Passat kaputt...Unfall

VW Passat B5/3B

Hallo liebe Mit-Passi-Fahrer,

nach dem mir gestern ein netter Mitbürger die Vorfahrt genommen hat und ich dem Herren dann in die SEite gefahren bin, steht mein Passat nun in der Werkstatt auf unbestimmte Zeit.
Bisherige Schadensbilanz:

Stossfänger hinüber
Motorhaube hinüber
linker Kotflügel hinüber
linker Scheinwerfer hinüber
Rahmenteil vorne in den Kühlergrill gebohrt
Kühler hinüber, komplette Kühlflüssigkeit ausgelaufen
desweiter muss der Antriebsstrang was abbekommen haben, als ich den Wagen zur Seite bewegt habe ruckelt der Wagen beim Anfahren und einkuppeln.

Herzlichen Dank. Reparaturkosten und Dauer sind noch nicht abzusehen....der Gutachter kommt erst nächste Woche.
Ausserdem sind meine beiden Handgelenke lediert.

Eins muss ich sagen, trotz der hohen Aufprallgeschwindigkeit ist der Passat von Aussen nicht stark deformiert...aber unterm Blech, und die Karrosse, hat doch nen bissl waa abbekommen.

Kann mir jemand Tipps geben wie man am bestern weitermacht jetzt? Speziell wegen Schmerzensgeld, Wertminderung, Verdienstausfallübernahme (bin Krankgeschrieben), Kostenpauschale..usw. Soll ich sofort einen Anwalt einschalten oder erst so mit der Versicherung verhandeln, beim Arzt war ich schon.

Vielen Dank für die Mühe!

Tobi

Hier nen paar Pics vom Passi....

40 Antworten

Ein Anwalt ist schon längst eingeschaltet wegen dem Unfall....jetzt kommt noch eine schöne Nachbeauftragung wegen Betruges dazu, und zwar gleich morgen früh!!!!!

MfG

der sich um sein Herz sorgen machende TOBIAS

Erst mal hallo beruhig dich erst mal, was steht im Kaufvertrag drine.

Du hast den Wagen bei einem Freiem Händler oder bei einem Vertragshändler gekauft (VW). Ausserdem wie ich das richtig gelesen habe hast du ja ein Anwalt nimm den Kaufvertrag zu deinem Anwalt mit. Das ist nach meine Meinung Arglistige Täuschung normaler weise kannst du den Kaufvertrg rückwirket machen. Weswegen war den der andere Unfall beteiligte den dort er hat da eigentlich nichts zu suchen. Außerdem wer hat den Gutachter eingeschaltet. Wenn du das nicht gemacht hast sage deinen Anwalt ihr wollt einen Öffentlichen vereidigten bestellten Sachveständigen einschalten. Blos nichts machen lassen am Fahrzeug in der Werkstatt kein Auftrag geben nichts Unterschreiben.Hast du Rechtsschutzversicherung, oder Familienrechtsschutz von deinen Eltern wenn du nicht so alt bist.

MFG

DF

Schlag sie doch mit ihren eigenen Mitteln. Mache eine Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend. Du zahlst theoretisch nur 1% des Kaufpreises pro 1.000 gefahrene Kilometer als Entschädigung an den Händler.

Da durch den Unfall ja keine Wertminderung eingetreten ist, dürften da keine weiteren Abzüge hinzukommen 😁

Hallo,

also im Kaufvertrag steht drin, das der Wagen (lt. Vorbesitzer) keine Vorschäden hat. Ich habe bei einem (hier in der Gegend) sehr bekannten und renomierten Volkswagen-Vertrags-Autohaus gekauft. Nur, woher wusste es der Gutachter das der Wagen einen Vorschaden hat? Dann wusste es das Autohaus auch...das ist so klar wie Kloßbrühe..

