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Öldrucklampe blinkt kurz - Ölpumpe oder Öldruckschalter?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. August 2013 um 14:01

Hallo liebe Community,

vorweg, es geht um den 4er Golf Bj.2001, 1.4, 16V mit 75 PS, bei dem im letzten März durch VW ein kompletter Motorwechsel vollzogen wurde (mit Mobilitätsgarantie).

Leider muss immer etwas passieren, wenn ich längere Strecken fahre und weit und breit keine VW-Werkstatt ist. Dabei fahre ich viel in der Stadt und da scheint nie eine Leuchte auf.

Aber gestern war es wieder so weit. Auf halber Strecke zw. zwei größeren Ortschaften plötzlich für wenige Sekunden diese rote Lampe mit der tropfenden Ölkanne und piepsender Begleitmusik. Gefährt sofort abgestellt und Ölstand überprüft. Alles in bester Ordnung obwohl seit dem Motorwechsel und nach über 6000 KM nicht einmal Öl nachgeschüttet wurde (der alte Motor schrie nach etwa alle 1000 KM nach Öl).

Ich fuhr weiter und nach 10 KM wieder diese Warnung. Diesmal war es aber so, dass es für ein paar Sekunden blinkte und piepste, dann war paar Sekunden Ruhe und dann kam es nochmal. Fahrzeug am Straßenrand abgestellt und den Notdienst angerufen. Am Telefon sagte man mir, in 10 bis 15 Minuten würde der VW-Abschleppdienst anrufen. In Wirklichkeit waren es über 50 Minuten. Trotz Mobilitätsgarantie meinte der Herr, ich möge wenn möglich bis zur nächsten Werkstatt fahren, sofern die Leuchte nicht wieder aufblinkt. Es wären nochmal ca. 15 KM gewesen. Dennoch folgte ich seiner Bitte. Nach 10 KM war es dann wieder soweit. Es blinkte und piepste nur für einen Moment. Dann versuchte ich nur noch im Leerlauf zu fahren. Also Gas geben und dann möglichst lange ausrollen lassen. Das ging auch ganz gut, weil es leicht bergab ging. Kurz vor dem Ziel wieder die Warnleuchte, aber diesmal blinkte es konstant. Aber bis zur Werkstatt reicht es.

Dort überlegte man zuerst recht lange, was man tun sollte, zumal es nicht jene Werkstatt ist, die den Motorwechsel vorgenommen hatte. Anhand der Symptome wollte man nicht beurteilen, ob es sich um die Ölpumpe handelt oder es den Öldruckschalter betrifft, und ich über die Öldrucküberprüfung nicht drum herum kommen würde. Wenn sich herausstellt, dass es die Pumpe ist, fallen aufgrund der Ersatzteilgarantie von 2 Jahren keine Kosten an. Ich schloss mich telefonisch mit meiner VW-Werkstatt kurz und er meinte, es macht wenig Sinn, wenn die das Fahrzeug abholen und sich dann herausstellt, dass es der Schalter ist. Die Überprüfung würde 30 bis 40 Euro kosten.

Also ließ ich die Überprüfung vor Ort machen. Der Mechaniker bat mich hinzusetzen, anstatt dass er mir sagt, wie lange es dauert und fragt, ob ich noch einen Weg hätte. Hätte ich vorher gewusst, dass es eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, hätte ich zwei Erledigungen gemacht, wegen die ich eigentlich in diese Stadt gefahren bin. Nachher war es leider nicht mehr möglich.

Jedenfalls war die Überprüfung nach einer halben Stunde abgeschlossen und was ich beobachten konnte, war in der Zeit kaum jemand am Fahrzeug. Dennoch wurden 45 Minuten in Rechnung gestellt und durfte allein für das fast 87 Euro bezahlen. Man kam darauf, dass der Öldruckschalter verschmutzt, undicht oder sonstwas ist. Weiß nicht mehr genau was der Mechaniker sagte. So bekam ich eine Rechnung von fast 110 Euro vorgesetzt. Ich bezahlte widerwillig, denn ich ließ mir erklären wie so eine Summe zustande kommt.

Ihr könnt vielleicht nachvollziehen, wieso ich so verärgert bin. Hätte man mir im Vorhinein gesat, dass es der Schalter ist, wäre ich mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren und hätte es durch einen Hobby-Bastler beheben lassen.

Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

Hätte man nicht aufgrund der beschriebenen Symptome eruieren können, dass es sich um ein Problem mit dem Schalter handelt?

Ich meine, der Motor ist komplett neu und da wird die Wahrscheinlichkeit doch eher gering sein, dass es die Pumpe betrifft.

Oder würde sich die Warnleuchte genau so verhalten, wenn die Pumpe was hat?

Aber in welchen Fällen würde die Leuchte von Anfang an durchgehend blinken?

Und wann scheint es permanent auf ohne zu blinken? Was kann da dann defekt sein?

Was haltet Ihr von der verhaltnismäßig langen Überprüfung des Öldruckes?

Hätte man dem Übeltäter auch eher auf die Schliche kommen können?

Wie ist es eigentlich, wird bei einem Motorwechsel nicht auch dieser Schalter neu eingesetzt?

Und wie kommt es, dass der Schalter plötzlich nicht mehr so tut wie es sollte?

Vielleicht kann man vorsorglich irgendwie vorbeugen!

Ich bedanke mich schonmal für alle hilfreichen Hinweise!

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Ich bilde mir ein, dass jemand in etwa gemeint hat, ich solle froh darüber sein, wie es angelaufen ist.

Wenn der Öldruck nicht korrekt gewesen wäre, hätte es zu einem Motorschaden führen können.

Ich vertrete allerdings einen Standpunkt auf meinen Fall bezogen.

Hätte man sich nur den Schalter angesehen und festgestellt, dass der defekt ist, wäre die Öldruckprüfung nicht mehr notwendig gewesen und ich wäre wohl günstiger ausgestiegen und ohne lange Warterei.

Dann hätte ich bedenkenlos nach Hause fahren bzw. irgendwann selbst das Teil auswechseln können.

Wäre der Schalter in Ordnung gewesen, wäre klar gewesen, dass es die Pumpe ist.

Nur die zwei Optionen standen zur Diskussion.

Folglich hätte man es eventuell auch ohne diese horrenden Kosten klären können.

Ist bestimmt wieder so ein laienhafter Irrglaube von mir ;-)

Du als Fachmann:

Erkläre mir doch mal genau, wie man feststellt, ob der Öldruckschalter defekt ist oder nicht!

Du maßt Dir hier ein Urteil bzw. die Kritik an der Vorgehensweise der Werkstatt an, ungetrübt von jeder Sachkenntnis.

Wärest Du mein Kunde, würde ich Dich das nächste Mal vom Hof scheuchen und Dir empfehlen, die Rep. doch selbst durchzuführen, weil Du ja sowieso wieder etwas zu meckern hast und meinst, dass man es anders hätte machen können.

Ja, DANN MACHE ES DOCH SELBST ANDERS UND BESSER!

Wozu benötigst Du überhaupt die Hilfe einer Werkstatt, wenn Du alles besser weißt?

Verstehe ich einfach nicht!

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Kann nicht ganz folgen.

Exakt, und zwar schon die ganze Zeit nicht, nur zwischendurch hattest Du ganz kurz mal einen lichten Moment! :D

Zitat:

So wie ich es nach den Recherchen im Forum beurteilen kann, ist es kein Ding, den Schalter aus dem Motorbereich herauszunehmen und dann kann man evtl. mit freiem Auge erkennen ob der was hat.

Irgendwie miss es der Mechaniker ja auch festgestellt haben oder glaubt ihr, es handelt sich nur um einen Rückschlus, nachdem mit dem Druck alles ok ist?

Exakt!

Man kann nicht mit dem freien Auge erkennen, ob der Öldruckschalter defekt ist.

Wenn also äußerlich keine Schäden zu erkennen sind (Kabel ab, Anschlusssockel am Schalter gebrochen, ölfeucht, stark korrodiert etc.), geht man immer auf Nummer sicher und prüft erstmal den Öldruck. Wenn der o.k. ist, dann muss es der Öldruckschalter sein.

Wechselt man nur den Öldruckschalter auf Verdacht und die Meldung kommt dann zunächst nicht mehr, heißt das hingegen noch lange nicht, dass es der Schalter war und der Öldruck stimmt! Kann ja z.B. sein, dass Du losfährst, das Ölansaugsieb dann wieder verstopft während der Fahrt oder sich sonstwas fest- oder zusetzt und dann wieder kein Öldruck da ist. Folge: Motortotalschaden, bis auf den neuen, soeben gewechselten Öldruckschalter natürlich! :eek:

Weil der Öldruck so signifikant wichtig für das Motorleben ist, schließt man immer zuerst und vor allem sicher via Öldruckprüfung aus, dass etwas mit der Ölversorgung des Motors nicht stimmt!

