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Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 7:38

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

 

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

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161 Antworten

warst du zum besagten Tag in diesem Parkbereich und warst Du länger als gestattet dort? Dann zahl doch einfach und such nicht nach einer Lücke, durch der du schlüpfen kannst.

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 7:55

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Februar 2023 um 08:45:49 Uhr:

warst du zum besagten Tag in diesem Parkbereich und warst Du länger als gestattet dort? Dann zahl doch einfach und such nicht nach einer Lücke, durch der du schlüpfen kannst.

Ich kenne den Parkplatz, aber dass ich wirklich so lange wie behauptet dort geparkt haben soll (und an jenem Tag, wer weiß noch wann er vor vier Wochen einkaufen war), bezweifle ich.

Welche Daten konkret sind denn da schützenswert??

Die Halteranschrift eines widerrechtlich auf einem Privatgrundstück geparkten Autos zu erfahren, wäre als Grundstückseigentümer auch in meinem Interesse.

Wie sonst soll man denn Besitzstörungen verfolgen können?

Die Tatsache, dass Du da geparkt hast, wo Du geparkt hast?

Was soll daran schützenswert sein?

Konnte doch jeder sehen.

Zahl halt.

Ein Foto von den dort aushängenden Parkvorgaben würde sinnvoll sein. ...

Zitat:

@Scirocco93 schrieb am 10. Februar 2023 um 08:55:51 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Februar 2023 um 08:45:49 Uhr:

warst du zum besagten Tag in diesem Parkbereich und warst Du länger als gestattet dort? Dann zahl doch einfach und such nicht nach einer Lücke, durch der du schlüpfen kannst.

Ich kenne den Parkplatz, aber dass ich wirklich so lange wie behauptet dort geparkt haben soll (und an jenem Tag, wer weiß noch wann er vor vier Wochen einkaufen war), bezweifle ich.

Du weißt also nicht, wie lange Du da geparkt hast.

Noch ein Argument weniger...

Kleiner Tipp: falls Du google maps nutzt und das aktiviert war, kannst Du in der timeline nachsehen.

Solche Parkraumbewirtschafter betrieben ihre Geschäftsidee ja nicht nur an einem Ort und kramern dort amateurhaft rum, sondern automatisiert und zielgerichtet, damit mit wenig Aufwand der größtmögliche Ertrag rum kommt. Wenn der PRB ständig Widersprüche kassiert, die er hinnehmen muss, weil er nicht ausreichend dokumentiert, dann rechnet sich sein Business nicht. Außerdem wird er sein Geschäftsmodell, die dokumentationsweise und die standardisierten Abläufe dem Eigentümer präsentiert haben und diese sind dort mit Sicherheit juristisch geprüft worden. Denn das Einkaufszentrum (üblicherweise Einzelhandelsgeschäfte) möchte ja nicht in Verruf kommen, dort illegalen Betreibern die Kassen zu füllen, das würde sich negativ auf deren öffentliche Wahrnehmung auswirken.

Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass du klagen müsstest, damit sie Bild-/Beweismaterial rausrücken. Wenn sie welches haben - wovon ich mal ausgehen würde - wird es dann einfach noch teurer für dich.

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 8:17

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 10. Februar 2023 um 09:13:29 Uhr:

Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass du klagen müsstest, damit sie Bild-/Beweismaterial rausrücken. Wenn sie welches haben - wovon ich mal ausgehen würde - wird es dann einfach noch teurer für dich.

Telefonisch haben sie gesagt, dass sie es schicken. Aber wie gesagt seither ist nichts passiert.

@kekesemann: ist hier in der Nähe tatsächlich passiert. Es gab so massive Kundenbeschwerden, dass die Bewirtschaftung gekündigt wurde.

Falsch, nicht der TE muss klagen, sondern die Gegenseite. ich würde eher vermuten, dass als nächstes nach diversen Mahnschreiben ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden dürfte. Wenn der TE diesem widerspricht, dürfte er dann von der anderen Seite auf Zahlung verklagt werden. Und in diesem Verfahren würden dann sicherlich auch die Bilder relevant werden. Aber vorher besteht kein Rechtsanspruch auf die Sichtung der Bilder. Wenn sich der TE sicher ist, kann er es ja auf das Verfahren mit entsprechendem Kostenrisiko ankommen lassen.

Zitat:

@Scirocco93 schrieb am 10. Februar 2023 um 09:17:06 Uhr:

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 10. Februar 2023 um 09:13:29 Uhr:

Ich würde jetzt einfach mal vermuten, dass du klagen müsstest, damit sie Bild-/Beweismaterial rausrücken. Wenn sie welches haben - wovon ich mal ausgehen würde - wird es dann einfach noch teurer für dich.

