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Polizei Streife hält an ohne Beweise

Themenstarteram 19. März 2017 um 9:31

Guten Tag,

 

bitte bleibt erstmal sachlich. Ich bin gestern Abend gegen 01 Uhr Innerorts schneller gefahren als erlaubt (DUMMHEIT). Es waren ca. 80 kmh. Eine Polizei Streife kam von 200 Meter weiter hinten ( war eine gerade Strecke) mit Blaulicht angerast und hat mich angehalten. Die haben gemeint, dass die keine Messung hätten da sie zu weit weg waren und die das aber trotzdem so an die Führerscheinstelle weitergeben dass die 140kmh gebraucht haben etc. Ich solle einen MPU machen???

 

Hinter mir war ein Fahrzeug mit meinen Freunden und die können es bezeugen das ich nicht so schnell war.. die wollten auch von mir meinen Erste Hilfe Kasten Warndreieck und Schutzweste...

 

Können die ohne Beweis was machen? Die sind mir nicht mit gleicher Geschwindigkeit hinterher gefahren oder sonst was.. keine Messung..

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Das ist schon ganz schlimm heute, dauernd rast die Polizei durch die Gegend, und hält unschuldige Bürger an, und beschuldigt diese verrückter Taten...

Haben die nix besseres zu tun?

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Du bist also "nur" ein bisschen zu schnell gefahren, aber die Polizei ist gerast? Auf einer Strecke von 200m? Wie unterschiedlich Wahrnehmungen doch sein können... Die Freunde werden sich auch bestimmt aufopferungsvoll zur Verfügung stellen und freimütig zugeben, dass sie mit 80 durch die Stadt gerauscht sind...

Natürlich gibt die Polizei so ein Verhalten weiter. Beim nächsten Mal klingelts dann vielleicht...

am 19. März 2017 um 9:45

...es kann durchaus sein, dass die Führerscheinstelle durch den Hinweis zweier Polizeibeamter auf die Idee kommen kann bei jemanden der mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit durch eine geschlossne Ortschaft rast einmal die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen.

Ich wäre ja dafür, dass das bei den Zuständen auf unseren Straßen insgesamt viel häufiger gemacht würde.

 

PS: genau so wie die Polizisten, wie sich auch selbst gesagt haben keine gerichtsfesten Beweise haben um den Vorfall wirkungsvoll zur Anzeige zu bringen, genau so werden "deine Freunde" ein Problem bekommen, wenn sie offiziell etwas zu deiner Geschwindigkeit aussagen sollen.

Ist auch vollkommen irrelevant wie hoch die Geschwindigkeit tatsächlich war... erheblich überhöht sind beide im Raum stehenden Werte.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. März 2017 um 10:45:45 Uhr:

...und freimütig zugeben, dass sie mit 80 durch die Stadt gerauscht sind...

Jepp sehr guter Einwand... solche Sachen sollte man dringendst bedenken bevor man bei Ermittlungsbehörden / Beamten, etc. den Mund zu einer Aussage aufmacht.

Mehr als eine Aktennotiz wird dieser Vorfall kaum werden. Aber solche Notizen können irgendwann mal die Entscheidung eines Sachbearbeiters in eine bestimmte Richtung lenken, vor Allem wenn es mehrere werden die in die gleiche Richtung weisen.

Wenn die Sündenkartei allerdings schon gut gefüllt sein sollte könnte eine solche Meldung natürlich der Tropfen sein der das Fass zum Überlaufen bringt und die Behörde zur Frage ob der Kollege überhaupt charakterlich geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen was dann eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bedeutet. Alk oder Drogen wären einfacher zu bestehen.

Nur am Rande, die Polizei wird Dich und deine Kumpels in nächster Zeit im Auge haben.

Naja, so einfach geht es nicht, wie es die beiden Beamten da gerne hätten.

Einfach mal aus dem Stehgreif heraus zu behaupten und aus über 200 Metern Entfernung festzustellen, daß hier ein VT einen Geschwindigkeitsverstoß verübt grenzt schon fast an Willkür.

Damit die Beamten einen Beweis gehabt hätten, hätten sie dem TE mehrere hundert Meter mit gleichem Abstand nachfahren müssen um einen Geschwindigkeitsverstoß festzustellen.

Leider reicht das noch lange nicht, aus einer gewissen Distanz mit 140 Km/h anzublasen, den TE anzuhalten und dann zu sagen, Sie waren zu schnell und Sie müssen zur MPU.

Die Beamten werfen dem TE etwas vor, also müssen Sie es auch beweisen können, daß er mit Geschwindigkeit X angehalten wurde.

Da die Beamten nix gegen den TE in der Hand haben, wird es wohl so ausgehen "Im Zweifel für den Angeklagten"

Ich hoffe, TE, daß Du hier nicht gesagt hast, daß Du 80 drauf hattest.

Themenstarteram 19. März 2017 um 10:18

Nein ich habe garnichts gesagt vom Geschwindigkeit.

Na also, dann ist Dir auch nichts bekannt und deine Kumpels können das auch so bezeugen, daß Du nicht zu schnell warst.

am 19. März 2017 um 10:29

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. März 2017 um 11:16:17 Uhr:

Naja, so einfach geht es nicht, wie es die beiden Beamten da gerne hätten.

...

...solche Überprüfungen der charakterlichen Eignung soll es sogar schon vollkommen ohne Anlaß gegeben haben.

Die Führerscheinstellen sind da in ihrer Entscheiung völlig frei, wenn sie da mal eben überprüfen.

 

Das ist ja der Witz... der Vorfall / die Geschwindigkeitsüberschreitung wird garnicht geahndet... das ist nur der Anlaß um eine Überprüfung zu machen.