DICH hätte ich sehen wollen, wenn nach Verlassen der Werkstatt, die Deinem tollen Vorschlag gefolgt wäre erstmal nur den Öldruckschalter zu wechseln, genau das passiert wäre! :D

Hier jammerst Du über 100 EUR, wieviel es dann geworden wären, weißt Du unterdessen ja.

ICH hätte als Werkstattinhaber Dich auf der Rg. unterschreiben lassen, dass man Dich auf die Risiken hingewiesen hätte und Du auf eigenes Risiko den Heimweg antrittst! Deinen Jammer-Beitrag über die pösen-pösen Werkstätten dann hier auf mt hätte ich gern lesen wollen und Deine Klage gg. die Werkstatt auch: zu 100% chancenlos, und zu recht, weil besserwisserisch!

 

Aber warum schreibe ich das hier eigentlich?

Du weißt es ja doch besser!

Bitte wende Dich an VW oder den Bundesgerichtshof und erkläre denen, wie Du es richtig gemacht hättest, als Profi!

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51 Antworten
am 15. August 2013 um 14:18

Das war sicherlich eine VW-Vertragswerkstatt? Da stellt sich mir natürlich zuerst die Frage, warum Du bei dem alten Auto mit dem Problem dorthin gefahren bist. Ist das zur Aufrechterhaltung der Mobilitätsgarantie zwingend erforderlich? Dann weißt Du jetzt, auf welche Weise VW die Mobilitätsgarantie finanziert.

Bei den Vertragswerkstätten darf man auch oft nicht in die Werkstatt rein. Wenn Du aber sicher sagen kannst, dass den größten Teil jener 45 Minuten gar nicht am Fahrzeug gearbeitet worden ist, dann würde ich den Betrag anfechten.

Vor allem aber hat es sich als Fehler erwiesen, die Werkstatt mit der Fehlerbehebung zu beauftragen, bevor die Diagnose vorgelegen hat (sofern Du das denn überhaupt getan hast). Ratsam wäre gewesen, zuerst den Fehler klären zu lassen (Kostenvoranschlag) und dann die Entscheidung in der Hand zu haben. Entsprechendes Augenmerk darauf richten, wie der Auftrag formuliert ist, den man unterschreibt.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Und wie kommt es, dass der Schalter plötzlich nicht mehr so tut wie es sollte?

Warum gehen bei einem 10+ Jahre alten Auto Teile kaputt?

Themenstarteram 15. August 2013 um 14:58

Ja, bei allen genannten Werkstätten handelt es sich um VW-Vertragswerkstätte.

Ich bin kein Mitglied bei einem Automobilclub und hatte daher beim VW-Notdienst angerufen.

Das Abschleppen ist durch die Mobilitätsgarantie gratis und ich wollte eine schnelle Abhandlung, zumal ich nicht in jene Stadt wohne, wo das Fahrzeug überprüft wurde.

Es hätte ja sein können, dass mir die Behebung des Problems nichts gekostet hätte und notfalls hätte man mir unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen müssen.

Ich war nicht in der Werkstatt selbst drin. Vom Warteraum aus hat man einen schönen Einblick in die Werkstatt.

Den Betrag anzufechten, indem man den Meister Vorwürfe macht, ist wohl schwer umsetzbar.

Wie soll ich das bitte beweisen?

Was ich so in den Foren gelesen habe, ist diese Tätigkeit auch keine, wofür man so lang brauchen würde.

Vielleicht kannst du mir verraten, wie da am Besten vorzugehen ist.

Erst im 2. Anlauf habe ich bezahlt, nachdem ich mir erklären ließ, wie die Summe zustande kommt und wie man auf die 45 Minuten kommen würde. Der Mechaniker zeigte mir am Schirm die Vorgabe und erläuterte mir, dass es für dieses Fahrzeug so vorgesehen ist. Zum Vergleich hatte er mir die Positionen von anderen Fahrzeugen gezeigt, bei denen kürzere Zeiten vorgegeben sind. Im Nachhinein stellt sich für mich die Frage, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist, denn angeblich soll es bei dem Fahrzeug verhältnismäßig einfach sein, den Öldruck zu überprüfen und den Schalter auszuwechseln.

