ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugschein verloren Ordnungsamt schickt mich zum Tüv. Was soll ich tun?

Fahrzeugschein verloren Ordnungsamt schickt mich zum Tüv. Was soll ich tun?

Themenstarteram 15. August 2019 um 16:06

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll? Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen? Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Berlinar schrieb am 15. August 2019 um 18:06:01 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland.

Wird wohl paar Euro Strafe kosten. Das ist auch gut so.

Zitat:

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll?

Auf der jetzigen Zulassungsstelle die Hosen runter lassen. Du muss zum Verlust die Eides-stattliche Versicherung abgeben. Bin mir aber nicht sicher, ob du dazu nicht zur ausstellenden Behörde muss. Die jetzige sollte aber wissen, was zu tun ist. Natürlich den Karren der HU vorstellen.

Zitat:

Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen?

Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Ich glaube, da muss du selbst tätig werden.

 

Gruß

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten

Zitat:

@Berlinar schrieb am 15. August 2019 um 18:06:01 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland.

Wird wohl paar Euro Strafe kosten. Das ist auch gut so.

Zitat:

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll?

Auf der jetzigen Zulassungsstelle die Hosen runter lassen. Du muss zum Verlust die Eides-stattliche Versicherung abgeben. Bin mir aber nicht sicher, ob du dazu nicht zur ausstellenden Behörde muss. Die jetzige sollte aber wissen, was zu tun ist. Natürlich den Karren der HU vorstellen.

Zitat:

Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen?

Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Ich glaube, da muss du selbst tätig werden.

 

Gruß

Ist denn an Deiner Alten Adresse noch jemand gemeldet mit Deinem Namen?

So das die Post vom Ordnungsamt zugestellt werden kann?

Hast Du Deinen Wohnsitz umgemeldet im Einwohnermeldeamt/Meldestelle?

Und im Perso der aktuelle Wohnsitz entsprechend eingetragen ?

Sonst klappt es eh nicht mit der Fahrzeugschein Neuausstellung.

Aber kein Grund Verzweifelt zu sein.

Ist kein Kapital Verbrechen und Du bist nicht der 1. der solcherart „die Hosen runterlassen muss“ !

 

Kopf hoch! Alles Gute!

Lass halt die HU ohne ZB Teil 1 machen, nimm die ZB Teil 2 mit und lege den HU-Bericht dann beim O-Amt vor. Um Ersatz für die ZB Teil 1 und die Ummeldung kannst Du dich dann immer noch kümmern.

Zitat:

@Berlinar schrieb am 15. August 2019 um 18:06:01 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll? Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen? Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Ich verstehe nur Bahnhof :confused:

Du hast doch ein Fahrzeugbrief oder nicht!

Beantrag doch ein neuen Fahrzeugschein.

[der Rest dieses Beitrags is wenig bis überhaupt nicht hilfreich, daher gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation]

Themenstarteram 15. August 2019 um 23:20

Zitat:

@George 73 schrieb am 15. August 2019 um 19:07:54 Uhr:

Zitat:

@Berlinar schrieb am 15. August 2019 um 18:06:01 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Bei meinem Auto ist im April der TÜV abgelaufen deswegen hatte ich es in einer Seitenstraße geparkt. Heute habe ich einen Mängelberichtzettel vom Ordnungsamt daran gefunden, dass die HU-Prüfplakette April anzeigt. Auf dem Zettel steht das ich innerhalb von 10 Tagen die Mängel beseitigen muss. Das Problem ist zum Einen das ich meinen Fahrzeugschein verloren habe und zum Anderem das ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin aber mein Auto nicht umgemeldet habe im neuen Bundesland. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich jetzt machen soll? Soll ein Verwandter von mir einfach zur KFZ Zulassungstelle in meiner Heimat gehen? Und geht da schnell und einfach mit dem verlorenem Fahrzeugschein? Ich bedanke mich für jeden Tipp

Ich verstehe nur Bahnhof :confused:

Du hast doch ein Fahrzeugbrief oder nicht!

Beantrag doch ein neuen Fahrzeugschein.

[der Rest dieses Beitrags is wenig bis überhaupt nicht hilfreich, daher gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation]

Den habe ich auch nicht

Themenstarteram 15. August 2019 um 23:21

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 15. August 2019 um 18:59:55 Uhr:

Ist denn an Deiner Alten Adresse noch jemand gemeldet mit Deinem Namen?

So das die Post vom Ordnungsamt zugestellt werden kann?

Hast Du Deinen Wohnsitz umgemeldet im Einwohnermeldeamt/Meldestelle?

Und im Perso der aktuelle Wohnsitz entsprechend eingetragen ?

Sonst klappt es eh nicht mit der Fahrzeugschein Neuausstellung.

Aber kein Grund Verzweifelt zu sein.

Ist kein Kapital Verbrechen und Du bist nicht der 1. der solcherart „die Hosen runterlassen muss“ !

Kopf hoch! Alles Gute!

Nein an meiner alten Adresse ist niemand angemeldet. Meinen Wohnsitz hatte ich sofort beim Umzug umgemeldet. Nur das Auto nicht.

Ach der Brief ist auch weg? Naja aber auch kein Problem, denn du kannst den Verlust melden. Das kostet ein paar Euronen, ggf. Nachweise, dass es auch wirklich dein Fahrzeug ist (Kaufvertrag z.b.) und eine Eidesstaatliche Erklärung, dass du den Brief verloren hast (beim Schein wäre es halb so wild, da muss man den ganzen Quatsch nicht machen). Das musst allerdings da machen, wo das Fahrzeug angemeldet ist, also ab in die alte Heimat :) Danach kannst du dann zum Tüv. Solltest du es zeitlich nicht schaffen (was ich aber im Prinzip nicht verstehen würde, da du dir dafür Zeit freiräumen solltest!), dann würde ich auch mit offenen Karten beim Ordnungsamt spielen und sagen, dass du die Frist nicht einhalten kannst aus dem und dem Grund. Das müssen aber schon gute Gründe sein und ob es dann klappt....keine Ahnung.

