Öldrucklampe blinkt kurz - Ölpumpe oder Öldruckschalter?
Hallo liebe Community,
vorweg, es geht um den 4er Golf Bj.2001, 1.4, 16V mit 75 PS, bei dem im letzten März durch VW ein kompletter Motorwechsel vollzogen wurde (mit Mobilitätsgarantie).
Leider muss immer etwas passieren, wenn ich längere Strecken fahre und weit und breit keine VW-Werkstatt ist. Dabei fahre ich viel in der Stadt und da scheint nie eine Leuchte auf.
Aber gestern war es wieder so weit. Auf halber Strecke zw. zwei größeren Ortschaften plötzlich für wenige Sekunden diese rote Lampe mit der tropfenden Ölkanne und piepsender Begleitmusik. Gefährt sofort abgestellt und Ölstand überprüft. Alles in bester Ordnung obwohl seit dem Motorwechsel und nach über 6000 KM nicht einmal Öl nachgeschüttet wurde (der alte Motor schrie nach etwa alle 1000 KM nach Öl).
Ich fuhr weiter und nach 10 KM wieder diese Warnung. Diesmal war es aber so, dass es für ein paar Sekunden blinkte und piepste, dann war paar Sekunden Ruhe und dann kam es nochmal. Fahrzeug am Straßenrand abgestellt und den Notdienst angerufen. Am Telefon sagte man mir, in 10 bis 15 Minuten würde der VW-Abschleppdienst anrufen. In Wirklichkeit waren es über 50 Minuten. Trotz Mobilitätsgarantie meinte der Herr, ich möge wenn möglich bis zur nächsten Werkstatt fahren, sofern die Leuchte nicht wieder aufblinkt. Es wären nochmal ca. 15 KM gewesen. Dennoch folgte ich seiner Bitte. Nach 10 KM war es dann wieder soweit. Es blinkte und piepste nur für einen Moment. Dann versuchte ich nur noch im Leerlauf zu fahren. Also Gas geben und dann möglichst lange ausrollen lassen. Das ging auch ganz gut, weil es leicht bergab ging. Kurz vor dem Ziel wieder die Warnleuchte, aber diesmal blinkte es konstant. Aber bis zur Werkstatt reicht es.
Dort überlegte man zuerst recht lange, was man tun sollte, zumal es nicht jene Werkstatt ist, die den Motorwechsel vorgenommen hatte. Anhand der Symptome wollte man nicht beurteilen, ob es sich um die Ölpumpe handelt oder es den Öldruckschalter betrifft, und ich über die Öldrucküberprüfung nicht drum herum kommen würde. Wenn sich herausstellt, dass es die Pumpe ist, fallen aufgrund der Ersatzteilgarantie von 2 Jahren keine Kosten an. Ich schloss mich telefonisch mit meiner VW-Werkstatt kurz und er meinte, es macht wenig Sinn, wenn die das Fahrzeug abholen und sich dann herausstellt, dass es der Schalter ist. Die Überprüfung würde 30 bis 40 Euro kosten.
Also ließ ich die Überprüfung vor Ort machen. Der Mechaniker bat mich hinzusetzen, anstatt dass er mir sagt, wie lange es dauert und fragt, ob ich noch einen Weg hätte. Hätte ich vorher gewusst, dass es eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, hätte ich zwei Erledigungen gemacht, wegen die ich eigentlich in diese Stadt gefahren bin. Nachher war es leider nicht mehr möglich.
Jedenfalls war die Überprüfung nach einer halben Stunde abgeschlossen und was ich beobachten konnte, war in der Zeit kaum jemand am Fahrzeug. Dennoch wurden 45 Minuten in Rechnung gestellt und durfte allein für das fast 87 Euro bezahlen. Man kam darauf, dass der Öldruckschalter verschmutzt, undicht oder sonstwas ist. Weiß nicht mehr genau was der Mechaniker sagte. So bekam ich eine Rechnung von fast 110 Euro vorgesetzt. Ich bezahlte widerwillig, denn ich ließ mir erklären wie so eine Summe zustande kommt.
Ihr könnt vielleicht nachvollziehen, wieso ich so verärgert bin. Hätte man mir im Vorhinein gesat, dass es der Schalter ist, wäre ich mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren und hätte es durch einen Hobby-Bastler beheben lassen.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
Hätte man nicht aufgrund der beschriebenen Symptome eruieren können, dass es sich um ein Problem mit dem Schalter handelt?
Ich meine, der Motor ist komplett neu und da wird die Wahrscheinlichkeit doch eher gering sein, dass es die Pumpe betrifft.
Oder würde sich die Warnleuchte genau so verhalten, wenn die Pumpe was hat?
Aber in welchen Fällen würde die Leuchte von Anfang an durchgehend blinken?
Und wann scheint es permanent auf ohne zu blinken? Was kann da dann defekt sein?
Was haltet Ihr von der verhaltnismäßig langen Überprüfung des Öldruckes?
Hätte man dem Übeltäter auch eher auf die Schliche kommen können?
Wie ist es eigentlich, wird bei einem Motorwechsel nicht auch dieser Schalter neu eingesetzt?
Und wie kommt es, dass der Schalter plötzlich nicht mehr so tut wie es sollte?
Vielleicht kann man vorsorglich irgendwie vorbeugen!
Ich bedanke mich schonmal für alle hilfreichen Hinweise!
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Ich bilde mir ein, dass jemand in etwa gemeint hat, ich solle froh darüber sein, wie es angelaufen ist.
Wenn der Öldruck nicht korrekt gewesen wäre, hätte es zu einem Motorschaden führen können.Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.
Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.Wäre der Schalter in Ordnung gewesen, wäre klar gewesen, dass es die Pumpe ist.
Nur die zwei Optionen standen zur Diskussion.
Folglich hätte man es eventuell auch ohne diese horrenden Kosten klären können.
Ist bestimmt wieder so ein laienhafter Irrglaube von mir ;-)
Du als Fachmann:
Erkläre mir doch mal genau, wie man feststellt, ob der Öldruckschalter defekt ist oder nicht!
Du maßt Dir hier ein Urteil bzw. die Kritik an der Vorgehensweise der Werkstatt an, ungetrübt von jeder Sachkenntnis.
Wärest Du mein Kunde, würde ich Dich das nächste Mal vom Hof scheuchen und Dir empfehlen, die Rep. doch selbst durchzuführen, weil Du ja sowieso wieder etwas zu meckern hast und meinst, dass man es anders hätte machen können.
Ja, DANN MACHE ES DOCH SELBST ANDERS UND BESSER!
Wozu benötigst Du überhaupt die Hilfe einer Werkstatt, wenn Du alles besser weißt?
Verstehe ich einfach nicht!
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Kann nicht ganz folgen.
Exakt, und zwar schon die ganze Zeit nicht, nur zwischendurch hattest Du ganz kurz mal einen lichten Moment! 😁
Zitat:
So wie ich es nach den Recherchen im Forum beurteilen kann, ist es kein Ding, den Schalter aus dem Motorbereich herauszunehmen und dann kann man evtl. mit freiem Auge erkennen ob der was hat.
Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?
Exakt!
Man kann nicht mit dem freien Auge erkennen, ob der Öldruckschalter defekt ist.
Wenn also äußerlich keine Schäden zu erkennen sind (Kabel ab, Anschlusssockel am Schalter gebrochen, ölfeucht, stark korrodiert etc.), geht man immer auf Nummer sicher und prüft erstmal den Öldruck. Wenn der o.k. ist, dann muss es der Öldruckschalter sein.
Wechselt man nur den Öldruckschalter auf Verdacht und die Meldung kommt dann zunächst nicht mehr, heißt das hingegen noch lange nicht, dass es der Schalter war und der Öldruck stimmt! Kann ja z.B. sein, dass Du losfährst, das Ölansaugsieb dann wieder verstopft während der Fahrt oder sich sonstwas fest- oder zusetzt und dann wieder kein Öldruck da ist. Folge: Motortotalschaden, bis auf den neuen, soeben gewechselten Öldruckschalter natürlich! 😰
Weil der Öldruck so signifikant wichtig für das Motorleben ist, schließt man immer zuerst und vor allem sicher via Öldruckprüfung aus, dass etwas mit der Ölversorgung des Motors nicht stimmt!
DICH hätte ich sehen wollen, wenn nach Verlassen der Werkstatt, die Deinem tollen Vorschlag gefolgt wäre erstmal nur den Öldruckschalter zu wechseln, genau das passiert wäre! 😁
Hier jammerst Du über 100 EUR, wieviel es dann geworden wären, weißt Du unterdessen ja.
ICH hätte als Werkstattinhaber Dich auf der Rg. unterschreiben lassen, dass man Dich auf die Risiken hingewiesen hätte und Du auf eigenes Risiko den Heimweg antrittst! Deinen Jammer-Beitrag über die pösen-pösen Werkstätten dann hier auf mt hätte ich gern lesen wollen und Deine Klage gg. die Werkstatt auch: zu 100% chancenlos, und zu recht, weil besserwisserisch!
Aber warum schreibe ich das hier eigentlich?
Du weißt es ja doch besser!
Bitte wende Dich an VW oder den Bundesgerichtshof und erkläre denen, wie Du es richtig gemacht hättest, als Profi!
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Das stimmt nicht! Und sehr wohl leitet sichd daraus eine Rechtskraft ab, nämlich bereits für die Vertragswerkstatt, die diese Reparatur nach VW-Vorgaben und den dort festgelegten AWs abrechnen MUSS!
Jetzt müssen wir genau hinschauen. Maßgeblich ist, was auf der Rechnung steht. Wenn die Werkstatt dort AW abrechnet, dann handelt es sich um eine fiktive Einheit, die sie selber definieren kann und die abrechnungstechnisch eigentlich gar nichts bedeutet. Und dann kann sie sich hinstellen und sagen, ich habe mir hier eine Tätigkeitspreisliste gemacht, aus der für ganz viele übliche Arbeiten der Preis hervorgeht. Darin ist festgelegt, dass ich für eine Öldruckprüfung 75 € verlange. Die AW sind dabei für mich nur ein interner Schlüssel, der den Kunden gar nicht zu interessieren braucht. Ebensowenig hat es den Kunden zu interessieren, dass ich diese Liste nicht selber angefertigt habe, sondern unkritisch von VW übernehme.
Bei diesem Ansatz kauft der Kunde also gewissermaßen eine Leistung aus einem Leistungskatalog für einen definierten Preis, den er auch vorher erfragen könnte. Das ist natürlich zulässig.
Anders ist es, wenn auf der Rechnung Arbeitsminuten abgerechnet werden, wenn da also steht "45 Minuten x 120 € Stundensatz = 90 € Rechnungsbetrag", denn die Leistung, die auf der Rechnung steht, muss auch erbracht worden sein, und wenn Arbeitsminuten abgerechnet werden, die nicht erbracht worden sind, dann ist das Betrug.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Simples Beispiel: Nach Fehlerdiagnose ist ein Teil zu wechseln, dass sehr selten zu wechseln ist und was der Schrauber nicht im Schlaf kennt. Ergo steht er nicht am Auto (ggf. war es im o.g. Fall auch so?! 😰), sondern schaut in die Manuale, wie vorzugehen ist. Dieses ist ureigenster Arbeitsumfang!
Das ist richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Dennoch bezahlt, im Falle der Werkstatt, der Kunde letztlich nur die vorgegebenen AW für die Rep. und nicht die reale Arbeitszeit, in der der ggf. noch neue und ggf. gar ungeübte Geselle ggf. eine für ihn neue, erstmalige Rep. durchführt!
So rum macht es Sinn. Das entspricht ja auch dem Modell der Festpreisreparatur, das ich oben erwähnt habe. Nur sollte man sich dann zur Angewohnheit machen, bei VW immer vorher ganz klare Preise abzufragen - und sei es nur der Preis für die Arbeiten, die die Werkstatt angesichts der Symptome im Rahmen der Fehleranalyse durchführen möchte
(in diesem Falle also Öldruck prüfen)
. Dann ist die Vertragswerkstatt immer noch teuer, aber zumindest weiß man vorher, woran man ist - und kann sich ggf. entscheiden, bei dem Preis doch lieber woandershin zu gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Das ist kein Rausreden, das ist Fakt!
Es hat schon Fälle gegeben, in denen sich Kunden in der Werkstatt verletzt haben und dann die Werkstatt auf Schmerzensgeld etc. verklagen wollten!
Na klar kann das passieren. Und dagegen versichert man sich. Wenn selbst ATU sich offenbar solch Versicherung leisten kann, dann finde ich es erbärmlich, wenn die VW-Vertragswerkstätten trotz ihrer hohen Preise den Versicherungstarif drücken müssen, indem sie sich (anscheinend) verpflichten, keine Kunden in die Werkstatt zu lassen.
Dass tatsächlich Kunden in einer Autowerkstatt verletzt werden ist ja nichts, was häufig vorkommt. Risiken, die in der Realität selten eintreten, pflegen günstig versicherbar zu sein. Damit bleibt das Gefühl, dass die Begründung mit der Versicherung nur vorgeschoben ist und man damit in erster Linie die Freiheit erreichen möchte, in der Werkstatt so zu verfahren, wie es dem Kunden nicht gefallen würde, wenn er es denn mitbekäme.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Faktisch und versicherungstechnisch hat ein Kunde bzw. haben alle nicht autorisierten Personen in einer Werkstatt nichts, gar nichts, nicht die Bohne etwas zu suchen! PUNKT!
Ne, nicht Punkt, sondern Komma, und danach:
"wenn der Versicherungsvertrag zwischen der Werkstatt und ihrer Haftpflichtversicherung dies nicht gestattet, um die Versicherungsprämie zu drücken."Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Pfusch spricht sich immer herum und kommt heraus, so oder so, ob der Kunde nun dabei steht oder nicht.
