Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise
Hallo zusammen,
mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.
Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.
Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).
Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!
[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]
161 Antworten
es steht dem Betreiber auch frei, von Dir die Unterlassung künftigen Fremdparkens zu verlangen. Eine solche Erklärung kostet natürlich Anwaltskosten und ist deutlich teurer als die 30.- €.
Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn ich an dem Tag definitiv nicht dort war.
Als nächstes werden die 30 Euro+ Gebühren von einem Inkasso Unternehmen geltend gemacht. Du wirst einen Anwalt brauchen und nur der bekommt Akteneinsicht in die Beweismittel. Da steht jetzt Kosten - Nutzen auf dem Spiel.
Genau das ist die Krux des Ganzen. Mir geht es gar nicht drum, mich vor irgendwas zu drücken. Wenn ich die erlaubte Zeit gerissen habe, ist es so und ich muss zahlen. Aber ich kann es mir nicht vorstellen, da ich meistens nach ner Stunde ca. wieder weg bin. Daher wäre es ja ein leichtes, mir einfach die Bilder zu schicken und es schwarz auf weiß zu haben.
Ich könnte ja jetzt böshaft unterstellen, dass das einfach mal pauschal jeder bekommt und erstmal zahlen muss. Hätte nicht gedacht, dass ich als Beschuldigter kein Recht habe, die Beweise (mit denen sie ja kommen und die sie mir auch zukommen lassen wollten!) einzusehen, sondern drauf vertrauen muss, dass das seine Richtigkeit hat. Dass es 30€ nicht wert sind, Prozesse und Gerichte mit zu beschäftigen steht völlig außer Frage. Deswegen auch die ursprüngliche Frage, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat und (wie zugesagt) tatsächlich Beweismaterial vorgelegt bekommen hat.
Die Bedingungen sind sichtbar ausgeschildert. Also darauf kann man sich in diesem Falle nicht berufen.
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Zitat:
@hydrou schrieb am 10. Februar 2023 um 09:18:07 Uhr:
Falsch, nicht der TE muss klagen, sondern die Gegenseite. ich würde eher vermuten, dass als nächstes nach diversen Mahnschreiben ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden dürfte. Wenn der TE diesem widerspricht, dürfte er dann von der anderen Seite auf Zahlung verklagt werden. Und in diesem Verfahren würden dann sicherlich auch die Bilder relevant werden. Aber vorher besteht kein Rechtsanspruch auf die Sichtung der Bilder. Wenn sich der TE sicher ist, kann er es ja auf das Verfahren mit entsprechendem Kostenrisiko ankommen lassen.
Eben - privat bewirtschafteter Parkraum wird auch privatrechtlich "verteidigt" und Vertragsstrafen (ganz bewusst ja kein Bußgeld o.ä.) im Zivilrechtsweg eingeklagt.
Wenn sich dann dort doch ergeben sollte, dass der TE zurecht mit einer Vertragsstrafe überzogen wurde, kann er immer noch versuchen, sich gegen die Verfahrenskosten zu wehren: Denn hätte man ihm auf seine Anforderung hin nähere Angaben gemacht, dann hätte er reumütig gezahlt. Der Prozess wurde erst notwendig, weil der Bewirtschafter selbstherrlich zickte.
Oder anders: wenn ich eine private Rechnung bekomme, hätte ich auch gerne eine Aufstellung der berechneten Leistung. Ich würde ja auch keine Werkstattrechnung akzeptieren, auf der pauschal "Motorreparatur: 5.000 €" steht. Bitte schön gegliedert nach Stundensatz, geleisteten Stunden, Material etc.
Analog sollte der Parkraumbewirtschafter auch mindestens angeben "Einfahrtr 08:13 Uhr, Ausfahrt 11:48, Parkzeit um 35 Minuten überschrittem, dokumentiert durch xxx" oder so ähnlich.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 10. Februar 2023 um 11:07:44 Uhr:
Oder anders: wenn ich eine private Rechnung bekomme, hätte ich auch gerne eine Aufstellung der berechneten Leistung. Ich würde ja auch keine Werkstattrechnung akzeptieren, auf der pauschal "Motorreparatur: 5.000 €" steht. Bitte schön gegliedert nach Stundensatz, geleisteten Stunden, Material etc.Analog sollte der Parkraumbewirtschafter auch mindestens angeben "Einfahrtr 08:13 Uhr, Ausfahrt 11:48, Parkzeit um 35 Minuten überschrittem, dokumentiert durch xxx" oder so ähnlich.
