Parkkamera 360° oder Rückfahrkamera

Volvo XC90 2 (L)

Hallo,
ich bin unsicher, welche isch bestellen soll. Probegefahren bin ich die 360°, da schien mir der Rücksichtbereich etwas klein. Hat die normale Rückfahrkamera da Vorteile?
Beim Rückwärtsfaheren sicherlich, aber gibts da sonst noch Argumente?
LG und Dank im Voraus.
Jürgen

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Ich denke, dass die Abb. alles sagen.

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Schon klar. Aber 2,19 m ist doch auch 2,1 m . Sonst müsste dort 2,10 m stehen. Mathematisch schon, ob juristisch in dem Falle auch?

Hast du schon mal einen LKW in einer solchen Situation gesteuert? Wenn in einer solchen 2,1ohne0-Baustelle ein X6 oder gar ein Sprinter links an meinen 10 Meter-Wohnwagen versucht durchzurauschen, dann macht der Wohnwagen hinten durch den Sog einen Schlenker. Die Fahrer erschrecken sich dann merklich!

Daher mache ich es mit dem Wohnwagen so, dass ich in einem solchen Fall genau bis an die Mittellinie heranfahre. Dann bleibt die breiten SUVs freiwillig dahinter. Zudem habe ich im Zweifelsfall dann noch die Luft ein paar Zentimeter zu weichen - das ist aber echt wenig, man hat mit so einem 2,50er Gespann da an beiden Seiten gefühlte 10cm, reale 20cm.

Sorry - aber nur weil man sich selbst das Überholen zutraut, kann man sich noch lange nicht in die Problematik des Wagens/LKW/Wohnwagens auf der rechten Spur hineinversetzen.

Übrigens möchte ich sehen, wie du dem Polizisten die Rundungstheorie erklärst. In diversen geführten Threads ist das Fazit immer gleich: Bis 2,09999 m ist alles OK. Ab 2,1 ist nicht OK.

Passt auch zu deiner Logik: Das Schild sagt ja nicht "erlaubt bis", sondern "gesperrt ab" 2,1 Meter. Und dann ist es eben egal, was hinter der ,1 noch kommt. 😉

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

@HansJoachimBa schrieb am 10. August 2015 um 21:23:02 Uhr:


Ich denke, dass die Abb. alles sagen.

Vielen Dank für die beiden Abbildungen, sie haben zumindest etwas Klarheit in die Diskussion gebracht.

Eine Angabe auf der zweiten Seite verstehe ich (noch) nicht:

1923 H = Karosseriebreite
1931 I = Breite mit 18- und 19-Zoll-Rädern
1958 J = Breite mit 20-, 21- und 22-Zoll-Rädern

Wenn die Breite (???) mit den 18- und 19-Zoll-Rädern um 8mm größer ist als die Karosseriebreite und bei den 20-, 21- und 22-Zoll-Rädern um 35 mm größer ist als die Karosseriebreite, dann müsste man doch davon ausgehen, dass die Räder/ Reifen(?) um 8 bzw. 35 mm über die Karosserie hinausragen?

Kann mir hier jemand eine plausible Erklärung für diesen "Überstand" geben?

Vielen Dank schon jetzt 🙂

Es gibt eine Kotflügelverbreiterung ab Werk, wenn entsprechend breite Reifen ab Werk verbaut sind.

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@ Geseum:
Ich habe es doch selbst in Frage gestellt, ging nur bisher immer davon aus, das es so sei. Nun weiß ich es ja. Danke.

Zitat:

Ich ging immer davon aus, dass solange nur eine Stelle hinter dem Komma angegeben ist, es nur auf diese ankommt........

Fehlannahme?

Logo bin ich schon mit LKW durch Baustellen gefahren, auch durch welche mit nur 1,9m-Schildern. Unglaublich was sich dann trotzdem noch dadurch mogelt. Da bleibt oftmals wirklich nur die Methode AUF der Mittellinie zu fahren, dass es auch der letzte kapiert.

Mit dem TEMPO des Überholens und dem Luftsog, das stimmt natürlich.

Zitat:

@xasgardx schrieb am 11. August 2015 um 10:56:08 Uhr:


Es gibt eine Kotflügelverbreiterung ab Werk, wenn entsprechend breite Reifen ab Werk verbaut sind.

Müsste man dann beim XC 90 nicht mit folgenden Abmessungen rechnen:

1. Karosseriebreite ohne Kotflügel = 1923 mm
2. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 18- und 19-Zoll-Rädern = 1931 mm
3. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 20-, 21- und 22-Zoll-Rädern = 1958 mm
4. Fahrzeugbreite mit angeklappten Spiegeln = 2008 mm und
5. Fahrzeugbreite mit ausgefahrenen Spiegeln = 2140 mm

Und jeder hätte Recht? 😕

für alle:
2,10m Schildfreigabe = mind. 2,40m Fahrspur
2,20m Schildfreigabe = mind. 2,50m Fahrspur

Es muss immer mind. 30cm auf der Spur übrig bleiben.
=> STVO.

