Das Gutachten gehört doch in den Fahrzeugordner, es spricht nichts dagegen, dem Käufer alle Unterlagen zum Fahrzeug die man hat auch zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn man rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. Freundlichkeit ist nicht verboten. Wenn es ein netter Käufer war, wäre ich auch nett.