Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise
Hallo zusammen,
mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.
Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.
Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).
Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!
[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]
161 Antworten
... wenn ich eine Zivilrechtliches Problem hätte würde meine Gegenseite die Beweise auch erst vor dem Richter zu sehen bekommen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Februar 2023 um 13:42:36 Uhr:
dass sie die Unterlagen Dir zur Verfügung stellen ist ein reines Entgegenkommen. In der Beweispflicht wären sie erst vor Gericht, wenn Du es soweit kommen lässt.
Das sehe ich überhaupt nicht so. Die wollen etwas vom TE, dann müssen sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung auch belegen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2023 um 14:01:44 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Februar 2023 um 13:42:36 Uhr:
dass sie die Unterlagen Dir zur Verfügung stellen ist ein reines Entgegenkommen. In der Beweispflicht wären sie erst vor Gericht, wenn Du es soweit kommen lässt.Das sehe ich überhaupt nicht so. Die wollen etwas vom TE, dann müssen sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung auch belegen.
Aus dem Bauch raus, sehe ich das auch so aber ich kann mich noch sehr gut an die Rechtsvorlesungen im Rahmen meines Wirtschaftsstudiums erinnern, bei denen es auch Fallbeispiele gab wo man sich denkt „kann ja gar nicht so sein!“ aber die Paragraphenreiterei am Ende es doch genau so sein lässt. Oder wenn man hier mal ins Versicherungsforum schaut: Wenn beaufsichtigte Minderjährige einen Schaden anrichten, bleibst du als Geschädigter komplett drauf sitzen. Fühlt sich im Bauch auch nicht richtig an, ist aber halt so.
Ich persönlich werde glaube ich jetzt einfach mal abwarten, wie es weitergeht. Sollten die einfach auch nur gepokert haben, werden sie (mangels Beweisen) es ja nicht weiter eskalieren lassen. Liegt doch etwas hieb- und stichfestes vor, sollte ja sicher bald in Form einer Mahnung was kommen.
Vielleicht als Hintergrundinfo noch: Wir sind letzte Woche Eltern geworden. Insofern waren die letzten Wochen die Prioritäten halt auch nicht gerade im Bereich „wo hast du denn die letzten vier Wochen wie lange geparkt?“ 🙂
Es ist aber doch klar festgelegt, wo im Zivilrecht die Beweislast liegt: mit wenigen, definierten Ausnahmen beim Anspruchsteller. Mach dir da mal keine Sorgen.
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Zitat:
@Scirocco93 schrieb am 10. Februar 2023 um 13:38:59 Uhr:
Zitat:
@Ki.Da schrieb am 10. Februar 2023 um 12:41:06 Uhr:
Sollte auch beim TE im Brief stehen wenn er diesen anonymisiert präsentieren würde.Ja Zeiten stehen drin nebst dem Hinweis, dass das Ganze bildlich dokumentiert wurde. Und nachdem ich telefonisch dort angerufen habe und nach der bildlichen Dokumentation gefragt hatte wurde durch die Sachbearbeiterin nach meinen Daten gefragt, um mir diese zur Verfügung zu stellen. Seitdem ist eben nichts mehr geschehen.
Die Sachbearbeiterin wird ja in "deine Akte " geschaut haben und dort steht halt die Zeit + Bild.
Vermute Ich jetzt mal, da die Auswertungen von Blitzern ja auch so erfolgen.
Wenn das ganze Automatisiert abläuft und die Software Fehler macht wäre / sollte das ja auch feststellbar sein.
Fordere die Nachweise schriftlich an und weise solange die Forderungen auch schriftlich zurück.
Und dann wartest du mal ab was kommt.
Zitat:
@keksemann schrieb am 10. Februar 2023 um 09:09:56 Uhr:
Außerdem wird er sein Geschäftsmodell, die dokumentationsweise und die standardisierten Abläufe dem Eigentümer präsentiert haben und diese sind dort mit Sicherheit juristisch geprüft worden.
Glaubst Du das im Ernst? Meine Vermutung ist: Der Parkraumbewirtschafter hat gesagt "so machen wir das, klappt immer" und das war's.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 10. Februar 2023 um 16:29:09 Uhr:
Wenn das ganze Automatisiert abläuft und die Software Fehler macht wäre / sollte das ja auch feststellbar sein.
Das ist eine These. Dafür muss man aber erstmal die Möglichkeit haben, an die Software heranzukommen und sie auszuprobieren. Sowas ist ja nicht öffentlich einsehbar.
Dann kommt das Inkasso und irgendwann der gelbe Umschlag und irgendwann sieht man die Bilder im Gerichtssaal. Und dann? Dann hat meine eine Fette Rechnung an der Backe.
Würde ich nur machen wenn ich mir ziemlich sicher bin dort nicht länger gestanden zu haben, aber der TE scheint ja selbst zu pokern und hofft das sie keine Beweise vorlegen können.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Februar 2023 um 16:54:44 Uhr:
Fordere die Nachweise schriftlich an und weise solange die Forderungen auch schriftlich zurück.Und dann wartest du mal ab was kommt.
Genau das ist der status quo 🙂
Schriftliche Anforderung inkl. Fristsetzung per Einschreiben, zusätzlich Widerspruch per Mail mit automatisierter Eingangsbestätigung.
@SuedschwedeV70: Die Bilder hat wohl ne andere Abteilung laut ihrer Aussage. Zitat: „ich gebe das an die Kollegen weiter, damit die Ihnen das zuschicken“
Vielleicht zur Zeitlichen Einordnung: Das Telefonat (direkt nach Erhalt des Schreibens) erfolgte vor etwas mehr als 14 Tagen.
Nicht einschüchtern lassen und höflich, aber bestimmt zurückschreiben, dass man sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden soll. Private Parkraumbewirtschafter können nicht auf die Halterhaftung zurückgreifen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 10. Februar 2023 um 17:20:37 Uhr:
Nicht einschüchtern lassen und höflich, aber bestimmt zurückschreiben, dass man sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden soll. Private Parkraumbewirtschafter können nicht auf die Halterhaftung zurückgreifen.
Na dann scheint der TE ja fein raus zu sein, oder...
Blöd nur wenn der TE auf dem Bild zu sehen ist. Dann kommen die Kosten für den Abgleich beim Einwohnermeldeamt noch dazu.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 10. Februar 2023 um 14:01:44 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Februar 2023 um 13:42:36 Uhr:
dass sie die Unterlagen Dir zur Verfügung stellen ist ein reines Entgegenkommen. In der Beweispflicht wären sie erst vor Gericht, wenn Du es soweit kommen lässt.Das sehe ich überhaupt nicht so. Die wollen etwas vom TE, dann müssen sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung auch belegen.
Das machen (müssen) sie letztendlich vor Gericht. Können sie es dann nicht wird es für die teurer als nichteingezogene 30€ .... vice versa.
Muss solch eine Firma etwaige Verstöße Gerichtsfest Dokumentieren ?
Ansonsten wäre doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 10. Februar 2023 um 18:25:45 Uhr:
Muss solch eine Firma etwaige Verstöße Gerichtsfest Dokumentieren ?
Ansonsten wäre doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Letztendlich schon, schließlich muss sie ihre zivilrechtliche Forderung ja auch irgendwie nachweisen.