Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

161 Antworten

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 10. Februar 2023 um 18:25:45 Uhr:


Muss solch eine Firma etwaige Verstöße Gerichtsfest Dokumentieren ?
Ansonsten wäre doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Diese „Firmen“ müssen die zur Last gelegten Verstöße selbstverständlich beweisen können. Im Gegensatz zu den Ordnungsämtern genügt es nicht, einfach eine Überschreitung der Parkzeit anzumahnen. Das ist deren erste Hürde. Die zweite ist die bereits von mir erwähnte, nicht greifende Halterhaftung. Das Geschäftsmodell dieser „Unternehmen“ fußt darauf, dass viele das eingeforderte Geld einfach bezahlen, weil sie sich einfach nicht mehr im Detail an den Vorgang erinnern und deshalb den Weg durch die Instanzen scheuen. Diese Methode hat eine Zeit lang sehr gut funktioniert und viel, zum Teil unrechtmäßig eingefordertes Geld in die Kassen der Betreiber gespült. Allerdings ist die private Parkraumbewirtschaftung seit einigen Jahren auf dem Rückzug, weil die Menschen gelernt haben auf ihr Recht zu pochen und sich zu wehren, was dieses „Geschäftsmodell“ zunehmend unattraktiv macht. Der Vergleich mit einem Heuschreckenschwarm, der sich zurückzieht, wenn es nichts mehr zu holen gibt, sei hier erlaubt.

Zitat:

@Melosine schrieb am 10. Februar 2023 um 18:53:27 Uhr:


... Allerdings ist die private Parkraumbewirtschaftung seit einigen Jahren auf dem Rückzug, weil die Menschen gelernt haben auf ihr Recht zu pochen und sich zu wehren, was dieses „Geschäftsmodell“ zunehmend unattraktiv macht.
...
@Melosine

Hast du dazu Zahlen?

Achtung OT 😉:

Bei mir führt das ganze dazu, daß ich diese Geschäfte meide. Klar, geht nicht immer, aber wenn ich die Wahl zwschen Discounter A*** mit Parkbewirtschaftung und L*** ohne habe, bekommt L mehr Geschäft von mir.

Mit den AGB's ist das doch wie überall: Friß oder stirb, wer kann sich die immer genau durchlesen. Und wenn schon, man hat keine Wahl. Außer wegbleiben. Parkscheibe stellen, Gebühr die bei Kauf zurückerstattet wird, ggf. machbar. In Nordamerika könnte ein Laden, der das macht einpacken. Das würden sich die Autofahrer nicht gefallen lassen.

Ich hasse dieses Abscannen der Nummernschilder. Einfach so. 😠

Vielleicht hast du nur die Wahl zwischen Discounter A und L, weil A eine Parkraumbewirtschaftung organisiert hat - denn ohne eine solche würdest du gar keinen freien Parkplatz bei A finden, weil komplett von Nicht-Kunden zugeparkt. Ob der Discounter zur Parkraumbewirtschaftung greift, um seine Kunden zu ärgern oder um ihnen freie Plätze anbieten zu können?

Das Thema kommt mit gewisser Regelmäßigkeit auf...

November 2022: "Private Parkplatzanbieter als Abzocker?"
https://www.motor-talk.de/.../...tzanbieter-als-abzocker-t7352747.html

April 2022: "PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?"
https://www.motor-talk.de/.../...s-ueberhaupt-ueberwacht-t7266996.html

März 2022: "Zahlungsaufforderung nach Parken auf Kundenparkplatz Einzelhandel"
https://www.motor-talk.de/.../...nparkplatz-einzelhandel-t7258614.html

Juli 2021: "Mich hat es erwischt: Parkraumüberwachung "Loyal Parking""
https://www.motor-talk.de/.../...erwachung-loyal-parking-t6933082.html

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Na ja , einige machen das auch ohne Not. Verdienen ja mit.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Februar 2023 um 13:54:50 Uhr:



Zitat:

@harzmazda schrieb am 10. Februar 2023 um 13:33:35 Uhr:


Schwierig....ist ziviles Recht und da schickt dich die Polizei zu einem Anwalt.
Anders, wenn es Strafrecht ist , dann hört dich die Polizei auch an. Aber da muss wirklich ein Betrug im Raum stehen. Das sehe ich hier nicht.

Eine wissentlic unbegründete Forderung zivil zu verfolgen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen und die gegen den Willen des Betroffenen .... das wäre dann schon im Bereich des Strafrechts angekommen.

Wissentlich unbegründete Forderungen? Der TE hat dort geparkt, meint bzw. glaubt aber vermutlich nicht zu lange. Das ist alles sehr dünn selbst für den Anfangsverdacht einer Straftat. Man kann die Vermutung äußern bei der Polizei. Mehr ist es nämlich nicht. Von daher kann ich mir denken wie der Besuch bei der Polizei endet.
Aber probieren geht über studieren. 😉

Ging nur darum, dass eine zivilrechtliche Sache auch strafrechtliche Seiten haben kann. 😉

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. Februar 2023 um 22:36:37 Uhr:


...
Das Thema kommt mit gewisser Regelmäßigkeit auf...
...

