Passat 2.0 TDI 140p.s. bei 200 Schluß
Hallo zusammen, wie schon der Titel sagt, bin heute nach HH gefahren, komme nicht weiter als 200kmh laut Tacho und zwar ab 190 sehr träger, habe voher Bora 1,9 TDI gehabt der Wagen war bissiger mit 101 p.s. als jetzt Passat mit 140 angeblich. Habe heute mit meinem Freund telefoniert, der sagte kann an software und DPF liegen.
Hat jemand schon die Erfahrungen damit?
P.S: Fahre erst ein Monat damit.
E.Z. 11.2006 Motor BMP 127tkm
Beste Antwort im Thema
@MSchlagwein, so ist es.
Zumal mich mal die Statistik interessieren würde, wie oft ein "Schleicher" letztendlich Auslöser eines Überholmanövers mit anschließendem Risikofaktor war. (Vor allem die Zielgruppe der zwischen 70-90 km/h - Variierer.)
Wenn ich erlebe, dass manche Autofahrer mit knapp über Innenstadttempo über eine breite und einsehbare Landstraße tuckern, sind manche Aktionen Hinterherfahrender durchaus nachvollziehbar.
Zurück zum Thema: Keiner will gern Miete zahlen für den Raum seiner Wohnung, den er wegen schräger Wände nicht nutzen kann; keiner fände es ok, wenn sich des Passats Innenraum viel kleiner geben würde als im Prospekt angegeben; keiner bezahlt 1 L Milch um dann festzustellen, dass doch nur 3/4 drin sind. Sogar das Mitwiegen (und Bezahlen) der Verpackung beim Fleischer ist in DE nicht rechtens.
Und genauso sollte ein Auto unter normalen Bedingungen seine Höchstgeschwindigkeit erreichen. Schließlich kann dies auch ein Kaufargument sein (aus welchen Gründen auch immer).
Und an die Moralapostel: Wir haben noch einen 50PS-Polo am Start. Der schafft die AB-RIchtgeschwindigkeit auf der AB auch locker. Warum also überhaupt schnellere Autos mit 3xMehrPS?
158 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nik100943
......Was gelegentlich fehlt, sind die physikalischen Grenzen in den Köpfen der Fahrer. Wer angesichts einer Unzahl von schwersten Unfällen, verursacht häufig von jugendlichen Rasern, mit vielen völlig unschuldigen Opfern, mahnende Stimmen als "Moralapostel" abqualifiziert und die "Schuld" bei Leuten wie mir sucht, die angeblich über die Autobahnen "schleichen", der hat nichts begriffen. Oder kann es einfach nicht begreifen.
Wie gesagt, es gibt Leute, die ich nicht gerne im Rückspiegel sehe....
Ich versuche es doch noch einmal. Ich selbst fahre mit meinem CC ca. 60tkm/anno und die zumeist auf europäischen und deutschen Autobahnen. Das Ganze mittlerweile seit vielen Jahren und zum Glück unfallfrei.
Wenn ich auf der BAB die Möglichkeit sehe und es dann auch noch erlaubt sein sollte (was selten genug der Fall ist) dann nutze ich die Möglichkeiten meines jeweiligen KFZ auch aus, sprich ich bewege mich halt ab und an im Bereich der Höchstgeschwindigkeit. Das hat weniger was mit Termindruck und anderen äußeren Faktoren zu tun als mehr mit der Tatsache, dass ich es auf der Autobahn meist langweilig finde und daher schnell wieder runter möchte bzw. auch mit einer gewissen Affinität zu Geschwindigkeit und Technik.
Was ich aber auf den Tod nicht ausstehen kann, dass sind die Oberlehrer, die anderen immer versuchen ihre Überzeugung aufzudrücken und moralingeschwängerte Totschlagargumente mit rasenden Jugendlichen und ihren unschuldigen Opfern ins Feld führen.
