Öldrucklampe blinkt kurz - Ölpumpe oder Öldruckschalter?
Hallo liebe Community,
vorweg, es geht um den 4er Golf Bj.2001, 1.4, 16V mit 75 PS, bei dem im letzten März durch VW ein kompletter Motorwechsel vollzogen wurde (mit Mobilitätsgarantie).
Leider muss immer etwas passieren, wenn ich längere Strecken fahre und weit und breit keine VW-Werkstatt ist. Dabei fahre ich viel in der Stadt und da scheint nie eine Leuchte auf.
Aber gestern war es wieder so weit. Auf halber Strecke zw. zwei größeren Ortschaften plötzlich für wenige Sekunden diese rote Lampe mit der tropfenden Ölkanne und piepsender Begleitmusik. Gefährt sofort abgestellt und Ölstand überprüft. Alles in bester Ordnung obwohl seit dem Motorwechsel und nach über 6000 KM nicht einmal Öl nachgeschüttet wurde (der alte Motor schrie nach etwa alle 1000 KM nach Öl).
Ich fuhr weiter und nach 10 KM wieder diese Warnung. Diesmal war es aber so, dass es für ein paar Sekunden blinkte und piepste, dann war paar Sekunden Ruhe und dann kam es nochmal. Fahrzeug am Straßenrand abgestellt und den Notdienst angerufen. Am Telefon sagte man mir, in 10 bis 15 Minuten würde der VW-Abschleppdienst anrufen. In Wirklichkeit waren es über 50 Minuten. Trotz Mobilitätsgarantie meinte der Herr, ich möge wenn möglich bis zur nächsten Werkstatt fahren, sofern die Leuchte nicht wieder aufblinkt. Es wären nochmal ca. 15 KM gewesen. Dennoch folgte ich seiner Bitte. Nach 10 KM war es dann wieder soweit. Es blinkte und piepste nur für einen Moment. Dann versuchte ich nur noch im Leerlauf zu fahren. Also Gas geben und dann möglichst lange ausrollen lassen. Das ging auch ganz gut, weil es leicht bergab ging. Kurz vor dem Ziel wieder die Warnleuchte, aber diesmal blinkte es konstant. Aber bis zur Werkstatt reicht es.
Dort überlegte man zuerst recht lange, was man tun sollte, zumal es nicht jene Werkstatt ist, die den Motorwechsel vorgenommen hatte. Anhand der Symptome wollte man nicht beurteilen, ob es sich um die Ölpumpe handelt oder es den Öldruckschalter betrifft, und ich über die Öldrucküberprüfung nicht drum herum kommen würde. Wenn sich herausstellt, dass es die Pumpe ist, fallen aufgrund der Ersatzteilgarantie von 2 Jahren keine Kosten an. Ich schloss mich telefonisch mit meiner VW-Werkstatt kurz und er meinte, es macht wenig Sinn, wenn die das Fahrzeug abholen und sich dann herausstellt, dass es der Schalter ist. Die Überprüfung würde 30 bis 40 Euro kosten.
Also ließ ich die Überprüfung vor Ort machen. Der Mechaniker bat mich hinzusetzen, anstatt dass er mir sagt, wie lange es dauert und fragt, ob ich noch einen Weg hätte. Hätte ich vorher gewusst, dass es eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, hätte ich zwei Erledigungen gemacht, wegen die ich eigentlich in diese Stadt gefahren bin. Nachher war es leider nicht mehr möglich.
Jedenfalls war die Überprüfung nach einer halben Stunde abgeschlossen und was ich beobachten konnte, war in der Zeit kaum jemand am Fahrzeug. Dennoch wurden 45 Minuten in Rechnung gestellt und durfte allein für das fast 87 Euro bezahlen. Man kam darauf, dass der Öldruckschalter verschmutzt, undicht oder sonstwas ist. Weiß nicht mehr genau was der Mechaniker sagte. So bekam ich eine Rechnung von fast 110 Euro vorgesetzt. Ich bezahlte widerwillig, denn ich ließ mir erklären wie so eine Summe zustande kommt.
Ihr könnt vielleicht nachvollziehen, wieso ich so verärgert bin. Hätte man mir im Vorhinein gesat, dass es der Schalter ist, wäre ich mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren und hätte es durch einen Hobby-Bastler beheben lassen.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
Hätte man nicht aufgrund der beschriebenen Symptome eruieren können, dass es sich um ein Problem mit dem Schalter handelt?
Ich meine, der Motor ist komplett neu und da wird die Wahrscheinlichkeit doch eher gering sein, dass es die Pumpe betrifft.