Was bei der Begutachachtung MEINES AUTOS der Unfallverursacher zu suchen hat, das weiss ich auch nicht. Das macht mich am meisten wütend, ich war nicht dabei. Den Gutachter habe ich eingeschaltet. Das einer kommt, wusste ich, aber nicht wann! Aber der Unfallverursacher, der wusste es....na is das nicht toll. Das gibt mir jetzt richtig vertrauen in die UNABHÄNGIGKEIT des Gutachters und der bekloppten Werkstatt (ich werde nie wieder das Wort "Der Freundliche" benutzen...eher "Der Betrüger"😉

Ich habe ebend grade bei meinem Anwalt angerufen, er ist noch nicht da, erst ab 10 Uhr......OH MANN, noch 2 Stunden warten, dabei warte ich schon die ganze Nacht verdammt....*heul*

Bis dann....

Ähnliche Themen

Drück dir die Daumen, dass am Ende doch noch alles gut wird. Alles Schweine, Banditen & Verbrecher 😉

Boa

ja das ist ja mal harter Tobak, ohne scheiß.

Jetzt würd ich sie richtig bluten lassen, so eine Sauerei.
Da könnt ich mich auch glei richtig mit dir aufregen.
Hoffe das sich alles zum Guten für dich wendet.

Mfg

Ich hoffe auch das es sich zum Guten wendet.

Aber, wenn der Gutachter das schon mit reinschreibt und durch meinen jetzigen Unfall keine Wertminderung entstanden ist, WEIL er einen Heckschaden hatte (und somit schon Wertgemindert ist), ist das ein deutliches Indiz für einen nicht unerheblichen Unfall.

Ich habe Dienstag einen Termin beim Anwalt, der war auch ziemlich erstaunt was ich ihm erzählt habe. Er meinte, das ich jetzt wohl ansprüche gegen das Autohaus habe...und die lasse ich jetzt Bluten!!!!!

Morge soll der Wagen fertig sein, ich werde ihn erstmal abholen und so tun, als ob ich von nichts wüsste und gaaaanz freundlich sein. Und dann, von hinten durch die Türe, komm ich mit einem Anwalt!!! Die werden sich freuen....naja, gleich gehts erstmal Arbeiten, freu mich schon drauf.

MfG

Tobi

Das kann sein das der Gutachter den Wagen schon mal Begutachtet hat, der hat es bestimmt in seiner Datenbank gespeichert von daher könnte er das wissen. Frag in mal wie groß der erste Schaden mal war er gibt dir bestimmt die Information. Dann hast du ein beweis zur Hand, damit zum Anwalt.

Ich drücke dir schon mal die Daumen wird schon schief gehen.

MFG

DF

Hi Leute,

einfach hier mal der aktuelle Stand bezüglich meines Unfalls:

Versicherungstechnisch: alles klar, gegnerische Versicherung wird wohl zahlen (hat jedenfalls nie die Schuldfrage angezweifelt und unser Gutachten nur um 20€ korrigiert).

Strafrechtlich bin ich total enttäuscht. Eine Nachfrage beim Polizisten ergab folgendes: da der Typ sich bis heute nicht gestellt hat und keine Angabe macht wer gefahren sein soll, bleibt die Unfallflucht wohl ungesühnt. Fakt ist:

- es ist klar, welches Fahrzeug Verursacher war
- es ist klar, wer auf jeden Fall dabei war
- es ist klar, wer das Fahrzeug für diesen Abend zur Nutzung überlassen bekommen hat

Und jetzt soll es keine Handhabe geben den Typ zu kriegen? Ich fass mal zusammen:

wenn ich mal alleine nen Unfall baue:

1. Abhauen
2. 2 Tage verstecken bzw. nicht stellen
3. Sagen: "jemand anderes sei gefahren"
4. Keine weitere Aussage machen

Das Thema erledigt sich dann von selbst?????

Nur am Rande für eventuelle Einwände, das die Schuldfrage nicht klar sei:

- es ist klar, das betreffende Person sich bereits mehrfach "verplappert" bzw. mit dem Unfall die Schuld zugegeben hat ("ich war halt etwas zu schnell"😉. Leider wollen die Zeugen keine Aussage diesbezüglich machen (Angst vor Dorfgeschwätz: sein Vater ist ein guter Kumpel von meinem Opa... blablabla)
- der Typ ist öfters Abends in der Dorflokalität total betrunken und irgendwann später zu Hause, mit Auto. Wie das geht weiss nie keiner.
- der Typ ist bereits einschlägig vorbestraft, incl. Bewährungsstrafe.

