OT: Ausfahrt zugeparkt
Ich würde gerne mal von Euch hören, was Ihr für Erfahrungen gemacht habt mit zugeparkten Ausfahrten und Garagen.
Meine Garage ist von der Strasse aus über den Bürgersteig zu erreichen. Auf dem Stück Bürgersteig vor der Garage stehen aber gerne andere Autos. Auch mal über Nacht... gestern morgen war´s wieder so weit. Ich durfte eine Viertelstunde bei einem angegebenen Namen im Nebenhaus klingeln, bis die Trulla völlig verpennt mal runterkam, um ihre scheiße Möhre da weg zu bewegen. 🙁
Hab mich bei der ADAC-Rechtsberatung erkundigt. Die meinen ich könnte abschleppen lassen, muss das dann aber vorleisten und evtl. per Rechtsstreit zurück fordern. Ich kann auch die Polizei holen oder mich auf den Kopf stellen, bezahlen muss ich aber immer selbst und solange nicht die öff. Ordnung gefährdet ist, muss auch die Polizei nicht einmal kommen.
Wie sind Eure Erfahrungen???
44 Antworten
was bei kleinwagen geht: ein paar freunde holen und den kasten einfach wegheben bis der platz ausreicht.
haben wir vor einiger zeit mit einem ford fiesta gemacht der die zufahrt zum behinderten parkplatz zugeparkt hatte.
ein gehbehinderter mann hatte uns gebeten etwas zu unternehmen 😁
...aber hat sich ab nächstes jahr sowieso erledigt mit falschparkern da es dann 40 euro geldstrafe gibt und was viel schlimmer ist 1 punkt in Flensburg und dann hasse mal ruck zuck die fleppe weg denn 12 oder 14 mal falsch geparkt in einem jahr geht ganz schnell........
Das halte ich für ein Gerücht... wo steht das mit den 40€? Bitte einen Link... 😉
Vielleicht bei absolutem Halteverbot oder Feuergasse usw. Und da geschieht's jedem nur Recht, ich wäre für 3 Punkte! 😁
In meinen 14 Jahren habe ich übrigens genau 2 Zettel kassiert - 1x abgelaufene Parkuhr, und 1x 34 km/h in der Zone 30...
Meine 64-jährige Mutter ist dagegen fast schon "Stammkundin". 😉 😛
Gruß, Timo
Mit dem richtigem Auto und dem richtigen Parkplatz
hast keine Probleme 😁
Tom
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sogar überdacht 😁
So
oder so
oder sogar so
Stehst natürlich auch nicht schlecht!
😁
Tom
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
In meinen 14 Jahren habe ich übrigens genau 2 Zettel kassiert - 1x abgelaufene Parkuhr, und 1x 34 km/h in der Zone 30...
Ziemlich gute Quote! Oder: viel Glück gehabt.
Trotz 10 Jahren Mopped fahren haben sie mich erst 1x beim speeding erwischt... leider relativ richtig.
Und für Kölner Verhältnisse bin ich mit 4 Knollen wg. Anwohnerparken ohne Parkschein (einen zu ziehen kann man sich auf die Dauer nicht leisten - nicht ziehen kostet eh nur 5 EUR, ein abgelaufener dagegen 10!!!) noch sehr zufrieden! 😉
Zitat:
Original geschrieben von berni01
das problem hatte ich auch jahrelang. zu besuch beim nachbar, aber meine garage zugeparkt. ständig ärger deshalb. dann hab ich mal bei einem reifen die luft abgelassen und seit dem ist ruhe. vor meiner garage parkt keiner mehr.
der ist gut!!!!!!!!!!
lach
langsam abzocken
Also wenn ich jetzt auch noch meinen Senf dazu geben kann. Ich würde jedes Mal die Polizei rufen. Wenn Du sogar weißt wo sie wohnt am besten gegen 23.00 Uhr anrufen, da haben sie am meisten Zeit, und dann muss der oder diejenige jedes Mal 30 Euro (Parken vor Grundstücksein-bzw ausfahrt mit Behinderung) bezahlen. Ich glaube, diesen ganzen Stress macht der nicht ein zweites Mal mit.
Und Moka zwar keine schlechte Idee mit deiner Selbstjustiz, aber es bleibt trotzdem eine Sachbeschädigung und dies ist ein Vergehen. Nur ein Hinweis keine Belehrung!
Ähmmm... wie bitte? 🙄
Ich möchte klarstellen:
Habe nichts beschädigt, und keine Selbstjustiz geübt!
Da ich nicht wusste, wem die Autos gehören, hielt ich das Auslösen der Alarmanlage für einen geeigneten Weg, den Halter ausfindig zu machen - war es auch...!