Oder würde sich die Warnleuchte genau so verhalten, wenn die Pumpe was hat?
Aber in welchen Fällen würde die Leuchte von Anfang an durchgehend blinken?
Und wann scheint es permanent auf ohne zu blinken? Was kann da dann defekt sein?
Was haltet Ihr von der verhaltnismäßig langen Überprüfung des Öldruckes?
Hätte man dem Übeltäter auch eher auf die Schliche kommen können?
Wie ist es eigentlich, wird bei einem Motorwechsel nicht auch dieser Schalter neu eingesetzt?
Und wie kommt es, dass der Schalter plötzlich nicht mehr so tut wie es sollte?
Vielleicht kann man vorsorglich irgendwie vorbeugen!
Ich bedanke mich schonmal für alle hilfreichen Hinweise!
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Ich bilde mir ein, dass jemand in etwa gemeint hat, ich solle froh darüber sein, wie es angelaufen ist.
Wenn der Öldruck nicht korrekt gewesen wäre, hätte es zu einem Motorschaden führen können.Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.
Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.Wäre der Schalter in Ordnung gewesen, wäre klar gewesen, dass es die Pumpe ist.
Nur die zwei Optionen standen zur Diskussion.
Folglich hätte man es eventuell auch ohne diese horrenden Kosten klären können.
Ist bestimmt wieder so ein laienhafter Irrglaube von mir ;-)
Du als Fachmann:
Erkläre mir doch mal genau, wie man feststellt, ob der Öldruckschalter defekt ist oder nicht!
Du maßt Dir hier ein Urteil bzw. die Kritik an der Vorgehensweise der Werkstatt an, ungetrübt von jeder Sachkenntnis.
Wärest Du mein Kunde, würde ich Dich das nächste Mal vom Hof scheuchen und Dir empfehlen, die Rep. doch selbst durchzuführen, weil Du ja sowieso wieder etwas zu meckern hast und meinst, dass man es anders hätte machen können.
Ja, DANN MACHE ES DOCH SELBST ANDERS UND BESSER!
Wozu benötigst Du überhaupt die Hilfe einer Werkstatt, wenn Du alles besser weißt?
Verstehe ich einfach nicht!
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Kann nicht ganz folgen.
Exakt, und zwar schon die ganze Zeit nicht, nur zwischendurch hattest Du ganz kurz mal einen lichten Moment! 😁
Zitat:
So wie ich es nach den Recherchen im Forum beurteilen kann, ist es kein Ding, den Schalter aus dem Motorbereich herauszunehmen und dann kann man evtl. mit freiem Auge erkennen ob der was hat.
Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?
Exakt!
Man kann nicht mit dem freien Auge erkennen, ob der Öldruckschalter defekt ist.
Wenn also äußerlich keine Schäden zu erkennen sind (Kabel ab, Anschlusssockel am Schalter gebrochen, ölfeucht, stark korrodiert etc.), geht man immer auf Nummer sicher und prüft erstmal den Öldruck. Wenn der o.k. ist, dann muss es der Öldruckschalter sein.
Wechselt man nur den Öldruckschalter auf Verdacht und die Meldung kommt dann zunächst nicht mehr, heißt das hingegen noch lange nicht, dass es der Schalter war und der Öldruck stimmt! Kann ja z.B. sein, dass Du losfährst, das Ölansaugsieb dann wieder verstopft während der Fahrt oder sich sonstwas fest- oder zusetzt und dann wieder kein Öldruck da ist. Folge: Motortotalschaden, bis auf den neuen, soeben gewechselten Öldruckschalter natürlich! 😰
Weil der Öldruck so signifikant wichtig für das Motorleben ist, schließt man immer zuerst und vor allem sicher via Öldruckprüfung aus, dass etwas mit der Ölversorgung des Motors nicht stimmt!
DICH hätte ich sehen wollen, wenn nach Verlassen der Werkstatt, die Deinem tollen Vorschlag gefolgt wäre erstmal nur den Öldruckschalter zu wechseln, genau das passiert wäre! 😁
Hier jammerst Du über 100 EUR, wieviel es dann geworden wären, weißt Du unterdessen ja.
ICH hätte als Werkstattinhaber Dich auf der Rg. unterschreiben lassen, dass man Dich auf die Risiken hingewiesen hätte und Du auf eigenes Risiko den Heimweg antrittst! Deinen Jammer-Beitrag über die pösen-pösen Werkstätten dann hier auf mt hätte ich gern lesen wollen und Deine Klage gg. die Werkstatt auch: zu 100% chancenlos, und zu recht, weil besserwisserisch!
Aber warum schreibe ich das hier eigentlich?
Du weißt es ja doch besser!