Das die ZB II nicht vorliegt kann auch an einer Finanzierung / Leasing liegen.

Ich kann nur raten die Zulassungsstelle am aktuellen Wohnsitz bezüglich der Ummeldung des Fahrzeuges mit Ersatzausstellung der ZB I zu kontaktieren . Denn für die Ersatzausstellung wird ein aktueller TÜV Bericht verlangt. Für den TÜV aber die ZB I (ZB II liegt ja auch nicht vor).

Bei Fahrzeugen aus dem gleichen Zulassungsbezirk konnte man, als ich noch Sachbearbeiter war, auch ein Datenblatt aus dem System für den TÜV ausdrucken in solchen Fällen. Natürlich mit amtlichen Stempeln damit der TÜV-Prüfer das akzeptiert. Ob dies aber in einem anderen Zulassungsbezirk so einfach geht kann ich nicht mehr sagen (schon seit 2011 raus aus dem Geschäft).

Für die Ersatzausstellung der ZB I ist auch eine Verlusterklärung an Eides statt abzugeben. Es ist jedoch keine Aufbietung wie beim Verlust der ZB II erforderlich.

Ich würde mich auch zeitig darum kümmern, denn nach Ablauf der Frist wird die Mängelmeldung an die aktuelle Zulassungsstelle weiter geleitet die weitere Maßnahmen (bis zur Zwangsstillegung) trifft. Meldet man sich zeitig und spricht die Probleme an sollte sich mit den betroffenen Behörden gut reden und eine Lösung finden lassen.

Man kann auch an einem abgemeldeten Fahrzeug TÜV machen lassen. Man bekommt ja den Bericht mit, der der Zulassungsstelle reicht und die dann bei Erstellung des Fahrzeugscheins den TÜV einträgt. Rufe dich mal beim TÜV an, ob die den TÜV so machen können, damit du einen neuen Fahrzeugschein anfordern kannst. Wäre sicherlich das Einfachste und du könntest am schnellsten den Nachweis erbringen, bevor du Zeit für die Zulassungsstelle verstreichen lässt.

Blöd wäre natürlich, wenn Mängel vorhanden sind.

am 16. August 2019 um 6:33

Mit einer Zwangsstilllegung wäre doch wieder alles in Ordnung? Man müsste dann zwar einen privaten Stellplatz organisieren, aber wenigstens müsste man dann keine Steuer und Versicherung mehr bezahlen. Gefahren wird der Wagen scheinbar nicht mehr, wenn er in einer Nebenstraße "versteckt" wurde.

Findet man keinen Stellplatz wird der Schrott (kostenpflichtig und natürlich ohne Restwertentschädigung) entsorgt. Problem gelöst.

Irgendwie ist es doch gut, dass der Staat dem Bürger so entgegen kommen kann, wenn letzterer selbst völlig überfordert ist (Abmeldung, Verkauf, ohne Schein und Brief... scheinbar ein unlösbares Problem).

So zynisch das klingen mag - ich meine das ernst und jetzt als Tipp bzw. weiteres Vorgehen:

Mal in sich gehen, überlegen, wo die Dokumente sind bzw. sein könnten (Brief bei der Bank?), Stift und Zettel schnappen und alle erforderlichen Stellen (Zulassungsstelle, ggf. Bank, Prüfstation) abtelefonieren und Notizen machen (!), so vorgehen wie's einem gesagt wird.

PS:

Ein Haus verliert nichts und auch beim Umzug wirft man doch keine wichtigen Dokumente weg?!

Ich bin auch nicht perfekt, zur Not eben alles in einen Karton geworfen - aber dann ist's auch noch irgendwo.

@Schubbie

Natürlich kann eine Überwachungsorganisation eine HU an einem abgemeldeten Fahrzeug durchführen, aber dafür braucht man dann trotzdem die ZB1.

Woher soll der „Tüv“ denn sonst die Fahrzeugdaten haben?

 

Normaler Ablauf in so einem Fall wäre:

- Auszug von der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugdaten holen.

-Damit HU durchführen lassen

-Neue Papiere beantragen

 

Grüße vom Tüv ;-)

Aus einer Datenbank. Den Motorcode findet man vielleicht irgendwo und Hubraum, BJ sowie Leistung sollte der Halter hoffentlich kennen.

Leider nein, leider Garnicht.

Es fehlen EZ. Datum, welches immens wichtig ist.

Es fehlen Typ,Variante,Version. Nur weil es nen Golf gibt, heisst das nicht, dass alle gleich sind und zum Beispiel die gleichen Räder fahren dürfen.

Es fehlen evtl vorangegangene Änderungen die eingetragen sind.

Wenn ich dir sage, es geht ohne Papiere nicht, dann geht es ohne Papiere nicht. Eins von beiden muss mindestens da sein. ZB1 oder ZB2.

Änderungsabnahmen könnten ein Problem sein. Auf dem alten TÜV-Bericht, falls vorhanden, sollte doch auch alles stehen? Sollte der nicht vorhanden sein, hat die Prüforganisation den letzten vielleicht noch im System und kann darauf die Daten entnehmen. Die meisten Rad-/Reifenkombinationen, die serienmäßig erlaubt sind, sind eh nicht in den Papieren eingetragen.

Aber wenn keine Umbauten erfolgt sind, kann es doch nicht so schwierig sein?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugschein verloren Ordnungsamt schickt mich zum Tüv. Was soll ich tun?