Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108
Hallo zusammen,
wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.
Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.
Dankeschön
Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator
103 Antworten
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 31. Januar 2021 um 13:43:29 Uhr:
....
Edit: Das Foto wird er nicht bekommen.
darauf wird auf der Rückseite des Schreibens aber explizit hingewiesen - kein Foto, kein Beweis; spätestens bei Abstreiten des Verstosses werden die das Foto wohl vorlegen; die Fa. will ja Kohle und keinen Rechtsstreit....
Aus verschiedenen Erwägungen wird hier beinahe im Einklang angenommen, dass unter der Annahme der Richtigkeit der Angaben kein Anspruch auf die 35 Euro bestehen dürfte.
Besichtigen halte ich auch für richtig. Vom Amt ohne Offenbarung eine vernünftige Aussage zu erhalten, glaubt da jemand dran, zumal in Home Office Zeiten?
Sprich, was würdet Ihr an der Stelle des TE nun wirklich tun? Fristwahrend unter Vorbehalt zahlen? Abwarten?
Mich persönlich interessiert der Fortgang, insofern bin ich als Zuschauer für die Eskalation. Aber als Partei würde ich aus Bequemlichkeit die Sache bezahlen und vergessen.
Zitat:
@remix schrieb am 31. Januar 2021 um 14:01:31 Uhr:
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 31. Januar 2021 um 13:43:29 Uhr:
....
Edit: Das Foto wird er nicht bekommen.darauf wird auf der Rückseite des Schreibens aber explizit hingewiesen - kein Foto, kein Beweis; spätestens bei Abstreiten des Verstosses werden die das Foto wohl vorlegen; die Fa. will ja Kohle und keinen Rechtsstreit....
Die wollen einschüchtern und den Klienten so zur Zahlung bewegen. Typisches Inkasso - Geblubber.
"das Foto kann in einem gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden"
Aus dem Satz schließe ich, dass sie es früher nicht tun werden.
Der TE kann es natürlich trotzdem versuchen.
Ich würde dem Tatvorwurf widersprechen, und sagen das ich auf keinen Privatgrundstück gestanden habe.
Anschließend abwarten bis was vom Gericht kommt.
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Zitat:
@weltleser schrieb am 31. Januar 2021 um 14:05:06 Uhr:
Sprich, was würdet Ihr an der Stelle des TE nun wirklich tun?
Ich würde nach Besichtigung der Örtlichkeit entscheiden.
Ist die Forderung berechtigt, da Privatparkplatz mit aushängeder AGB: Frau zahlen lassen. Hilfsweise, zur Rettung der Ehe, Zahlung übernehmen. :P
Ist vor Ort nichts dergleichen erkennbar: Foto anfordern. Kommt da nichts: Alle Schreiben in die blaue Tonne, bis ein gelber Brief kommt. Dem Mahnbescheid wiedersprechen und auf die Klage warten.
Bevor ich 37,50 € an irgendwelche Geldeintreiber überweise, würde ich mich aber bei der Stadt Frankfurt schlau machen, ob das alles rechtens ist. Lt. dem OLG-Urteil ja wohl nicht. Ich weiß ja nicht einmal, wer der "Kunde" ist.
Was kann mir den schlimmstenfalls passieren? 15 € an die Stadt überweisen und selbst das wird wahrscheinlich nicht passieren.
Kein vertragswidriges Verhalten ohne Vertrag. Das Zustandekommen sollte bestritten werden, dabei Kopie der AGB und Nachweis über eben dieses Zustandekommen und den Verstoß anfordern.
Situation vorher vor-Ort begutachten kann nicht schaden.
Zu späterem Zeitpunkt ließe sich noch die Wirksamkeit der AGB hinterfragen, aber das ist erst ein möglicher späterer Schritt.
Wenn das Fzg. auf öffentlichem Grund stand gibt es für den Mandanten des Inkassounternehmens genau 2 Möglichkeiten:
Abschleppen/Umsetzen lassen und das Geld vom Störer/Halter zurückholen (wozu es bereits zahllose Urteile gibt)
oder
Ordnungsamt rufen und Ticket schreiben lassen.
Ich habe 2009 mal so ein Inkassoschreiben von einem deutschen Inkassobüro wegen Falschparken in Padua bekommen, sollte 39,50 € zahlen.
Dem Vorwurf habe ich mit sieben Punkten widersprochen (nicht dort gewesen, nicht selber gefahren usw.) und nicht gezahlt. Nie wieder was gehört und bei meiner nächsten Einreise nach Italien wurde ich weder festgenommen noch in den Knast gesteckt.
Auch wenn es nicht mein Thema ist, ich „sag“ mal vielen Dank!
Zwischenfazit für mich, muss bissiger werden, weil vor lauter Harmoniesucht schon ein Stück weit in diesen Dingen zu degeneriert...
Wir haben uns die Situation jetzt nochmal vor Ort angeschaut und es ist so, dass die Hofeinfahrt des Hauses Berger Straße 108 mit Hilfe einer Kamera von Parkwatcher überwacht wird.
Diese ist auf die Einfahrt und die Straße gerichtet.
Der Fiat Kastenwagen steht in der Einfahrt, die durch die Kamera überwacht wird. Meine Frau hat auf der Straße geparkt, entweder da, wo der silberne Mercedes parkt (80%) oder an der Baumscheibe zwischen den Einfahrten (20%).
Es hängen im Torbogen, gegenüber der Kamera die Informationen zu diesem Parkwatch Unternehmen. Diese AGB sind aber aus meiner Sicht auch absolut nicht auf diese Situation ausgerichtet, also passen Null zu der Situation, die dort "überwacht" wird.
Das Parken erfolgte also in beiden Fällen verkehrwidrig, da auf Sperrflächen, aber nicht so, dass sie mit dem Smart die Einfahrt blockiert hätte.
Ich werde jetzt einen Widerspruch formulieren, da nie auf dem Privatgrundstück geparkt wurde.
Da wäre zunächst mal zu klären, inwieweit eine Kameraüberwachung überhaupt zulässig ist. Es heißt immer, bei Grundstücken darf die Kamera nur "nach innen" überwachen, nie den Bereich in den öffentlichen Raum.
Nach den Bildern sehr nachvollziehbar (Edit: die Zahlung nicht leisten zu wollen). Erstaunlich was die Technik heute leistet, dass die in diesem Winkel das Kennzeichen identifizieren konnten und was die alles vom privaten Grund im öffentlichen Raum für welche Zwecke aufzeichnen (dürfen?).
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 31. Januar 2021 um 15:56:38 Uhr:
Ich werde jetzt einen Widerspruch formulieren, da nie auf dem Privatgrundstück geparkt wurde.
Mach einfach garnichts.
Ich würde jetzt vielleicht noch eine Minute drüber nachdenken, auf dem nächsten Polizeirevier eine Anzeige abzuliefern.
Da kommt man im Lockdown wengistens mal unter Leute. :P