Vielleicht könnt Ihr mit der Positionsnummer 17030100 was anfangen. Wer weiß, vielleicht hat er mir bewußt nicht jene gezeigt, die für meinen Fall heranzuziehen wäre. Er hat mir halt jene gezeigt, die ganz oben war und eine Allgemeine sein könnte, also nicht explizit für diesen Fahrzeugtyp.

Was meinst du mit Diagnose? Es wurde beurteilt, woran es liegen könnte und dann habe ich das mit der Haus-VW-Werkstatt abgeglichen, die es bestätigt hatte.

Aber bevor man den Fehler klären lässt, muss doch der Öldruck überprüft werden, oder nicht?

So haben die es mir gesagt. Wenn deine Vorgehensweise so üblich wäre, verstehe ich nicht, warum die es nicht getan haben. Bin doch kein Jurist oder sowas.

Meine von dir zitierte Frage ist vielleicht etwas unglücklich formuliert.

Mir geht es darum, was an so einem Schalter alles kaputt gehen kann oder was passieren kann und wie man dem entgegen steuern kann.

Mein Öldruckschalter war auch schon kaputt.

Genau das gleiche. Manchmal die rote Ölkanne mit STOP und Piepen. Nach Motorneustart alles gut. Beim ersten Mal war ich aber recht erschrocken und stellte den Motor sofort ab und kontrollierte wie du den Ölstand. Mehr kann man als Fahrer dann auch erstmal nicht machen.

Bin dann auch irgendwann zur Werkstatt weil ich schon den Verdacht auf Öldruckschalter hatte.

Der Öldruck wird bei dem Motor mit einem Manometer gemessen, das in das Öldruckschaltergewinde am Zylinderkopf geschraubt wird.

Ein Helfer - damals durfte ich das machen - setzt sich ins Auto und gibt etwas Gas und der Mechaniker schaut ob er Öldruck i.O. ist.

Ist er das, wird der Schalter ersetzt, fertig.

Warum er kaputt geht?

Er sitzt am heißen Zylinderkopf und wird von heißem Öl umspült. Heftige Temperaturwechsel sind immer schlecht.

Ob er beim Motorwechsel ersetzt wurde ist fraglich. Gab es nur den Rumpfmotor neu oder was?

Themenstarteram 15. August 2013 um 18:42

Ok, du hattest ja bereits die richtige Vermutung.

Aber wie hätte sich die Warnleuchte verhalten müssen, wenn niedriger Öldruck bestanden hätte, sprich, Ölpumpe defekt?

Das mit dem Begriff Rumpfmotor ist so ne Sache. Habe es in Google eingegeben (weil es mir nichts sagt) und irgendwie versteht da jeder was anderes drunter.

Ich durfte das Teil vorher sehen und es war ein kompletter Motor mit Zylinderkopf, Motorblock bis hin zur Ölwanne. Soweit ich mich entsinnen kann musste ich allerdings für Kleinteile wie Zahnriemen selbst aufkommen.

Genauso.

Der Öldruckschalter ist nunmal nur ein Schalter, deswegen geht auch nur eine Ader hin. Sobald genung Öldruck anliegt, schaltet er auf Masse (Zylinderkopf). Mehr ist das nicht.

Waren an dem Motor denn damals Sensoren dran?

Themenstarteram 15. August 2013 um 22:50

Das kann ich leider nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie die ausgesehen hätten.

Habe hier eine schöne Übersicht gefunden, welche Arten von Motoren VW anbietet:

http://www.t4forum.de/.../#post2335929

Es dürfte sich tatsächlich um den Teilmotor gehandelt haben, denn den Zahnriemen musste ich aus der eigenen Tasche bezahlen und der war vor dem Tausch schon im fragwürdigen Zustand. Andererseits bilde ich mir ein, dass der Zylinderkopf sehr wohl dabei war. Bei der Zylinderkopfhaube weiß ich es nicht mehr. Schwingungsdämpfer sind mir keine aufgefallen und wenn die Kühlmittelpumpe nicht außerhalb vom Motorblock ist, war sie auch nicht dabei.

Aber wenn der Schalter was hat, was kann es alles sein?