Wenn aber alle pfuschen, weil VW mit seinem Vorgaben entsprechende Rahmenbedingungen schafft, dann wird es schwierig. Ein Kumpel von mir hat seinerzeit mit seinem A4 praktisch alle Berliner VW-Vertragswerkstätten durchprobiert. Es war immer dasselbe. Hier nach der Reparatur eine Beule drin und die Werkstatt behauptet, die sei schon vorher dagewesen, dort funktionieren nach der Reparatur die elektrischen Fensterheber nicht mehr richtig (Tasten vertauscht). Er reklamiert dies und lässt den Fehler beheben. Dann fährt er nach Hause und stellt zu Hause fest, dass er das Auto nicht mehr abschließen kann, weil die ZV nicht mehr funktioniert.
Ich selber hatte vergleichbare Effekte. Auch VW-Vertragswerkstatt. Details siehe hier.
Hätte ich danebenstehen und sehen können, wie sie die Scheibe einbauen, wer weiß, was mir da aufgefallen wäre. Vielleicht auch nichts, kann schon sein. Aber wohler fühlt man sich schon, wenn man sieht, was da am eigenen Auto gemacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Jede Wette, dass ich pfuschen kann, während Du dabei stehst und Du würdest es noch nicht mal mitkriegen!
Das kann ich mir vorstellen, da ich Dein Wissen und Deine Praxis entsprechend einschätze. In dem Fachgebiet, in dem ich zu Hause bin, würde Dir das nicht gelingen.
Trotzdem gibt es auch genug Sachen, die man mit geringerem Wissen mitkriegen und beurteilen kann. Zum Beispiel, wenn der Monteur durch eine Unachtsamkeit eine Beule ins Auto macht, wie bei meinem Kumpel geschehen.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Bestes, banales Beispiel (das bei Dir allerdings nicht funktionieren würde, weil Du die Problematik unterdessen kennst): Reifenfachhandel.
Mit dem Knattermax ab, mit dem Knattermax dran.
Dann wird das Auto zum Kunden auf den Hof gefahren und mit dem (vermutlich auf 200 Nm) eingestellten Drehmo wird nochmals abgeknackt
Da könnte der Drehmo auch auf die korrekten 120 Nm eingestellt sein. Knacken wird er in beiden Fällen einwandfrei. 😁
Ist schon richtig, aber wie Du selber sagst, ist der Wissensstand der Nichtmechaniker unterschiedlich. Und mein Wissen reicht aus, so dass ich das erkennen würde und Einwände erheben könnte.
Klar, ein Kunde, der überhaupt keine Ahnung von Autos hat, der wird kaum einen Vorteil haben, wenn er zuschauen kann. Aber ich hatte schon Vorteile. So habe ich bei meinem Meister zum Beispiel mal - neben ihm unter der Bühne stehend - die Frage gestellt, warum mein Getriebegehäuse denn so ölig ist, ob da möglicherweise Getriebeöl ausläuft oder so. Der Sache ist er dann nachgegangen, mit dem Dir bereits bekannten Ergebnis, dass alles Gute von oben kam und am Getriebegehäuse nicht Getriebeöl, sondern Diesel aus der darüber befindlichen Tandempumpe klebte.
Meine Rechnung belief sich damals übrigens auf 62,02€ brutto.
Darin enthalten, Öldruck prüfen, Öldruckschalter ersetzen und der Öldruckschalter an sich.
Wobei meine VW Werke wahrscheinlich damals (06/2009) einen wesentlich geringeren Stundenlohn hatte als deine heute.
Aus über 80€ Arbeit für 45 Minuten lese ich einen sehr hohen Stundenlohn. Womöglich ist dieser Betrag auch noch netto, da die Einzelposten auf einer Rechnung ja immer netto sind, sodass sich ein Bruttostundenlohn von fast 130€ ergibt.
@Taubitz und DeathAndPain
Werde noch auf Eure umfassenden Anregungen noch eingehen. Vielleicht morgen oder so.
Mir sind nämlich noch ein paar Dinge eingefallen, die ich jetzt loswerden möchte.
Wie gesagt, habe ich während dem Aufenthalt bei der fremden VW-Werkstatt noch vor der Bestätigung über den Auftrag mit der Haus-VW-Werkstatt telefoniert, ob es Sinn macht, dass die den Wagen abholen und alles dort durchgeführt wird. Nachdem es ja möglich ist, dass es sich nur um den Schalter handelt, würde es nicht dafür stehen, sondern erst, wenn sich heraus stellt, dass es die Pumpe ist. Und da meinte der Mechaniker von "meiner" VW-Werkstatt, dass die Öldrücküberprüfung 30 bis 40 Euro kostet. Ich rechnete nicht damit, dass es bei der anderen VW-Werkstatt, die ca. 40 KM voneinander entfernt sind, gleich um so viel teuerer ist.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass der Mechaniker der fremden VW-Werkstatt, wo ich ja praktisch blinder Passagier war, meine Unbeholfenheit und Unwissenheit bewusst ausgenutzt hat, um durch meine Not seine finanzielle Gier für den Betrieb sättigen wollte. Ständig drängte er mich dazu, den Öldruck überprüfen zu dürfen, obwohl ich auf eine andere Lösung bedacht war.
Ich verstehe nicht, und er wusste ja, dass da drin ein neuer Motor samt Ölpumpe ist, warum er nicht auf die Idee kam, sich zuerst den Schalter anzusehen und sollte sich herausstellen, dass der einwandfrei ist, dann könnte man sich an den Öldruck ranmachen. Hätte ich gewusst, dass das mit dem Schalter eine Sache auf Minuten ist, hätte ich es selber gemacht oder vorgeschlagen. So wie er es mir darstellte, ist das mit dem Schalter nicht so einfach. Dann hätten wir uns das mit dem Öldruck prüfen wirklich ersparen können.
Auf der Rechnung steht Öldruck prüfen 73,60 Euro (Netto), Öldruckschalter 12,05 Euro (Netto) und Kleinmaterial 6,05 Euro (Netto), folglich 108,95 Euro Brutto.
Das mit dem Kleinmaterial ist ja bekanntlich immer so eine Sache. Das ist wohl als Aufschlag zu sehen, denn nachweisen kann es niemand, ob diese Sachen wirklich eingebaut wurden.
Beim Motorwechsel vor wenigen Monaten wurde der komplette Motorraum zerlegt und alles, was irgendwie schon schlecht aussah, erneuert.
Ich bin im Moment ganz bei DeathAndPain. Man sollte das in Rechnung stellen, was von der Zeit her wirklich investiert wurde und nicht irgendwie die Zeit so vertrödeln, damit man das höchste Kontingent ausschöpft und das dann verrechnet. Das ist echt zum Kopfschütteln.
Hi,
also an der vorgehensweise kann ich jetzt nichts schlechtes oder schlimmes feststellen. Das messen de Öldrucks ist bei einem solchen Fehler meiner Meinung nach absolut der richtige Weg.
