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Ordnungsamt untersagt mir das Schrauben

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 19. Juli 2011 um 14:35

Hallo Schrauber ,

 

sorry heut habe ich eine saublöde Frage, die ich mal klären muss:

 

Mein Vater hatte kürzlich Stress mit dem Ordnungsamt weil auf seinem Grünstück 2 Autos stehen, die repariert werden wollen,. Ein Nachbar hat ihn angezeigt, worauf ein Beamter vom Ordnungsamt aufgeritten ist.

 

Dieser hat nun losgelassen, das es generell VERBOTEN ist, an Autos zu schrauben, wenn man nicht das nötige Gewerbe dafür hat. Selbst ein Kotflügel zb. darf nicht selbst gewechselt werden.

 

Leute das ist doch völliger Schwachsinn, oder etwa nicht??

 

Also das man natürlich keine Umwelt gefärdenden Aktionen machen darf ist klar, versteht sich von selbst, aber das schrauben generell verboten ist..........

 

Wie gesagt, das ist jetzt kein Witz, sondern bitterer Ernst

 

Schöne Harzliche Grüße

 

Andreas

 

Beste Antwort im Thema

Ach ja, das gute alte Ordnungsamt, warum hat man keine Probleme diese Geschichte zu glauben ;D

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Zitat:

Original geschrieben von vaults

Zitat:

Auto waschen ist dagegen in jeder Stadt anders geregelt

Überall gleich verboten!

Das stimmt so nicht. Wenn sich die Waschanlage in einem sonst unbewohnten Indutriegebiet befindet, kann diese auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Ausnahme der 1.November ( Allerheiligen) und am 24. und 31. 12. So jedenfalls bei uns in der Umgebung. Und Sonntags vormittags machen die da ein richtig gutes Geschäft.

Gruß, Schrauberfuzzi

Ich denke eher er meinte selbst waschen, sprich daheim. Und da ist ganz klar, dass du kein Shampo benutzen sollst, weils umweltschädigend ist. Dass dir jemand an den Karren fährt, weil du mit Wasser dein Auto wäscht auf deinem Grundstück an keinem Feiertag kann ich mir nicht vorstellen.

Bei uns stört das niemand, gab glaub auch schon Sonntage an denen ich mein Auto geputzt, gesaugt und poliert habe, allerdings auf eigenem Grundstück und mit Nachbarn, mit denen man gut auskommt.

Hi Nuddel

Auf privatem Grundstück darf bei uns auch kein Auto mit klarem Wasser gewaschen werden. Es sei denn, du hast einen Ölabscheider im Hof.

Gruß, Schrauberfuzzi

Schrauberfuzzi es geht um das Selberwaschen des Wagens, nichts Waschanlage, und das ist in jeder Stadt verboten.

Das hat auch nichts mit Shampoo zu tun, du darfst den Wagen auch nicht mit klarem Leitungswasser abspülen, auf öffentlichem Grund schon gar nicht, bei privatem wie bereits gesagt, benötigt man spezielles Gerät.

Zitat:

Original geschrieben von vaults

(...)und das ist in jeder Stadt verboten.

Wie gut, dass ich auf'm Dorf wohne. Hier ist das alles noch ein bisschen anders. Vor allen Dingen entpannter.

Leben und leben lassen... :D:D

Markus

Wo kein Kläger da kein Richter!

so wird das bei mir gehandhabt XD

Zitat:

Original geschrieben von Schrauberfuzzi

Hi Nuddel

Auf privatem Grundstück darf bei uns auch kein Auto mit klarem Wasser gewaschen werden. Es sei denn, du hast einen Ölabscheider im Hof.

Gruß, Schrauberfuzzi

Wohnst Du in einem Trinkwasser- oder Naturschutzgebiet? Hoffentlich steht Dein Auto nicht mal bei Regen draußen (=klares Wasser)... und hast Du den Lack eingeölt? :D

Ölabscheider sind in der Regel nur bei gewerblichen Autowäschen und/oder Motorwäschen vorgeschrieben. Ausnahmen gibts da nur selten.

 

Ich wäre für ein Closed. Die Gesetzeslage ist eindeutig.

am 16. September 2011 um 22:39

Und warum zitierst du diese dann nicht eindeutig? ;)

Moinsen!

Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Hiernach ist für das Einbringen und die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann die zuständige Behörde nur erteilen, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (§ 47 Absatz 1 Satz WHG).

Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens” umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 9 Rdn. 5 mit Verweis auf die Kommentierung zu § 3, Rdn.19 WHG (alte Fassung)).

Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor. Die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 47 Abs. 1 S. 1 WHG; nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte - falls diese beantragt würde - eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen. Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Abs.1 Nr.1 WHG.

Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 47 Abs. 1 S. 1 WHG nicht. Der Bund macht allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur allgemeine Vorgaben für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz. Der Vollzug des Wasserrechtes erfolgt durch die Budesländer. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In vielen Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.

Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass aus Umweltsicht prinzipiell zu empfehlen ist, die Fahrzeugwäsche nur in dafür vorgesehenen Waschanlagen vorzunehmen.

Quellennachweis: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/gewschr/autowaesche.htm

Alles geklärt soweit? ;)

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Dave1989

Und warum zitierst du diese dann nicht eindeutig? ;)

Weil es keine eindeutige Gesetzeslage gibt! Bei uns und in den meisten Orten der Region heißt es z.B. ganz klar:

"Das Waschen aus Eimern ist nur ohne Zusätze gestattet und wenn durch das Waschen keine Glatteisbildung im

öffentlichen Straßenraum möglich ist."

Verboten ist nur das Abspritzen mit dem Gartenschlauch. Diese Reglung kann regional verschieden sein.

Was ist nun eigentlich bei der Sache "am eigenen Auto schrauben" herausgekommen? Wurde die Sache eingestellt?

hallo darf ich an feiertagen in meiner garage mein notstromlaufen lassen wegen licht

Vermutlich nicht.

Für eine qualifiziertere Antwort ist Deine Information zu dürftig.

wenn es dadurch zu Lärmbelästigung kommt, nein. Wenn du mit den Nachbarn spricht und ne Flasche Wein abgibst meißtens schon :D

Gruß Wester

Das ganze mal von der anderen Seite gesehen würde ich den Notstromer insofern du keine Abgasanlage nach draußen hast sowieso nicht drinne laufen lassen =)

Ansonsten Lärmbelästigung der Nachbarn und somit eher nein. Aber kommt halt drauf an wo du wohnst. Aufm Dorf sieht man das vllt eher nicht so ;)

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