Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108

Hallo zusammen,

wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.

Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.

Dankeschön

Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator

103 Antworten

Dieser Thread muss der Nachbar @Kerner-Motorsports ja so interessiert haben dass dieser sich sogleich in diesem Forum registrierte um das Vorgehen dieser Firma zu legitimieren.

Leider ist die Überwachung öffentlichen Raumes nicht gestattet für dieses Unternehmen. Da muss ich den User leider enttäuschen.

😉

Die Kamera hängt sicher nicht erst seit gestern dort und es gibt bestimmt schon andere Betroffene die dagegen vorgegangen sind. Die Tatsache das sie immernoch dort hängt, wird schon einen Hintergrund haben...den hier nur keiner wirklich kennt.
Gruß jaro

Wenn man immer denkt, dass sich schon jemand anderes darum kümmert, passiert wahrscheinlich nie irgendwas.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 3. Februar 2021 um 17:57:08 Uhr:


Die Kamera hängt sicher nicht erst seit gestern dort und es gibt bestimmt schon andere Betroffene die dagegen vorgegangen sind. Die Tatsache das sie immernoch dort hängt, wird schon einen Hintergrund haben...

Wieviele der Betroffenen werden wohl wissen, dass die Kamera dort gar nicht hängen darf? Und wieviele Betroffene gibt es bisher, die sich gar nicht auf dem Privatgrund befanden und zur Kasse geben wurden.

Die Schnittmenge derer dürfte sehr klein sein und dann muss davon noch einer gegen die Kamera angehen.

Ähnliche Themen

Die Diskussion über die Kamera unterbreche ich dann mal.

Moorteufelchen

Auf Wunsch wieder geöffnet.

Ich möchte noch die folgenden Infos ergänzen, ich habe zweimal widersprochen mit dem Hinweis im öffentlichen Verkehrsraum geparkt zu haben. Zwar falsch, aber das geht die ja nichts an. Nach dem zweiten Mal habe ich nichts mehr gehört.

1. Brief
https://jlips.next-cloud.org/index.php/s/a2gZGBGgQJJsnCX
2. Brief
https://jlips.next-cloud.org/index.php/s/rS7WLPyKLR5PS9F

@JimmyMcNulty

Vielen herzlichen Dank für die Info.

Was war der Grund, daß ein zweiter Widerspruch verfasst werden musste ?

Es kam noch eine "Letzte Mahnung", der ich dann noch widersprochen habe.

Kleine Zusammenfassung:
Die Zahlunganforderung kam von Fa. SFG im Auftrag von Parkwatcher. Diese wiederum agiert offensichtlich auch im Auftrag. Das Tor Berger Str. 110 ist der Eingang zu einem Rechtanwaltbüro (Schild re.), u.a. spezialisiert auf dem Gebiet Verkehrsrecht. Fraglich ist, ob dieser Einfahrtsbereich (?) zum Hof - auf dem Foto öffentlicher Bürgersteig, einfach so als "Privater Parkplatz" deklariert werden darf. Was ist, wenn jemand in dem Bereich sein Fahrrad abstellt? Oder ein Fußgänger zum Babbeln anhält?

Zitat:

@Gerry_FFM schrieb am 8. Oktober 2021 um 19:32:13 Uhr:


Kleine Zusammenfassung:
Die Zahlunganforderung kam von Fa. SFG im Auftrag von Parkwatcher. Diese wiederum agiert offensichtlich auch im Auftrag. Das Tor Berger Str. 110 ist der Eingang zu einem Rechtanwaltbüro (Schild re.), u.a. spezialisiert auf dem Gebiet Verkehrsrecht. Fraglich ist, ob dieser Einfahrtsbereich (?) zum Hof - auf dem Foto öffentlicher Bürgersteig, einfach so als "Privater Parkplatz" deklariert werden darf. Was ist, wenn jemand in dem Bereich sein Fahrrad abstellt? Oder ein Fußgänger zum Babbeln anhält?

Wie meinst Du das nun genau ?

Auf dem öffentlichen Bürgersteig kann und wird es nie einen "Privaten Parkplatz" geben.
Aus welchem Grund genau die Firma Parkwatcher an @JimmyMcNulty Fahrzeug ein Ticket dran gemacht haben, werden die vermutlich selbst nicht wissen.
Das Fahrzeug stand im öffentlichen Verkehrsraum. Da hat Parkwatcher nichts verloren.

Ich denke es ist alles gesagt, man könnte wieder zu machen

Ähnliche Themen