Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108
Hallo zusammen,
wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.
Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.
Dankeschön
Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator
103 Antworten
In diesem Fall würde ich mich mit dem Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt in Verbindung setzen. Oder eine Anfrage an das Büro des zuständigen Dezernenten richten.
Hier Kontaktdaten Straßenverkehrsamt: https://frankfurt.de/.../strassenverkehrsamt
Kontaktdaten Dezernat VI: https://frankfurt.de/.../dezernat-vi---verkehr
Aus meiner Erfahrung könnte ich mir vorstellen, dass denen der Sachverhalt auch nicht gefällt.
Zitat:
@nogel schrieb am 31. Januar 2021 um 16:06:24 Uhr:
Da wäre zunächst mal zu klären, inwieweit eine Kameraüberwachung überhaupt zulässig ist. Es heißt immer, bei Grundstücken darf die Kamera nur "nach innen" überwachen, nie den Bereich in den öffentlichen Raum.
Ständig laufender Überwachungsmonitor - Verstößt gegen Datenschutz.
Temporär laufende Aufnahme, z.B. bei einer Gegensprechanlage, oder Klingel - Erlaubt
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2021 um 13:27:50 Uhr:
Mit der Nachfrage bei der Stadt würde ich mindestens 3 Monate ab dem "Tattag" abwarten ...
Ich würde dort anfragen, und Parkwachter Mitteilung machen, dass beim Ordnungsamt eine Aufkunft eingeholt wurde.
Damit die Informationen nicht verloren sind, nochmal das Anschreiben, was im Eingangspost rausgeflogen( zu deinem eigenen Schutz gelöscht🙂, Moorteufelchen/Moderator) ist.
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Der Präsident des OLG Stuttgart wäre auch eine gute Anlaufstelle. Der hat die Aufsicht auf die Inkassodienstleister in seinem Sprengel. Gewerbsmäßiges Handeln kann man hier annehmen ...
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 31. Januar 2021 um 17:10:15 Uhr:
dann würde ich es gleich richtig machen, ab zium anwalt und alles was oben geschrieben wurde vom anwalt klären lassen, evtl, wenn festgestellt wird, dass das ganze nicht zulässig ist / war die anwaltkosten der firma aufdrücken, gibt ja leute hier zu letzteren bestimmt sagen können ob das möglich ist
genau - gleich strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen nicht genehmigter Bildaufzeichnungen im öffentlichen Raum, mit Kostennote an den Hausherrn...
wer dumm kommt, geht auch dumm.....😁
Scherz...
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 31. Januar 2021 um 18:35:14 Uhr:
Damit die Informationen nicht verloren sind, nochmal das Anschreiben, was im Eingangspost rausgeflogen( zu deinem eigenen Schutz gelöscht🙂, Moorteufelchen/Moderator) ist.
Die Bilder im Eröffnungsbericht sehen für mich nach öffentlichem Parkraum aus.
Wo hängen die Schilder, die auf einen Privatparkplatz hinweisen mit den AGB der Firma Parkwatcher ?
Wenn hier keine Schilder hängen bezgl Privatparkplatz und Vertragsstrafe würde Ich keinen Cent bezahlen.
Und mal ehrlich... wie ist denn dieses Schreiben überhaupt verfasst ?!
Tja so ist das.
5 Seiten Beiträge und hinterher werden Fragen gestellt, die lange beantwortet wurden.
Es geht um öffentlichen Parkraum, aber um das Zustellen einer privaten Einfahrt. Die AGB hingen an der Einfahrt
Das Schreiben ist nur drei Posts oberhalb von der Frage, was im Schreiben steht.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 31. Januar 2021 um 16:37:56 Uhr:
....
also ICH würde zahlen
....
Dazu würde ich gerne wissen, ob du da eine Grenze hättest.
Wenn dich jetzt beispielsweise das Ordnungsamt und 20 private Unternehmen zur Kasse bitten,bedienst du alle Ansprüche?
@400.000km Um öffentlichen Raum nicht um öffentlichen Parkraum...
Wahrscheinlich richtig. Ja, das ist hier die philosophische Frage: Parkraum oder nicht Parkraum. Einfahrt zugestellt, oder nicht?
Im öffentlichen Raum hat ein privates Unternehmen keinerlei Handlungsvollmacht... sofern nicht von der Stadt selbst beauftragt.