Bitte wende Dich an VW oder den Bundesgerichtshof und erkläre denen, wie Du es richtig gemacht hättest, als Profi!
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.
Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.
Meine Güte, wolltest du überhaupt für irgendwas bezahlen, oder zweifelst du generell jede Rechnung an.
Hierbemängelst du auch schon, warum du beim Einbau des Tauschmotors für die neuen Betriebsflüssigkeiten bezahlen sollst. Bekommst nen neuen Motor, aber nörgelst rum wegen den Kosten in Höhe einer Inspektion, die unabhängig vom Motortausch eh irgendwann fällig gewesen wären. Wird vermutlich hier auch eine Neverending Story werden, ähnlich dem verlinkten Thread. Und aktuell wird hier in meinen Augen, bezüglich der Rechnung, Korinthenkackerei betrieben. Hauptsache es reicht für'n Sprit, nur kaputt gehen darf nix an einem zwölfjährigen Fahrzeug.
Würde dir raten, wende dich an den Bundesgerichtshof mit deiner Werkstattrechnung oder geh in Zukunft zu Fuß. Das spart künftige Diskussionen bezüglich Betriebs- und Instandhaltungskosten.
PS: Und letztendlich lassen sich viele Dinge auch auf dem kleinen Dienstweg klären, indem man bspw. das erneute Gespräch mit der Werkstatt sucht, falls man sich denn wirklich ungerecht behandelt fühlt, anstatt gleich eine Klageschrift gegen die Werkstatt vorzubereiten. Und es solll ja auch Schiedsstellen bzgl. KFZ Werkstätten geben, falls berechtigte Einwände bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?
Das glaube ich nicht nur, das weis ich.
Wie schon geschrieben ist die Vorgehensweise der Werkstatt die einzig richtige um nicht hinterher von dir wegen einem Motorschaden beschuldigt werden zu können.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Macht Deine Werkstatt das bei verrußten Drosselklappen auch so? 😕
Jetzt wird´s doch langsam zu dumm!
Ich denke dennoch, dass jeder andere außer Dir genau verstanden hat, was ich damit sagen wollte:
Notwendige Reinigungsarbeiten als Bestandteil oder gar als als einziger Tätigkeitspunkt führt eine Vertragswerkstatt auch aus, aber sie reinigt nicht erst, in der Hoffnung, so ggf. einen größere Reparatur vermeiden zu können.
Wenn z.B. das VTG-Gestänge bzw. die gesamte VTG-Mechanik an einem VTG-Turbolader verrußt und somit schwergängig ist, wird sich eine Vertragswerkstatt nicht mit Reinigungsversuchen aufhalten, sondern den TL austauschen!
DAS weißt auch Du, lieber D+P, und langsam verstehe ich nicht (wie hier schon einmal auf mt), warum Du immer mit irrelevanten Scheinargumenten kommst, um irgendwie doch scheinbar überzeugen zu wollen!?
Dein o.g. Argument überzeugt im hier diskutierten Thema so gar nicht!
Das wäre so, als wenn ich in Abrede gestellt hätte, dass nach einer Scheibenreparatur der Freundiche die Scheibe reinigt - oder eben, wie von Dir als hinkendes Beispiel genannt, die Drosselklappe reinigt, was genau aber der Arbeitsauftrag gewesen wäre!
Insofern, wie leider so oft hier von Dir in diesem Thread: Gänzlich irrelevant.
Du trägst leider wiederholt nicht zur Klärung der Sachlage bei, sondern Du stiftest, warum auch immer, lediglich Verwirrung durch nicht verwendbare Beispiele!
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Also echt jetzt D+P, so langsam hab ich den Verdacht, ich rede hier auf zwei kranke Pferde ein!
Es geht um die REALITÄT beim Freundlichen, also bei einer VERTRAGSWERKSTATT!
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Vielleicht drückst Du Dich auch einfach nur nicht klar genug aus. Diese Einschränkung hast Du nämlich in Deinen vorhergehenden Antworten nicht gemacht (lies ruhig selber nach!). Und tatsächlich ist es ja auch so, dass meine - freie - Regelwerkstatt auch nach AW abrechnet. Anscheinend diktiert VW das nicht nur seinen Vertragswerkstätten in die Feder, sondern manche anderen schließen sich diesem System auch an.
Danke! Ich bin Deinem o.g. Vorschlag gern gefolgt und hab ruhig und gelassen noch mal selbst nachgelesen, mit folgendem Ergebnis: 😰
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Hm, schon lustig, was man hier so liest.