Wie gesagt, mir ist entfallen, wie es der Mechaniker bezeichnet hat. Möglichen wäre verstopft, verschmutzt, verrostet oder undicht.

am 16. August 2013 um 8:14

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Ich war nicht in der Werkstatt selbst drin. Vom Warteraum aus hat man einen schönen Einblick in die Werkstatt.

Den Betrag anzufechten, indem man den Meister Vorwürfe macht, ist wohl schwer umsetzbar.

Wie soll ich das bitte beweisen?

Indem Du das dem Richter erzählst und ein hinzugezogener Gutachter dazu kommentiert, dass ein halbwegs fachkundiger Kfz-Mechaniker für diese Arbeit 10 Minuten (oder wie lange auch immer) benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Erst im 2. Anlauf habe ich bezahlt, nachdem ich mir erklären ließ, wie die Summe zustande kommt und wie man auf die 45 Minuten kommen würde. Der Mechaniker zeigte mir am Schirm die Vorgabe und erläuterte mir, dass es für dieses Fahrzeug so vorgesehen ist.

Interessant. Vielleicht macht VW tatsächlich Richtwertvorgaben. Dabei kann ich mir gut vorstellen, dass diese im Sinne der an den Konzern angeschlossenen Werkstätten großzügig ausgelegt sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie angemessen sind. Berechnen kann man nur tatsächlich angefallene Zeiten, jedenfalls mit einer minimalen Genauigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Was meinst du mit Diagnose?

Mit Diagnose meine ich, dass man zuerst feststellen muss, woran der Fehler liegt, bevor man sich daran machen kann, ihn zu beheben. Zu diesem Zweck kann man als Kunde um einen Kostenvoranschlag bitten bzw. die Werkstatt entsprechend beauftragen. Dann suchen sie den Fehler und teilen Dir ggf. schriftlich mit, was ihrer Meinung nach gemacht werden muss und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist (zumindest in etwa). Das kannst Du Dir anschauen, und wenn Du siehst, dass es sich um eine Trivialität handelt, die sie sich vergolden lassen wollen, dann kannst Du damit woanders hingehen. Das ist schließlich der Sinn eines Kostenvoranschlages (das und die Entscheidung, ob die Reparatur überhaupt noch lohnt).

Es ist natürlich möglich, dass der Kostenvoranschlag selbst auch schon Geld kostet, aber das ist dann in aller Regel gut investiert. Auch deshalb, weil Du dann in der komfortablen Situation bist, Werkstätten telefonisch oder wie auch immer nach dem Preis für einen Wechsel Öldruckschalter fragen kannst, statt schwammig um eine Reparatur zu bitten und Dir anhören zu müssen, dass sie erst schauen müssen, woran es denn liegt.Der Wechsel des Öldruckschalters bei Deinem Fahrzeugmodell ist eine genau definierte Tätigkeit, bei der es im Prinzip sogar möglich sein sollte, vorab einen Festpreis auszuhandeln, da die erforderlichen Arbeitsschritte feststehen und bekannt sind.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Aber bevor man den Fehler klären lässt, muss doch der Öldruck überprüft werden, oder nicht?

Ja, das ist schon richtig. Da habe ich vielleicht Deinen Originaltext nicht genau genug gelesen. Nur kann man halt unabhängige Fachkräfte attestieren lassen, wie lange solch Arbeit typischerweise dauert.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Aber wenn der Schalter was hat, was kann es alles sein?

Wie gesagt, mir ist entfallen, wie es der Mechaniker bezeichnet hat. Möglichen wäre verstopft, verschmutzt, verrostet oder undicht.

Das ist doch eine akademische Frage. Was Du im Auto siehst, ist die rote Öllampe. Und die sollte man sehr ernst nehmen - und sich hinterher freuen, wenn sich herausstellt, dass sie zu Unrecht gekommen ist.

Bei den Frostmotoren (darunter durchaus der 1,4er vom Golf 4) habe ich schon gelesen, dass bei einem die rote Öllampe gekommen ist, und er ist dann nur noch 200 m gefahren, um von der Kreuzung runterzukommen. Das hat für den Motortotalschaden aber schon ausgereicht. Insofern würde ich da nicht experimentieren. Rote Öllampe -> Motor aus. Sofort.

