Panorama Glasdach auf der Autobahn mit lautem Knall zersprungen

VW Golf 8 (CD)

Guten Tag zusammen,

ich bin seit längerer Zeit Mitleser von vielen interessanten Beiträgen hier im Forum und seit dem 20.12.22 Besitzer eines neuen Golf 8 Variant mit einer aktuellen Laufleistung von knapp 700 km.

Jetzt ist allerdings der Fall eingetreten, dass ich mich ebenfalls zu Wort melden muss.

Am Sonntag ist auf der Autobahn ohne vorher erkennbaren Grund bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h der vordere Teil meines Panorama Glasdaches mit einem lauten Knall komplett zersprungen. Dabei sind größere und kleinste Glassplitter in den Innenraum des Fahrzeuges geflogen. Diese haben sich auf den Fahrer, Beifahrer und die Beine der beiden hinten sitzenden Fahrgäste verteilt. Zudem ist das Cockpit und die Sitze von Glassplittern übersät. Von außen sind auf dem Lack hinter dem Panoramadach feine Schäden durch weg geflogenen Glassplitter zu erkennen.

Zum Glück saßen die Kindern nicht im Auto. Der Kleinste ist anderthalb Monate und fährt demnach Rückwärts gerichtet in der Babyschale. Ihm wären die Glassplitter ggf. ins Gesicht gefallen.

Die Schadensaufnahme hat für einen Sonntag gut geklappt. Das Auto steht nun beim VW Händler der so einen Schaden noch nie gesehen hätte. Der Kostenübernahmeantrag an VW wurde gestern aber mit der Begründung abgelehnt, dass die Art der Splitterung einen äußeren Einfluss vermuten lässt. Für mich als Laie erst mal fraglich, da sich die Splitter doch nach oben wölben. Spuren von einem Steinschlag sind am Auto ebenfalls nicht erkennbar. Eine Brücke wurde auch nicht durchfahren.

Mir ist schon klar, dass VW sich das so einfach machen möchte wie es geht. War bei meinem vorherigen Audi und den Kostenübernahmeanträgen auch nicht anders.

Hier im Forum findet man tatsächlich einige Beiträge mit ähnlichen Bildern.

Jetzt muss der Fall ggf. über die Versicherung laufen die aber auch noch mal einen Sachverständigen beauftragen wollen. Wird bei der Übernahme durch die Versicherung nur der Glasschaden behoben? Wie sieht es mit den Schäden am Lack und ggf. im Innenraum aus?

Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.

Gruß

Schadensbild Panoramadach
Schadensbild Panoramadach 2
35 Antworten

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 17. Januar 2023 um 15:51:28 Uhr:


Klar ist es erlaubt. Wenn man das Pano nur angekippt hat, geht das ab ca. 80 km/h automatisch zu und öffnet sich wieder, wenn man langsamer wird.

Ich bin auch schon mit 120 km/h ganz offen gefahren. Das muss ja gehen.

Ah OK... Aber der Golf schließt nur automatisch wenn das Pano angekippt ist? Nicht wenn es ganz geöffnet ist? Komisch das VW nicht in jeder Hinsicht ab ca. 80km/h schließt. 😕

Ist halt die Frage... Muss das gehen? Ist das gewollt? Was hält das Pano aus, gerade wenn es ganz geöffnet ist?

@SvenBauduin

Ich hätte gedacht gerade bei Glasschäden greift die Teilkasko nur bei Steinschlägen auf der Front-/Seitenscheibe. Bei so einem speziellen Fall bin ich echt von der Vollkasko ausgegangen (auch wenn nicht selbst verschuldet).

Wenn das wirklich so ist, danke für's aufklären. 🙂

@BlackShadow250 Ja nur wenn es angekippt ist.

Im ganz offenen Zustand passiert nichts. Das ist so bombenfest dran, hatte auch immer gedacht, wenn da der Wind drunterkommt, ob das gutgeht. Aber da passiert gar nichts. Gut 250 km/h würde ich niemals ganz offen fahren. Das mache ich eher, wenn ich in der Stadt fahre oder auf der Landstrasse.

Zitat:

@SvenBauduin schrieb am 17. Januar 2023 um 16:03:23 Uhr:



Zitat:

@BlackShadow250 schrieb am 17. Januar 2023 um 12:16:59 Uhr:


Am Ende geht der Schaden sonst über die Vollkasko und du bist der gelackmeierte der die Selbstbeiteilung + Erhöhung der schadenfreien Jahre tragen musst.

Versicherungstechnisch ein durchaus komplexer Fall.

- Vollkasko
Es ist nur dann ein Vollkasko Schaden, wenn etwas von außen auf das Glas gefallen ist
Ist das Glas von selber während der Fahrt, ohne Einwirkung von außen zersprungen, so ist es ein sogenannter "Brems-, Betriebs-, Bruchschaden"
Der ist nur bei ganz wenigen Versicherungstarifen in der Vollkasko mit dabei.

- Teilkasko
Würde nicht die Lackschäden bezahlen.
Die Glasscheibe ist aber immer ein Teilkaskoschaden. Auch ohne Einwirkung von außen.
Die Reinigungsarbeiten im Innenraum werden in der Regel aber nur bei einem Premiumtarif bezahlt.

Wenn du die Scheibe von deiner Teilkasko bezahlen lässt, dann gehen die Regressansprüche dafür auf die Versicherung über.
Dann bleibt dir selber nur noch der Rest, um den du kämpfen musst.

Ich finde es aber eine Frechheit vom Hersteller jeweils auf die Versicherung zu verweisen.