Naja - ich zieh bald weg und mein Geld krieg ich ja hoffentlich auch.

Grüße,
Kai

Zitat:

Original geschrieben von rennic


Tja, Du kommst wohl nicht um einen Anwalt herum, so wie sich das zugespitzt hat. Woher der Gutachter das weiß? Der hat in die Reparaturhisorie von VW hereingeschaut, wo natürlich auch das Autohaus Zugriff hat. Das Autohaus hat dich wissentlich betrogen, wenn es sich wirklich um einen Unfallschaden handelt.

Ich mache gerade das gleiche durch. Bei mir wurde ein Unfallschaden (3.500 EUR) auch verschwiegen, die VW-Historie hat es zum Vorschein gebracht. Ich habe dem Händler jetzt die Pistole auf die Brust gesetzt. Entweder kaufrückabwicklung (Rückgabe des Fahrzeuges) oder Minderung des Kaufpreises (oder eine nette Klage). Mein Verkehrsrechtsschutz deckt auch den Kauf und alles andere rund ums Auto ab, so dass ich auf der sicheren Seite bin und mich bequem zurücklehnen kann, während mich eine kompetente Anwältin ständig berät wie ich vorgehen muss.

Ich kann Dir nur abschließend raten endlich Rechtsbeistand zu suchen, der wird am Ende weit aus billiger sein, als die ganzen Euros die Du jetzt einbüst. Wenn es nicht schon zu spät ist....

hallo zusammen.

als erstes wollte ich mal sagen, dass das was hier abläuft eine riesen sauerei ist.aber leider die regel.deshalb habe ich mir vorgenommen bei jedem unfall,egal ob verschuldet ode rnicht, oder nur kratzer,ganz egal,immer polizei sofort hinzuziehen.denn wenn einer sagt-komm das machen wir so und später ist doch mehr haben alle ein problem.und wenn so was rauskommt wie hier diskutiert wird,immer anwalt.denn vor gericht ists wie bei einer wundertüte.entweder man ist im recht oder man ist recht beschissen-worden.

ich hätte allerdings noch eine frage.ich habe mir auch einen 3b zugelegt und mal genauer hingeschaut.ich hab nichts konkretes dabei gefunden, aber dennoch den verdacht eines leichten unfalls am heck.nun würde ich gerne wissen ob dies so ist.vom autohaus brauche ich mir keine hoffnungen zu machen eine ehrliche antwort zu bekommen.deshalb würde ich gern als fahrzeugbesitzer einen einblick in die besagte vw-historie haben.kann ich das ohne weiteres und wie mache ich das?das autohaus maht da sicher nicht mit und fängt von vertrauen usw. an.andererseits-vertrauen ? wenn nix war dann ists doch kein problem.

bin für jeden tip dankbar.

euch anderen unfall"opfern" viel glück und allzeit gute fahrt.

grüße
eddie83

Zitat:

Original geschrieben von TobiasR.


JETZT SCHLÄGTS ZWÖLF!!!!

Ich bekomme grade mein Gutachten (Schadenhöhe 4200 Euro). Verkauft wurde mir im März der Wagen als UNFALLFREI! Jetzt steht im Gutachten:

Vorschäden: JA
Heckschaden repariert in 2003

Woher weiss der Gutachter das der Wagen einen Unfall hatte?

Moinsen!

Eine Möglichkeit:

Lackstärkemessung durchgeführt --> Ungleichmäßigkeiten festgestell -->Nachbesserungen (Nachlackierung) festgestellt.

Daraus ist konkludent ein "Vorschaden" abzuleiten. Aaaaaaaaaber: Es ist auch möglich, dass der Wagen im Werk Emden, beim Transport oder beiim Auslieferer nachlackiert wurde, ohne dass ein Unfall im weitläufigen Sinne vorlag. Ohne ein Crash im öffentlichen Verkehr gehabt zu haben, stellte dann ein Gutachter einen Vorschaden fest.

Dann aber noch eine Frage: Was meint der Gutachterjogi mit "Repariert 2003"? Ist der Wagen Bj 03?

Gruß
Henrik

Deine Antwort
Ähnliche Themen