Die AGB gelten nicht im öffentlichen Raum; können sie gar nicht.
Wäre die Einfahrt blockiert worden, wäre eine Anzeige der OWi bei der zuständigen Stelle möglich. Abschleppen ggf. auch. In beiden Fällen würde das Unternehmen jedoch keinen müden Euro sehen.
Eine private Rechnung geht hier nicht.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 31. Januar 2021 um 15:56:38 Uhr:
Wir haben uns die Situation jetzt nochmal vor Ort angeschaut und es ist so, dass die Hofeinfahrt des Hauses Berger Straße 108 mit Hilfe einer Kamera von Parkwatcher überwacht wird.
Diese ist auf die Einfahrt und die Straße gerichtet.
Der Fiat Kastenwagen steht in der Einfahrt, die durch die Kamera überwacht wird. Meine Frau hat auf der Straße geparkt, entweder da, wo der silberne Mercedes parkt (80%) oder an der Baumscheibe zwischen den Einfahrten (20%).
Es hängen im Torbogen, gegenüber der Kamera die Informationen zu diesem Parkwatch Unternehmen. Diese AGB sind aber aus meiner Sicht auch absolut nicht auf diese Situation ausgerichtet, also passen Null zu der Situation, die dort "überwacht" wird.
Das Parken erfolgte also in beiden Fällen verkehrwidrig, da auf Sperrflächen, aber nicht so, dass sie mit dem Smart die Einfahrt blockiert hätte.Ich werde jetzt einen Widerspruch formulieren, da nie auf dem Privatgrundstück geparkt wurde.
Ok... jetzt blicke Ich da wieder durch, nachdem im Eröffnungsbeitrag die Bilder entfernt wurden.
Die Firma Parkwatcher hat hier gar nichts in der Hand.
Das Fahrzeug von @JimmyMcNulty Frau stand im öffentlichen Verkehrs, bzw. öffentlichen Parkraum.
Ob dabei eine Einfahrt blockiert wurde, kann Ich anhand des parkenden MB jetzt nicht so richtig glauben.
Wenn das Fahrzeug der Frau die Firma Parkwatcher in irgendeiner Form gestört hat, dann hat sich diese Firma entweder ans Ordnungsamt zu wenden, oder auf eigene Faust abschleppen zu lassen.
Sie können aber hier keine Vertragsstrafe anhängen, da die Frau niemals einen Vertrag eingegangen ist.
So wie das alles ausgeschildert ist, würde Ich die Firma sogar am Ar*** kriegen, wenn Ich tatsächlich auf dem von ihnen überwachten Kundenparkplatz parken würde.
Was mich aber noch interessieren würde:
Steht das Tor den ganzen Tag offen, oder wird es nach Betätigen der Klingel geöffnet ?
Feuerwehrzufahrt ?! Da passt höchstens ein ELW durch aber kein Großfahrzeug wie LF oder DL.
Interessant wird es auch mit den Kameras, die verbotenerweiße den öffentlichen Raum filmen. Noch so ganz ohne Hinweise !
Nochmals das würde Ich nicht bezahlen
Schaut man sich die Location vor Ort über Streetview an sieht man einen schwarzen BMW der genauso parkt.
Steht aber vor der gezackten Linie, bzw leicht drauf und blockiert auch in keinster Weiße die Zufahrt.
Wie gesagt... das ist Ordnungsamt und geht Parkwatch gar nichts an.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 31. Januar 2021 um 16:37:56 Uhr:
also ICH würde zahlen, aber ok wenn du es eskalieren lassen möchtest, ich freu mich schon wie es weitergeht und stelle mein poppcorn warm
Mit welcher Begründung würdest Du hier einer Parkraum-Firma Geld in den Rachen werfen, die im öffentlichen Parkraum keine Befugnis hat Strafzettel auszustellen ?!
Wenn das Fahrzeug nach dem Tatvorwurf angeblich im Halteverbot geparkt hat, bzw. innerhalb einer Zu und Ausfahrt parkte, was hier nicht zutrifft, ist das die Aufgabe vom Ordnungsamt der Stadt Frankfurt.
Aber keinesfalls die Aufgabe von Parkwatcher.
Zudem liegt hier weder eine Besitzstörung, noch ein Vertragsverstoß vor.
Aber bezahlt ruhig... das bestärkt den Handlungsraum von solchen Parkraum-Firmen sehr.