Und die Windschutzscheibe leidet ja nicht darunter, wenn man mit der flachen Hand draufklatscht.
Das haben beide Halter übrigens auch nicht unterstellt, sondern haben sich für's Zuparken entschuldigt und sind weggefahren. 😉
Gruß, Timo
sorry....
Sorry Timo habe dich mit crazymayhem verwechselt. Habe mir bei den ganzen Varianten den falschen Benutzernamen gemerkt.
Also ein vielfaches Sorry.
Hätte ich dir ehrlich gesagt nach deinen bisherigen Beiträgen auch nicht zugetraut, dass du zu solchen Mitteln greifst.
Gruß Christian
Ah soooo... Kein Problem! 🙂
Die Parkkralle? Finde ich auch gar nicht so schlimm. Man müsste es nur so deutlich machen, dass er nicht "aus Versehen" losfährt!
Dann wäre es maximal Nötigung - wobei zu klären wäre, wer da wen genötigt hat! Da würde jeder vernünftige Polizist / Richter versuchen, die Sache gegenseitig einzustellen...
Das einzige, was mir gar nicht gefallen hat, war "berni01" mit dem Luftablassen. 🙁
Viele Grüße, Timo
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Also ich meine natürlich Berni01.
Zur Sache mit der Nötigung. Nach meinem Rechtwissen (eigentlich noch gar nicht solange her) gilt eine Nötigung nur gegenüber Personen. Also wenn mir jemand eine Parkkralle an das Auto baut, dann nötigt er ja lediglich mein Auto und mich nur indirekt. Wenn er dann losfärht und ein Unfall baut oder sein Auto beschädigt, sieht dies vielleicht anders aus, aber ich würde sagen, dass die Parkkralle im Fachkreisen
als "grober Unfug" bezeichnet wird. Wenn überhaupt zivilrechtliche Ansprüche, wenn natürlich der Name des Verursachers bekannt (Verdienstausfall, etc.)
Noch eine Anmerkung:
Für das Problem mit dem Zuparken, vorausgesetzt natürlich der Halter des verursachenden Fahrzeugs ist nicht insolvent, kann man neben den Abschleppkosten, die man selbst tragen müsste, auch oder als Alternative die Fahrtkosten (evtl. durch, Taxi, Bus , Bahn) vom Veur einfordern.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.
Nur noch kurz:
Ich finde es immer äußerst merkwürdig, dass sich fast alle Leute darüber argern, wenn die Politessen oder Polizisten Parkverstöße ahnden, aber wenn ein solches Problem da ist, dann gibt es schon mecker, wenn man länger als 20 Minuten auf die Polizisten warten muss oder wenn in der Nachtzeit Parkverstöße geahndet werden. Sehr merkwürdig!
Zum Thema Änderung Bußgeld 04/05 2004 ist mir nur bekannt:
Telefon Pkw 40 € 1 Pkt, Telefon Fahrrad 25 €, Parken Feuerwehrzufahrt 40 € 1 Pkt, Einfahren in den Kreisverkehr in die flasche Richtung 20 €.
Grüße Christian
Naja, jetzt hast du ja bald alle Übeltäter durch! 😉 😛
Das mit dem Kreisverkehr ist lustig... habe ich auch noch nie probiert! 😁
Natürlich kann man nur Personen nötigen, das stimmt. Mein Tempomat fühlt sich auch nicht genötigt, wenn hinten einer drängelt!
Nötigung ist ja ungefähr: "Jemanden dazu veranlassen, etwas zu tun oder zu lassen, was er aus freiem Willen in dieser Weise nicht machen würde" (oder so ähnlich!).
Beide hindern sich im "vorliegenden" Fall (Parkkralle vor der Ausfahrt) gegenseitig daran, mit dem jeweiligen Auto wegzufahren - also beides Nötigung.
Wie auch immer - gute Nacht! 🙂
Gruß, Timo
Bin positiv überrascht über deine Rechtskenntnis Timo, woher kommt diese?
Nur noch kurz auf die Nacht:
wer einen anderen rechtwswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,..
Dadurch, dass ich jemandem eine Parkkralle verpasse wird er zu gar nichts gedrängt.
Außerdem gibt es da noch eine Erläuterung im Kommentar
(Tröndle, 47. Auflage, Seite 1179), dass die Nötigung nicht erfüllt, wenn man einen Rechtsanspruch hat. Anspruch=Einfahren auf meinen Stellplatz (bißchen übertrieben, aber egal!)
Wahrscheinlich haben wir beide Recht.
Wünsche dir auch eine gut Nacht!
Interessantes Gespräch
Christian