Was ja nur unterstreicht, daß es hier ein hohes Konfliktpotential gibt.

Wegen 'nem Parkticket würde ich nicht so einen Alarm machen .
Ärgerlich ist es natürlich trotzdem , ob nun gerechtfertigt oder nicht . Wer weiß .
Zahlen und sich wieder mit wichtigeren Sachen im Leben beschäftigen .
Zukünftig besser aufpassen wo man wie lange steht und gut ist es .

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 10. Februar 2023 um 10:50:30 Uhr:


zahlen und abhaken.

Die typische MT V & S Moral !

Das würde Ich wirklich nur machen, wenn 1000 %ig sicher ist, daß dort auch länger als erlaubt geparkt wurde

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. Februar 2023 um 22:36:37 Uhr:


Vielleicht hast du nur die Wahl zwischen Discounter A und L, weil A eine Parkraumbewirtschaftung organisiert hat - denn ohne eine solche würdest du gar keinen freien Parkplatz bei A finden, weil komplett von Nicht-Kunden zugeparkt. Ob der Discounter zur Parkraumbewirtschaftung greift, um seine Kunden zu ärgern oder um ihnen freie Plätze anbieten zu können?

Und wie begründest Du das damit, wenn man bei L... ohne Parkraumbewirtschaftung trotzdem mehr als genug freie Parkplätze bekommt.

Das ist für mich ein Argument welches nicht zieht. Erstens erkenne Ich tatsächliche Fremdparker so rein überhaupt nicht, bzw. kann diese nicht von den anderen dort regulär geparkten Fahrzeugen identifizieren.
Zweitens finde Ich auf Parkplätzen ohne Parkraumbewirtschaftung auch immer mehr als genug freie Parkplätze... egal zu welcher Uhrzeit.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. Februar 2023 um 22:36:37 Uhr:


Vielleicht hast du nur die Wahl zwischen Discounter A und L, weil A eine Parkraumbewirtschaftung organisiert hat - denn ohne eine solche würdest du gar keinen freien Parkplatz bei A finden, weil komplett von Nicht-Kunden zugeparkt. Ob der Discounter zur Parkraumbewirtschaftung greift, um seine Kunden zu ärgern oder um ihnen freie Plätze anbieten zu können?

Ähm, wenn Discounter A wegen der Parkraumbewirtschaftung keine Probleme mehr mit Fremdparkern hat, von was lebt dann der Parkraumbewirtschafter?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. Februar 2023 um 07:12:14 Uhr:


Wegen 'nem Parkticket würde ich nicht so einen Alarm machen .
Ärgerlich ist es natürlich trotzdem , ob nun gerechtfertigt oder nicht . Wer weiß .
Zahlen und sich wieder mit wichtigeren Sachen im Leben beschäftigen .
Zukünftig besser aufpassen wo man wie lange steht und gut ist es .

Genau das ist ja das Problem und genau dieses Verhalten, wegen so einem Parkticket keinen Alarm zu machen, öffnet nunmal diesen Parkraum-Firmen Türen und Tore.

Und füttert dann stattdessen irgendwelche Anwälte fett , vergeudet Zeit , Energie und NERVEN .
Wegen beschissener 30 Piepen .
Wo man nichtmal zu 100 pro weiß ob man Aussicht auf Erfolg hat .
Toll .

Leute,
🙄 das eigentliche Problem für den TE ist doch das er sich nicht hundertprozentig sicher ist. Er glaubt --er denkt-- aus seinem bisherigen Verhalten wäre das so, aber jetzt mal Hand aufs Herz wer weiß denn wirklich genau wie lange er vor vier Wochen irgendwo geparkt hat ob nun 50 Minuten oder 70 Minuten ; ich wüsste es ehrlich gesagt nicht. Und deswegen würde ich solch ein Kostenrisiko und Prozess Risiko nicht eingehen. Einzige logische Konsequenz, künftig genau darauf achten wie lange man wo steht.
Fakt ist aber, dass auf bewirtschafteten Parkflächen in der Regel immer ausreichend freie Plätze für die Kunden vorhanden sind. Während aufgrund der allgemeinen Parkplatzsituationen unbewirtschaftete Parkplätze zumindest von einem gewissen Anteil Dauerparker zugeparkt werden. Tendenz steigend.
Das lässt sich sehr gut beobachten, wenn man sieht wer morgens so vor Arbeitsbeginn dort parkt dann in andere Autos einsteigt und wieder weiter fährt oder sich zu Fuß in ganz andere Richtungen wie zur Ladenzeile mit Arbeitskleidung vom Acker macht, oder schnurstracks zur nächsten Bushaltestelle geht und dort die Öffis nutzt.

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