Parkwatcher Zahlungsaufforderung - Berger Straße 108

Hallo zusammen,

wir haben gestern eine Zahlungsaufforderung von Parkwatcher bekommen, die sich auf das Parken im Halteverbot auf einer öffentlichen Straße bezieht.
Meine Frau hat mit ihrem Smart 450 ungefähr da geparkt, wo der rote Volvo auf dem Google Streetviewausschnitt geparkt hat. https://goo.gl/maps/7draDSpbEJKoZQgx9
Sie hat dann etwas zu Essen abgeholt und hat damit also wirklich geparkt. Es geht nicht darum, dass es sehr vermutlich ein Parkverstoß ist, also wir sind uns dessen bewusst und würden auch, wenn der Bescheid vom Ordnungsamt kommt, bezahlen.
Wir sind nur sehr verwundert, dass wir für diesen Verstoß den Brief im Anhang bekommen haben, der ein Entgelt von 37,50 fordert. Ist es so, dass diese Firma von der Stadt Frankfurt eventuell zur Parkraumüberwachung beauftragt wurde?
Ich finde es etwas merkwürdig, denn dann könnte man ja einfach eine GmbH gründen und durch die Straße laufen und Parksünder aufschreiben und diese "Bescheide" versenden. Aus meiner Sicht ist das eine hoheitliche Aufgabe, die direkt von staatlichen Institutionen erledigt oder in derem Auftrag erfolgen sollten.

Ich hoffe, dass ihr hier ein paar Tipps habt, wie man am Besten weiter vorgeht. Rechtsschutzversicherung haben wir im Zweifel auch, aber ist so ja noch kein relevanter Betrag.

Dankeschön

Bild aus dem Anhang entfernt, nicht ausreichende Schwärzung des Verwendungszweckes, Moorteufelchen/Moderator

103 Antworten

Ein Bild war beim Anschreiben nicht dabei, also wie bereits auch geschrieben, kann durchaus ein Parkverstoß vorliegen, aber meine Frau hat keine Einfahrt blockiert, denn der Smart ist ja deutlich kürzer als der Volvo, sollte also nicht wirklich die Einfahrt blockieren.
Der Brief kam erst gestern, also konnte ich bei der Stadt noch nicht nachhaken.

edit

Da im Betreff des Schreibens die Einfahrt angeführt wird, ist es im konkreten Fall eher nebensächlich, ob im Bereich des Baumes gestanden werden dürfte.

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Januar 2021 um 13:06:25 Uhr:


Dass es sehr wahrscheinlich unzulässig ist an dieser Stelle zu Parken, ist wohl nahezu unstrittig und eher zweitrangig.

Genau, das ist hier vollkommen egal.

Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Januar 2021 um 13:06:25 Uhr:


Interessanter ist, für wen und auf welcher Grundlage wird die Forderung gestellt.

Für wen: Nicht näher genannter Kunde. Mit Sicherheit nicht die Stadt.

Grundlage: Ein nicht näher benannter Vertrag.

Der TE möge bitte nachreichen, welches Vertragsverhätnis er eingegangen ist und ob erkennbar war, dass man dies tut.

Was da sonst noch auffällt: Da steht tatsächlich "Tatvorwurf". Das grenzt an Amtsanmaßung und ruft ein wenig danach, entsprechend angezeigt zu werden.

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Zitat:

@weltleser schrieb am 31. Januar 2021 um 13:06:25 Uhr:


Dass es sehr wahrscheinlich unzulässig ist an dieser Stelle zu Parken, ist wohl nahezu unstrittig und eher zweitrangig.

