OT: Feinstaubplakette
Hallöschen
Wer von euch hat schon eine ?
Außerdem hab ich ne Frage, habe eine von einem befreundetem Autohaus bekommen, aber nicht aufgeklebt. Die Aufkleber haben unten mittig soeinen runden Bereich wo zum beispiel DEKRA steht (so wie hier ). Meiner hat das nun nicht - macht das was 😕 ?!
Da ich in Berlin wohne und ich nicht genau weiss wielange die Schonfrist ist würde ich gern wissen ob ich die kleben kann.
Danke schonmal 🙂 !
70 Antworten
na die Plaketten werden ja wohl nicht ins glas eingeschmolzen. Runter bekommt man sie immer, nur halt nicht an einem Stück
Um die Diskussion noch was anzuheizen:
In Köln kontrollieren auch die Politessen die Autos die dort parken. Und wenn keine Plakette dran ist, bekommt man im Moment nur einen Hinweiszettel, da dort erst ab 1.3. oder 1.4. kassiert wird. Stell mir das nur schwierig vor, wer dann den Punkt bekommen soll, da beim Parken ja Halterhaftung gilt, anders als beim Zu-schnell-fahren wo ja der Fahrer identifiziert werden muss, um dem nen Punkt aufzudrücken.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Um die Diskussion noch was anzuheizen:In Köln kontrollieren auch die Politessen die Autos die dort parken. Und wenn keine Plakette dran ist, bekommt man im Moment nur einen Hinweiszettel, da dort erst ab 1.3. oder 1.4. kassiert wird. Stell mir das nur schwierig vor, wer dann den Punkt bekommen soll, da beim Parken ja Halterhaftung gilt, anders als beim Zu-schnell-fahren wo ja der Fahrer identifiziert werden muss, um dem nen Punkt aufzudrücken.
Hallo MickyX,
nach meiner Ansicht ist die Angelegenheit klar: Der Halter haftet in jedem Fall und nicht der Fahrer. Genau, wie bei einer HU bzw. AU- Überschreitung der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird.
Wie Du schon schreibst: Ruhender Verkehr ==> Fahrzeughalter.
Viele Grüße
quali
Und wer haftet, wenn im fließenden Verkehr kontrolliert wird? Dann wohl der Fahrer!?
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Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo MickyX,
nach meiner Ansicht ist die Angelegenheit klar: Der Halter haftet in jedem Fall und nicht der Fahrer. Genau, wie bei einer HU bzw. AU- Überschreitung der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird.
Wie Du schon schreibst: Ruhender Verkehr ==> Fahrzeughalter.
Viele Grüße
quali
und wenn jemand mit meinem Fahrzeug ohne meine Zustimmung in eine solche Zone hineinfährt und dort parkt? Wer kann mir als Halter da einen Schuldvorwurf machen?
Gruß
Berni
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
und wenn jemand mit meinem Fahrzeug ohne meine Zustimmung in eine solche Zone hineinfährt und dort parkt? Wer kann mir als Halter da einen Schuldvorwurf machen?
Na, mal ehrlich: Du überlässt doch nicht irgend "jemandem" Dein Auto?
Ansonsten nimmst ihn halt in Regress 😁
Es geht hier rein ums Prinzip 😁
Ich könnte es ja, rein theoretisch, irgend jemandem ausleihen 😁
Gruß
Berni
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mulder
na die Plaketten werden ja wohl nicht ins glas eingeschmolzen. Runter bekommt man sie immer, nur halt nicht an einem Stück
Hallo Dr.Mulder,
mein Beitrag war auch mehr ironisch gemeint. Es gibt ja auch Autofahrer, die ihre Windschutzscheibe mit Vignetten aus der Schweiz zu pflastern zB. 1999, 2000, 2001...2008. Dann kommen noch die Vignetten der Österreicher ( u.U. in gleicher Anzahl) dazu und nun unsere deutschen Plaketten.
Es gibt Briefmarkensammler und auch Vignettensammler.
Die Ironie bezog sich auf die Vorstellung, daß die Politesse vor der Windschutzscheibe steht und nach der richtigen Pakette suchen muß.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
und wenn jemand mit meinem Fahrzeug ohne meine Zustimmung in eine solche Zone hineinfährt und dort parkt? Wer kann mir als Halter da einen Schuldvorwurf machen?Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo MickyX,
nach meiner Ansicht ist die Angelegenheit klar: Der Halter haftet in jedem Fall und nicht der Fahrer. Genau, wie bei einer HU bzw. AU- Überschreitung der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird.
Wie Du schon schreibst: Ruhender Verkehr ==> Fahrzeughalter.
Viele Grüße
qualiGruß
Berni
Hallo bmw318ti,
und wenn jemand mit Deinem Fahrzeug ohne Deine Zustimmung in einem Parkverbot parkt, dann bekommst auch Du als Halter das Knöllchen. Du kannst es ja an den " Täter" weiterleiten.
Viele Grüße
quali
Lange wird es nicht mehr dauern, dann wird es wie bei der (t)ollen G-Kat Plakette Pflicht werden, bei An-Ummeldung die Dinger
an den Halter automatisch auszugeben. Weigerung zwecklos. Kostenpunkt: (1999-2000) 5,- DM !! Dann waren keine mehr bei
den Zulassungsstellen auf Lager.....Plakettenpflicht wurde wieder abgeschafft...Ende der G-Kat Plakette. Noch Fragen ??
Und wie ist es mit dem per Filzstift aufgeschriebenen Kennzeichen ?? Nach 1-2 Jahren konnte man das auf den G-Kat Plaketten
schon nicht mehr lesen---komplett ausgeblichen ! Bin mal gespannt, ob das bei den neuen Dingern auch so is....dann musste dir
womöglich ´ne neue Kaufen, oder was ?....Wir ham`s ja....
VG