Gerade wenn ein neuer Motor eingebaut wurde ist die Wahrscheinlichkeit das dort vielleicht was schief gelaufen ist nicht auszuschließen.
mit einer Messung sieht man ganz genau was Sache ist und ist nicht auch einen primitiven schalter angewiesen. Wenn man versuchweise einen schalter einbaut muß man ja erst mal wieder in den Betriebszustand kommen wo es evtl. probleme gegeben hat,also lange probefahren oder ewig im stand laufen lassen.
Mit einem Meßgerät kann man sehr viel besser beurteilen ob der Öldruck passt oder vielleicht ein problem vorliegt.
Über den Preis der Arbeitsleistung kann man sicher diskutieren,aber ob das ganze nun 110€ kostet oder vielleicht 80€ in einer billigeren Werkstatt macht den Kohl auch net Fett😁
Sei doch froh das sie sich gleich um dich gekümmert haben,so mache werkstatt hätte vielleicht gesagt,keine Zeit wir kümmern uns morgen drum, und hätten dir noch noch mietwagen aufgeschwatzt.
Gruß Tobias
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Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
also an der vorgehensweise kann ich jetzt nichts schlechtes oder schlimmes feststellen. Das messen de Öldrucks ist bei einem solchen Fehler meiner Meinung nach absolut der richtige Weg.
Das ist auch meine Meinung.
Was ist wenn der neue Öldruckschalter eine Macke hat und der Motor auf halber Strecke nach Hause defekt ist?
Du hast es offenbar noch immer nicht verstanden!Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Man sollte das in Rechnung stellen, was von der Zeit her wirklich investiert wurde und nicht irgendwie die Zeit so vertrödeln, damit man das höchste Kontingent ausschöpft und das dann verrechnet. Das ist echt zum Kopfschütteln.
Im Ggs. zum Beispiel von D+P
("45 Minuten x 120 € Stundensatz = 90 € Rechnungsbetrag"😉
arbeitet eine Werkstatt im allg. nicht nach Zeit bzw. auf Stundensätzen!Das macht man dann, wenn es um nicht standardisierte Sachen geht, z.B. Aufbau eines GFK-Hochdachs auf einen VW-Bus, nachträglicher Einbau eines Klapp-Aufstell-Dachs oder z.B. Wasserschaden beheben und abdichten (nach Aufwand = ZEIT-Aufwand!!!) etc.
Alles andere, u.a. auch die Prüfung des Öldrucks, geschieht nach AW, die im allg. vom KFZ-Hersteller der Vertragswerkstatt vorgegeben werden.
Den Euro-Gegenwert eines Arbeitswertes kalkuliert dann die Werkstatt.
Warum das ggf. auch ein Vorteil für den Kunden sein kann (bzw. warum es ein Vorteil ist, weil er somit nämlich nicht dem Können oder Nicht-Können des Schraubers ausgeliefert ist und dessen persl. Lust und Zeitbedarf), habe ich vorn bereits schon einmal erläutert, offenbar erfolglos!
Daher empfehle ich ja immer, wenn man im Ballungsraum sitzt, sich an den Ortsrand oder gar auf´s Dorf nebenan zu begeben, sofern dort ein Vertragshändler sitzt, weil im allg. dessen Arbeitswerte (und häufig auch weitere, andere Kosten wie z.B. der Liter Motoröl) viel günstiger sind!
Ich mache das hier in HH seit Jahren so, mit guten Erfahrungen.
Wenn Du, wie geschildert, aufgrund Pannenfall nun das Pech hattest, an den nächstgelegenen, offenbar eher teureren Freundlichen zu geraten, hattest Du zunächst mal nur folgendes: Einfach Pech!
Nochmals:
Auch wenn der Schrauber den ganzen Tag mit der Suche nach dem Prüfgerät zugebracht hätte, hätte hinterher genau dasselbe auf der Rg. stehen müssen! Du bezahlst eine standardisierte Tätigkeit! Du bezahlst nicht die benötigte Zeit (deshalb ist es auch völlig unerheblich, dass Du hier immer auf den 45 Min herumreitest, in denen der Schrauber zu, na, sagen wir mal 75% oder mehr gar nicht am Auto war...).
Wenn er den ganzen Tag Zigarette geraucht hätte (mal angenommen, Du wärest nicht dabei gewesen und hättest nicht gewartet, sondern wärest erst abends zum Abholen wiedergekommen) und 45 Min vor Feierabend hätte er dann mal eben angefangen, wäre die Berechnung der Öldruckprüfung genauso ausgefallen!
Bitte versuche endlich einmal, dieses zu verstehen!
Und wenn Du es nicht verstehen kannst oder willst, dann nimm es bitte endlich als gegeben an!
Ggf. kannst Du ja noch einen Deal mit Deinem Freundlichen machen, der Dir den ATM eingebaut hat. Ggf. ist er kulanterweise bereit, einen Teil der Kosten im Rahmen einer Gewährleistung auf den ATM-Einbau oder aus Kulanz zu übernehmen oder Dir z.B. den Differenzbetrag der Öldruckprüfungskosten in seinem Hause zu erstatten etc.
Im weiteren zu den Kleinteilen:
Leider ist nicht ganz falsch, dass hier immer gern etwas nebenei verdient wird (vergl. Waschwasserzusatz im Rahmen von Inspektionen, auch wenn der Behälter randvoll gefüllt war, wie ich es früher grundsätzlich mmer vor Abgabe des Fzg. gemacht habe: Ich habe diese nie verfüllten Zusätze, was über die Tönung der Füllung ja auch nachweisbar war, nie bezahlt, oder hinterher in Naturalien erhalten, nachdem ich einmal reklamiert habe. Seitdem stand das nie wieder auf der Rg., weil Hinweis im CRM-Tool! 😁 War aber nicht der Freundliche, bei dem ich jetzt seit Jahren bin, waren die vorangegangenen Autos... und ein großer VW-Betrieb, der unterdessen eine Niederlassung von VW in HH ist!).
NUR:
Dann frag doch nach, was sich hinter diesen Kleinteilen verbirgt!
Was konkret ist denn noch verbaut worden neben dem Öldruckschalter? Schrauben, Schellen, Schlauch- oder Kabelschellen etc.?
Du hast ein Recht darauf, dieses
a) zu erfahren
b) Dir vom Meister am Auto etc. zeigen zu lassen,
schließlich bezahlst Du´s ja bzw. hast es bezahlt.
Wer allerdings nicht fragt, aber hinterher dann hier mosert anstatt in der Werkstatt an der Kasse, na ja, der macht in jedem Fall etwas falsch! Sorry!
Und:
Ich will Dir jetzt nicht Schuld für das "Debakel" (was in Wahrheit keines ist) in die Schuhe schieben, weiß Gott nicht, nur: Auch DU hättest bei der zwangsweise besuchten Werkstatt fragen können, welche Kosten jetzt auf Dich zukommen! Und/oder DU hättest im Telefonat mit Deiner ATM-Werkstatt erfragen können, ob die die Kosten übernehmen, z.B. die der Überprüfung (nicht die der Teile).
Dann hätten sich die beiden Werkstätten intern auf eine interne Verrechnung der Öldruckprüfung zum Selbstkostenpreis einigen können und alle drei wären zufrieden gewesen!