Aber zurück zum Thema..... Ich stelle noch einmal fest, dass mein CC begrenzt ist obwohl das aus keinem Prospekt oder keinerlei technischen Daten im Vorfeld zu ersehen war und das finde ich nicht besonders prickelnd.
diese softwareupdates wurden beim 2.0 TDI wohl tatsache im einklang mit der rechtsabteilung bei VW entwickelt. für die besitzer finde ich es sehr unfair, denn wir reden hier von fahrleistungswerten die auch vom 1.9 TDI erreicht werden. und nicht wenige haben bewusst den höheren preis in kauf genommen um stärker als der 1.9er motorisiert zu sein ohne zu ahnen dass sie es in wirklichkeit nicht sein werden.
beim 2.0 ist bei VW die zeit der geschenke wohl endgültig vorbei, die motoren werden nicht wie früher üblich mit ner grosszügigen streung nach oben ausgeliefert, 140 ps stehen im katalog- 140 ps und keinen mehr , eventuell im rahmen der toleranz auch ein paar weniger, kriegt der kunde. die vmax steht im katalog- exact diese vmax kriegt der kunde, bergab wird abgeregelt- denn es gibt keine gesetzesgebung dass bergab mit rückenwind ein auto auch schneller laufen sollte.
rechtlich kann man nix machen, das stimmt wohl.
weil das ganze aber dadurch entstanden ist dass VW sene eigenen konstruktionsfehler nicht in den griff bekommt und nun "juristisch korrekt" garantiekosten aus dem wege gehen will ist es unfair dem kunden gegenüber. und schmerzhaft- den viele die ihr auto seit der ersten stunde fahren wissen wie sich das ding vor dem updatewahn angefühlt hat.
Zitat:
Original geschrieben von stephanbischoff
@nik100943: Wer behauptet denn überhaupt das hier irgendwer rast?!?!?
Hast du irgendwelche Paraneuer? Ist man gleich ein Raser wenn man ab und an mal bei freier Bahn sein Auto ausfährt?!
öööhhhhhmmm
Könnte mir mal jemand erklären, was Paraneuer ist????
War das nicht der Onkel von Para-alter???
Das ist echt mal zu geil..... ich schmeiss mich weg
😁😁😁
Zur Sache... meine letzten 3 Fahrzeuge sind alle (lt. GPS) keinen kmh mehr gelaufen, als angegeben (in den seltenen Fällen < 5 mal im Jahr, wenn ich den jeweiligen Wagen ausgefahren habe).
Meine Meinung: alles > 200 kmh ist eh nicht wirklich nötig. Solange der Durchzug bis dahin gut ist passt doch alles...
Gruss
Andi
Das "Rasen-Argument" zieht hier nicht.
Bringt das Auto seine angegebene Höchstgeschwindigkeit bzw. 10-15 km/h weniger, dann liegen dazwischen keine Welten !
195 /200==> bedeutet normal fahren ??
210 ==> bedeutet rasen ??
Das kann wohl kein Kriterium fürs rasen sein!
Mit 60 durch eine Strasse fahren, wo nur 30 wegen Kindergarten erlaubt ist, das fällt bei unter den Begriff Rasen.
Rasen hängt zwingend von den äußeren Bedingungen ( Verkehrsdichte, Sicht, Wetterverhältnisse, Strassenzustand etc..) ab.
Ich finde es davon unabhängig als sehr petantisch und nörglerisch, z.b. 210 haben zu wollen, wenn man nur 200 hat.
Wo liegt der sittliche Nährwert dieser Forderung, ausser auf das petantische Pochen auf die zugesagte Geschwindigkeit.
Ich finde dies kleinkariert, weil es keinen Sinn bzw. meßbaren Vorteil im Strassenverkehr bringt.
Ausser meiner läuft 210 HURRA, meiner läuft nur 200 HEUL sehe ich da gar nichts.
Zu Hurra Gefühlen bzw. zu einer Heulerei kann diese Unrereimtheit mich nicht veranlassen.
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die fragestellung ob es verantwortbar sinnvoll und zweckmässig ist 200 kmh und mehr zu fahren sowie obes der rede wert ist sich über ein paar kmh den kopf zu zerbrechen ist eine andere- das muss jeder für sich entscheiden und verantworten solange der gesetzgeber kein generelles tempolimit eingeführt hat. fakt ist somit- es ist erlaubt.