Schon bemerkenswert, das Drama hier um einen defekten Öldruckschalter. Vielleicht sollte man ein Gericht beschäftigen, das herausfindet, ob die Reparaturrechnung jetzt gerechtfertigt ist.

am 16. August 2013 um 8:34

Superhilfreiche Anmerkung.

Hm, schon lustig, was man hier so liest.

Natürlich macht VW Vorgaben für die Arbeitswerte (AW) = benötigten und zu berechnenden Zeiteinheiten (ZE) für eine Standardreparatur - wie jede andere Vertragswerkstatt eines jeden anderen Herstellers auch.

Der Gegenwert eines AW in Euro wird dann von der Werkstatt mehr oder minder frei kalkuliert, aber die AW sind vorgegeben.

Und: Üblicherweise hat ein Kunde in der Werkstatt gar nichts zu suchen, schon aus versicherungstechnischen Gründen!

Zwar kenne ich das aus meiner Lehrzeit zum KFZ-Mech. auch anders (der Bauer oder LKW-Kutscher) wäre kaum aus der Werkstatt zu bewegen gewesen (na gut, der Bauer schon eher, der hatte besseres zu tun, als in der Werkstatt auf die Fertigstellung der Rep. oder Wartung seines Unimogs oder MB-Tracs zu warten), aber der Kutscher hatte im allg. ja Zeit, da sein "Bock" ja auf der Grube stand... (Ausnahmen waren nur größere Reps. wie Bremse, Kupplung, Motorüberholung etc.).

In der PKW-Abt. standen mir schon als Lehrling die Kunden immer auf den Füßen und wollten wir teilweise noch die Welt erklären. Da ist man dann eben mal mit dem Öleinfüllschlauch des Ölkabinetts an der Hose lang gegangen, dann waren sie weg.

Das alles ist aber nicht synonym mit Pfusch, will sagen:

Eine Werkstatt, die die Kunden nicht in diese lässt, macht das nicht deshalb, weil sie vorm Kunden Pfusch verbergen will. Uns hätte jeder Kunde auf die Finger sehen können...

Und umgekehrt kann man, wenn man will, auch pfuschen, ohne dass das der danebenstehende Kunde (im allg.) überhaupt bemerken würde.

Rumpfmotor: Darunter versteht man im allg. einen Motor ohne Anbauteile (Nebenaggregate wie Krümmer, LiMa, Servopumpe, ggf. außen angeflanschte WaPu - trifft bei unseren VW-Motoren nicht zu -, Klimakompressor etc. etc.). In diesem Sinne ist, eng genommen, auch der Zylinderkopf ein Anbauteil, so dass man unter Rumpfmotor, streng genommen, tatsächlich nur den Motorblock inkl. Kolben und Kurbeltrieb und Ölwanne etc. versteht, aber eben ohne ZK.

Unterdessen haben sich diese Begrifflichkeiten aber verwässert (wie heute fast jeder leider auch "Niete" sagt, wenn er einen "Niet" meint! Die Niete gibt´s auf dem Rummelplatz an der Losbude...:D), so dass man heute sehr oft darunter den kpl. Motor inkl. ZK meint, aber eben ohne die sonstigen, o.g. Nebenaggregate und Anbauteile etc.

am 16. August 2013 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Hm, schon lustig, was man hier so liest.

Natürlich macht VW Vorgaben für die Arbeitswerte (AW) = benötigten und zu berechnenden Zeiteinheiten (ZE) für eine Standardreparatur - wie jede andere Vertragswerkstatt eines jeden anderen Herstellers auch.

VW kann Vorgaben machen, soviel sie wollen. Daraus leitet sich aber keine Rechtskraft ab. Wenn ein Monteur für eine Reparatur 10 Minuten braucht, dann hat er 10 Minuten gearbeitet, und dann ist es rechtswidrig und Betrug, 45 Minuten Arbeitszeit abzurechnen, egal was VW in irgendwelche Herstellerdokumente geschrieben hat. Dabei halte ich es für legitim, in gröberen Einheiten abzurechnen (meinetwegen 15-Min-Blöcke) und auf diese aufzurunden. Wenn dabei aber rasch mal die dreifache Arbeitszeit bei rauskommt, dann läuft etwas schief.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Und: Üblicherweise hat ein Kunde in der Werkstatt gar nichts zu suchen, schon aus versicherungstechnischen Gründen!

