Original Xenon für Golf IV nachrüsten
Hallo zusammen,
habe mal ein paar Fragen zum Nachrüsten von originalen Xenon-Scheinwerfern im Golf IV.
- Kann man die Xenon-Scheinwerfer auch in Golf-Modelle mit Baujahr vor 07/99 einbauen oder geht das baubedingt nicht, da Xenon ja erst ab diesem Zeitpunkt als Option bestellbar war.
- Kann man in die älteren Golf-Modelle auch die späteren Xenon-Scheinwerfer mit den integrierten ALWR-Steuergeräten einbauen oder muss man die mit den externen Steuergeräten verwenden?
- Muss man den Lichtschalter austauschen oder kann der vorhandene Schalter (mit NSW) drin bleiben?
- Muss an der Verkabelung zwischen Schalter und Scheinwerfern irgendwas geändert werden (außer den Anschlussadaptern natürlich)?
- Braucht man andere Sicherungen oder Relais, die ausgetauscht werden müssen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Ralf
Beste Antwort im Thema
Ich kann sehr gut lesen und trotzdem liegst du Falsch.
Das Datum bezieht sich auf den Tag der Umrüstung, wenn du keine ALWR und keine SRA hast fährst du ohne BE.
Die Nachrüstsätze gab es zu dem Datum noch gar nicht.
Daher kann sich auch niemand darauf berufen.
Denn der Golf 4 wurde nie ohne SRA und ALWR bei XenonSWR ab Werk ausgeliefert, egal was für ein Baujahr du hast.
Daher ist sie Pflicht genauso wie für alle nachträglich verbauten original Xenon Scheinwerfer.
Wenn dir ein Prüfer das aufgrund deines nicht mehr gültigen Gutachtens einträgt , kennt er sich nicht aus.
Aber diese Eintragung ist nichts wert, weil sie nicht den Vorschriften entspricht.
Daher kannst dir auch damit was abwischen.
Aber manche Leute kapieren es eben nie.😕🙄
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.3. 2000 S. 310 ist
die 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften erschienen. Die Änderungen sind erheblich. Für die
Ausrüstung mit Gasentladungslampen (Xenon) sind besonders
hervorzuheben:
In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird
nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fernund
Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht"😉
ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung
ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr
kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz,
die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet
werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins
bläuliche gehendes Licht aus)
Wer lesen kann, ist .............
Das sich das ganze auf Orig. SWR bezieht sollte ja klar sein.
121 Antworten
Hallo!
Könnte mir bitte jemand von Euch die Kufatec-Einbauanleitung für die aLWR (Xenon-Scheinwerfer ab 08/2002) zukommen lassen? Würde gerne abschätzen können, wieviel Aufwand das in etwa ist und was ich alles zerlegen müsste... Wäre Euch sehr dankbar!
Hey Leute,
die aLWR und die SRA sind nur bei Fahrzeugen pflicht, die ab dem 01.07.2000 zugelassen worden sind! Sonst braucht man beim Einbau von serienmäßigen Xenon-Scheinwerfern keine aLWR und SRA ( vgl. §§ 19,21,29 StVZO).
Quelle: siehe Anlage
Zitat:
Original geschrieben von Benny2201
Hey Leute,die aLWR und die SRA sind nur bei Fahrzeugen pflicht, die ab dem 01.07.2000 zugelassen worden sind! Sonst braucht man beim Einbau von serienmäßigen Xenon-Scheinwerfern keine aLWR und SRA ( vgl. §§ 19,21,29 StVZO).
Quelle: siehe Anlage
Das ist FALSCH:
das Datum in dem Gesetz bezieht sich auf das Datum der Umrüstung auf Xenon und nicht wie immer wieder behauptet wird auf das Datum der Zulassung.
Das Gutachten von dir ist übrigens Ungültig, nur mal so am Rand.
Hier was vom KBA
http://www.kba.de/.../07_02_deut_pdf.pdfStvo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1.
die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2.
die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Und hier gehört auch noch dazu.
http://www.juraforum.de/.../50-scheinwerfer-fuer-fern-und-abblendlicht
Kannst ja dein tolles Gutachten mal überprüfen lassen.😉
Zitat:
Original geschrieben von zonki101
Das ist FALSCH:Zitat:
Original geschrieben von Benny2201
Hey Leute,die aLWR und die SRA sind nur bei Fahrzeugen pflicht, die ab dem 01.07.2000 zugelassen worden sind! Sonst braucht man beim Einbau von serienmäßigen Xenon-Scheinwerfern keine aLWR und SRA ( vgl. §§ 19,21,29 StVZO).
