Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108
Hallo zusammen,
wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.
Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.
Dankeschön
Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator
103 Antworten
Man kann auch nach betreffender Firma googlen und sich selbst ein Bild von deren Geschäftsgebahren machen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. Februar 2021 um 11:28:11 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 31. Januar 2021 um 16:37:56 Uhr:
also ICH würde zahlen, aber ok wenn du es eskalieren lassen möchtest, ich freu mich schon wie es weitergeht und stelle mein poppcorn warmMit welcher Begründung würdest Du hier einer Parkraum-Firma Geld in den Rachen werfen, die im öffentlichen Parkraum keine Befugnis hat Strafzettel auszustellen ?!
Vor allem würde ich gerne das Gesicht sehen, wenn zwei Tage nach der Bezahlung des privaten noch der amtliche Strafzettel der Stadt zu dem Parkverstoß ankommen würde.
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Zitat:
@Anselm-M schrieb am 2. Februar 2021 um 18:17:55 Uhr:
Vor allem würde ich gerne das Gesicht sehen, wenn zwei Tage nach der Bezahlung des privaten noch der amtliche Strafzettel der Stadt zu dem Parkverstoß ankommen würde.
Kann das Ordnungsamt denn überhaupt nachträglich noch tätig werden und ein Knöllchen ausschreiben ?
Vielleicht war das Ordnungsamt auch zu der Zeit unterwegs und hat das Fahrzeug der von @JimmyMcNulty s Frau nicht aufgeschrieben weil aus deren Sicht kein Parkverstoß stattgefunden hat ?!
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 2. Februar 2021 um 21:14:53 Uhr:
Interessant, den Parkraumüberwachern gehen wohl die Kunden auf den privaten Parkplätzen aus.
Wie man es in den anderen Parkraum-Firmen Themen bereits diskutiert hat... wenn sich die Leute immer mehr und mehr an die Regeln halten und daher kein Geld mehr so richtig fließt lässt man sich was anderes einfallen.
Mich hat der Beitrag so interessiert, da ich in der parallelstraße der Berger Straße wohne und hab mich mal schlau gemacht. Die arbeiten auch ein paar hundert Meter weiter auf der Rewe Filiale und überwachen das ganze mit dem gleichen System. Soweit ich sehen und recherchieren konnte arbeiten die wohl auch Datenschutzrechtlich ok. Habe mit dem Rewe Marktleiter vor Ort geredet und das wird wohl neuer Standart in dem Gewerbe. Gerechtfertigt hat das Rewe, indem Sie mir mitteilten, dass die Firma durch das System ausschließen kann, dass Kunden einen Strafzettel oder was auch immer das ist bekommen.
An sich finde ich das gut, im Gegensatz zu anderen Parkfirmen, kann diese Firma so ausschließen echte Kunden aufzuschreiben, von daher keine schlechte Idee. Natürlich scheiße, weil man nicht mehr auf gut Glück parken kann. Muss man sich halt dran gewöhnen, aber wenn Rewe und Co. da auch schon mitziehen...
Das ist „nur“ die nächste Stufe und spart Kosten für Personal.
Es mag sein, dass man „Kunden“ einen Vertrag durch Aushang von AGB aufzwingen kann. Ob auf dem gleichen Weg auch eine Einwilligung nach DSGVO zustande kommen kann ist ein neuer und spannender Aspekt.
Laut Internetauftritt Anbieter werden Parkplätze 24/7 „digital“ überwacht.
Zitat:
@Kerner-Motorsports schrieb am 3. Februar 2021 um 10:34:14 Uhr:
Gerechtfertigt hat das Rewe, indem Sie mir mitteilten, dass die Firma durch das System ausschließen kann, dass Kunden einen Strafzettel oder was auch immer das ist bekommen.
Ich kenne das System nicht ?!
Aber möchte Parkwatcher durch Videoüberwachung die echten Kunden herausfiltern ?
Liest man sich die Rezensionen zu Parkwatcher durch, sind es doch echte Kunden, die belangt werden, bzw. belangt worden sind.
Zitat:
Ich kenne das System nicht ?!
Aber möchte Parkwatcher durch Videoüberwachung die echten Kunden herausfiltern ?
Indem eine Höchstparkdauer für den Einkauf vorgegeben wird, z.B. eine Stunde.
Dazu dann Parkscheiben-Pflicht oder diese Sensoren am Boden, die automatisiert erfassen, wie lange ein Auto steht.
Gelegentlich machen positive Erstbeiträge, die plötzlich nach einem eher negativen Vorlauf auftauchen, die user schon mal stutzig ... 😉
In diesem Thema geht es nicht um einen privaten Stell-/Parkplatz. Es geht um eine ggf. illegale Videoüberwachung des öffentlichen Raumes und um eine privatrechtliche Forderung ohne rechtliche Grundlage, was strafrechtlich relevant sein könnte. Nix anderes ....