So argumentiert eine VW-Vertragswerkstatt, die ich kenne. Keine Ahnung, ob alle VW-Vertragswerkstätten auf diesem Standpunkt stehen. Vorstellen könnte ich es mir aber schon.

Daneben kenne ich aber keine andere Werkstatt, die sich so hinstellt. Weder die Kette ATU (die sonst gerne für Faxen gut ist, etwa wenn man sein eigenes Motoröl mitbringen möchte) noch meine freie Werkstatt hält den Kunden mit dieser Begründung aus der Werkstatt raus. Für mich ist das ein Grund mehr, nicht zur VW-Vertragswerkstatt zu gehen, denn so kann ich mit anschauen, was gemacht wird und wie es gemacht wird und muss mir nicht einen vom Pferd erzählen lassen (jedenfalls in dem Rahmen, in dem ich beurteilen kann, was ich da sehe).

Und wie dieser Thread veranschaulicht, fängt das schon mit der Beobachtung an, ob überhaupt an dem Auto gearbeitet wird oder ob nur die Zeit abgerechnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

In der PKW-Abt. standen mir schon als Lehrling die Kunden immer auf den Füßen und wollten wir teilweise noch die Welt erklären. Da ist man dann eben mal mit dem Öleinfüllschlauch des Ölkabinetts an der Hose lang gegangen, dann waren sie weg.

:D :D :D Geil! In dem Fall habe ich da auch Verständnis für. Zuschauen darf man, aber dazwischenquatschen und die Arbeit stören nicht. Finde ich so aber besser, als sich über die Versicherung rauszureden.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Das alles ist aber nicht synonym mit Pfusch, will sagen:

Eine Werkstatt, die die Kunden nicht in diese lässt, macht das nicht deshalb, weil sie vorm Kunden Pfusch verbergen will.

Das wollte ich auch nicht andeuten. Nur weiß man in diesem Falle halt nicht, ob die Werkstatt nicht doch was zu verbergen hat. Wie in Falle dieses Threads, in dem der Kunde zwar nicht in der Werkstatt war, wohl aber hineinschauen konnte - und dabei mitgekriegt hat, dass im Löwenanteil der am Ende abgerechneten Zeit gar nicht am Fahrzeug gearbeitet worden ist.

Ich würde das so sehen: Nicht jeder schlampt, wenn man ihm nicht auf die Finger sieht. Wer aber weiß, dass ihm nicht auf die Finger gesehen wird, bei dem wird viel leichter Schlampert einreißen.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain

 

VW kann Vorgaben machen, soviel sie wollen. Daraus leitet sich aber keine Rechtskraft ab. Wenn ein Monteur für eine Reparatur 10 Minuten braucht, dann hat er 10 Minuten gearbeitet, und dann ist es rechtswidrig und Betrug, 45 Minuten Arbeitszeit abzurechnen, egal was VW in irgendwelche Herstellerdokumente geschrieben hat. Dabei halte ich es für legitim, in gröberen Einheiten abzurechnen (meinetwegen 15-Min-Blöcke) und auf diese aufzurunden. Wenn dabei aber rasch mal die dreifache Arbeitszeit bei rauskommt, dann läuft etwas schief.

Das stimmt nicht! Und sehr wohl leitet sich daraus eine Rechtskraft ab, nämlich bereits für die Vertragswerkstatt, die diese Reparatur nach VW-Vorgaben und den dort festgelegten AWs abrechnen MUSS!

Schrauber arbeiten im allg. im Akkord, also im AW-Akkord (so war´s zumindest in meiner Lehrzeit, die, zugegeben, schon ziemlich lange zurückliegt) und machen insofern "Gewinn" und richtig Geld, wenn sie schneller arbeiten als die Vorgabe! Ich konnte z.B. schon vorm Wechsel von der LKW- in die PKW-Abt. vermessen und hab insofern Arbeiten gemacht, die eigentlich nur ein Geselle machen konnte. Das hat der Gruppe (bzw. den beiden Alt-Gesellen, wovon einer Meister war) richtig Geld gebracht!

Von Betrug kann da also keine Rede sein. Genauso gut könntest Du von Betrug reden, weil Du beim Freundlichen ggf. EUR 24,- / Liter Motoröl bezahlst, der Freundliche den Saft aber für EUR 2,93 / Liter einkauft. Oder in der Kneipe das 0,5l Weizen mit EUR 4,60 abgerechnet wird, das Du im Getränkemarkt für EUR 1,05 bekommst...

