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Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 7:38

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

 

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

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161 Antworten

.... ich habe mir übrigens angewöhnt, in meines Erachtens kritischen Parksituationen grundsätzlich ein Handybild von meinem Fahrzeug mit ausgelegter Parkscheibe und den beiden Nachbarparkplätzen evtl. mit Fahrzeugen zu machen.

Sollte ich Park-Schäden feststellen insbesondere wenn eng geparkt wird, habe ich wenigstens mal eine Chance. Und die Uhrzeit das Abstellens habe ich auch. :D

Etwas schräg parken ist ja nur dann unzulässig, wenn man die eigene Parkfläche dazu verlässt und teilweise auf der Nachbarparkfläche parkt. Wenn man in der eigenen ausgewiesenen Lücke etwas schräg drin steht sollte das kein Problem darstellen. Auch da würde ein Handybild helfen ,

wobei ich zu den Geradeeinparkern gehöre :D

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Februar 2023 um 11:02:06 Uhr:

 

...

Man kann hier noch so viele und mittlerweise schon sehr merkwürdige Argumente gegen Parkraumbetreiber herbeizerren, unterm Strich ergibt sich aber immer das gleiche Ergebnis: Sich einfach an die Vorgaben halten. Funktioniert täglich millionenfach völlig problemlos.

Der Hinweis hat noch gefehlt.

Denn es funzt aber auch millionen-fach eben NICHT.

Sei es zu blöd zum einparken.

Sei es das durchlesen der AGB.

Sei es das was ich jeden Tag sehe. Die FZ-Führer fahren einfach so und parken einfach so. Sie machen sich nicht mal ansatzweise Gedanken darüber wo und wie die Karre steht.

Das sind keine merkwürdigen Argumente.

Denn wenn du damit dein Geld verdienst, wartest du ganz genau auf solche Kandidaten - die es zugegebenermaßen nicht besser verdient haben. Doch trotzdem hinterlässt es eben einen Beigeschmack.

Gruß Jörg.

Da lauert oder wartet auch niemand auf solche Kandidaten, weil die sich völlig freiwilig ergeben. Das Geld nimmt man im Rahmen der Beauftragung gerne mit. Ist halt wie ein Bonus.

Da haben manche halt die einfachsten Regeln nicht verstanden, wollen sie nicht verstehen oder sind prinzipiell dagegen. Die merkwürdigen Argumente kommen dann, wenn sie zur Kasse gebeten werden. Da wird ein Fass aufgemacht, man will sich oberschlau zeigen, macht sich sogar Gedanken zum Geschäftsmodell, stellt sich im Endeffekt aber selbst nur bloß und zahlt am Ende doch. Das ist wirklich merkwürdig.

Somit kann sich allein schon das so viel kritisierte Geschäftsmodell rechnen, denn o. g. Klientel stirbt halt nicht aus.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Februar 2023 um 11:02:06 Uhr:

Mit dem Schrägparken verhinderst Du die Nutzung eines zweiten Stellplatzes. Also musst Du dafür aufkommen. Das ist im Übrigen auch in vielen öffentlichen Parkhäusern so.

Man kann hier noch so viele und mittlerweise schon sehr merkwürdige Argumente gegen Parkraumbetreiber herbeizerren, unterm Strich ergibt sich aber immer das gleiche Ergebnis: Sich einfach an die Vorgaben halten. Funktioniert täglich millionenfach völlig problemlos.

Ich habe mich auf das Bsp. mit dem Älteren Pärchen bezogen was schräg in seiner Parkbucht stand.

Ob es jetzt stimmt weiß Ich nartürlich nicht.

Darum die Frage, kann Ich wirklich alles frei festlegen und mit " Knöllchen " ahnden?

 

Mein Platz.

Meine Regeln.

Das geht natürlich alles nur bis zu einem gewissen Punkt.

Vllt kann er sogar sagen, ich mag keine Volvos auf meinem Platz.

Bis zu einem gewissen Punkt geht fast alles.

Und wenn du so schlecht in deiner Lücke stehst, dass der andere nicht vernünftig in seiner stehen kann, kann er dir dafür ein Ticket ausstellen. Alles sauber festgehalten in den AGBs, für jeden sichtbar ausgehängt.

Der Punkt ist dabei:

Wenn ich als Knöllchen-Empfänger keine sauberen Beweise bekomme, sondern einfach nur eine RG. Nach einer gewissen Zeit wissen sehr viele nicht mehr was sie taten, und zahlen dann einfach so, weil besser kein Ärger und keine Laufereien. Wie sagte einer so schön hier: Scheiß auf 30 Euro...

Gruß Jörg.

Wenn jemand schräg, aber innerhalb der Markierung steht, halte ich eine angebliche Ahndung für ein Märchen und für eine an den Haaren herbeigezogene und eben merkwürdige Argumentation.