VW kann man streng genommen auch keinen direkten vorwurf machen weil das fahrzeug auch nach den updates gerade so die propagierten leistungs wie fahrwerte erfüllt. die endgeschwindigkeit wohl unter der ausnutzung der gesetzlich zulässigen toleranz nach unten.
aber wie ich oben gesagt habe- wer sich bewusst für den 2.0 140 ps entschieden hat weil ihm der 1.9er auf dem prospekt zu schwach erschien hat nun das nachsehen weil die eigentlichen 35ps unterschied einerseits in der toleranz nach unten und andererseits in einer wohl noch gegebenen toleranz nach oben ( speziell 1,9er ohne DPF) sich fast angleichen.
ich verstehe wirklich den frust mancher kunden.
allerdings vermute ich stark dass andere hersteller heutzutage ebenfalls keine "geschenke" machen und ein BMW mit xy PS auch wirklich nur diese pferde unter der haube hat. möglicherweise haben die anderen hersteller das schon früher gemacht als VW und VW hast sich so seinerzeit den berühmten "TDI bumms" ruf erarbeitet weil bei vergleichstests nominell gleich starker autos der VW in wahrheit grosszügig nach oben gestreut hat während die anderen in etwa das hatten was im prospekt stand.
Hi
Ich habe den Rechtlichen weg genommen mit Anwalt etc. nach den mir VW den Wagen auch Kastriert hat.
Ich hätte mir das Geld für die angeblich hoch geworbene 2.0 TDI Maschine von mein VW Händler Verkäufer auch sparren können.
Es ist die gleiche geschichte gleiche Maschine wie beim VW Tiguan 2.0 TDI Common Rail hier
zu lesen im Bild --> 10
http://www.autobild.de/.../leistungsverlust-beim-vw-tiguan_993204.htmlZitat:
Prof. Michael Pfeifer von der Hochschule Weingarten überraschte das nicht: "Mit der von VW angegebenen Leistung ist die werksseitig versprochene Endgeschwindigkeit nicht zu erreichen."
und genau dagegen werde ich auch Klagen
Ich buch doch kein 5 Sterne Hotel im Urlaub und gebe mich mit 3 Sterne zufrieden
Was im Prospekt steht muss ich auch bekommen
in meinem fall sind es nur 127 PS von 140 PS und 20 Km/h weniger V-Max plus 1,5 Liter mehrverbrauch weil ich ja durch den Leistungsverlust auch etwas mehr aufs Gas treten muss .. ich fahre viel Autobahn
das problem ist dass du vor gericht verlieren wirst...
ein toleranzwert von 10% ist zulässig - auch nach unten. bei nominellen 140 ps wären das biszu 14 ps weniger oder real 126ps . wenn dein wagen 127ps leistet ists doch teuflich genial von vw ,oder?
auch bei der vmax liegst du innerhalb der 10%...
hier das gerichtsurteil:
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/recht/0000011964.html
Ich Danke dir Loxodrome28
und für den mehrverbrauch ? gelten da auch 10%
wie auch immer ... ich klage trotzdem auch wenn ich verliere.
und das war mein letzter VW gewesen ....
mfg
so wie es scheint beziehen sich die 10% auf alle vom hersteller ausgewiesenen eigenschaften des fahrzeugs. sei es leergewicht, motorleistung, vmax, beschleunigung etc, oder eben auch verbrauch.
klage nur wenn du rechtsschutzversichert bist! und mache nen extra verdreckten luftfilter rein für den leistungsprüfstandslauf der vor gericht gezeigt wird- wenn dein auto nämlich nur noch sagen wir mal 125 ps leistet anstatt 127 wärst du über der 10% toleranz nach unten und müsstest gewinnen!
es sieht echt aus als wenn VW bewusst an der schwelle der 10% marke manche fahrzeuge "upgedatet" hat. ich wette echt dass hausinterne juristen an der problembehandlung des 2.0 TDI beteiligt waren und nicht nur ingenieure.
Zitat:
Original geschrieben von laeuan
öööhhhhhmmmZitat:
Original geschrieben von stephanbischoff
@nik100943: Wer behauptet denn überhaupt das hier irgendwer rast?!?!?
Hast du irgendwelche Paraneuer? Ist man gleich ein Raser wenn man ab und an mal bei freier Bahn sein Auto ausfährt?!Könnte mir mal jemand erklären, was Paraneuer ist????
War das nicht der Onkel von Para-alter???Das ist echt mal zu geil..... ich schmeiss mich weg
😁😁😁
Zur Sache... meine letzten 3 Fahrzeuge sind alle (lt. GPS) keinen kmh mehr gelaufen, als angegeben (in den seltenen Fällen < 5 mal im Jahr, wenn ich den jeweiligen Wagen ausgefahren habe).