Ggf. ist ja jetzt, hinterher, in diese Richtung noch etwas zu machen, wie oben angedeutet!
Am ATM müsste die Werkstatt an Dir ja eigentich genug verdient haben...
Ich drück die Daumen und hoffe, ganz ohne Ironie oder Häme (denn Schadenfreude ist mir ein gänzlich unbekanntes Gefühl, das ich bei anderen auch dementsprechend verachte), dass Du aus dem Vorgang für´s nächste Mal etwas gelernt hast!
Na gut, hast mich überzeugt, Taubitz.
Scheine wirklich schwer von Begriff zu sein ;-)
Deine Aussagen relativieren meine Ausführungen ganz erheblich.
Recht herzlichen Dank für deine Mühe und die aufgebrachte Geduld!
Es dürfte wohl der Schock im ersten Moment sein, der meine Wut zum Überlaufen brachte.
Ich meine, zuerst bekommt man von einer Werkstatt zu hören, dass sowas auf 30 bis 40 Euro kommt und dann werden es auf einmal das 2 oder 3fache. Man sollte ja davon ausgehen, dass die VW-Werkstätten ähnliche Preise haben. Aber sowas? Ne, also das hat echt gesessen. Ihr hättet meine Augen sehen sollen, wie die Dame mir tatsächlich den Betrag zu nennen traute. Übrigens waren es von Zeitpunkt, wo gesagt wurde, er nimmt sich der Sache an und ich solle mich hinsetzen bis zur Rückgabe des Fahrzeuges exakt 30 Minuten. Wenn man dafür gleich fast 90 Euro hinblättern muss (ohne die Teile), denkt man sich schon seinen Teil (z.B. nie wieder diese Werkstatt bzw. dieser Mechaniker).
Aber was kann denn nun wirklich an dem Schalter nicht in Ordnung gewesen sein und in welchen Fällen hätte eine Reinung ausgereicht ohne es auswechseln zu müssen?
Möchte beim nächsten Mal einfach besser vorbereitet und ausgerüstet sein, sodass der etwaige Mangel rund um Öldruck selbst eruiert oder behoben werden kann.
@Tomy 69
Ich war in der falschen Annahme, dass sich ein mangelhafter Schalter nicht auf die Ölpumpe auswirkt und es somit keine Auswirkungen auf den Motor haben kann. Soll heißen, dass der Schalter sich nur auf die Warnleuchte auswirkt und eben Fehlalarm auslöst, sobald es eben eine Störung am Teil selbst gibt während beim Öldruck alles passt. Also wirkt sich ein defekter Schalter doch auf den Öldruck aus?
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Du hast es offenbar noch immer nicht verstanden!Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Man sollte das in Rechnung stellen, was von der Zeit her wirklich investiert wurde und nicht irgendwie die Zeit so vertrödeln, damit man das höchste Kontingent ausschöpft und das dann verrechnet. Das ist echt zum Kopfschütteln.
Im Ggs. zum Beispiel von D+P ("45 Minuten x 120 € Stundensatz = 90 € Rechnungsbetrag"😉 arbeitet eine Werkstatt im allg. nicht nach Zeit bzw. auf Stundensätzen!
Ich denke schon, dass er es verstanden hat. Er sagte "sollte". Das heißt, das ist seine Meinung, wie die Vorgehensweise richtigerweise sein sollte, auch wenn ihm (mittlerweile) klar ist, dass die Realität anders aussieht.
Wobei die Realität auch nicht immer so ist. Du hast recht, auf den Rechnungen meiner (freien) Regel-Werkstatt finde ich auch nur AW, die nicht genauer definiert werden. Aber was ist mit der Werkstatt, die meine Kupplung gemacht hat? (Den Thread kennste ja.) Schau Dir die Rechnung (anbei) an. Da wird Arbeitszeit abgerechnet. Gibt es also auch.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Warum das ggf. auch ein Vorteil für den Kunden sein kann (bzw. warum es ein Vorteil ist, weil er somit nämlich nicht dem Können oder Nicht-Können des Schraubers ausgeliefert ist und dessen persl. Lust und Zeitbedarf), habe ich vorn bereits schon einmal erläutert, offenbar erfolglos!
Diesen Vorteil würde ich nur sehr bedingt gelten lassen. Als Kunde kann man verlangen, dass die Arbeit von fachkundigen Kräften
(bzw. in entsprechender Qualität, auch hinsichtlich der benötigten Arbeitszeit)
ausgeführt wird. Sicherlich gibt es einen gewissen Spielraum, aber deutlich überzogene Arbeitsdauern kann man anfechten.
Im Softwarebereich habe ich das mal erlebt. Da hat eine externe Beraterfirma ein Programm für meine Firma schreiben lassen und einen Azubi drangesetzt. Zum einen war das Programm qualitativ, gelinde gesagt, zweifelhaft (es war performancemäßig so ineffizient, dass der ganze CRM-Server leistungsmäßig in die Knie gezwungen wurde, wenn ein paar Leute damit gearbeitet haben, bei einer Funktionalität, die mit nahezu Nullzeitrechenbedarf implementierbar ist) und jener Azubi hat so lange dran gesessen, dass dafür nach den entsprechenden Beratertarif 50.000 € (oder waren es noch DM? Wäre bei dem Betrag auch egal) angefallen sind. Da wurde natürlich reklamiert und nachverhandelt, und da hat jene Firma auch nicht die Stirn gehabt, auf der Forderung in dieser Höhe zu bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Im weiteren zu den Kleinteilen:
Leider ist nicht ganz falsch, dass hier immer gern etwas nebenei verdient wird (vergl. Waschwasserzusatz im Rahmen von Inspektionen, auch wenn der Behälter randvoll gefüllt war, wie ich es früher grundsätzlich mmer vor Abgabe des Fzg. gemacht habe: Ich habe diese nie verfüllten Zusätze, was über die Tönung der Füllung ja auch nachweisbar war, nie bezahlt, oder hinterher in Naturalien erhalten, nachdem ich einmal reklamiert habe. Seitdem stand das nie wieder auf der Rg., weil Hinweis im CRM-Tool!
Die Frage ist, wieviel Dir das langfristig wirklich bringt. Ich habe mich mal im Vertrauen mit dem Leiter der Serviceabteilung einer Firma unterhalten, die Baumaschinen repariert. Die bemühen sich schon, einen guten Job zu machen, aber ab und zu gibt es halt auch mal Querulanten unter den Kunden, und nach dem Kunde-ist-König-Prinzip will man die auch nicht verärgern. Also meinte er, wenn ein Kunde einen Rechnungsposten als unberechtigt bezeichnet und anficht, dann wird der halt gestrichen, und wenn die Maschine
(oder eine andere desselben Kunden)
das nächste Mal in Reparatur ist, dann schreibt man halt irgendeine Scheiße auf, die der Kunde sowieso nicht nachprüfen kann und gleicht die finanzielle Einbuße damit halt wieder aus.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Und:
Ich will Dir jetzt nicht Schuld für das "Debakel" (was in Wahrheit keines ist) in die Schuhe schieben, weiß Gott nicht, nur: Auch DU hättest bei der zwangsweise besuchten Werkstatt fragen können, welche Kosten jetzt auf Dich zukommen!