Natürlich macht VW Vorgaben für die Arbeitswerte (AW) = benötigten und zu berechnenden Zeiteinheiten (ZE) für eine Standardreparatur - wie jede andere Vertragswerkstatt eines jeden anderen Herstellers auch. Der Gegenwert eines AW in Euro wird dann von der Werkstatt mehr oder minder frei kalkuliert, aber die AW sind vorgegeben.
und
Vorschlag: Erst lesen, dann kritisieren! 😰Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Das stimmt nicht! Und sehr wohl leitet sich daraus eine Rechtskraft ab, nämlich bereits für die Vertragswerkstatt, die diese Reparatur nach VW-Vorgaben und den dort festgelegten AWs abrechnen MUSS!
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Vielleicht kannst Du mir diese Frage ja mit Blick auf angehängte Reparaturrechnung (freie Werkstatt!) selber beantworten!?
Es ist nicht alles so schwarz-weiß, wie Du es darstellst, lieber Taubitz. Weder in die eine, noch in die andere Richtung.
o.k., auch Du hast es offenbar nicht verstanden!
Ich kann doch locker eine Werkstatt gründen und dann rechne ich für 60 Minuten z.B. 60 oder meinetwegen 100 AW mit einem AW-Eurowert x, der sich zu meinem Stundensatz ergibt.
Dann berechne ich die Dienstleistungen eben nicht nach Stundensätzen (wie ganz oben von Dir beispielhaft mal genannt), sondern nach AW, na und?
Ist für die Werkstatt ggf. schöner, weil der Kd. nicht unmittelbar aus den AWs auf die reale Arbeitszeit rückschließen kann, sofern er nicht nachfragt.
Diese Art der Rg.-Ausweisung hat doch aber nichts mit dem hier behandelten Thema der VERTRAGSWERKSTATT zu tun, der VW die Standard-AW für eine definierte Rep. vorgibt.Daraus folgt unmittelbar, dass VW einer NICHT-Vertragswerkstatt wie offenbar Deiner natürlich keine AWs vorgibt! Die werden sich ggf. noch nicht mal mit der AW-Menge einer Vertragswerkstatt decken, also noch nicht mal an der Vertragswerkstatt orientiert sein (können, denn, p.s.: Dann müsste Deine freie Werkstatt ja für jede KFZ-Marke, mit der ein Kunde bei ihr aufschlägt, einen anderen modus operandi vorsehen...😰, also nur mal so nebenbei, um Dir klarzumachen, was für einen Quatsch Du hier erzählst, im vergeblichen Bemühen, irgendwie wenigstens zum Teil noch noch Recht behalten zu können...😰), sondern lediglich dem Ansatz folgen, den ich oben angerissen habe:
Ausweisung auf der Rg. erfolgt nicht nach Arbeitstunden in z.B. Viertelstunden-Teilen, sondern, weil genauer, nach Arbeitswerten! Ggf. ist das sogar in Deinem Elektronikbetrieb gar nicht anders...! 😉
Ich dachte, das wäre selbsterklärend und klar, offenbar ist das leider nicht der Fall.
Du suchst, wie damals schon einmal in unserem Disput, das Haar in der Suppe.
Und noch etwas: Die Fragen, die der TE hier jetzt stellt, hätte er genauso gut der Werkstatt stellen können oder müssen, also z.B.: Warum haben sie nicht zuerst den Öldruckschalter auf Verdacht gewechselt, dann wäre ich billiger davon gekommen?
Es gibt KEINEN REGELSATZ für die Wischwassernachfüllung!Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Im Grundsatz ja. Wenn das Wischwasser aber noch 80% voll ist, dann ist halt die Frage, ob es angemessen ist, die restlichen 20% nachzufüllen und dafür dann den Regelsatz für Wischwassernachfüllung zu verlangen. Ist ja nicht so, dass das nach Millilitern abgerechnet wird und man dann auch nur 20% dafür bezahlt. In solch Fall würde ich sagen, der Wischwasserstand ist noch in Ordnung.Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Die Kontrolle des Waschwasserfüllstandes und das Auffüllen dessen ist KEIN dehnbarer Begriff, sondern ganz im Ggt. ein Standardpunkt jeder Inspektion!
Du argumentierst auch hier genauso zwanghaft weltfremd und faktisch falsch wie der TE mit seinen 45 Min., die der Schrauber nicht an seinem Auto werkelte und die meint, nun unberechtigterweise bezahlen zu müssen, weil er´s beobachtet hat!