Zitat:
@Geisslein schrieb am 3. Februar 2021 um 08:24:38 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 2. Februar 2021 um 18:17:55 Uhr:
Vor allem würde ich gerne das Gesicht sehen, wenn zwei Tage nach der Bezahlung des privaten noch der amtliche Strafzettel der Stadt zu dem Parkverstoß ankommen würde.Kann das Ordnungsamt denn überhaupt nachträglich noch tätig werden und ein Knöllchen ausschreiben ?
Nachträglich glaube ich kaum, dass man ein Knöllchen bekäme.
Es wäre aber denkbar, dass sowohl das Ordnungsamt wie der private Dienstleister einen für den Verstoß aufschreiben. Darauf könnten die Knöllchen mit einigen Tagen Versatz bei einem eintrudeln. Dann hat man erst den Dienstleiter bezahlt und danach darf man ans Ordnungsamt nochmal blechen. Die Zahlung an den Dienstleister war ja nur Privatvergnügen ohne abgeltende Wirkungen auf das amtliche Knöllchen.
Zitat:
@Kerner-Motorsports schrieb am 3. Februar 2021 um 10:34:14 Uhr:
Soweit ich sehen und recherchieren konnte arbeiten die wohl auch Datenschutzrechtlich ok.
Bei entsprechendem Aushang und Videoüberwachung auf dem privaten Gelände des Rewe...möglicherweise.
In öffentlichem Raum wohl eher nicht.... bis hin zu einer möglichen strafrechtlichen Würdigung durch die Staatsanwaltschaft.
Pack dir mal eine Dashcam ins Auto, die 24/7 auf einem öffentlichen Parkplatz filmt. Bekommt das wer mit, wird es teuer.
Soweit ich das auf den bisherigen Bildern erkennen konnte fhlt auch gänzlich der Hinweis, dass auf diesem Geläde eine Videoüberwachung stattfindet (selbst mit Schild wäre es im öffentlichen Raum noch immer nicht erlaubt).
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 3. Februar 2021 um 15:17:31 Uhr:
Es wäre aber denkbar, dass sowohl das Ordnungsamt wie der private Dienstleister einen für den Verstoß aufschreiben.
Es kann jedoch nur entweder im öffentlichen Raum geparkt worden sein (-> Knöllchen vom Amt) oder auf dem Privatgelände (Zahlungsaufforderung durch betreffende Firma). Beides zusammen geht nicht und wäre nicht zulässig, da jeweils nur eine der beiden Parteien überhaupt die Vollmachten hätte so zu handeln.
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Ein Gedanke, der mir bei diesem System allerdings kommt....
Was passiert, wenn jemand die Einfahrt kurz zum Wenden nutzt und das System das Fahrzeug als "parkend" identifiziert, oder aber schon das Befahren hier nicht gestattet ist?
Ändert zwar immernoch nichts daran, dass das Schild mit den Infos dazu zu klein ist und daher kein Vertrag zustande kam... aber es würde erklären, warum das System anschlug. Zumal es offenbar auch nur ein Foto als Beweis gibt, aber kein Video.
Da ein Foto nur eine Momentaufnahme darstellt ist damit schwer beweisbar, ob geparkt wurde... oder vielleicht nur gehalten. Sieht man den Fahrert am Steuer, so ist eher nicht von Parken auszugehen... da der Vorwurf jedoch auf Parken lautet...
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 3. Februar 2021 um 16:16:29 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 3. Februar 2021 um 15:17:31 Uhr:
Es wäre aber denkbar, dass sowohl das Ordnungsamt wie der private Dienstleister einen für den Verstoß aufschreiben.
Es kann jedoch nur entweder im öffentlichen Raum geparkt worden sein (-> Knöllchen vom Amt) oder auf dem Privatgelände (Zahlungsaufforderung durch betreffende Firma). Beides zusammen geht nicht und wäre nicht zulässig, da jeweils nur eine der beiden Parteien überhaupt die Vollmachten hätte so zu handeln.-------------------
Es ging bei meiner ersten Antwort darum, dass ein Forenmitglied sofort die unberechtigte Forderung des privaten Dienstleisters im öffentlichen Raum bezahlen würde, was dazu führen könnte, dass er zweimal für den Verstoß bezahlt, wenn er auch vom Ordnungsamt während des Parkzeitraum aufgeschrieben wurde.
Dieses Thread ist ziemlich unübersichtlich geworden, weil ein anderer User noch den Rewe-Parkplatz anführt, wo der private Dienstleister Vertragsstrafen verhängen darf, aber das Ordnungsamt nichts zu sagen hat. Was also ein komplett anderer Fall als der des TE ist