Quelle: siehe Anlage
das Datum in dem Gesetz bezieht sich auf das Datum der Umrüstung auf Xenon und nicht wie immer wieder behauptet wird auf das Datum der Zulassung.
Das Gutachten von dir ist übrigens Ungültig, nur mal so am Rand.
Hier was vom KBA
http://www.kba.de/.../07_02_deut_pdf.pdfStvo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,1.
die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2.
die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.Und hier gehört auch noch dazu.
http://www.juraforum.de/.../50-scheinwerfer-fuer-fern-und-abblendlichtKannst ja dein tolles Gutachten mal überprüfen lassen.😉
Wer lesen kann ist im Vorteil!
Bei dem Gutachten handelt es sich um "serienmäßige Xenon-Scheinwerfer" die nachträglich eingebaut werden.
In deinem schreiben geht es hauptsächlich um "Xenon-Lichtquellen zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern"!
Zudem heißt es weiter in dem Schreiben, dass bei "nachträglicher Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Xenon-Scheinwerfer verwendet werden dürfen."
...und da es sich um eine NACHRÜSTUNG handelt ist es sehr wohl unter B.II) "BETRIEBSERLAUBNIS und Bauartgenehmigung" einzuordnen als allgemein unter 2. in "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger". Es ist nämlich nicht relevant zu wissen, mit wie vielen Scheinwerfern ein Fahrzeug bei der Zulassung ausgerüstet werden muss, sondern ob entsprechende Scheinwerfer zusätzlich IN BETRIEB genommen werden dürfen.
Solche wissensresistenten Sätze wie: "Kannst ja mal dein Gutachten überprüfen lassen." finde ich toll. Nur blöd, wenn Leute die sowas behaupten, selbst dies nie überprüft haben. In meinem 98er Golf sind die SERIENMÄßIGEN Xenon-Scheinwerfer in Zusammenhang mit diesem Gutachten beim TÜV abgenommen worden.
Und ein Datum, das sich auf das Datum der Umrüstung als auf das Datum der Zulassung bezieht ist einfach nur sinnfrei! ...wozu sollte ein Datum dienen, dass sich auf die Umrüstung bezieht?? Dann könnte doch jeder kommen und behaupten, er habe die Scheinwerfer bereits vor dem 01.07.2000 eingebaut?!
Ein Lichtblick für alle, deren Fahrzeug nach dem 01.07.2000 zugelassen wurde: Es liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers, ob er die Betriebserlaubnis entzieht oder nur auf den Mangel hinweist.
Wenn die Betriebserlaubnis erteilt wurde, "ist der Mangel aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden" ...das erinnert mich an die NOS-Zulassung! Dazu waren die Prüfer hier zunächst auch nicht bereit. Erst in Köln konnte wir das Fahrzeug als Gefahrguttransportfahrzeug^^ absegnen lassen. Obwohl wir schon Monate zuvor auf diversen Motor-Shows bereits zugelassene Fahrzeuge gesehen hatten.
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Ich kann sehr gut lesen und trotzdem liegst du Falsch.
Das Datum bezieht sich auf den Tag der Umrüstung, wenn du keine ALWR und keine SRA hast fährst du ohne BE.
Die Nachrüstsätze gab es zu dem Datum noch gar nicht.
Daher kann sich auch niemand darauf berufen.
Denn der Golf 4 wurde nie ohne SRA und ALWR bei XenonSWR ab Werk ausgeliefert, egal was für ein Baujahr du hast.
Daher ist sie Pflicht genauso wie für alle nachträglich verbauten original Xenon Scheinwerfer.
Wenn dir ein Prüfer das aufgrund deines nicht mehr gültigen Gutachtens einträgt , kennt er sich nicht aus.
Aber diese Eintragung ist nichts wert, weil sie nicht den Vorschriften entspricht.
Daher kannst dir auch damit was abwischen.
Aber manche Leute kapieren es eben nie.😕🙄
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.3. 2000 S. 310 ist
die 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften erschienen. Die Änderungen sind erheblich. Für die
Ausrüstung mit Gasentladungslampen (Xenon) sind besonders
hervorzuheben:
In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird
nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fernund
Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht"😉
ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung
ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr
kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz,
die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet
werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins
bläuliche gehendes Licht aus)
Wer lesen kann, ist .............