Bitte mess das nächste Mal genau ab, wieviel % an 100% voll fehlten und bezahle dann Tätigkeit, Wasser und Reinigungszusatz nur in Relation der prozentual zugefügten Menge! 😰
Mann D+P, eine Bitte: Wenn Du von KFZ-Reparaturen und generell dem KFZ-Werkstatt-Geschäft keine Ahnung hast, dann halte doch bitte einfach und besser mal den Mund, als Dich mit sowas wie oben weiter lächerlich zu machen! Ich versuche doch auch nicht, Dir die Welt Deiner Elektronik zu erklären, in dem ich Löcherwanderung bei Halbleitern betreibe.
Es ist schlichtweg Unsinn und kindisch, was Du hier schreibst!
Daran ändert auch Wilhelm Busch so gar nichts.
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Ich bilde mir ein, dass jemand in etwa gemeint hat, ich solle froh darüber sein, wie es angelaufen ist.
Wenn der Öldruck nicht korrekt gewesen wäre, hätte es zu einem Motorschaden führen können.Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.
Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.Wäre der Schalter in Ordnung gewesen, wäre klar gewesen, dass es die Pumpe ist.
Nur die zwei Optionen standen zur Diskussion.
Folglich hätte man es eventuell auch ohne diese horrenden Kosten klären können.
Ist bestimmt wieder so ein laienhafter Irrglaube von mir ;-)
Du als Fachmann:
Erkläre mir doch mal genau, wie man feststellt, ob der Öldruckschalter defekt ist oder nicht!
Du maßt Dir hier ein Urteil bzw. die Kritik an der Vorgehensweise der Werkstatt an, ungetrübt von jeder Sachkenntnis.
Wärest Du mein Kunde, würde ich Dich das nächste Mal vom Hof scheuchen und Dir empfehlen, die Rep. doch selbst durchzuführen, weil Du ja sowieso wieder etwas zu meckern hast und meinst, dass man es anders hätte machen können.
Ja, DANN MACHE ES DOCH SELBST ANDERS UND BESSER!
Wozu benötigst Du überhaupt die Hilfe einer Werkstatt, wenn Du alles besser weißt?
Verstehe ich einfach nicht!
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Kann nicht ganz folgen.
Exakt, und zwar schon die ganze Zeit nicht, nur zwischendurch hattest Du ganz kurz mal einen lichten Moment! 😁
Zitat:
So wie ich es nach den Recherchen im Forum beurteilen kann, ist es kein Ding, den Schalter aus dem Motorbereich herauszunehmen und dann kann man evtl. mit freiem Auge erkennen ob der was hat.
Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?
Exakt!
Man kann nicht mit dem freien Auge erkennen, ob der Öldruckschalter defekt ist.
Wenn also äußerlich keine Schäden zu erkennen sind (Kabel ab, Anschlusssockel am Schalter gebrochen, ölfeucht, stark korrodiert etc.), geht man immer auf Nummer sicher und prüft erstmal den Öldruck. Wenn der o.k. ist, dann muss es der Öldruckschalter sein.
Wechselt man nur den Öldruckschalter auf Verdacht und die Meldung kommt dann zunächst nicht mehr, heißt das hingegen noch lange nicht, dass es der Schalter war und der Öldruck stimmt! Kann ja z.B. sein, dass Du losfährst, das Ölansaugsieb dann wieder verstopft während der Fahrt oder sich sonstwas fest- oder zusetzt und dann wieder kein Öldruck da ist. Folge: Motortotalschaden, bis auf den neuen, soeben gewechselten Öldruckschalter natürlich! 😰
Weil der Öldruck so signifikant wichtig für das Motorleben ist, schließt man immer zuerst und vor allem sicher via Öldruckprüfung aus, dass etwas mit der Ölversorgung des Motors nicht stimmt!
DICH hätte ich sehen wollen, wenn nach Verlassen der Werkstatt, die Deinem tollen Vorschlag gefolgt wäre erstmal nur den Öldruckschalter zu wechseln, genau das passiert wäre! 😁
Hier jammerst Du über 100 EUR, wieviel es dann geworden wären, weißt Du unterdessen ja.
ICH hätte als Werkstattinhaber Dich auf der Rg. unterschreiben lassen, dass man Dich auf die Risiken hingewiesen hätte und Du auf eigenes Risiko den Heimweg antrittst! Deinen Jammer-Beitrag über die pösen-pösen Werkstätten dann hier auf mt hätte ich gern lesen wollen und Deine Klage gg. die Werkstatt auch: zu 100% chancenlos, und zu recht, weil besserwisserisch!
Aber warum schreibe ich das hier eigentlich?
Du weißt es ja doch besser!
Bitte wende Dich an VW oder den Bundesgerichtshof und erkläre denen, wie Du es richtig gemacht hättest, als Profi!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Jetzt wird´s doch langsam zu dumm!
