Organstrafverfügung wegen Abblendlicht&Nebelscheinwerfer
Guten morgen. Habe letzte Woche eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich um 6 uhr morgens zusätzlich zum Abblendlicht die Nebelscheinwerfer eingechaltet gehabt habe.
Das kanns doch nicht sein, oder?!
Bundesgesetzblatt (Republik Österreich):
(57. Bundesgesetz: 27. KFG-Novelle)
1. § 99 Abs. 5a lautet:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern
ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung
durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht
oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung
wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4
nicht.“
29 Antworten
Re: Beleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Kinder, Kinder, was ist denn hier nun wieder los?
Ihr könnt doch wohl alle Auto fahren, oder nicht? Da sollte man doch in der Lage sein, einen Lichtschalter richtig zu bedienen. 😉 Was dieses Rumgehampel mit den Nebelscheinwerfern bringen soll, ist mir bis heute sowieso ein Geheimnis geblieben. Ich warte ja auf den Tag, an dem die ersten mit eingeschalteter Warnblinkanlage rumfahren, weil es aus welchem Grund auch immer cool aussehen soll. 😕
Dir ist schon klar, dass es hier um Österreich geht und es dort eigentlich erlaubt ist!!
Von daher solltest du dich in Östterreich lieber darauf einstellen viele dieser Zeitgenossen anzutreffen und das hat nichts mit cool sein zu tun, sondern ist eben Tagfahrlicht...
Und rein darum ging es ursprünglich in diesem Thread...
Nicht, ob jemand "cool" sein will, sondern, dass jemand anscheinend eine Strafe erhalten hat, weil er die NSW als TFL benutzt hat, obwohl es bei ihnen ausdrücklich erlaubt ist.
=> erst (den ganzen Thread) lesen, dann posten 😉
Re: Re: Beleuchtung
Zitat:
Original geschrieben von Baart
Dir ist schon klar, dass es hier um Österreich geht und es dort eigentlich erlaubt ist!!
...
Offensichtlich scheinen ja doch einige dort mit der Bedienung einer Lampe überfordert zu sein. Also wenn man es nicht einmal mehr geregelt bekommt sein Auto richtig zu beleuchten, dann wird es aber wirklich schwierig. 😉
Durch einen anscheinenden Gesetzesfehler ist es jetzt erlaubt :-)
siehe ARBÖ-Beitrag:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?...
servus,
und ich wette, daß wir in 6 monaten in A kein tagfahrlicht mehr haben. es wird schon fleißig geprüft, ob sich das tfl auf die verkehrssicherheit positiv ausgewirkt hat und außerdem durch die co2 diskussion plötzlich in frage gestellt wird.
solchen quatsch können eigentlich nur politiker beschließen.
gruß w.
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Zitat:
Original geschrieben von one o
...
solchen quatsch können eigentlich nur politiker beschließen.
...
Da sprichst Du ein großes Wort gelassen aus. Recht hast Du. So ein Schwachsinn: Tagfahrlicht. Wenn es draußen hell ist bleibt die Funzel aus, fertig. Ich fahre ja auch nicht im Sommer mit Winterrädern rum oder schalte bei Sonnenschein die Schweibenwischer ein. 😉
Dass du dafür zu Kasse gebeten wirst ist definitiv nicht rechtmäßig.
Nichts desto trotz ist die Reizüberflutung mittlerweile eine Zumutung. Alles was leuchtet wird eingeschalten, und die Kombi Abblend mit NSW ist mehr als übertrieben. Das hat nichts mehr mit TFL zu tun.
Gruß
Peter
*derhofftmitdembikebeisoviellichtnochgesehenzuwerden*
Zitat:
Original geschrieben von onkel_eduard
Da sprichst Du ein großes Wort gelassen aus. Recht hast Du. So ein Schwachsinn: Tagfahrlicht. Wenn es draußen hell ist bleibt die Funzel aus, fertig. ...