Das sich das ganze auf Orig. SWR bezieht sollte ja klar sein.
Hallo Forum!
Nachdem ich bei meinem letzten TÜV mit den Xenons durchgefallen bin (ALWR hat nicht funktioniert) und ich wieder auf Halogen umgestiegen war, bin ich wieder an meinem Projekt dran.
Die Scheinwerfer habe ich am letzten Wochenende wieder eingebaut und möchte diese jetzt endlich eingestellt bekommen.
Leider sind die Scheinwerfer noch im "Notprogramm" und fest eingestellt.
Mein Bremssattel hatte sich in der Woche jetzt leider verabschiedet. --> Golf wurde repariert, und die 🙂 Werkstatt hat (!toller Service!) den Lichttest gemacht. Sprich die Xenons richtig eingestellt.
Wenn ich jetzt die Steuergeräte codieren lasse, und es zum einstellen der ALWR kommt (fahren der Stellmotoren in Grundstellung) kann es dann zu irgendwelchen Problemen kommen?
Muss ich die SWR vorher nach unten stellen?
Zitat:
Original geschrieben von Golfomator
und die 🙂 Werkstatt hat (!toller Service!) den Lichttest gemacht. Sprich die Xenons richtig eingestellt.
Muss keine seriöse Werkstatt gewesen sein.
Richtige Reihenfolge,erst Grundeinstellung mit Verbau und korrekter Funktion der ALWR,dann Scheinwerfer einstellen.
War eine VW Werkstatt hier in der Nähe. Finde das einen tollen Service.
Also muss ich konkret meine SWR erst wieder "runter stellen", verstehe ich das richtig?
Hab mit dem "manuellen einstellen" von Xenons leider schon Erfahrungen gemacht (Stellgewinde überdreht, ich sags euch das ist recht kostspielig 😉 )
Deshalb möchte ich jetzt keine weiteren Fehler mehr machen.
Wie sehe ich mein Vorgehen?
1. Scheinwerfer wieder ein Stück "runterdrehen"
2. mit VAG COM meine ALWR einstellen lassen
3. Scheinwerfer einstellen lassen
4. fertig.
Sehe ich das jetzt so richtig? habe keine Lust nochmal Einen Scheinwerfer kaufen zu müssen 😉
Zitat:
Original geschrieben von MacGyver1984
Hi,also du kannst Xenon-SW auch in diesem Modelljahr einbauen. Ein Kollege hat es in seinem von 4/98 eingebaut und ich hab in meinem von 6/98 auch diese vorhaben zum Wochenende!
Ja, du kannst auch die "neuen" Xenonscheinwerfer mit den Steuergeräten am Scheinwerfer verbauen, das ist ja Xenon egal, ob es nun im Radhaus sitzt oder an den Scheinwerfern.Die Signale kommen ja von den Achsensoren Fahrerseite vorne und hinten!
Den Lichtschalter musst du nicht tauschen, da du gar nicht an die Elektrik des Schalters musst! Dementsprechen musst du auch nichts an der Verkabelung ändern!
Du brauchst halt diese Xenonadapter, die an die Scheinwerferstecker drankommen und dann an die Xenonscheinwerfer, und dann brauchst du noch die aLwR inkl. dem Kabelsatz, kostet als Komplettset (Sensoren,Kabelbaum und Xenon-Adapterstecker) ca 200€
Sicherungen und Relais brauchst du auch keine neuen, da die vorhandene Lichtelektrik benutzt wird!Damit es legal ist brauchst du halt SRA und aLwR, dann kann dir niemand was!
Falls du noch Fragen hast, meld dich einfach!
Gruß Torsten
wo kann ich für mein golf 4 1,9 tdi pumpe düse bj. 11.2000 zubehör für nachrüsten von xenon finden?braucht man nur swra und alwr und kabelsatz und mehr auch net?kann man hella celis scheinwerfer mit xenon nachrüst kit in verbindung mit swra und alwr drauen bauen und dann eintragen lassen oder muss man unbedingt originale xenon scheinwerfer dran bauen.an dem scheinwerfer hab ich nachrüst xenon kit mit xenon birnen und steuergerät musste wegen tüv alles abbauen weil es laut stvo nicht zugelassen ist.will jetzt alles stvo zugelassen machen wie könnte ich es tun und wo bekomme ich die teile habt ihr idee?schonmal danke im vorraus.
