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Zahlungsaufforderung nach Parken auf Kundenparkplatz Einzelhandel

Themenstarteram 21. März 2022 um 17:54

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

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121 Antworten

Von wem kam denn die Zahlungsaufforderung? Sicherlich nicht von der Bußgeldstelle.

Das ist wohl ein privater Dienst, der diese Parkplätze überwacht. In der Regel stehen dort immer Schilder mit Hinweis auf die Vertragsstrafe.

@DirkF1 schrieb am 21. März 2022 um 18:54:10 Uhr:

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

Kundenparkplätze haben oft Bedingungen. "Parkscheibe", "für die Dauer des Einkaufs" usw.

Eventuell etwas nicht beachtet? Ansonsten zum Geschäft, am besten mit Kassenbon, und die Sache stornieren lassen.

Themenstarteram 22. März 2022 um 7:59

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. März 2022 um 19:00:21 Uhr:

Von wem kam denn die Zahlungsaufforderung? Sicherlich nicht von der Bußgeldstelle.

Die kam von einem Privatdienstleister.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. März 2022 um 19:43:11 Uhr:

In der Regel stehen dort immer Schilder mit Hinweis auf die Vertragsstrafe.

Zitat:

 

Der Parkplatz war gekennzeichnet als Kundenparkplatz.

Ich Frage mich nur, wenn ich dort eingekauft habe und auf dem Kundenparkplatz mein Auto abgestellt habe, warum jetzt eine Strafe bezahlen soll?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 21. März 2022 um 19:52:11 Uhr:

Kundenparkplätze haben oft Bedingungen. "Parkscheibe", "für die Dauer des Einkaufs" usw.

Eine Parkscheibe war aufgestellt.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 21. März 2022 um 19:52:11 Uhr:

Ansonsten zum Geschäft, am besten mit Kassenbon, und die Sache stornieren lassen.

Da war ich schon, interessiert die nicht und sagen das Sie nicht zuständig sind.

Derartige Parkplätze haben fast immer eine Parkscheibenpflicht. Dafür kanns das Bußgeld geben.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. März 2022 um 19:43:11 Uhr:

Das ist wohl ein privater Dienst, der diese Parkplätze überwacht. In der Regel stehen dort immer Schilder mit Hinweis auf die Vertragsstrafe.

@DirkF1 schrieb am 21. März 2022 um 18:54:10 Uhr:

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

[/quote

Ich nehme an, du hast den Strafzettel wegen des Fehlens einer Parkscheibe erhalten.

Firmen wie "fair parken" (lol) überwachen den privaten Parkraum im Auftrag des Geschäfts, denen der Parkplatz gehört.

(immer auf Schilder achten, auf denen eine Parkscheibe gefordert wird - gibt's inzwischen schon bei McDonald's)

Solltest du den Kassenbon noch haben, könntest du zum Ladeninhaber/Geschäftsleitung gehen und versuchen, dass die Zahlungsaufforderung zurück gekommen wird.

Falls nicht könntest du die Zahlung verweigern, indem du erklärt, im konkreten Fall nicht der Fahrer gewesen zu sein.

Denn im Kleingedruckten steht ausdrücklich, dass der Fahrer (nicht der Halter) im Fall des Parkens einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Parkraumbewirtschafter eingeht.

Da es sich nicht um Vater Staat handelt, der im Falle eines solchen Widerspruchs dir als Denkzettel ein Fahrtenbuch zur Pflicht machen kann, könnte es funktionieren.

Die entsprechenden Unternehmen sind aber auch nicht blöd, und weisen - den Fall habe ich selber mal gehabt - in einer weiteren Zahlungsaufforderung (aka Mahnung) gleich mal auf ein Urteil hin, dass den Beklagten (also du!) dennoch zu Zahlung nebst weiterer Kosten verdonnerte.

Dieses Urteil stammte komischerweise aber aus einer Zeit, in der derartige Abzockparkraumüberwachung noch nicht etabliert war.

Keine Ahnung ob dass ein Bluff war oder nicht, ich habe dann lieber die mittlerweile €30 gezahlt, auch weil ich trotz RSV keinen juristischen Beistand finden konnte.

Themenstarteram 22. März 2022 um 13:06

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 22. März 2022 um 09:06:44 Uhr:

Derartige Parkplätze haben fast immer eine Parkscheibenpflicht. Dafür kanns das Bußgeld geben.

Sorry habe mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte natürlich die Parkuhr im Auto.

Ich habe mal Einspruch eingelegt gegen dieses Verfahren mit der Begründung das ich dort Kunde bin und auch auf einen Kundenparkplatz mein Fahrzeug abgestellt habe.

Zusätzlich kann ich Angestellte des Geschäftes als Zeugen benennen.

Vielleicht nicht unwichtig, die Parkzeit betrug 21 Minuten.

 

Wenn Du nicht widerrechtlich, so von Dir geschildert wurde, geparkt hast, kannst Du die Zahlungsaufforderung, gegen die Du ja Widerrede geführt hast, weitgehend ignorieren. Ein Bußgeld kann nur eine Behörde verhängen und keine private Institution. Sollte es zu weiteren Mahnschreiben mit etwaigen Mahngebühren kommen und letztlich Dir ein

Mahnbescheid vom Gericht zugestellt werden, kannst Du hiergegen Widerspruch einlegen. Dann muß die Gegenseite

gerichtlich beweisen, daß Du widerrechtlich geparkt hast. Mit anderen Worten, die Beweislast liegt letzten Endes nicht bei Dir, sondern bei den Forderungserheber.

Naja dem Forum ist es schnuppe wie lange du dort standest.

Wichtig ist, dass du dem Bewirtschaftungsunternehmen alles belegen kannst.

1. Kaufbeleg zum vermeintlichen Tatzeitpunkt

2. Beleg dafür, dass die Parkscheibe (sollte sie Pflicht gewesen sein. Es gibt ja zwischenzeitlich andere Methoden die Standzeit zu ermitteln) auch wirklich sichtbar ausgelegt war.

Wie kann man denn beweisen, dass die Parkuhr ausgelegt war?

Gruß jaro

Man müsste beweisen, dass keine ausgelegt war.

Die erste Frage ist, ob der Vertrag, gegen den du verstoßen haben sollst, wirksam vereinbart wurde. Es wird in der Regel darauf hingewiesen, die Vertragsbedingungen wären deutlich sichtbar erkennbar gewesen (z. B. als Schild).

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. März 2022 um 15:12:05 Uhr:

Man müsste beweisen, dass keine ausgelegt war.

Dazu wird dann ein Digitalfoto mit Uhrzeit vorgelegt, auf dem keine Parkscheibe zu sehen ist.

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