Das würde ich allerdings auch so sehen. Gerade bei VW-Vertragswerkstätten ist es
(im Gegensatz zu manchen kleineren Werkstätten, wo weniger förmlich gearbeitet wird)
so, dass schriftliche Aufträge aufgesetzt werden, bevor überhaupt irgendwas gemacht wird. Diesen Auftrag muss man unterschreiben. Also kann man auch ganz genau schauen, was man da autorisiert und darauf achten, dass der Auftrag zunächst einmal entsprechend eng gefasst ist, damit die Werkstatt nicht einen Freibrief in Händen hält, irgendwas zu machen, was teuer ist und was ich nicht oder nicht dort hätte machen lassen.
Wenn ich was reparieren lassen würde und hinterher wäre der Wischwasserbehälter voll, ohne dass ich das beauftragt habe, dann würde ich das schon aus Prinzip nicht bezahlen. Wobei das natürlich so eine Sache ist, wenn man eine Regelinspektion beauftragt, denn das ist ein dehnbarer Begriff, in den man das Nachfüllen beliebiger Betriebshilfsstoffe durchaus vertretbar hineininterpretieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Schadenfreude ist mir ein gänzlich unbekanntes Gefühl
Im vorliegende Fall wäre sie sicherlich unangebracht, aber es gibt schon Leute, die es verdient haben (fallbezogen). Insofern würde ich Schadenfreude nicht ganz so pauschal verdammen wollen. Man denke nur an den guten Herrn Schlich aus
Plisch und Plum.
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Na gut, hast mich überzeugt, Taubitz.
Scheine wirklich schwer von Begriff zu sein ;-)
Deine Aussagen relativieren meine Ausführungen ganz erheblich.
Recht herzlichen Dank für deine Mühe und die aufgebrachte Geduld!
Gern!
Nochmals: Ich will Dich nicht bekochlöffeln = belehren, ich möchte nur einiges richtigstellen.
Deinen Schreck kann ich absolut nachvollziehen! Ich kenne sowas auch, zur Genüge!
Zitat:
Aber was kann denn nun wirklich an dem Schalter nicht in Ordnung gewesen sein und in welchen Fällen hätte eine Reinung ausgereicht ohne es auswechseln zu müssen?
Möchte beim nächsten Mal einfach besser vorbereitet und ausgerüstet sein, sodass der etwaige Mangel rund um Öldruck selbst eruiert oder behoben werden kann.
Eine Werkstatt reinigt nicht, die reinigt auch bei einem Bremsenwechsel nicht so, wie ich es privat an meinen Autos gemacht habe, auch wenn es sinnvoll wäre!
Wenn defekt, dann wird ausgetauscht!
Zu reinigen ist da auch nicht viel!
Zumal, auch hier unterliegst Du wieder einem Denkfehler des Laien (werfe ich Dir ja nicht vor):
Stell Dir vor, die Werkstatt reinigt. Entweder kommt das dann teurer als der reine Wechsel (wir lassen das Öldruckprüf-Debakel bzw. seine Berechnung mal außen vor) oder, noch schlimmer, nach 2 Tagen musst Du wieder hin, weil es nicht vorgehalten hat. Den finalen Wechsel des Druckschalters inkl. Schalter selbst bezahlst Du dann natürlich auch. Fändest Du DAS wirklich besser?
Ich denke eher: NEIN!
Schon, weil die Werkstatt Gewährleistung übernehmen muss, wird man sich auf sowas nicht einlassen.
Privat kann man sowas versuchen (ich hätte privat auch meinen V-Deckel neu mit Hylomar angesetzt und erstmal geguckt, ob der dann dicht bleibt), aber die Werkstatt arbeitet anders, muss anders arbeiten (aufgrund Gewährleistung und aufgrund Herstellervorgaben).
Die Frage ist doch nur: Waren die Anbauteile neu, also auch der Öldruckschalter, war´s der alte oder war´s der, der am ATM schon dran war. Ggf. kannst Du da mit Deiner ATM-Werkstatt noch was dealen?
Zitat:
Ich war in der falschen Annahme, dass sich ein mangelhafter Schalter nicht auf die Ölpumpe auswirkt ...
Das ist auch so! Für den Ölumlauf und -druck sorgt die Ölpumpe. Der Öldruckschalter kontrolliert diesen nur und warnt, wenn er nicht mehr ausreichend hoch ist.
Hatte ich jüngst auch (Spätfolgen einer notwendigen Motorwäsche wg. defekter Tandempumpe..., obwohl der Stecker gedichtet ist!)
Will sagen:
- Ölpumpe ist o.k.
- Öldruck ist o.k.
- Öldruckschalter hat ne Macke
- Warnung kommt, obwohl mit dem Öldruck alles o.k. ist
Und wie überprüft man letzteres?
GENAU! 😰
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Also wirkt sich ein defekter Schalter doch auf den Öldruck aus?
Nein, das habe ich auch nie geschrieben.
Nur was ist wenn der Öldruck an deinem Tauschmotor nicht passt und der neue Schalter eine Macke hat und immer "sagt" Öldruck i.O.?
Ich hätte dich als Werkstattmeister dafür unterschreiben lassen wenn du die Öldruckprüfung verweigert hättest.
Es könnte auch sein das dir die Werkstatt welche den Motor getauscht hat beim Preis für das Öldruck prüfen etwas entgegen gekommen wäre und nicht nach AW Werten abgerechnet hätte.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Wobei die Realität auch nicht immer so ist. Du hast recht, auf den Rechnungen meiner (freien) Regel-Werkstatt finde ich auch nur AW, die nicht genauer definiert werden. Aber was ist mit der Werkstatt, die meine Kupplung gemacht hat? (Den Thread kennste ja.) Schau Dir die Rechnung (anbei) an. Da wird Arbeitszeit abgerechnet. Gibt es also auch.
Also echt jetzt D+P, so langsam hab ich den Verdacht, ich rede hier auf zwei kranke Pferde ein!
Es geht um die REALITÄT beim Freundlichen, also bei einer VERTRAGSWERKSTATT!
Das habe ich oft genug erwähnt, dass alle Vertragswerkstätten aller Hersteller für Standardreparaturen vom Hersteller AW vorgegeben bekommen!
Diese Realität bei Vertragswerkstätten hat mit der Realität bei Freien Tankstellen und Servicewerkstätten, bei der Du offenbar Deine Kupplung hast wechseln lassen, naturgemäß so gar nichts zu tun.
Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen!
Insofern verstehe auch ich nicht, warum Du darauf immer wieder herumreitest und Dich bemühst, solche "Gegenbeispiele" hier aufzuführen! SIE SIND KEINE - solange sie keine VW-Vertragswerkstatt sind!
Wer bitte sollte Deiner Freien Tankstelle denn Arbeitswerte vorgeben?
Klar berechnet diese nach Stundenaufwand.