Auch wenn, wird die vor Gericht nur schwer stand halten.

So einen Blödsinn bestrafen macht kaum ein Richter mit wenn er einigermaßen noch bei Verstand ist.

..... vor Gericht und auf hoher See sind wir alle nur in Gottes Hand ...:D

Aber ich bin da auch beim Kapitaen!

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Februar 2023 um 11:59:36 Uhr:

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Februar 2023 um 11:02:06 Uhr:

 

...

Man kann hier noch so viele und mittlerweise schon sehr merkwürdige Argumente gegen Parkraumbetreiber herbeizerren, unterm Strich ergibt sich aber immer das gleiche Ergebnis: Sich einfach an die Vorgaben halten. Funktioniert täglich millionenfach völlig problemlos.

Der Hinweis hat noch gefehlt.

Denn es funzt aber auch millionen-fach eben NICHT.

Sei es zu blöd zum einparken.

Sei es das durchlesen der AGB.

Sei es das was ich jeden Tag sehe. Die FZ-Führer fahren einfach so und parken einfach so. Sie machen sich nicht mal ansatzweise Gedanken darüber wo und wie die Karre steht.

Das sind keine merkwürdigen Argumente.

Denn wenn du damit dein Geld verdienst, wartest du ganz genau auf solche Kandidaten - die es zugegebenermaßen nicht besser verdient haben. Doch trotzdem hinterlässt es eben einen Beigeschmack.

Gruß Jörg.

Da wartet keiner auf diese Kandidaten. In der Regel hat so ein Parkwächter 15-20 Objekte am Tag die er anfahren muss und kontrollieren muss. Da ist kein Spielraum sich wegen Jörg Müller auf die Lauer zu legen.

Es gibt Regel und wenn man gegen sie verstößt und dabei erwischt wird muss man zahlen. Egal ob das öffentlicher Parkplatz der Stadt ist oder privat oder beim geblitzt werden. Wenn es eine. Beigeschmack hinterlässt, dann zweifele ich an der Intelligenz dieser Menschen die es anscheinend nicht verstehen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Februar 2023 um 11:59:36 Uhr:

Zitat:

@Harig58 schrieb am 14. Februar 2023 um 11:02:06 Uhr:

Man kann hier noch so viele und mittlerweise schon sehr merkwürdige Argumente gegen Parkraumbetreiber herbeizerren, unterm Strich ergibt sich aber immer das gleiche Ergebnis: Sich einfach an die Vorgaben halten. Funktioniert täglich millionenfach völlig problemlos.

Der Hinweis hat noch gefehlt.

Denn es funzt aber auch millionen-fach eben NICHT.

Das NICHT möchte ich auch an einem Beispiel festmachen:

Vorhin hätte es mich auch fast erwischt. Wem fällt schon auf, dass an 8 Plätzen eines Parkplatzes mit rund 60Plätzen die Parksensoren fehlen und dafür ein Schild neben den Plätzen mit fast identischem Aussehen wie überall sonst auf dem Parkplatz eine Erlaubnis zum Parken fordert. Ich hatte da schon geparkt und wunderte mich über die fehlenden Sensoren und deshalb umgeparkt. An den Spuren auf dem Boden sah man, dass dort früher auch Sensoren waren. Als ich aus dem Laden rauskam war gerade der Kontrolleur da. Jedes mal 4-5Autos aufschreiben, lohnt sich bestimmt wesentlich mehr als die Parkplätze ohne Verwechslungsgefahr zu kennzeichnen.

Natürlich kann man argumentieren, man könne ja die Schilder lesen, aber Hand aufs Herz:

Schaust du dir wirklich jedes Mal genau an, welches Schild wirklich zu deinem Stellplatz gehört, oder guckst nicht welche Schilder allgemein auf dem Parkplatz stehen und gehst davon aus, dass das für alle Plätze gilt, solange sie nicht wie Behinderten oder Mutter-Kind-Plätze speziell gekennzeichnet sind?

Themenstarteram 14. Februar 2023 um 19:07

Hui hier hat sich ja eine Diskussion entwickelt…

Update von mir: Am letzten Tag meiner gesetzten Frist haben sie tatsächlich Bilder geschickt. Klassische Videokamerabilder mit Uhrzeit. Fahrer nicht erkennbar bzw. schwarz abgeschnitten. Könnte mir aber vorstellen, dass das für den Versand so bearbeitet wurde und sie im Original auch den Fahrer haben um eben nicht diese Diskussion führen zu müssen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Dass da mit den Zeiten betrogen wird denke ich nicht und daher habe ich tatsächlich die erlaubten 90Minuten um knappe 15 Minuten überzogen… Damit hat sich die Diskussion für mich erledigt und ich habe reumütig die 30€ gezahlt.

Danke für alle (interessanten) Inputs hier!

Damit können wir das Thema abschließen.

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