Meine Meinung: alles > 200 kmh ist eh nicht wirklich nötig. Solange der Durchzug bis dahin gut ist passt doch alles...Gruss
Andi
Hallo, Andi,
das hat sich jetzt angeboten, vielleicht sogar aufgedrängt. das mit dem "Paraneuer".....😕
Du hättest trotzdem großzügiger sein können, vielleicht sogar müssen...🙄
Wer diesen thread verfolgt, und das tun wir ja alle, es gäbe zahlreiche Anlässe, sich zu wundern.....😮
Es hat schon seine Gründe, warum die Regierungskoalition in Berlin ins Grundgesetz reinschreiben will: In Deutschland wird Deutsch gesprochen.....😁
Am Schluss bleibt wesentlich, dass die meisten Besitzer/Fahrer des PASSAT 3C bzw. CC mit den Fahrleistungen zufrieden sind. Es ist im Grunde das Fahrzeug ausgeliefert worden, das vereinbart worden war...😉
Das wäre jetzt mein Beitrag zu einem versöhnlichen Feierabend...🙂
Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung die ich noch nie in anpruch genommen habe
Danke für den Tip 😁
mfg
Also ich kenne einen, der hat neulich jemanden getroffen, der einen kannte, der wußte, dass jemand einen Passat haben soll, der mit 105 PS über 250km/h fährt - und mit jedem Bier wurde er 5 km schneller!
Ottmar
Sorry Ottmar
aber ich verstehe dein Kommentar Wirklich nicht
MUSS ich mich als Auto Käufer verantwortlich fühlen für sachen die VW verbockt ? wenn es doch vor der 30.000 Interwahl Inspektion alles in Ordnung war ?
also Bitte.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Ich will dich sehen wenn du beim Kiste Bier Kauf statt 20 Flaschen nur 18 drin sind 😁 --> 10% Muhahaaaaaaaaa
Zitat:
Original geschrieben von Loxodrome28
das problem ist dass du vor gericht verlieren wirst...ein toleranzwert von 10% ist zulässig - auch nach unten. bei nominellen 140 ps wären das biszu 14 ps weniger oder real 126ps . wenn dein wagen 127ps leistet ists doch teuflich genial von vw ,oder?
auch bei der vmax liegst du innerhalb der 10%...
hier das gerichtsurteil:
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/recht/0000011964.html
Was aber hier immer wieder zu passieren scheint ist daß die -ungefragt(!)- aufgespielten Softwareupdates die vorher "normalen" Leistungswerte zu verschlechtern scheinen.
D.h. geliefert (gehen wir mal von einem Neuwagen aus) wird mit normalen Leistungswerten nach der Inspektion ist die Leistung deutlich vermindert.
Ich denke da könnte die Rechtssprechung u.U. zu anderen Ergebnissen kommen.
Das Auto wird ja in gewisser Weise verändert oder gar "beschädigt" zurück gegeben.
Möglicherweise akzeptiert der Kunde beim Reparatur- bzw. Inspektionsauftrag diese Veränderungen blind im Kleingedruckten....
tja, dass die updates ungefragt aufgespielt werden und leistungsmindernd wirken ,obendrein verblüffend nahe an der gesetzlichen toleranzregelung nach unten bei manchen liegen mag eine ausgeklügelte schweinerei vom werk sein und den kunden zu recht verärgern. ob das nach deutscher rechtsprechung rechtwidrig ist bleibt eine andere frage.
die argumentation dass ja- das auto befindet sich im eigentum des käufers ( rechtlich sogesehen glaube ich mal auch wenn es finanziert ist und zb die VW bank der wahre eigentümer ist...) -eingriffe bedürfen somit dem einverständnis des eigentümers.
die argumentation dass nein- nach dem update hat das auto wie man auf leistungsprüfstanden sieht die vereinbarte leistung +- toleranz . der kunde hat keinen anspruch auf "mehr" als das vereinbarte leistung
und es ist legitim dass VW zur kostenersparnis ( garantiefälle) dem kunden den früheren "bonus" wieder per update wegnimmt, auch ungefragt.
keine ahnung wie das aussieht-wahrscheinlich interessiert die gerichte nur die 10% regelung eines aussagekröftigen prüfstandlaufs.