Panorama Glasdach auf der Autobahn mit lautem Knall zersprungen
Guten Tag zusammen,
ich bin seit längerer Zeit Mitleser von vielen interessanten Beiträgen hier im Forum und seit dem 20.12.22 Besitzer eines neuen Golf 8 Variant mit einer aktuellen Laufleistung von knapp 700 km.
Jetzt ist allerdings der Fall eingetreten, dass ich mich ebenfalls zu Wort melden muss.
Am Sonntag ist auf der Autobahn ohne vorher erkennbaren Grund bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h der vordere Teil meines Panorama Glasdaches mit einem lauten Knall komplett zersprungen. Dabei sind größere und kleinste Glassplitter in den Innenraum des Fahrzeuges geflogen. Diese haben sich auf den Fahrer, Beifahrer und die Beine der beiden hinten sitzenden Fahrgäste verteilt. Zudem ist das Cockpit und die Sitze von Glassplittern übersät. Von außen sind auf dem Lack hinter dem Panoramadach feine Schäden durch weg geflogenen Glassplitter zu erkennen.
Zum Glück saßen die Kindern nicht im Auto. Der Kleinste ist anderthalb Monate und fährt demnach Rückwärts gerichtet in der Babyschale. Ihm wären die Glassplitter ggf. ins Gesicht gefallen.
Die Schadensaufnahme hat für einen Sonntag gut geklappt. Das Auto steht nun beim VW Händler der so einen Schaden noch nie gesehen hätte. Der Kostenübernahmeantrag an VW wurde gestern aber mit der Begründung abgelehnt, dass die Art der Splitterung einen äußeren Einfluss vermuten lässt. Für mich als Laie erst mal fraglich, da sich die Splitter doch nach oben wölben. Spuren von einem Steinschlag sind am Auto ebenfalls nicht erkennbar. Eine Brücke wurde auch nicht durchfahren.
Mir ist schon klar, dass VW sich das so einfach machen möchte wie es geht. War bei meinem vorherigen Audi und den Kostenübernahmeanträgen auch nicht anders.
Hier im Forum findet man tatsächlich einige Beiträge mit ähnlichen Bildern.
Jetzt muss der Fall ggf. über die Versicherung laufen die aber auch noch mal einen Sachverständigen beauftragen wollen. Wird bei der Übernahme durch die Versicherung nur der Glasschaden behoben? Wie sieht es mit den Schäden am Lack und ggf. im Innenraum aus?
Danke für Eure Einschätzung und Hilfe.
Gruß
35 Antworten
Ist doch meiner Einschätzung nach ein Garantiefall wegen Material- bzw. Verarbeitungsmangel. Also VW müsste dafür gerade stehen und Mangel samt Folgeschaden beseitigen.
Sehe ich ähnlich aber VW versucht wohl erst mal den einfachen Weg.
Bei den anderen Fällen hier im Forum haben die Hersteller auch jeweils auf die Versicherung verwiesen.
Ich habe der Versicherung nun Bescheid gegeben. Mal schauen ob von dieser Seite jetzt ein richtiges Gutachten erstellt wird.
Der Anwalt wäre sehr aufwendig. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht ...
Ich würde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Behebung durch den Verkäufer verlangen.
Zumindest in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf hat der Verkäufer (nicht VW !!!) die Beweislast.
Also der Verkäufer muss dir beweisen, dass du den Schaden selbst verursacht hast.
Mit VW würde ich überhaupt nicht reden, sondern mit dem verkaufenden Händler.
Zumindest nehme ich an, dass du den Wagen neu bei einem VW-Händler gekauft hast, du hast das leider nicht präzise in deinem Beitrag geschrieben.
Der entscheidende Vorteil im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass keinerlei Kosten für dich entstehen dürfen.
Bei der Garantie kann der Hersteller im Rahmen der Garantie-Bedingungen alles frei bestimmen, da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt.
Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, aber sie besteht in der Regel zwischen dem gewerblichen Verkäufer und privaten Käufer.
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 17. Januar 2023 um 12:08:29 Uhr:
Ich würde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Behebung durch den Verkäufer verlangen.
Zumindest in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf hat der Verkäufer (nicht VW !!!) die Beweislast.
Also der Verkäufer muss dir beweisen, dass du den Schaden selbst verursacht hast.
Mit VW würde ich überhaupt nicht reden, sondern mit dem verkaufenden Händler.
Zumindest nehme ich an, dass du den Wagen neu bei einem VW-Händler gekauft hast, du hast das leider nicht präzise in deinem Beitrag geschrieben.
Ja, genau. Der Wagen wurde neu bei einem VW Händler gekauft. Diese Option werde ich auch mal prüfen. Danke.
Ähnliche Themen
Dann würde ich auch über das Autohaus gehen und nicht die Versicherung.
Am Ende geht der Schaden sonst über die Vollkasko und du bist der gelackmeierte der die Selbstbeiteilung + Erhöhung der schadenfreien Jahre tragen musst.
Was steht eigentlich im Bordbuch zum Panoramadach? Ist es überhaupt erlaubt mit offenen oder ausgestelltem Panoramadach 120km/h zu fahren... also wegen der Belastung? Ich hatte noch keins und weiß es deshalb nicht.
Zitat:
@BlackShadow250 schrieb am 17. Januar 2023 um 12:16:59 Uhr:
Dann würde ich auch über das Autohaus gehen und nicht die Versicherung.Am Ende geht der Schaden sonst über die Vollkasko und du bist der gelackmeierte der die Selbstbeiteilung + Erhöhung der schadenfreien Jahre tragen musst.
Was steht eigentlich im Bordbuch zum Panoramadach? Ist es überhaupt erlaubt mit offenen oder ausgestelltem Panoramadach 120km/h zu fahren... also wegen der Belastung? Ich hatte noch keins und weiß es deshalb nicht.
Gute Frage. Müsste ich auch mal reinschauen.
Das Dach war zum Zeitpunkt des Schadens zumindest geschlossen.
Oh ha, es WAR sogar geschlossen und ist trotzdem so heftig gebrochen?! Das klingt echt sehr nach Materialfehler.
Ja dann den Fall ans Autohaus geben - der Wagen ist quasi neu und damit ist definitiv das Autohaus in der Verantwortung- sollen die das mit VW durchkaspern
Beim Golf 7 hat jemand aktuell das gleiche Problem:
https://www.motor-talk.de/forum/panoramadach-geplatzt-t7401262.html
Zitat:
@rofd schrieb am 17. Januar 2023 um 12:31:30 Uhr:
Ja dann den Fall ans Autohaus geben - der Wagen ist quasi neu und damit ist definitiv das Autohaus in der Verantwortung- sollen die das mit VW durchkaspern
Der Wagen steht zur Zeit bei einem Händler und dieser hat bereits mit VW gesprochen. VW nimmt sich diesem Schaden aber nicht an. Ich habe auch bereits die Mängelanzeige an den Kundendienst von VW gegeben aber wer weiß, wann man hier mit einer Antwort rechnen kann.
Man könnte es jetzt nur noch mal über den Händler versuchen, wo der Wagen auch gekauft wurde.
Hat denn jemand Erfahrung mit der Beweislastumkehr bei Glasbruchschäden? Wahrscheinlich ist das ein so spezieller Fall, dass man dazu kaum Erfahrungswerte findet.
Glasbruchschäden sind ja auch nie vorhersehbar. In dem Abnahmeprotokoll von VW wird stehen, dass alles in Ordnung war. Und das war es augenscheinlich ja auch, sonst wäre mir auch eine Macke oder sonstiges im Glasdach aufgefallen.
Ich würde einfach den Händler kontaktieren und sagen, dass du die Behebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verlangst.