Ich denke dennoch, dass jeder andere außer Dir genau verstanden hat, was ich damit sagen wollte:
Notwendige Reinigungsarbeiten als Bestandteil oder gar als als einziger Tätigkeitspunkt führt eine Vertragswerkstatt auch aus, aber sie reinigt nicht erst, in der Hoffnung, so ggf. einen größere Reparatur vermeiden zu können.
...
Das wäre so, als wenn ich in Abrede gestellt hätte, dass nach einer Scheibenreparatur der Freundiche die Scheibe reinigt - oder eben, wie von Dir als hinkendes Beispiel genannt, die Drosselklappe reinigt, was genau aber der Arbeitsauftrag gewesen wäre!
Nein, der Arbeitsauftrag wird in diesem Fall in aller Regel darin bestehen, das Problem zu beheben, dass die Leerlaufdrehzahl schwankt und der Motor dabei auch gelegentlich ganz ausgeht. Soweit ich hier bisher im Forum mitgelesen habe, gibt es dafür eine Palette möglicher Fehlerursachen. Die richtige auf Anhieb zu finden muss auch unter Nutzung des Fehlerspeichers nicht zwangsläufig möglich sein. Die Drosselklappe ist aber meist eine der wahrscheinlichsten Ursachen, und die Reinigung ist zugleich eine vergleichsweise preisgünstige Maßnahme, bevor man sich anderen möglichen Fehlerursachen zuwendet.
Du kannst nicht immer unpräzise formulieren und dann entrüstet aufschreien, wenn die Leser das verstehen, was Du geschrieben hast und nicht das, was Du tatsächlich gemeint hast. Das hatten wir in diesem Thread schon mehrfach. In diesem Falle war es Deine Behauptung, Werkstätten würden nicht reinigen.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Du trägst leider wiederholt nicht zur Klärung der Sachlage bei, sondern Du stiftest, warum auch immer, lediglich Verwirrung durch nicht verwendbare Beispiele!
Nein, die Verwirrung stiftest Du, indem Du Dich nicht klar ausdrückst. Ich zeige nur mit dem Finger auf die entsprechenden Stellen, wohingegen ein anderer Unwissender, der hier mitliest und etwas lernen möchte, Deine Worte, so wie Du sie geschrieben hast, vielleicht für bare Münze nehmen würde.
Im übrigen wäre es hilfreich, wenn Du auch mit Deinem Umgangston wieder auf ein sachliches Niveau herunterkommen könntest.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Danke! Ich bin Deinem o.g. Vorschlag gern gefolgt und hab ruhig und gelassen noch mal selbst nachgelesen, mit folgendem Ergebnis: 😰
...
Ich habe mich auf den fett gedruckten Satz bezogen, mit dem Du Deine entsprechende Argumentation eingeleitet hast, in der Annahme, dass eine Aussage, die Du fett schreibst, sicherlich ein Kernargument von Dir darstellen wird:
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Du hast es offenbar noch immer nicht verstanden!
Im Ggs. zum Beispiel von D+P ("45 Minuten x 120 € Stundensatz = 90 € Rechnungsbetrag"😉 arbeitet eine Werkstatt im allg. nicht nach Zeit bzw. auf Stundensätzen!
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Ich kann doch locker eine Werkstatt gründen und dann rechne ich für 60 Minuten z.B. 60 oder meinetwegen 100 AW mit einem AW-Eurowert x, der sich zu meinem Stundensatz ergibt.
Dann berechne ich die Dienstleistungen eben nicht nach Stundensätzen (wie ganz oben von Dir beispielhaft mal genannt), sondern nach AW, na und?
Ist für die Werkstatt ggf. schöner, weil der Kd. nicht unmittelbar aus den AWs auf die reale Arbeitszeit rückschließen kann, sofern er nicht nachfragt.
Das kann so sein, muss es aber nicht. Ich kann nicht beurteilen, ob eine Fremdwerkstatt in der Lage ist, sich die AW-Zuordnungen von VW zu beschaffen oder nicht. Abwegig wäre es aber nicht; schließlich kommen die ja auch an die ganzen Explosionszeichnungen usw. ran.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
denn, p.s.: Dann müsste Deine freie Werkstatt ja für jede KFZ-Marke, mit der ein Kunde bei ihr aufschlägt, einen anderen modus operandi vorsehen...😰
Auch das halte ich nicht für unmöglich. Die gleiche Tätigkeit kann bei unterschiedlichen Modellen unterschiedlich viel Aufwand bedeuten. Ein klassisches Beispiel ist das Wechseln der Abblendlichtglühbirne, die beim einen Fahrzeug einfach so geht, bei manchen Modellen aber gar eine Hebebühne mit Abbau des Kotflügels erfordert. Im übrigen sind Herstellervorgaben stets eine gute Rechtfertigung, auch wenn ein anderer Hersteller für andere Autos andere Vorgaben bei derselben Reparatur macht.
