Original Xenon für Golf IV nachrüsten

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
 
habe mal ein paar Fragen zum Nachrüsten von originalen Xenon-Scheinwerfern im Golf IV.
 
- Kann man die Xenon-Scheinwerfer auch in Golf-Modelle mit Baujahr vor 07/99 einbauen oder geht das baubedingt nicht, da Xenon ja erst ab diesem Zeitpunkt als Option bestellbar war.
- Kann man in die älteren Golf-Modelle auch die späteren Xenon-Scheinwerfer mit den integrierten ALWR-Steuergeräten einbauen oder muss man die mit den externen Steuergeräten verwenden?
- Muss man den Lichtschalter austauschen oder kann der vorhandene Schalter (mit NSW) drin bleiben?
- Muss an der Verkabelung zwischen Schalter und Scheinwerfern irgendwas geändert werden (außer den Anschlussadaptern natürlich)?
- Braucht man andere Sicherungen oder Relais, die ausgetauscht werden müssen?
 
Danke schon mal für Eure Antworten.
 
Gruß
Ralf

Beste Antwort im Thema

Ich kann sehr gut lesen und trotzdem liegst du Falsch.
Das Datum bezieht sich auf den Tag der Umrüstung, wenn du keine ALWR und keine SRA hast fährst du ohne BE.
Die Nachrüstsätze gab es zu dem Datum noch gar nicht.
Daher kann sich auch niemand darauf berufen.
Denn der Golf 4 wurde nie ohne SRA und ALWR bei XenonSWR ab Werk ausgeliefert, egal was für ein Baujahr du hast.
Daher ist sie Pflicht genauso wie für alle nachträglich verbauten original Xenon Scheinwerfer.
Wenn dir ein Prüfer das aufgrund deines nicht mehr gültigen Gutachtens einträgt , kennt er sich nicht aus.
Aber diese Eintragung ist nichts wert, weil sie nicht den Vorschriften entspricht.
Daher kannst dir auch damit was abwischen.
Aber manche Leute kapieren es eben nie.😕🙄

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.3. 2000 S. 310 ist
die 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften erschienen. Die Änderungen sind erheblich. Für die
Ausrüstung mit Gasentladungslampen (Xenon) sind besonders
hervorzuheben:
In § 50 neuer Absatz 10 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" wird
nunmehr vorgeschrieben, dass Kfz mit Scheinwerfern für Fernund
Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ("Xenon-Licht"😉
ausgestattet sind, mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung
ausgerüstet sein müssen. Dies gilt für erstmals in den Verkehr
kommende Fz ab 1. Juli 2000 und für bereits im Verkehr befindliche Fz,
die nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet
werden (Gasentladungslampen strahlen ein hellweißes, fast ins
bläuliche gehendes Licht aus)

Wer lesen kann, ist .............
Das sich das ganze auf Orig. SWR bezieht sollte ja klar sein.

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Die Steuergeräte sind gut, hast ja gemerkt das die anderen nicht fur die alwr brauchbar sind.
Den richtigen kabelsatz hast du aber bestellt?
Es gibt(gab) 2 verschiedene.

Hallo,

kleines Update von mir.

@ Markus - da habe ich tatsächlich auch schon dran gedacht, aber erst werde ich den hinteren Sensor noch prüfen (ausbauen und mit Netzteil und Spannungsmesser die Funktion prüfen). Wie an der Vorderachse gesehen, konnte der Sensor ja gar nicht arbeiten, wenn sich die eigentliche Achse nicht mehr dreht. Nach der Erfahrung habe ich mich schon gefragt, wie viele mit defekter aLWR rumfahren, ohne es zu merken, denn eine Fehlermeldung kam im Bordcomputer nicht (wie auch, denn der Computer weiß ja nicht, wann das Fahrzeug mehr beladen ist). Wenn am hinteren Sensor alles O.K. ist, werde ich zunächst die Steuergeräte re. und li. tauschen und dann tätsächlich, wenn sich nichts ändert, mit 1,5 Volt an das Pin direkt am Steuergerät gehen und prüfen, ob das VCDS das dann auch so ausgibt.

@Benny2201 zonki - ja, habe den richtigen Kabelsatz bestellt. Wenn ich das richtig weiß, bezieht sich der Andere auf die Version mit den Steuergeräten im Kotflügel.

Ich komme erst wieder am WE ans Auto, denn diese Woche ist eine anspruchsvolle Nachttour am Start, die mir keine Zeit dafür gibt.

Bis dahin, EbiHanno

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