P-Taste bei voller Fahrt drücken
Guten Morgen,
Was passiert eigentlich, wenn man bei voller Fahrt versehentlich auf die P-Taste am Gangwahlschalter der Automatik kommt/drückt ?
Ich hoffe mal, das das der Befehl nicht ausgeführt wird.
Möchte es im Selbsttest aber nicht ausprobieren.
In der Anleitung steht nur "P nur bei stehendem Fahrzeug einlegen"
Bei Automatikgetriebe Versionen zB. Typ Mercedes 210 würde keiner versehentlich auf P-Stellung kommen, da man über die Schaltkulisse Den Schalhebel dorthin und dann noch über R bewegen müsste.
Aber so ein kleiner Tastendruck bei der Joystick Variante ist schnell gesetzt -bei nervösen Fahrern-
Geht der Sperrstift in die Binsen ?
Wahrscheinlich hat noch keiner so eine blöde Frage gestellt, sorry
Beste Antwort im Thema
Hallo,
mach Dir mal keine Sorgen wegen der Frage, denn blöde Fragen gibt es nicht, nur blöde Antworten.
Ich kann Dich auch beruhigen. Ich habe es mal bei langsamer Fahrt auf eisglatter Fahrbahn ausprobiert. Es kommt nur eine Anzeige, dass die Funktion in diesem Moment nicht möglich ist.
45 Antworten
Hallo,
ich hatte heute auch so eine Erfahrung mit der P-Stellung am Wählhebel. Ich bin irgenwie beim langsamen Vorwärtsfahren in den Rückwärtsgang gekommen - keine Ahnung wie - aber es hat mich plötzlich brutal in die Gurte gedrückt (wohlgemerkt die Parkbrems-Taste wurde nicht betätigt). Danach war P eingelgt und der Wagen stand. Ich gehe mal davon aus, dass irgendwie der Haltebolzen eingerastet ist. Beim Weiterfahren war nichts auffällig, dennoch bin ich mir nicht sicher, ob dadurch nicht doch etwas beschädigt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Noris123
Die "Handbremse" wirkt nur auf die Hinterräder.
Für die Fahrstabilität ist das eigentlich sehr kritisch und nur deshalb möglich weil ABS bzw. DSC ntürlich aktiv sind und rechtzeitig eingreifen (z.B. bei Nässe, Glätte...).
Zumindest bei VW und Audi bewirkt ein betätigen des elektrischen Handbremsschalters nicht die betätigung der Handbremsmechanik sondern ein ansteuern der Betriebsbremse mittels ESP/ABS Modul auf alle 4 Räder. Denke nicht das das bei BMW anderst ist.
Die mechanische Feststellbremse ist viel zu langsam um ABS regeln zu können, da gibts nur zu oder auf.
Übrigens im VAG Konzern nur mit halber Kraft würde als im Gefahrenfall immer das Pedal benutzen!
Letzens in der Waschanlage. Es war noch früh Morgens und ich wollte eigentlich nur das ganze Salz, welches sich auf dem ganzen Wagen breit machte wieder runter haben.
Also schnell in die Waschstraße. Der freundliche Mann meinte noch einfach auf N schalten die Automatik was ich auch tat. Warum auch immer dachte ich es wäre besser den Motor auch aus zu machen. Dann kam ein Warnhinweis, dass die Verriegelung momentan nicht möglich sei. Auch gut dachte ich. Dann, warum auch immer dachte ich, ich mach den Motor wieder an... ja schon klar ohne Bremse nicht möglich, na da wars aber schon zu spät und die Zündung war auch aus. So, dann wird aber automatisch die P Stellung der Automatik eingelegt. Der Wagen wollte aber in der Waschstraße noch weiter!!! Eine Waschstraße an der der Wagen nur auf der linken Seite gezogen wird. Die Räder der rechten Seite liefen also weiter. Etwas ratlos tippte ich dann kurz auf die Bremse um den Motor anzulassen damit ich wieder irgendwie in die N Stellung komme.