Hätten Sie etwas abgerissen oder hätten sich technische Probleme ergeben und sie hätten 12 Stunden gebraucht, hätten sie Dir diese auch berechnet.
Bei der Vertragswerkstatt hättest Du dennoch die Menge der AW für diese Standardrep. bezahlt, capice? 🙂
Mensch, echt jetz! 😁
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Diesen Vorteil ...
HIER völlig irrelevant!
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Die Frage ist, wieviel Dir das langfristig wirklich bringt. Ich habe mich mal im Vertrauen mit dem Leiter der Serviceabteilung einer Firma unterhalten, die Baumaschinen repariert...
Auch irrelevant! Wenn mir standardmäßig Waschwasserzusatz / Scheibenreiniger anlässlich der Inspektion für einen bei Ablieferung randvollen Behälter aufgeschrieben und berechnet wird und nichts eingefüllt wurde (man hätte ja entleeren können), dann reklamiere ich das.
In meiner KFZ-Mech. Zeit hat man immer 2 Fläschchen auf dem Lager geholt inkl. der div. Filter etc., aber wenn sie nicht gebraucht wurden, wurden sie auch nicht fakturiert, ganz einfach.
Im weiteren hast Du das Recht, wie oben schon erwähnt, Dir alle fraglichen Rg.-Posten en detail erläutern zu lassen, also auch, was sich unter dem Rg.-Posten "div. Kleinteile" verbirgt.
Wie oben bereits gesagt: Nachdem ich reklamiert habe, hatte ich offenbar einen Vermerk im CRM-Tool und die Sache lief nicht mehr.
Die anderen Rg.-Posten kann man über einen AW-Vergleich immer kontrollieren, notfalls, indem man bei einer anderen Vertragswerkstatt mal nachfragt - oder hier im Forum! 🙂
Mein Freundlicher legt mir Altteile immer ins Auto, so habe ich z.B. hier mein altes Airbag-SG liegen.
Es liegt mithin an uns!
Und es liegt vor allem auch an uns, den Grundsatz "Leben und leben lassen" nicht aus den Augen zu verlieren! Geiz ist eben nicht geil, final! Führt u.a. zur Verödung und zur totalen Gleichschaltung aller dt. Innenstädte!
Durch die Presse geistern ja so etliche Fälle Prominenter, die hinterher ihre Rg. kürzen oder gar nicht zahlen, weil sie Reklamationen haben. DAS kann in keinem Fall mein Ansinnen hier sein.
Nur: Genau DAS weiß auch mein Freundlicher, u.a. deshalb, weil ich´s ihm persönlich anlässlich einer gemeinsamen Diagnosefahrt sogar mal gesagt habe: Ich weiß, dass er nicht für lau arbeiten kann. Alles was ich will: ich will nicht verarscht werden!
Manchmal hilft ja schon, wenn man miteinander redet! 😉
Und die Sache oben, die Du schilderst, ist insofern nicht unbekannt, aber im konkreten Fall eher irrelevant.
a) Der Auftraggeber holt sich hier quasi Rabatte wieder, weil er der - ggf. falschen - Meinung ist, dass er grundsätzlich ohnehin zuviel bezahlt bzw. die Gewinnspanne der Baumaschinen-Werkstatt genügend hoch ist und er, schon aufgrund der Tatsache des Stammkundens, ohnehin genug an ihm verdient - wie immer man darüber denken mag und ob das faktisch zutrift oder nicht, es ist leider nichts neues! Jeder f*** jeden und jeder versucht, aus dem anderen alles herauszupressen, weil er selbst er-/gepresst wird.
Siehe Subunternehmer auf dem Bau oder eben die Zeitarbeitnehmer, die den Job auch noch für EUR 4,50/Std. machen, weil sie müssen, da eine Alternative fehlt!
Aber: Man muss auch mal NEIN sagen können, final!
b) Für den Gelegenheits-Privat-Kunden einer VW-Werkstatt - oder einer anderen - aber völlig irrelevant, denn woher soll die Werkstatt denn bitte die Sicherheit hernehmen, dass der Kunden wiederkommt und man´s ihm dann quasi heimzahlen kann? 😰
Wer das alles nicht will, der macht´s eben selbst - und gut!
Der andere sucht sich eine vertrauensvolle Werkstatt und er versucht vor allem, eine vertrauensvolle, langfristige Kunden-Werkstatt-Beziehung aufzubauen, die sich IMMER auszahlen wird, IMMER ! Dazu gehört kundenseitig allerdings auch, nicht unverschämt zu werden! Sollten sich einige Kunden mal hinter die Ohren schreiben!
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Wobei das natürlich so eine Sache ist, wenn man eine Regelinspektion beauftragt, denn das ist ein dehnbarer Begriff, in den man das Nachfüllen beliebiger Betriebshilfsstoffe durchaus vertretbar hineininterpretieren kann.
Auch falsch, D+P, leider! 🙁
Du trägst hier momentan leider nicht zur Klarheit bei, sondern vielmehr zur Verwirrung, sorry, dass ich das so deutlich sagen muss und genau deshalb hier schon wieder soviel schreibe (10-Finger seit 1976 kann für den Leser eben auch ein Nachteil sein 😰):
Die Kontrolle des Waschwasserfüllstandes und das Auffüllen dessen ist KEIN dehnbarer Begriff, sondern ganz im Ggt. ein Standardpunkt jeder Inspektion!
Das kann man also nicht hineininterpretieren, weil´s u.a. genau so auf jeder Inspektions-Checkliste steht!
Man könnte sich allenfalls darüber streiten, ob der Hersteller im Rahmen der Inspektion vorsieht oder gar vorschreibt, dass das Auffüllen unter Hinzugabe - wie auch immer zu berechnender - Reinigungs-Hilfsstoffe zu erfolgen hat oder erfolgen kann / darf. Das ist die Lücke, die die Werkstätten nutzen, denn sonst könnten sie ja einfach nur Wasser auffüllen und gut. Und den Reinigungszusatz lassen sie sich dann mit Apothekerpreisen vergüten!
Nur: Wenn´s nicht drin ist, bezahle ich es eben auch nicht! Das müssen auch Werkstätten verstehen, denen zuvor offenbar nicht klar war, dass man nicht einfach standardmäßig etwas auf die Rg. setzen kann, was der Kd. nicht erhalten hat! Warum, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung!
Wer als Kunde darauf hinweist und das reklamiert, darf sicher sein, dass das beim nächsten Mal nicht passiert.
Diese Werkstätten arbeiten eben mit dem Gleichmut der Kunden..., um es mal vorsichtig auszudrücken.
Definitiv: NEIN !Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Im vorliegende Fall wäre sie sicherlich unangebracht, aber es gibt schon Leute, die es verdient haben (fallbezogen).Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Schadenfreude ist mir ein gänzlich unbekanntes Gefühl
Schadenfreude ist immer ein verachtenswertes Gefühl, das niemandem hilft, nichts verändert oder gar bessert!
Tut mir leid, aber spätestens hier bin ich aber sowas von NICHT DEINER MEINUNG!