Hier (klick) so ein Fall... der Herr hat es sich geleistet zweimal zu langsam auf der mittleren Spur einer Autobahn unterwegs zu sein -also typische Mittelspurschleicherei.

Das ist schon ganz schlimm heute, dauernd rast die Polizei durch die Gegend, und hält unschuldige Bürger an, und beschuldigt diese verrückter Taten...

Haben die nix besseres zu tun?

Vielleicht haben die Polizisten diesen Tatbestand gemeint. Wenn du selbst schon schon 80 km/h einräumst, wer weiß, was da wirklich passiert ist.

103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 1 100,00

kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat

Da muss keine konkrete Geschwindigkeit angegeben bzw. gemessen werden.

Das mit der Anordnung der MPU liegt nicht in deren Entscheidung sondern am Sachbearbeiter beim Amt. Es soll aber durchaus Polizeibehörden geben, die ein gutes Verhältnis zur Bußgeldstelle haben und solchen Vorschlägen durchaus nachgegangen wird. Ein Grun muss trotzdem vorliegen.

Lass dich überraschen oder erkundige dich bei der Stadt und fahr demnächst langsamer.

Komisch ist schon, dass dein Bekannter noch hinter dir war. Haben die Polizisten den überholt und sind dir dann hinterher, oder wie muss man sich das vorstellen.

Und wenn die 140 km/h fahren mussen, um aufzuschließen, muss man kein Spezialist sein, um deine Geschwindigkeit einzuschätzen.

Und warum sollten die Beamten sowas erfinden. Die haben besseres zu tun, als unschuldigte Verkehrsteilnehmer zu ärgern.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. März 2017 um 11:00:07 Uhr:

Mehr als eine Aktennotiz wird dieser Vorfall kaum werden. Aber solche Notizen können irgendwann mal die Entscheidung eines Sachbearbeiters in eine bestimmte Richtung lenken, vor Allem wenn es mehrere werden die in die gleiche Richtung weisen.

Wenn die Sündenkartei allerdings schon gut gefüllt sein sollte könnte eine solche Meldung natürlich der Tropfen sein der das Fass zum Überlaufen bringt und die Behörde zur Frage ob der Kollege überhaupt charakterlich geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen was dann eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung bedeutet. Alk oder Drogen wären einfacher zu bestehen.

Nur am Rande, die Polizei wird Dich und deine Kumpels in nächster Zeit im Auge haben.

Ja der TE steht jetzt im "schwarzen Buch" und wird bestimmt mehr im Auge behalten. Die Polizisten haben jetzt zwar keine Beweise, aber auf der Nase rumtanzen lassen die sich auch nicht.

TE nutz diese Erfahrung dazu deine Fahrweise zu überdenken, beim nächsten Mal geht es vermutlich nicht so glimpflich aus und die Beamten haben was verwertbares.

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. März 2017 um 11:29:10 Uhr:

...

...solche Überprüfungen der charakterlichen Eignung soll es sogar schon vollkommen ohne Anlaß gegeben haben.

Die Führerscheinstellen sind da in ihrer Entscheiung völlig frei, wenn sie da mal eben überprüfen.

...

Und das ist ein unhaltbarer Zustand. Deutschland ist eigentlich ein Rechtsstaat und alle von öffentlicher oder privater Seite gemachten Anklagen, Anschuldigungen, Forderungen, Verfügungen, Bescheide etc. können durch Einspruch, Widerspruch oder Klage überprüft bzw. angefochten werden - nur Verfügungen der Führerscheinstelle oder deren Ergebnisse nicht. Hier klafft im Rechtssystem ein Loch.

@Oguz2828

Bleib locker. Sofern irgendetwas Schriftliches eintrudelt, gehst Du am besten sofort zum Anwalt. Die Anordnung einer MPU braucht eine gute Begründung. Fehlt die und Du machst - übrigens immer auf deine eigenen Kosten - eine solche zu Unrecht angeordnete MPU und legst diese dann auch noch der FS-Stelle vor, dann darf diese tatsächlich verwertet werden. Verweigerst Du sie, wird das Leben auch nicht stressfrei, aber man kann das beherrschen. Also sei klug und lass Dich dazu kompetent beraten, wenn irgendetwas kommen sollte. Es ist zu erwarten, dass die Beamten die FS-Stelle informieren werden. Ob und was dann unternommen wird, das hängt von den zuständigen Sachbearbeitern ab. Da hast Du keinen Einfluss drauf. Halte Dich an die Regeln und wenn was kommt, dann machst Du besser nichts ohne anwaltliche Hilfe.

Interessant wäre, was der TE für eine Historie in der Beziehung hat, das kann so einen Spruch von der Polizei schon eher legitimieren.

Meist fehlen in der Richung doch oft entscheidende Hinweise, die Situation bewerten zu können.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 19. März 2017 um 13:09:49 Uhr:

Ja der TE steht jetzt im "schwarzen Buch" und wird bestimmt mehr im Auge behalten. Die Polizisten haben jetzt zwar keine Beweise, aber auf der Nase rumtanzen lassen die sich auch nicht.

Ein schwarzes Buch gibt es nicht, aber einen Eintrag, der nach einem Jahr wieder verfällt. Häufigere Kontrollen wird es nicht geben.

Nur sollte man in diesem Jahr die Geschwindigleit nicht um 20KMH übertreten, weil bei einer Kontrolle der Führerschein für einen Monat weg sein kann...

...wobei ein Anwalt einen da höchstwahrscheinlich wieder rausboxen wird...

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