Telefonisch haben sie gesagt, dass sie es schicken. Aber wie gesagt seither ist nichts passiert.

@kekesemann: ist hier in der Nähe tatsächlich passiert. Es gab so massive Kundenbeschwerden, dass die Bewirtschaftung gekündigt wurde.

Wenn man diesen Fakt einwirft, sollte man auch darlegen, WARUM dem Betreiber gekündigt wurde. Basierten die Beschwerden darauf, dass:

- Parken nicht mehr gratis und unüberwacht ist oder

- dass (bewiesen) unberechtigte Forderungen an die Kundschaft gestellt wurde.

Das sind zwei erhebliche Unterscheide, die du bitte erklären solltest, wenn das Argument gelten soll.

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 8:32

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Februar 2023 um 09:23:37 Uhr:

Zitat:

@Scirocco93 schrieb am 10. Februar 2023 um 09:17:06 Uhr:

 

Telefonisch haben sie gesagt, dass sie es schicken. Aber wie gesagt seither ist nichts passiert.

@kekesemann: ist hier in der Nähe tatsächlich passiert. Es gab so massive Kundenbeschwerden, dass die Bewirtschaftung gekündigt wurde.

Wenn man diesen Fakt einwirft, sollte man auch darlegen, WARUM dem Betreiber gekündigt wurde. Basierten die Beschwerden darauf, dass:

- Parken nicht mehr gratis und unüberwacht ist oder

- dass (bewiesen) unberechtigte Forderungen an die Kundschaft gestellt wurde.

Das sind zwei erhebliche Unterscheide, die du bitte erklären solltest, wenn das Argument gelten soll.

Du missverstehst hier etwas. Das ist ein komplett anderer Parkplatz. Es war nur ein Beispiel, dass diese Bewirtschaftung durchaus negativ bei Kunden ankommt und diese durchaus etwas ändern können durch Beschwerden.

Hilft mir aber nicht in meinen konkreten Fall.

@ralfausbonn: Naja… überleg mal. Da lassen sich etliche Fälle konstruieren. Vielleicht hat dir die Fahrerin ja so gut gefallen und da denkste dir „schnapp ich mir mal deren Anschrift“. Kann doch nicht sein, dass das KbA einfach so das rausrückt nur aufgrund der Behauptung des Falsch parkens. Ist in Ordnung, wenn das an entsprechende öffentliche Stellen geht aber an Privatfirmen finde ich sehr grenzwertig. Aber laut Rechtssprechung ja wohl erlaubt. Hauptsache ich muss bei der Inspektion 10 Formulare ausfüllen, dass man mich auch ja kontaktieren darf, wenn das Auto fertig ist ??

Zitat:

 

@ralfausbonn: Naja… überleg mal. Da lassen sich etliche Fälle konstruieren. Vielleicht hat dir die Fahrerin ja so gut gefallen und da denkste dir „schnapp ich mir mal deren Anschrift“

Das wäre Missbrauch, und den gilt es zu bekämpfen.

Außerdem achtet das Programm, dass die Halterdaten automatisiert abfragt, nicht auf Attraktivität der Insassen. Sofern die überhaupt erkennbar sind.

Ich mag diese Abzockfirmen zwar auch nicht, Fremdparker auf meinem Grundstück aber genauso wenig.

Gleichwohl könnte ich Dir verraten, wie Du aus der Nummer rauskommst (pn).

Denn der Lerneffekt dürfte durch das jetzige Erlebnis ja erreicht worden sein.

Gruß

R aus B

Mit dem Abstellen des FZGes geht man einen Vertrag mit dem Bewirtschafter (dieser Vertritt den die Eigentümer) ein und zwar zu deren Bedingungen. Und klar dürfen die Zwecks Sanktionierung die Halterdaten dann beim KBA mit Begründung (liegt vor) abfragen. Wie soll das sonst gehen?

Das sehe ich jetzt als völlig unstrittig.

Auch wurde hier drum gebeten die Parkraumbedinungen beizubringen um das besser beurteilen zu können. Denn diese sind für eine rechtliche Durchsetzung zwingend erforderlich und müssten gut lesbar im Parkraum angebracht sein.

Die Forderung der Vertragsstrafe wird hier zivilrechtlich geklärt. Wenn ich mir sicher wäre die Parkzeit nicht überschritten zu haben würde ich es drauf ankommen lassen.

Wäre ich unsicher wäre das Risiko nachher alle Kosten bis hin zu den Gerichtskosten tragen zu dürfen doch weit überhöht.

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