Eben - in jedem Bußgeldbescheid, in jedem Verwarnungswisch steht zumindest das drin, damit der "Sünder" zumindest eine Ahnung bekommt, was ihm vorgeworfen wird und weshalb er (zu Recht) zur Kasse gebeten wird.
Sollte auch beim TE im Brief stehen wenn er diesen anonymisiert präsentieren würde.
Fehler können natürlich auch bei der automatischen Überwachung passieren, aber da sitzt niemand und piekt sich den TE raus um an seine Adresse zu kommen, weil er so sympathisch auf der Videoüberwachung aussieht. Da sitz auch keiner mit eine Stopuhr, der Abgleich erfolgt automatisiert und ausschließlich über Kennzeichen und nicht die Person im Auto. Deswegen ist die Hoffnung des TE auf eine heimliche Verehrerin vergeblich.
Wenn der TE dort länger einkaufen war, könnte er es auch mit einen Kassenzettel, Kontoauszug etc belegen.
Aber so wie's es sich anhört " wer weiß schon wo er vor vier Wochen war" und "in der Regel bin ich da nach einer Stunde fertig" wird es wohl keinen Beweis geben.
Und natürlich gibt es viele Kundenbeschwerden, aber nicht weil die Firmen betrügen, sondern weil sich die Kunden nicht an die Regel halten aber meinen trotzdem im Recht zu sein. " Wie können die nur, ich bringe men Geld hierhin und bekomme noch ein Strafzettel nur weil ich keine Parkuhr ausgelegt habe. Habe
Ich wäre an Stelle des TE auch äußerst zurückhaltend mit Zahlungen. Wie man an einem Beispiel in meiner ehemaligen Heimatstadt sieht, gibt es da teils sehr unverschämtes Verhalten der "Bewirtschafter", siehe hier:
https://www.come-on.de/.../...nd-datenschutzbeauftragten-91886469.html
Ohne Beweise kein Vertragsbruch, somit auch keine Vertragsstrafe. Fertig.
Auch Inkasso-Unternehmen sind ja nun keine Gerichte und daher muss man auch deren Schreiben nicht zwingend beantworten, auch wenn das alles immer ganz dramatisch klingt. Aber nochmal: ohne Beweise keine Strafe.
Man muss sich aber auch SICHER sein, dass man nichts falsch gemacht hat....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Februar 2023 um 11:01:43 Uhr:
Wenn man sich betrogen fühlt, könnte man es als solches bei der Polizei anzeigen.
Schwierig....ist ziviles Recht und da schickt dich die Polizei zu einem Anwalt.
Anders, wenn es Strafrecht ist , dann hört dich die Polizei auch an. Aber da muss wirklich ein Betrug im Raum stehen. Das sehe ich hier nicht.
Zitat:
@Ki.Da schrieb am 10. Februar 2023 um 12:41:06 Uhr:
Sollte auch beim TE im Brief stehen wenn er diesen anonymisiert präsentieren würde.
Ja Zeiten stehen drin nebst dem Hinweis, dass das Ganze bildlich dokumentiert wurde. Und nachdem ich telefonisch dort angerufen habe und nach der bildlichen Dokumentation gefragt hatte wurde durch die Sachbearbeiterin nach meinen Daten gefragt, um mir diese zur Verfügung zu stellen. Seitdem ist eben nichts mehr geschehen.
dass sie die Unterlagen Dir zur Verfügung stellen ist ein reines Entgegenkommen. In der Beweispflicht wären sie erst vor Gericht, wenn Du es soweit kommen lässt.
Zitat:
@harzmazda schrieb am 10. Februar 2023 um 13:33:35 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Februar 2023 um 11:01:43 Uhr:
Wenn man sich betrogen fühlt, könnte man es als solches bei der Polizei anzeigen.Schwierig....ist ziviles Recht und da schickt dich die Polizei zu einem Anwalt.
Anders, wenn es Strafrecht ist , dann hört dich die Polizei auch an. Aber da muss wirklich ein Betrug im Raum stehen. Das sehe ich hier nicht.
Eine wissentlic unbegründete Forderung zivil zu verfolgen, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen und die gegen den Willen des Betroffenen .... das wäre dann schon im Bereich des Strafrechts angekommen.