Schadenfreude haben m.M.n. nur "kleine" Leute, die viel (oftmals selbst verursachtes) "Pech" im Leben haben und sich dann darüber freuen, dass es den vermeintlich "großen" Leuten da oben auch mal an den Kragen geht.
Wie arm...!
Den anderen: Sorry für soviel OT!
Manchmal muss es aber offenbar sein!
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Eine Werkstatt reinigt nicht, die reinigt auch bei einem Bremsenwechsel nicht so, wie ich es privat an meinen Autos gemacht habe, auch wenn es sinnvoll wäre!
Wenn defekt, dann wird ausgetauscht!
Macht Deine Werkstatt das bei verrußten Drosselklappen auch so? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Also echt jetzt D+P, so langsam hab ich den Verdacht, ich rede hier auf zwei kranke Pferde ein!
Es geht um die REALITÄT beim Freundlichen, also bei einer VERTRAGSWERKSTATT!
Vielleicht drückst Du Dich auch einfach nur nicht klar genug aus. Diese Einschränkung hast Du nämlich in Deinen vorhergehenden Antworten nicht gemacht
(lies ruhig selber nach!)
. Und tatsächlich ist es ja auch so, dass meine - freie - Regelwerkstatt auch nach AW abrechnet. Anscheinend diktiert VW das nicht nur seinen Vertragswerkstätten in die Feder, sondern manche anderen schließen sich diesem System auch an.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Wer bitte sollte Deiner Freien Tankstelle denn Arbeitswerte vorgeben?
Vielleicht kannst Du mir diese Frage ja mit Blick auf angehängte Reparaturrechnung (freie Werkstatt!) selber beantworten!?
Es ist nicht alles so schwarz-weiß, wie Du es darstellst, lieber Taubitz. Weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
b) Für den Gelegenheits-Privat-Kunden einer VW-Werkstatt - oder einer anderen - aber völlig irrelevant, denn woher soll die Werkstatt denn bitte die Sicherheit hernehmen, dass der Kunden wiederkommt und man´s ihm dann quasi heimzahlen kann? 😰
Im voraus ist das nicht mit letzter Sicherheit möglich. In aller Regel gehen auch Privatkunden aber nicht mit jeder Reparatur zu einer anderen Werkstatt.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Wer das alles nicht will, der macht´s eben selbst - und gut!
Als ob das so einfach wäre. Wenn jeder Autobesitzer Werkzeug und Wissen für alle Arbeiten hätte, dann würden die meisten das sicherlich so machen... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Der andere sucht sich eine vertrauensvolle Werkstatt und er versucht vor allem, eine vertrauensvolle, langfristige Kunden-Werkstatt-Beziehung aufzubauen, die sich IMMER auszahlen wird, IMMER !
Genauso habe ich es auch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Die Kontrolle des Waschwasserfüllstandes und das Auffüllen dessen ist KEIN dehnbarer Begriff, sondern ganz im Ggt. ein Standardpunkt jeder Inspektion!
Im Grundsatz ja. Wenn das Wischwasser aber noch 80% voll ist, dann ist halt die Frage, ob es angemessen ist, die restlichen 20% nachzufüllen und dafür dann den Regelsatz für Wischwassernachfüllung zu verlangen. Ist ja nicht so, dass das nach Millilitern abgerechnet wird und man dann auch nur 20% dafür bezahlt. In solch Fall würde ich sagen, der Wischwasserstand ist noch in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Definitiv: NEIN !
Schadenfreude ist immer ein verachtenswertes Gefühl, das niemandem hilft, nichts verändert oder gar bessert!
Kennst Du Plisch & Plum von Wilhelm Busch, oder bist Du mal meinem Link gefolgt und hast es Dir (bis zum Ende) durchgelesen?
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Das ist auch so! Für den Ölumlauf und -druck sorgt die Ölpumpe. Der Öldruckschalter kontrolliert diesen nur und warnt, wenn er nicht mehr ausreichend hoch ist.
Hatte ich jüngst auch (Spätfolgen einer notwendigen Motorwäsche wg. defekter Tandempumpe..., obwohl der Stecker gedichtet ist!)
Will sagen:
- Ölpumpe ist o.k.
- Öldruck ist o.k.
- Öldruckschalter hat ne Macke
- Warnung kommt, obwohl mit dem Öldruck alles o.k. ist
Und wie überprüft man letzteres?
GENAU! 😰
Ich bilde mir ein, dass jemand in etwa gemeint hat, ich solle froh darüber sein, wie es angelaufen ist.
Wenn der Öldruck nicht korrekt gewesen wäre, hätte es zu einem Motorschaden führen können.
Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.
Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.
Wäre der Schalter in Ordnung gewesen, wäre klar gewesen, dass es die Pumpe ist.
Nur die zwei Optionen standen zur Diskussion.
Folglich hätte man es eventuell auch ohne diese horrenden Kosten klären können.
Ist bestimmt wieder so ein laienhafter Irrglaube von mir ;-)
Zitat:
Original geschrieben von allesVWoderwas
Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist,
Wie soll man sehen das der Schalter defekt ist? 😕
Ich kenne nur eine Möglichkeit einen defekten Öldruckschalter zu erkennen, wenn er undicht ist.
Was hättest gemacht wenn der von mir beschriebene Fall eingetreten wäre?
Du willst nicht verstehen das die Werkstatt nur auf Nummer sicher gehen wollte. Hättest die Möhre halt von deiner Werkstatt holen lassen.
Kann nicht ganz folgen.
Wenn der Schalter defekt ist warum sollte dann der Motor auf halber Strecke was abbekommen können?
Was an dem Schalter sein kann, danach hatte ich ja ständig gefragt.
Weiß nämlich nicht mehr, was der Mechaniker festgestellt hatte.
So wie ich es nach den Recherchen im Forum beurteilen kann, ist es kein Ding, den Schalter aus dem Motorbereich herauszunehmen und dann kann man evtl. mit freiem Auge erkennen ob der was hat.
Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?
Also dass Schalter und Pumpe gleichzeitg defekt gewesen wäre, ist eher unrealistisch.
Und dass ein defekter Schalter keine Auswirkungen auf die Pumpe hat, wurde zwischenzeitlich bestätigt.
Ich war live dabei und denen ging es nicht darum um auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn es nach denen gegangen wäre, hätte ich gleich wieder wegfahren sollen, weil die zu wenig Leute hatten (Urlaub?) und kaum Zeit war. Der Meister der Werkstatt höchstpersönlich hatte sich daher der Sache angenommen, aber die Rechnung zusammengestellt hatte wer anderer, wo ich der Meinung bin, dass er auf eine möglichst hohe Summe bedacht war.
Naja, an dem Tag ist viel zusammen gekommen.
Nicht zu vergessen, dass man mir gesagt hat, jemand würde sich in 10 bis 15 Minuten melden.
Dabei waren es fast 1 Stunde.
Und der Typ wollte mich trotz roter Warnleuchte nicht abholen.
Ich hätte es eben super gefunden, wenn man in der Werkstatt sich zuerst den Schalter vorgenommen hätte, bevor man sich an eine kosten- und zeitintensive Vorgehensweise rangemacht hätte.