Dabei räume ich offen ein, dass ich die tatsächlichen Gepflogenheiten der verschiedenen Werkstätten nicht kenne und es gut sein kann, dass Du da mehr Erfahrung hast als ich. Insofern höre ich Dir auch gerne zu und lerne. Aber den Schulmeisterton, den kannst Du Dir wahrhaftig sparen! Bei dem, was Du schreibst, unterstellst Du, dass Dein Leser schon genauso viel Hintergrundwissen hat wie Du selber. Wäre dem so, dann bräuchtest Du es aber gar nicht schreiben, denn dann wüßten Deine Leser, was Du weißt, und bräuchten Deinen Rat daher nicht.
Allen anderen solltest Du es so erklären, dass sie Dich ohne umfassendes eigenes Vorwissen richtig verstehen. Und da lohnt es schon, die eigenen Formulierungen sorgsam zu wählen, damit man auch für den Unkundigen nicht missverständlich rüberkommt.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Weil der Öldruck so signifikant wichtig für das Motorleben ist, schließt man immer zuerst und vor allem sicher via Öldruckprüfung aus, dass etwas mit der Ölversorgung des Motors nicht stimmt!DICH hätte ich sehen wollen, wenn nach Verlassen der Werkstatt, die Deinem tollen Vorschlag gefolgt wäre erstmal nur den Öldruckschalter zu wechseln, genau das passiert wäre! 😁
Von der Sache her hast Du recht. Er wendet aber - gleichfalls zu recht - ein, dass das anscheinend gar nicht die Motivation dieser Werkstatt war! Die wollten ihn ja zuerst fahrenderweise wieder nach Hause schicken! Wieviel es bringt, über dieses Detail hier zu diskutieren, kann man sich allerdings streiten, denn ändern können wir es so oder so nicht.
Problemkunde VWoderwas....(Geiz ist Geil Kunde)
@taubitz und death und Pain : Merkt Ihr eigentlich das ihr Euch hier fast umsonst zerfleischt.
Schuat euch den Fred mit dem Frostmotor von VWoderwas an...treibt einen in den Wahnsinn...wie hier gerade !
Verhältnismässigkeit = 110 Euro und Gerichtsvefahren bzw. Ombudsmann bemühen ???? Freunde ...Du bist Deutschland...ich bin die Karibik...
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Ich hätte es eben super gefunden, wenn man in der Werkstatt sich zuerst den Schalter vorgenommen hätte, bevor man sich an eine kosten- und zeitintensive Vorgehensweise rangemacht hätte.
Und hättet Du den vergeblichen Schalterwechsel dann ohne ein Fass aufzumachen bezahlt, wenn die Ursache eine andere gewesen wäre?
Lasst es gut sein, damit meine ich auch Taubitz und DeathAndPain.
Grundsätzlich muss derjenige, der zu VW geht damit leben, das Reparaturen üblicherweise nach Leitfaden durchgeführt werden, dieser Leitfaden beinhaltet auch Umwege, die auch unwahrscheinliche Eventualitäten einschließen. Ein Nachteil für die mit normalen Problemen, aber auch ein Vorteil für die mir exotischen Problemen.
Praxisbeispiel: Sitzheizung defekt. Bei weitem häufigste Ursache ist ein durchgebrannter Heizdraht in der Sitzfläche. Laut Reparaturleitfaden werden aber vor Austausch aber die Stromzufuhr, der Schalter und das Heizelement der Rückenlehne geprüft.
Wer damit unzufrieden ist, muss sich eine gute freie Werkstatt suchen oder selber schrauben, beide Alternativen können allerdings auch in die Hose gehen.
Gut, ich nehme mir die Kritik von D+P (sorry, wenn ich im Ton über´s Ziel hinaus geschossen sein sollte) und der anderen zu Herzen und klinke mich hier jetzt aus.
Was ich sagen wollte, hab ich sicherlich mehrfach zu sagen versucht, auch wenn es für einige ggf. nicht eindeutig genug gewesen sein sollte.
In diesem Sinne allen anderen alles Gute bei den jeweiligen Vorhaben.
@taubitz = Wenns dir hilft....ich hab verstanden was Du sagen wolltest...aber die Fässer die VWoderwas hier oft auf macht wegen ,sorry in meinen Augen, "Peanuts" ist echt schon amtlich und mit einer Ausdauer (um nicht zu sagen Penetranz) , das es schon echt grenzwertig ist...nur meine bescheidene Meinung...und nun Feuer frei !
