gesonderten Antrag.

Zitat:

Original geschrieben von Michael/An


*
Der Kollege spricht von Klasse "B". dort heißt es KFZ bis 3.500KG zGM, mit Anhänger bis 750 KG.

Was Du meinst ist "BE" oder täusch ich mich jetzt?

Dort heißt es "BE" : mit Ah über 750 Kg, sofern die Leermasse des Ah die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschritten wird.

Aber wie gesagt, wenn der "B" aus 3er alt überschrieben ist, gab es die Anhängerregelung bzw. bis 7500kg. (Besitzstand). Gab es aber nur auf gesonderten Antrag.

Jo richtig...traurig aber wahr

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi


*
der zweite:-> ich darf bis 7,5t fahren, ziehen, weiss der geier was.

Tja hat nicht jeder son schein wo C1 oder C1E drauf steht

Bei mir steht auch nur irgendwas von CE drauf 😁

Zitat:

Original geschrieben von DerOnkel2002

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi


*
der zweite:-> ich darf bis 7,5t fahren, ziehen, weiss der geier was.</blockquote>
Tja hat nicht jeder son schein wo C1 oder C1E drauf steht
Bei mir steht auch nur irgendwas von CE drauf 😁

is deiner auch noch sooo schön rosa zum aufklappen? bei mir steh nur E vorne ganz unten. oder meinst du noch was anderes? sind das schonwieder neue bezeichnungen? also ich hab führerschein klasse 3.

Neee rosa is meiner net, so alt bin ich noch net 😁

Hab nen EU Führerschein und ja der hat neue bezeichnungen für die Klassen

M Moped
A1 kleines Motorrad
A Motorrad
B Auto bis 3,5 t
BE Auto mit Anhänger bis 3,5 t
C1 LKW bis 7,5 t
C1E LKW mit Anhänger bis 7,5 t
C LKW über 7,5 t
CE LKW mit Anhänger über 7,5 t
L/T Trekker
D1 kleiner Bus
D1E kleiner Bus mit Anhänger
D großer Bus
DE großer Bus mit Anhänger
S Trike/Quad und solch gedöns

Bin auch der Meinung das die alten Lappen irgend wann mal ihr gültigkeit verlieren...

^^die alten lappen verlieren ihre gültigkeit nicht, die "alten klassen" werden mit den "neuen" klassen gleichgestellt, solange bis ein neuer vom besitzer selber beantragt wird...

lg

Jaaaaaa 😁
Sicher werden sie gleich gestellt, aber das rosa Teil wird dann irgendwann nicht mehr anerkannt...

Moin,

Ich hab mir das mit den Anhängern so gemerkt ---> Alles was Auflaufgebremst ist darf man mit einem B Führerschein nicht mehr ziehen. Und alles was das zulässige Gesamtgewicht von 750 KG überschreitet auch  nicht ..... Mich interessiert es eigentlich nicht da ich B / CE habe. 

Grüße Fiete

Zitat:

Original geschrieben von DerOnkel2002


Neee rosa is meiner net, so alt bin ich noch net 😁

Hab nen EU Führerschein und ja der hat neue bezeichnungen für die Klassen

M Moped
A1 kleines Motorrad
A Motorrad
B Auto bis 3,5 t
BE Auto mit Anhänger bis 3,5 t
C1 LKW bis 7,5 t
C1E LKW mit Anhänger bis 7,5 t
C LKW über 7,5 t
CE LKW mit Anhänger über 7,5 t
L/T Trekker
D1 kleiner Bus
D1E kleiner Bus mit Anhänger
D großer Bus
DE großer Bus mit Anhänger
S Trike/Quad und solch gedöns

Bin auch der Meinung das die alten Lappen irgend wann mal ihr gültigkeit verlieren...

na denn hab ich dich ja ma richtig schön falsch verstanden. und soooo alt bin ich auch noch nich, auch wenn ich mich manchma viiiiiiel älter fühle. danke für die aufklärung.

also es sieht so aus:

klasse B und anhänger mit > 750 kg gesamtgewicht

geht, wenn der anhänger gebremst ist und das zulässige gesamtgewicht des gespannes 3.500 kg nicht übersteigt.

z.b.:

2.000 kg zulässiges gesamtgewicht vom auto und 1.500 kg zulässiges gesamtgewicht vom anhänger geht!

UND

wenn das zulässige gesamtgewicht des anhängers NICHT größer ist als die leermasse des autos!

das war das leichte ...

nun die alte klasse 3

auto mit bis zu 7.500 kg zulässiges gesamtgewicht und der anhänger darf dann ein so hohes zulässiges gesamtgewicht haben, dass das gespann 12.000 kg zulässiges gesamtgewicht nicht übersteigt.

z.b.:

7.000 kg zulässiges gesamtgewicht auto und 5.000 kg zulässiges gesamtgewicht vom anhänger geht!

nun die einschränkung für klasse 3: der anhänger darf nur EINE achse haben, oder eine doppelachse die nicht weiter als 1 m montiert ist. (radnabe bis radnabe gemessen)

so wenn jetzt jemand die klasse hat umschreiben lassen und er wollte sich nicht verschlechtern ist folgendes zu beachten:

problem war jetzt, die neuen klassen sind nicht genau gleich mit den alten klassen. also 3 ungleich B.

alte klasse 3 ist jetzt:

B, BE, C1, C1E und M,S,L und auf ANTRAG eine beschränkte klasse CE (und zwar ohne C, klingt komisch und ist seltsam weil man C mit anhänger (also CE) darf, aber C alleine nicht...

jetzt wirds kompliziert... die klasse CE wird nur mit einer beschränkung erteilt, auf dem führerschein steht ganz rechts im feld 12 folgendes: 79 (C1E > 12.000 kg, L< 3 ) das widerum bedeutet:

L<3 = das gesamte CE gespann darf nicht mehr als 3 achsen haben

C1E > 12.000 kg = heisst dass ein gespann was eigentlich unter C1E fällt mehr zulässiges gesamtgewicht als 12.000 kg haben darf, sorfern dieses gespann nur 3 achsen hat und auch wenn die zulässige gesamtmasse des anhängers die leermasse des zugfahrzeuges übersteigt (was eigentlich nur bei der klasse C erlaubt ist).

wer das hat kann froh sein, muss aber alle 5 jahre zu einer ärztlichen untersuchung die über 120 euro kostet um die klasse nicht zu verlieren...

hmm ich hoffe das war halbwegs verständlich 😉

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