Zitat:
Original geschrieben von golf_4_tuning
wo kann ich für mein golf 4 1,9 tdi pumpe düse bj. 11.2000 zubehör für nachrüsten von xenon finden?braucht man nur swra und alwr und kabelsatz und mehr auch net?kann man hella celis scheinwerfer mit xenon nachrüst kit in verbindung mit swra und alwr drauen bauen und dann eintragen lassen oder muss man unbedingt originale xenon scheinwerfer dran bauen.an dem scheinwerfer hab ich nachrüst xenon kit mit xenon birnen und steuergerät musste wegen tüv alles abbauen weil es laut stvo nicht zugelassen ist.will jetzt alles stvo zugelassen machen wie könnte ich es tun und wo bekomme ich die teile habt ihr idee?schonmal danke im vorraus.Zitat:
Original geschrieben von MacGyver1984
Hi,also du kannst Xenon-SW auch in diesem Modelljahr einbauen. Ein Kollege hat es in seinem von 4/98 eingebaut und ich hab in meinem von 6/98 auch diese vorhaben zum Wochenende!
Ja, du kannst auch die "neuen" Xenonscheinwerfer mit den Steuergeräten am Scheinwerfer verbauen, das ist ja Xenon egal, ob es nun im Radhaus sitzt oder an den Scheinwerfern.Die Signale kommen ja von den Achsensoren Fahrerseite vorne und hinten!
Den Lichtschalter musst du nicht tauschen, da du gar nicht an die Elektrik des Schalters musst! Dementsprechen musst du auch nichts an der Verkabelung ändern!
Du brauchst halt diese Xenonadapter, die an die Scheinwerferstecker drankommen und dann an die Xenonscheinwerfer, und dann brauchst du noch die aLwR inkl. dem Kabelsatz, kostet als Komplettset (Sensoren,Kabelbaum und Xenon-Adapterstecker) ca 200€
Sicherungen und Relais brauchst du auch keine neuen, da die vorhandene Lichtelektrik benutzt wird!Damit es legal ist brauchst du halt SRA und aLwR, dann kann dir niemand was!
Falls du noch Fragen hast, meld dich einfach!
Gruß Torsten
mit nen xenonkit wirste es nie tüv konform bekommen, da die brenner keine zulassung besitzen. selbst wenn du sra und alwr einbaust bekommst du keine plakette...
rate mal warum xenon ab werk so "teuer" ist🙂
Nicht nur ab Werk 😉.
Selbst beim Nachrüsten legste ja alleine nur für die Originalscheinwerfer (gebraucht) schon um die 500 Euro hin und da sind noch nicht mal die Alwr usw usw dabei 😁😁😁
Das kommt dann noch alles dazu 😉
Bei nem Originalumbau auf Xenon kannste dann schon im Schnitt mit minimum 700 Euro rechnen, dann mußte aber schon alles selber einbauen.
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Nicht nur ab Werk 😉.Selbst beim Nachrüsten legste ja alleine nur für die Originalscheinwerfer (gebraucht) schon um die 500 Euro hin und da sind noch nicht mal die Alwr usw usw dabei 😁😁😁
Das kommt dann noch alles dazu 😉
Bei nem Originalumbau auf Xenon kannste dann schon im Schnitt mit minimum 700 Euro rechnen, dann mußte aber schon alles selber einbauen.Gruß Roger
und das ist der grund warum ich es nicht original mache😎😁
Du Böser!!! 😁😁😁
Machste Unoriginal wa???
Und denke dran, jetzt nix Falsches hier hinmeißeln 😉
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Du Böser!!! 😁😁😁
Machste Unoriginal wa???
Und denke dran, jetzt nix Falsches hier hinmeißeln 😉Gruß Roger
das hast du gesagt ^^😁 aber mal im ernst für zwei lampen ist das nen utopischer und völlig überteuerter preis😰😠 typisch vw
Tja das is nunmal so.
Auto fängt mit AU an und hört mit O auf grins.
Und wer sowas extra haben möchte, muß halt dafür hinlegen oder versuchen, es irgendwo anders evtl günstig bekommen 😉
Gruß Roger