Was mir nun nicht klar ist, warum bei P der Wagen ganz normal weitergerollt ist?
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Was ich mich Frage, ist wenn man die Hanbremse zu r Vollbremsung nutzt, leuchten dann die Bremslichter bzw sogar die Warnblinkanlage wie bei einer normalen Notbremseung?
Zitat:
Original geschrieben von Felux
Zumindest bei VW und Audi bewirkt ein betätigen des elektrischen Handbremsschalters nicht die betätigung der Handbremsmechanik sondern ein ansteuern der Betriebsbremse mittels ESP/ABS Modul auf alle 4 Räder. Denke nicht das das bei BMW anderst ist.Zitat:
Original geschrieben von Noris123
Die "Handbremse" wirkt nur auf die Hinterräder.
Für die Fahrstabilität ist das eigentlich sehr kritisch und nur deshalb möglich weil ABS bzw. DSC ntürlich aktiv sind und rechtzeitig eingreifen (z.B. bei Nässe, Glätte...).Die mechanische Feststellbremse ist viel zu langsam um ABS regeln zu können, da gibts nur zu oder auf.
Möglich ist das offensichtlich schon seit mindestens 2001. Kann jetzt aber nicht sagen ob das beim 5er so realisiert ist:
http://www.atzonline.de/.../...MW-7er-funktioniert-auf-Knopfdruck.htmlZitat:
Neben dem Komfortgewinn sprechen vor allem Sicherheitsargumente für die elektrische Parkbremse. So lässt sich ein Fahrzeug mit diesem System - etwa bei einem Ausfall der herkömmlichen Bremsanlage - auch aus hohen Geschwindigkeiten sicher und je nach Spezifikation des Fahrzeugherstellers auf Wunsch sogar mit einem künstlichen ABS-Effekt zum Stehen bringen. Weil dabei sofort die maximale Bremskraft aufgebaut wird, lassen sich gegenüber anderen Notbremssystemen deutlich größere Verzögerungswerte und damit kürzere Anhaltewege erzielen.
Bei funktionierender Betriebsbremse könnte ich mir vorstellen dass während der Fahrt hydraulisch, d.h. über alle 4 Räder gebremst, und erst bei stehendem Fahrzeug die Parkbremse aktiviert wird.
P.S.
BMW Technik-Lexikon:
http://www.bmw.com/.../electromechanical_parking_brake.htmlZitat:
In Verbindung mit der Dynamischen Stabilitäts Control (DSC) regelt die elektromechanische Feststellbremse sämtliche Feststellbremsvorgänge bei Fahrzeugstillstand. Bei laufendem Motor geschieht dies hydraulisch über das Bremssystem der DSC. Bei abgestelltem Motor unterstützen elektromechanische Bremszüge die Funktion der konventionellen Handbremse.
Hallo,
wir müssen doch zwischen der P-Taste am Wählhebel (Automatik-Getriebe) und dem Handbremsschalter unterscheiden. Und die Frage war doch, ob beim Betätigen der P-Taste bei (wenn auch geringer) Fahrt ein Schaden entstehen kann.
Wie ich bereits beschrieben hatte, wurde bei mir der Wagen durch versehentliches Betätigen abrupt gestoppt (nicht durch das Betätigen des Handbremsschalters). Kann der Haltebolzen brechen ? Wurde das bei BMW getestet ?
Zitat:
Original geschrieben von syberarall
Hallo,
wir müssen doch zwischen der P-Taste am Wählhebel (Automatik-Getriebe) und dem Handbremsschalter unterscheiden. Und die Frage war doch, ob beim Betätigen der P-Taste bei (wenn auch geringer) Fahrt ein Schaden entstehen kann.
Wie ich bereits beschrieben hatte, wurde bei mir der Wagen durch versehentliches Betätigen abrupt gestoppt (nicht durch das Betätigen des Handbremsschalters). Kann der Haltebolzen brechen ? Wurde das bei BMW getestet ?