Wenn sie den Hersteller (VW) erwähnen, dann würde ich antworten, dass das für dich uninteressant ist, ob sie eine Rückversicherung für die Reparatur haben oder nicht.
Dann müssen sie das eben aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn sie es nicht schaffen, das über die Hersteller-Garantie abzuwickeln.
Oder wenn sie glauben, sich aus ihrer gesetzlichen Verantwortung stehlen zu können, indem sie sich auf VW ausreden.
Es könnte auch sein, dass sie sich nicht mal die Mühe gemacht haben, gegenüber VW zu argumentieren, denn die sind dir als Konsumenten in der Pflicht.
Das dürfte dem verkaufenden Autohaus nicht bewusst sein, oder sie stellen sich einfach dumm und hoffen auf einen naiven oder nachgiebigen Kunden.
Wenn du kostenlose rechtliche Unterstützung benötigst:
In Österreich wäre das die Arbeiterkammer bzw. der Konsumentenschutz.
Ich weiß nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, aber laut Google müsste das der Ansprechpartner sein:
https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
@Chris_R-Line im Golf 7 Forum ist jemand mit dem gleichen Fehlerbild bzw. geplatzten Pano......
https://www.motor-talk.de/.../panoramadach-geplatzt-t7401262.html?...
Stellt sich mir die Frage, ist das Pano im 7er gleich dem im 8er? Gleiche Bauart?
Zitat:
@BlackShadow250 schrieb am 17. Januar 2023 um 12:16:59 Uhr:
Dann würde ich auch über das Autohaus gehen und nicht die Versicherung.Am Ende geht der Schaden sonst über die Vollkasko und du bist der gelackmeierte der die Selbstbeiteilung + Erhöhung der schadenfreien Jahre tragen musst.
Was steht eigentlich im Bordbuch zum Panoramadach? Ist es überhaupt erlaubt mit offenen oder ausgestelltem Panoramadach 120km/h zu fahren... also wegen der Belastung? Ich hatte noch keins und weiß es deshalb nicht.
Klar ist es erlaubt. Wenn man das Pano nur angekippt hat, geht das ab ca. 80 km/h automatisch zu und öffnet sich wieder, wenn man langsamer wird.
Ich bin auch schon mit 120 km/h ganz offen gefahren. Das muss ja gehen.
Das geplatzte Dach ist ja übel. Da müssen die mir aber schon eine sehr gute Begründung geben, dass es nicht auf Garantie gemacht wird. Ich tippe auch, Materialfehler.
Oder ist da mal ein Stein raufgeknallt und jetzt hat es nachgegeben? Aber selbst das wäre doch sehr unwahrscheinlich, das ist ja schon sehr wiederstandsfähig und muss sowas auch abhaben können.
Zitat:
@BlackShadow250 schrieb am 17. Januar 2023 um 12:16:59 Uhr:
Am Ende geht der Schaden sonst über die Vollkasko und du bist der gelackmeierte der die Selbstbeiteilung + Erhöhung der schadenfreien Jahre tragen musst.
Versicherungstechnisch ein durchaus komplexer Fall.
- Vollkasko
Es ist nur dann ein Vollkasko Schaden, wenn etwas von außen auf das Glas gefallen ist
Ist das Glas von selber während der Fahrt, ohne Einwirkung von außen zersprungen, so ist es ein sogenannter "Brems-, Betriebs-, Bruchschaden"
Der ist nur bei ganz wenigen Versicherungstarifen in der Vollkasko mit dabei.
- Teilkasko
Würde nicht die Lackschäden bezahlen.
Die Glasscheibe ist aber immer ein Teilkaskoschaden. Auch ohne Einwirkung von außen.
Die Reinigungsarbeiten im Innenraum werden in der Regel aber nur bei einem Premiumtarif bezahlt.
Wenn du die Scheibe von deiner Teilkasko bezahlen lässt, dann gehen die Regressansprüche dafür auf die Versicherung über.
Dann bleibt dir selber nur noch der Rest, um den du kämpfen musst.