Ist ja wirklich ein tolles Forum, wo man beleidigt wird und man Leichen wieder zum Leben erwacht.
Ich bin es mir echt leid, in diesemThread über ein anderes, länger zurückliegendes Thema zu diskutieren.
Letztendlich hatte ich damals Recht bekommen und niemand wollte es wahrhaben. Ja, es war sogar die Rede von Fake. Armseliges Pack teilweise hier.
Jaja, redet nur weiter so geschaid daher. 10jährige Kulanz oder sowas, das ich nicht lache.
Antrag in aller Ausführlichkeit stellen und Geduld beweisen.
Die was sich damals zu Wort gemeldet haben und sich ausgeklinkt hatten (und im Nachhinein Unrecht hatten), lassen ihr wertloses Gesülze jetzt hier wieder raus.
Schade, dass einige mich so sehen wie sie mich sehen wollen.
Ganz außer Acht gelassen wird, dass aus 10 bis 15 Minuten Warterei in der Pampas 50 bis 60 Minuten wurden und ich dann noch bei rot blinkender Warnleuchte zu verstehen bekomme, dass ich mich zu weit entfernt von dem Abschleppdienst befinde und daher weiterfahren soll.
Seltsam, im genannten Thread wurde ich auseinander genommen, weil ich trotz roter Warnleuchte weitergefahren bin.
Jetzt wird schon wieder auf mich herumgetreten, obwohl ich stehen geblieben bin. Ist ja klar, VW hat alles richtig gemacht.
Und dass die eine Werkstatt sagt, es würde 30 bis 40 Euro kosten und ich dennoch eine Rechnung von fast 90 Euro für die Überprüfung bekomme, ist wohl das Normalste der Welt und bedarf keiner weiteren Diskussion. *kopfschüttel*
@Taubitz
Habe niemals behauptet ein Fachmann zu sein.
Lasse mich aber gerne fachmännisch beraten:
http://www.helpster.de/oeldruckschalter-ueberpruefen_36666#anleitung
Wenn man so im Netz sucht, findet man haufenweise Threads, wonach Betroffene (also mit blinkende Warnleuchte) bis nach Hause gefahren sind und sich zuerst an den Öldruckschalter gemacht haben. Klar, geht auch leichter als den Öldruck zu prüfen. Werkstätten sehen das wohl anders.
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Wenn man so im Netz sucht, findet man haufenweise Threads, wonach Betroffene (also mit blinkende Warnleuchte) bis nach Hause gefahren sind und sich zuerst an den Öldruckschalter gemacht haben.
Das ist aber hoch gepokert. Wenn es nur der Öldruckschalter war, dann klappt das wunderbar. Wenn es nicht der Öldruckschalter war, ist der Motor im Arsch. Viel Spaß beim russischen Roulette mit Deinem Auto.
Durch Aufleuchten der Öldrucklampe ist nicht zu erkennen ob zu wenig Öldruck vorliegt oder der Öldruckschalter defekt ist oder ein Kontaktproblem hat.
Man muss aber zuerst einmal davon ausgehen, dass zu wenig Öldruck vorliegt und ihn messen. Wenn bitte tanken aufblinkt, tauscht man ja auch nicht zuerst den Tankgeber, um 100km später festzustellen, dass der Tank doch leer ist.
Übrigens, wenn man einfach einen neuen Öldruckschalter einbaut kann man vorher auch eben den Öldruck messen. Der wird nämlich an der Bohrung des Öldruckschalters gemessen 😉
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Und dass die eine Werkstatt sagt, es würde 30 bis 40 Euro kosten und ich dennoch eine Rechnung von fast 90 Euro für die Überprüfung bekomme, ist wohl das Normalste der Welt und bedarf keiner weiteren Diskussion. *kopfschüttel*
So naiv kann man doch gar nicht sein, zu glauben, das man die Werkstatt drauf festnageln kann, das es beim vorher genannten Beitrag bleibt. Wie auch, wenn die Werkstatt nicht weiß, was im Laufe der Arbeit noch anfällt.
Und ja, die ausgebuddelte Leiche spiegelt genau das wieder, was auch hier das Hauptthema ist.
hui...da ist aber jemand beleidigt...konträre Meinungen sind nicht wirklich beliebt....:-)...
Bleibe dabei ...der Aufriss für 90 oder 110 Euro und nem Aufenthalt von 60 Min. in der Werkstatt , bei dem man sich ärgert, weil man ja noch hätte was einkaufen können, ist in meinen Augen lächerlich ...so und nochmal "Feuer frei" VWoderwas