Interessanter ist, für wen und auf welcher Grundlage wird die Forderung gestellt.

keine Grundlage:

- die Stadt Frankfurt darf keine Privaten dafür einsetzen und
- für die öffentliche Strasse ist kein Privater mit seiner "Vertragsstrafe" zuständig

entweder, das Auto stand ganz woanders, z.B. in der Toreinfahrt oder im Hof , also auf Privatgrund oder die Geschäftsleute in der Bergerstrasse haben als "Notwehr" diesen Dienstleister losgeschickt, weil das Halten/Parken dort ein jahrzehntelanges, bekanntes Dauerärgernis darstellt und der versucht es halt mal...

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 31. Januar 2021 um 13:15:50 Uhr:


....
Was da sonst noch auffällt: Da steht tatsächlich "Tatvorwurf". Das grenzt an Amtsanmaßung und ruft ein wenig danach, entsprechend angezeigt zu werden.

yep - rethorisch ziemlich übergriffig, genauso wie der Versuch einer Vertragsstrafe auf öffentlicher Strasse....

Selbst wenn der Smart auf dem Seitenstreifen vor dem Tor stand, hat die private Parkraumüberwachung dort nichts zu suchen, da auch dieser mit ziemlicher Sicherheit öffentlich ist. Hier hätte höchstens die Polizei handeln dürfen.

Das ein Privatgrundstück bis zum Bordstein geht gibt es, ist aber in einer Stadt äußerst selten.

Ich vertraue jetzt mal der Aussage meiner Frau, dass sie keine Einfahrt blockiert hat und auch nicht in einen Hof gefahren ist. Sie stand auf der Straße vor einer Baumfläche.
Deshalb würde ich jetzt auch sagen, dass wir nicht wissentlich einen Vertrag eingegangen sind.

Mit der Nachfrage bei der Stadt würde ich mindestens 3 Monate ab dem "Tattag" abwarten ...

Ausgehend davon, dass die Stadt nicht dahinter steckt: Möglicherweise ist es zu einer Besitzstörung gekommen. Möglicherweise besteht daher ein Anspruch. Fraglich ist, ob der Anspruch auf diesem Weg geltend gemacht werden kann, wenn der eigentliche Ort im öffentlichen Verkehrsraum liegt.

Ein Vertragsverhältnis zwischen der Frau des TE und dem Kunden der schreibenden Firma halte ich im öffentlichen Raum für nicht grundlegend.

Mein eventuelles Unrecht für mich eine zulässige Option, mal schauen, wie es sich entwickelt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2021 um 13:27:50 Uhr:


Mit der Nachfrage bei der Stadt würde ich mindestens 3 Monate ab dem "Tattag" abwarten ...

Warum das?

Weil es etwas unklug ist, sich vor Verjährungseintritt selbst mit einer Halterhaftungs-OWi in den Fokus der zuständigen Behörde zu schieben.

Naja, man kann das ja recht unpersönlich mal anfragen, ohne da auf konkrete Verstöße einzugehen.
Das ist die Rückseite des Schreibens, wo es für mich eigentlich nur um das Parken auf privaten Parkplätzen geht.

Rückseite Anschreiben

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2021 um 13:31:26 Uhr:


Weil es etwas unklug ist, sich vor Verjährungseintritt selbst mit einer Halterhaftungs-OWi in den Fokus der zuständigen Behörde zu schieben.

Die Eintreiber wollen aber die Kohle schon am 08.02. haben, da ist doch für den TE Stress vorprogrmmiert oder blicke ich irgendwas nicht 😕.

Ich würde erstmal ein Foto anfordern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2021 um 13:31:26 Uhr:


Weil es etwas unklug ist, sich vor Verjährungseintritt selbst mit einer Halterhaftungs-OWi in den Fokus der zuständigen Behörde zu schieben.

Exakt.

Einzige Handlungsoption für den TE: Örtlichkeit in Augenschein nehmen, und schauen ob und welche Hinweise auf Privatparkplätze, AGB oder dergleichen dort ersichtlich sind.

Alternativ das grenzenlose Vertrauen zur Ehefaru überprüfen. (nein, Scherz 😁 )

Edit: Das Foto wird er nicht bekommen.

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