Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

161 Antworten

Zitat:

@ME1200 schrieb am 11. Februar 2023 um 09:07:11 Uhr:


Und füttert dann stattdessen irgendwelche Anwälte fett , vergeudet Zeit , Energie und NERVEN .
Wegen beschissener 30 Piepen .
Wo man nichtmal zu 100 pro weiß ob man Aussicht auf Erfolg hat .
Toll .

Wie gesagt, wenn man sich sicher ist, daß man die erlaubte max. Parkzeit nicht überschritten hat, wäre Ich nicht bereit unberechtigt diese 30 Euro zu zahlen um damit diese Parkraum-Firmen tatkräftig zu unterstützen.
Wenn es aber für Dich nur "beschissene" 30 Euro sind, schicke Ich Dir gerne meine PayPal-Adresse und Du kannst mir diesen Betrag einfach so dann überweisen.

Das ist doch hier gar nicht das Thema. Er ist sich eben nicht sicher.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. Februar 2023 um 08:37:58 Uhr:


Und wie begründest Du das damit, wenn man bei L... ohne Parkraumbewirtschaftung trotzdem mehr als genug freie Parkplätze bekommt.
Das ist für mich ein Argument welches nicht zieht. Erstens erkenne Ich tatsächliche Fremdparker so rein überhaupt nicht, bzw. kann diese nicht von den anderen dort regulär geparkten Fahrzeugen identifizieren.
Zweitens finde Ich auf Parkplätzen ohne Parkraumbewirtschaftung auch immer mehr als genug freie Parkplätze... egal zu welcher Uhrzeit.

Wenn der Parkplatz von L woanders liegt, wo es keine Park-Konkurrenz durch dauerparkende Berufstätige gibt. Dagegen sind kurzzeitige Fremdparker nicht unterscheidbar von echten Kunden.

Zitat:

@Melosine schrieb am 11. Februar 2023 um 08:49:42 Uhr:


Ähm, wenn Discounter A wegen der Parkraumbewirtschaftung keine Probleme mehr mit Fremdparkern hat, von was lebt dann der Parkraumbewirtschafter?

Nur noch von den

wenigen

, die die Schilder übersehen oder nicht ernst nehmen, oder sich in der Parkdauer ein bisschen vertun.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Februar 2023 um 09:21:47 Uhr:


Das ist doch hier gar nicht das Thema. Er ist sich eben nicht sicher.

Es ist die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß die Parkzeit tatsächlich überschritten wurde, wenn man sich sicher ist, daß man dort nie zu lange geparkt hat und alles innerhalb der zulässigen Parkzeit erledigen konnte.
So jedenfalls habe Ich den TS verstanden.

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Er weiß eigentlich gar nix mehr. Er weiß noch nicht mal, ob er zum angegebenen Zeitpunkt überhaupt dort war, geschweige denn wie lange.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Februar 2023 um 12:03:06 Uhr:


Er weiß eigentlich gar nix mehr. Er weiß noch nicht mal, ob er zum angegebenen Zeitpunkt überhaupt dort war, geschweige denn wie lange.

Das muss er auch nicht wissen. Das müssen ihm diejenigen, die Geld von ihm wollen, zweifelsfrei nachweisen. Der TE kann sich also ganz entspannt zurücklehnen,

Richtig, die Frage ist nur wann sie das nachweisen müssten.

Spätestens vor Gericht.

Aber vorher? Ich wüsste nicht auf Grund welcher Rechtsgrundlage man das verlangen könnte.

Wenn du da mehr weißt dann raus damit.

Würde mir sehr gefallen wenn es so wäre. Denn dann könnte sich der TE tatsächlich einfach zurücklehnen und warten bis die die Nachweise geliefert haben.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2023 um 12:27:58 Uhr:


Richtig, die Frage ist nur wann sie das nachweisen müssten.

Spätestens, wenn sie einen Mahnbescheid durch das Amtsgericht erwirken und der TE dem widerspricht. Vorher müsste der TE gar nix machen, sofern er sich sicher ist dass die Rechnung zu Unrecht gestellt wurde.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2023 um 12:27:58 Uhr:


Richtig, die Frage ist nur wann sie das nachweisen müssten.

Spätestens vor Gericht.

Aber vorher?

Spätestens wenn sie begründen müssen, warum sie Geld vom TE verlangen.

Sonst könnten sie problemlos die Telefonbücher rauf und runter anschreiben und Geld verlangen.

Das funktioniert sogar. Ist für manche Zeitgenossen eine Geschäftsgrundlage.

Ja aber mit dem gerichtlichem Mahnbescheid sind wir ja schon bei Gericht.

Man muss das ja nicht gleich immer personell sehen bzw. dort erscheinen.

Gericht ist immer dann wenn es eingeschaltet wird.

Mir ging es darum ob man die Nachweise auch vorher schon verlangen kann, rechtssicher.

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid bist du noch längst nicht bei Gericht. Kreuzchen an die richtige Stelle, zurücksenden, fertig. Dann folgt entweder Stille oder eine Klage.

Faktisch schon.

Aber das wird jetzt haarspalterei.

Es ist vieles sicherlich richtig, was hier geschrieben wird. Dennoch würde ich mir gut überlegen, ob ich mich gegen das Ticket wehre. Der Parkraumbewirtschafter wird ganz sicher anhand geeigneter Unterlagen den Verstoß nachweisen können, allein die elektronische Dokumentation der Ein- und Ausfahrt ist schon unbestechlich. Und ein Parkraumbewirtschafter dürfte durch aufwändiges Erstreiten der Gebühren kaum reich werden.

Für mich selbst kann ich feststellen, dass der Sachverhalt in den entsprechenden Threads eigentlich immer der gleiche ist: Schilder nicht gelesen, Parkzeiten ignoriert, den Verstoß bestreiten und den Dienstleister als zumindest unredlich hinstellen. Auffällig sind dann aber die ausfallenden Infos der Themenersteller, die Sache eigentlich bis vor Gericht bringen wollten und wie es ausgegangen ist. Die Antworten dazu kann ich mir aber sehr gut vorstellen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 11. Februar 2023 um 18:39:52 Uhr:


... allein die elektronische Dokumentation der Ein- und Ausfahrt ist schon unbestechlich. ...

Unbestechlich ja, aber vielleicht nicht Fehlerfrei.

Aber der TE muss für sich überlegen, ob die Behauptung des Parkraumbewirtschaftlers richtig sein könnte oder nicht.

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