Beim schnelleren Fahren (> 5km/h) wird die Parksperre nicht eingelegt, das kann nur unter bestimmten Umständen passieren (wenn ca. 2km/h unterschritten werden).
Hatte das auch schon mal. Hört sich zwar nicht gut an aber kaputt gehen sollte dabei eigentlich nichts.
Wenn Du es genau wissen willst:
Zitat:
Speicherfunktion Parksperre
Fahrerwunsch Wählhebelposition "P" (Parksperre)
- Bei < 2 km/h wird die Wählhebelposition "P" von der elektronischen Getriebesteuerung (EGS) eingelegt.- Bei 2 ... 5 km/h bleibt die aktuelle Wählhebelposition, der Fahrerwunsch wird gespeichert. Wird
innerhalb 1 s die Geschwindigkeit von 2 km/h unterschritten, wird die Wählhebelposition "P" von der
elektronischen Getriebesteuerung eingelegt- Bei v > 5 km/h wird der Fahrerwunsch nicht akzeptiert. Die aktuelle Wählhebelposition bleibt und die
Check-Control-Meldung "Getriebeposition P nur im Stillstand" wird angezeigt
...kann nur vom E60 berichten. Ich hatte damals selbst einen Unfall verursacht, da ich versehentlich dachte ich wäre in der Schaltgasse für den Sportmodus. Das Auto hatte die Räder blockiert und eine Vollbremsung eingeleitet. Der nachfolgende Verkehr fand das nicht so toll. Die Polizei hatte es nicht wirklich verstanden was passiert ist. Hoffe das es beim F10/F11 besser gelöst ist...
Rückfrage: Was hat damals der Gutachter gesagt?
Ich hätte da übrigens gleich einen (alten) Follow-Up: Was passiert, wenn ich bei >5km/h die Fahrertür aufmache?
Genau weiss ich das auch nicht, probiert habe ich es auch noch nicht. Aber ich bin recht zuversichtlich, dass sowas - auch wenn es ein zerrupftes Getriebe etcpp zur Folge haben *sollte* - in keinem Fall zu Lasten des überforderten Nutzers geht, auch nicht nach hiesigem Recht.
Nur eine Einschränkung: Wenn es denn soweit kommt sollte man nachher nicht unbedingt aussagen, dass man das Problem selber zu provozieren versucht hat und vlt noch der "Master in allen Gassen" ist.
...ein Gutachter war damals nicht dabei. Nur die Polizei stand vor einem Rätsel das man sich bei einem Automatik-Getriebe verschalten kann. Sie hatten nach dem Unfall den Wagen beschlagnahmt, aber einen tag später ohne weitere Begründung wieder freigeben. Danach kann mich nicht erinnern noch mal den sport-modus verwendet zu haben...
Ein schaden am Getriebe lag danach nicht vor. Sagen wir mal so, es ist so, als ob man die Handbremse bei voller Geschwindigkeit zieht.
Zitat:
Original geschrieben von bitz
Nein, da leuchtet nix
Das sind mal wieder diese Expertenantworten, die ein Forum so richtig weiterbringen.
Ein Blick ins Handbuch (bei mir Seite 61), und schon ist man schlauer :
"Parkbremse - Während der Fahrt
(...)
Einsatz während der Fahrt:
Schalter ziehen und halten. Fahrzeug bremst kräftig, solange Taste gezogen wird.
Kontrollleuchte leuchtet rot, ein Signal ertönt und die Bremsleuchten leuchten.
Wird das Fahrzeug bis ca. 3 km/h abgebremst, bleibt die Parkbremse festgestellt."
P.S. Die P-Taste am Wählhebel kann man während der Fahrt so oft drücken, wie man will - es passiert gar nichts. Wäre auch ein Skandal, wenn das anders wäre.