Grüße
Denis

Zitat:

@Lupus003 schrieb am 11. August 2015 um 11:46:57 Uhr:


Müsste man dann beim XC 90 nicht mit folgenden Abmessungen rechnen:

1. Karosseriebreite ohne Kotflügel = 1923 mm
2. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 18- und 19-Zoll-Rädern = 1931 mm
3. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 20-, 21- und 22-Zoll-Rädern = 1958 mm
4. Fahrzeugbreite mit angeklappten Spiegeln = 2008 mm und
5. Fahrzeugbreite mit ausgefahrenen Spiegeln = 2140 mm

Und jeder hätte Recht? 😕

"Karosseriebreite ohne Kotflügel" finde ich besonders nett.

BTW: wie breit wird er denn im Drift? (Ja, ich weiß dass das natürlich gar nicht geht ;-))

Zitat:

@Lupus003 schrieb am 11. August 2015 um 11:46:57 Uhr:


...
1. Karosseriebreite ohne Kotflügel = 1923 mm
2. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 18- und 19-Zoll-Rädern = 1931 mm
3. Karosseriebreite mit Kotflügel bei 20-, 21- und 22-Zoll-Rädern = 1958 mm
4. Fahrzeugbreite mit angeklappten Spiegeln = 2008 mm und
5. Fahrzeugbreite mit ausgefahrenen Spiegeln = 2140 mm

Und jeder hätte Recht? 😕

Moin,

zu Deiner Information: Ein Kotflügel gehört zur Karosserie... Akzeptiere doch einfach einmal, dass der Volvo 1931 mm Karosseriebreite aufweist und die 2008 mm in diesem Zusammenhang nicht korrekt waren - auch, wenn ich es gepostet habe. Ich glaube mittlerweile, wenn ich schreiben würde, dass Volvo mit "V" anfängt, glaubt das hier kein Mensch 😁

Freundliche Grüße
Ex-Polofahrer

Ich bekommen aber einen XC 90 mit 20 Zoll-Rädern.

Muss ich jetzt - weil der Ex-Polofahrer - es will, sagen, dass die Karosserie 1931 mm breit ist? 😕 (wo ich doch so gern gesagt hätte, dass die Breite der Karosserie 1958 mm ist 😁)

"Herr schmeiß' Hirn ra!" hätte mein württembergischer Großvater gesagt

Und ich fand, dass "HansJoachimBa" das Problem eigentlich gelöst hatte 😉

Zitat:

@Lupus003 schrieb am 11. August 2015 um 12:59:13 Uhr:


(...)
"Herr schmeiß' Hirn ra!" hätte mein württembergischer Großvater gesagt

Quatsch, der wäre hier schon längst über seinem Viertele eingedöst und hätte sich seinen Teil gedacht. Und sobald ich mich in Rente schicke, mache ich das GENAU SO.

*G*

Dazu nochmal folgende Info:

Quelle: Homepage Volvo

Hinweis!
Radhausverbreiterungen müssen verwendet werden,
wenn das Fahrzeug mit 275 mm breiten Reifen ausgerüstet ist.
Radhausverbreiterungen gehören derzeit bei Fahrzeugen,
die nach Fahrgestellnummer 009829 gebaut wurden, zum Standard.

Heißt also, 1958mm sollte Standard sein, oder sehe ich das falsch ??

Zitat:

@topi47 schrieb am 11. August 2015 um 13:21:51 Uhr:


Dazu nochmal folgende Info:

Quelle: Homepage Volvo

Hinweis!
Radhausverbreiterungen müssen verwendet werden,
wenn das Fahrzeug mit 275 mm breiten Reifen ausgerüstet ist.
Radhausverbreiterungen gehören derzeit bei Fahrzeugen,
die nach Fahrgestellnummer 009829 gebaut wurden, zum Standard.

Heißt also, 1958mm sollte Standard sein, oder sehe ich das falsch ??

Das ist ja auch meine Meinung, aber der "Ex-Polofahrer" möchte ja, dass ich nur von 1931 mm spreche.

Zitat:

@Ex-Polofahrer schrieb am 11. August 2015 um 12:39:29 Uhr:


Ich glaube mittlerweile, wenn ich schreiben würde, dass Volvo mit "V" anfängt, glaubt das hier kein Mensch 😁

Apropos Woyzeck: Langsam muss man sich wirklich Sorgen machen.

Der nächste Schritt wird sein, dass er felsenfest behauptet:

"Man muss nicht alles glauben, was stimmt." (Den Spruch habe ich aber aus einem anderen Forum stibitzt.)

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