Ich würde mal behaupten, dass das mit dem Licht am Tag daher kommt, weil wohl jeder zweite Unfallverursacher als Ausrede, weil nicht aufgepasst hat, erzählt, dass er den anderen nicht gesehen hat. Also kommt die logische Schlussfolgerung: Wenn der andere Licht angehabt hätte, hätte er ihn gesehen...
Ich finde das auch eine übertriebene Hysterie. Am schlimmsten finde ich diejenigen Fahrer, die am Tag nicht merken, dass sie das Fernlicht drinhaben und den Gegenverkehr blenden. Lichthupe nützt bei denen regelmässig nix, weil sie es nicht raffen.
prollig
ich finds einfach nur total prollig mit Nebelscheinwerfern rumzufahren, obwohl man sie nicht brauchen würde.
Zudem blendet es...
Wenn mir so ein heini entgegekommt, dann hau ich ihm das Volllicht rein.
Sorry, aber einfach nur arm.
Gude,
für mich als Xenon-Fahrer wäre der Einsatz von STANDLICHT und Neblern sicherlich interessant, weil wie schon bereits erwähnt, die Xenons geschont werden würden.
Aber nach dem gelinkten Text von QRTL ist das ja so, dass die Nebler NUR in Verbindung mit Ablendlicht zu nutzen sind, was zumindest für mich den Vorteil schlagartig auf Null herbasetzen würde und somit die Nebler auch nicht eingeschaltet werden!
Zumal mich Leute mit Nebelscheinwerfern einfach nur ank***en.
Meiner Meinung nach wirkt das sehr aggressiv und sowas (Aggressvität) gehört nicht in den Straßenverkehr!
Ist halt nur die Frage, ob der von QRTL gelinkte Text jetzt korrekt ist. Irgendwie verwirrt mich der Gesetzesauszug und dieser Text!
Gruß, X (Der nächsten Sonntag von Hessen nach Villach (A) fährt)
Re: prollig
Zitat:
Original geschrieben von fastriderhugo
Zudem blendet es...
Sorry, aber einfach nur arm.
am Tag??!? genau...
Leute die das behaupten find ich auch einfach nur arm...
Bei Tageslicht blenden die null. In der Nacht ist das was anderes, aber bei Tageslicht überhaupt nicht.
btw. ich fahr nicht damit rum, nicht, dass jetzt falsche Behauptungen folgen sollten.
Wo ist eigentlich der Bezug zum A3 bei diesem Thema? Wenn das der Kraft-Michel liest, dann gibts Haue! 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Wo ist eigentlich der Bezug zum A3 bei diesem Thema? Wenn das der Kraft-Michel liest, dann gibts Haue! 😁 😉
Also ich für meinen Teil rede hier ausschließlich über die A3-Nebelscheinwerfer. 😉
Zitat:
Original geschrieben von {OR}x-cite
Gude,
für mich als Xenon-Fahrer wäre der Einsatz von STANDLICHT und Neblern sicherlich interessant, weil wie schon bereits erwähnt, die Xenons geschont werden würden.
Aber nach dem gelinkten Text von QRTL ist das ja so, dass die Nebler NUR in Verbindung mit Ablendlicht zu nutzen sind.....
Blödsinn - natürlich sind NSW alleine erlaubt.
Hab mir schon vor langem die NSW als Tagfahrlicht programmiert, damit schalten sích die Nebler mit der Zündung automatisch ein, alles andere bleibt dunkel 😉
Hier noch das Bundesgesetzblatt zum nachlesen, ausdrucken und für den Zweifelsfall mitführen:
http://www.bmvit.gv.at/.../bgbl27KFG572006.pdf
LG
TFFY
Zitat:
Original geschrieben von MdN
Wo ist eigentlich der Bezug zum A3 bei diesem Thema? Wenn das der Kraft-Michel liest, dann gibts Haue! 😁 😉
Naja, jeder A3 hat einen Lichtschalter. Ich seh da schon einen Bezug zum A3... 😁
Für eine Diskussion über Gesetze, Bußgelder und dergleichen ist der A3-Bereich der falsche Ort. In spezialisierten Foren wäre dieses Thema besser aufgehoben.
Gruß
PowerMike
Team Motor-Talk
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