Die Einschätzung von VW ist lediglich anhand von Bildern entstanden ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Die Kollegen aus der Niederlassung vor Ort haben da schon anders reagiert und waren sehr erstaunt über diesen Schaden.

Ich werde es morgen mal bei der Verbraucherzentrale probieren und parallel schauen ob meine Versicherung wenigstens einen Sachverständigen beauftragt.

Für mich ist der Umgang mit einem Neufahrzeug auf jeden Fall unterirdisch … aber das scheint ja mittlerweile normal zu sein.

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Wenn nur das Glas kaputt wäre, dann wäre es der einfachste Weg für dich, das Ganze über die Teilkasko abzuwickeln.

Der meldest du den Schaden. Die bezahlen und nehmen dann den Hersteller in Regresse.
Du hättest dann, bis auf eine evtl. anfallende Selbstbeteiligung keine Kosten soweit.

Problem ist hier aber, dass bei dir auch der Lack beschädigt ist.

Wenn ein Stein drauf gefallen ist, dann wäre der Schaden über die Vollkasko gedeckt.

Ist es aber ein Materialfehler vom Glasdach, so ist das kein Vollkaskoschaden.
Vorraussetzung für einen Vollkaskoschaden ist, dass etwas von "außen" dem Fahrzeug passiert.

Die Versicherung nimmt doch den Hersteller nicht in Regress.

Die regulieren und das wars. Alles andere wäre zu aufwendig.

Ist zumindest meine Meinung. Da wird dann gar nichts passieren.

Das hier ist ein neues Auto. Würde ich absolut nicht akzeptieren das ich hier was zahlen müsste! Wenn sich seitens Händler oder VW nichts tut und wenn eine RS vorhanden, Termin beim Anwalt machen.
Da es geschlossen war noch schlimmer eigentlich, ganz zu Schweigen davon das Jemand im Auto saß und zum Glück keiner Verletzt wurde. Erst recht keine Kinder. Da müsste man eigentlich noch zusätzlich klagen. Im Amiland wäre das hier ein Fall, der mit Sicherheit VW einiges kosten würde wenn nachgewiesen wird, dass keine äußere Einwirkung stattgefunden hat.

P. S. Es steht auch nirgends was von Geschwindigkeit und offenem Dach.. 180 hatte es bei mir schon öfter locker weggesteckt. Wird halt nur unerträglich laut ;-)

Ich würde da selbst noch nach 2 Jahren den 🙂 in den Schwitzkasten nehmen. Ein Glasdach geht nicht einfach so kaputt. Das kann viel ab.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 17. Januar 2023 um 20:20:43 Uhr:


Die Versicherung nimmt doch den Hersteller nicht in Regress.

Die regulieren und das wars. Alles andere wäre zu aufwendig.

Ist zumindest meine Meinung. Da wird dann gar nichts passieren.

Ich habe erst vor ein paar Tagen mit unserer Schadenabteilung telefoniert.
Wegen einem Glasdach von einem Qashqai

Da wurde mir gesagt, dass man beim 7er Golf Regressansprüche gelten gemacht hat, weil soviele Glasdächer von selber kaputt gegangen sind.

Ja gut, vielleicht wenn da viele kaputt gehen, ich frage mich nur, wie die Versicherung das machen will. Der Hersteller wird da bestimmt nichts zugeben.

Ich selber habe jetzt von so einem Schaden beim G8 das erste Mal gehört. Da denke ich, wird von der Versicherung nichts gemacht. Wie wollen die da was in Anspruch stellen?

Ja, kann ich mir auch gut vorstellen.
Die Versicherung wägt natürlich vorher ab, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.
Die wollen ja bei der Sache nicht draufzahlen.

Für mich ist völlig klar, dass was dem TE da passiert ist, VW muss den Schaden übernehmen.

Die wollen sich rausreden, aber ich denke, das wird nicht klappen. Der muss hartnäckig sein, im Notfall einen Anwalt nehmen. Der Schaden ist einfach mal ein Materialfehler. Von alleine geht so ein PANO nicht kaputt.

Bitte halte uns auf dem laufenden, wie es weitergeht @Chris_R-Line

Viele hier wundern sich, dass die Werkstatt an Hand von Bildern von einem Fremdschaden ausgeht.
Gleichzeitig steht für genau diese Nutzer nach Sichtung der Bilder fest, dass keine äussere Einwirkung stattgefunden hat.

Ich bin genau wie der Händler der Meinung, dass vermutlich ein Steinschlag oder ähnliches die Ursache für den Schaden ist, aber beweisen wird das kaum einer können.

Zitat:

@dick289 schrieb am 18. Januar 2023 um 06:56:55 Uhr:


Viele hier wundern sich, dass die Werkstatt an Hand von Bildern von einem Fremdschaden ausgeht.
Gleichzeitig steht für genau diese Nutzer nach Sichtung der Bilder fest, dass keine äussere Einwirkung stattgefunden hat.

Ich bin genau wie der Händler der Meinung, dass vermutlich ein Steinschlag oder ähnliches die Ursache für den Schaden ist, aber beweisen wird das kaum einer können.

Aber wenn es nicht zu beweisen ist, sollte doch die Beweislastumkehr greifen und der Händler / Hersteller hast das Problem, oder?

Mir ist schon klar, dass Glasbruchschäden immer ein heikles Thema sind.

Genau so sehe das auch. Genau für solche Fälle gibt es die gesetzliche Gewährleistung und die Beweislastumkehr.
Damit ein Konsument ohne Rechtsschutzversicherung auch zu seinem Recht kommt. Die Fristen sind für ein Auto ohnehin relativ kurz.

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