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain

Und wie dieser Thread veranschaulicht, fängt das schon mit der Beobachtung an, ob überhaupt an dem Auto gearbeitet wird oder ob nur die Zeit abgerechnet wird.

Auch das stimmt so nicht! Als Kunde profitierst Du auch davon!

Simples Beispiel: Nach Fehlerdiagnose ist ein Teil zu wechseln, das sehr selten zu wechseln ist und was der Schrauber nicht im Schlaf kennt. Ergo steht er nicht am Auto (ggf. war es im o.g. Fall auch so?! :eek:), sondern schaut in die analogen oder digitalen Manuale, wie vorzugehen ist. Dieses ist ureigenster Arbeitsumfang! Auch Chirurgen oder sonstige Fachleute können nicht alles aus dem ff und müssen sich vorbereiten! Das tun sie nicht in ihrer Freizeit und ergo ist dieses auch zu bezahlen! Dennoch bezahlt, im Falle der Werkstatt, der Kunde letztlich nur die vorgegebenen AW für die Rep. und nicht die reale Arbeitszeit, in der der ggf. noch neue und ggf. gar ungeübte Geselle ggf. eine für ihn neue, erstmalige Rep. durchführt, z.B. an einem just erst auf den Markt gekommenen neuen Modell oder einem gänzlich unbekannten, neuen Defekt.

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain

:D :D :D Geil! In dem Fall habe ich da auch Verständnis für. Zuschauen darf man, aber dazwischenquatschen und die Arbeit stören nicht. Finde ich so aber besser, als sich über die Versicherung rauszureden.

Das ist kein Rausreden, das ist Fakt!

Es hat schon Fälle gegeben, in denen sich Kunden in der Werkstatt verletzt haben und dann die Werkstatt auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Klamottenreinigung etc. verklagen wollten! Wir sind ja - noch - nicht in USA, wo man den Kunden darüber aufklären muss, dass heißer Kaffee ggf. heiß sein könnte!

Faktisch und versicherungstechnisch hat ein Kunde bzw. haben alle nicht autorisierten Personen in einer Werkstatt nichts, gar nichts, nicht die Bohne etwas zu suchen! PUNKT!

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain

... und dabei mitgekriegt hat, dass im Löwenanteil der am Ende abgerechneten Zeit gar nicht am Fahrzeug gearbeitet worden ist.

Insofern falsch, wenn nach AW abgerechnet wird.

Etwas GANZ ANDERES wäre es z.B., wenn man einen Handwerker bei sich zu Hause (Gärtner, Maler etc.) nach Stunden bezahlt und feststellen muss, dass dieser quasi nahtlos von der Frühstücks- in die Mittags- und von dieser in die nachmitttägliche Kaffeepause übergeht!

Aber in einer Werkstatt bezahlst Du eben keinen Stundenlohn, also die Zeit, die der Monteur für die i.A. gegebene Wartung oder Reparatur benötigt (was manchmal sogar gut ist, siehe oben), sondern Du bezahlst die AWs, die die Vertriebs-Org. vorgibt!

Insofern ist Dein Ansatz schon völlig verkehrt, da das Axiom nicht stimmt. Da kann der Rest in sich dann noch so logsich sein: Da Axiom ist falsch!

Zitat:

Ich würde das so sehen: Nicht jeder schlampt, wenn man ihm nicht auf die Finger sieht. Wer aber weiß, dass ihm nicht auf die Finger gesehen wird, bei dem wird viel leichter Schlampert einreißen.

Pfusch spricht sich immer herum und kommt (langfristig) immer heraus, so oder so, ob der Kunde nun dabei steht oder nicht.

Nochmals:

Jede Wette, dass ich pfuschen kann, während Du dabei stehst und Du würdest es noch nicht mal mitkriegen!

Bestes, banales Beispiel (das bei Dir allerdings nicht funktionieren würde, weil Du die Problematik unterdessen kennst): Reifenfachhandel.

Mit dem Knattermax ab, mit dem Knattermax und 250 Nm dran.

Dann wird das Auto zum Kunden auf den Hof gefahren und mit dem (vermutlich auf 200 Nm) eingestellten Drehmo wird nochmals abgeknackt, während der Kd. freudig erregt um einen herum läuft.

Er hört es 20x knacken (ggf. öfter) und freut sich, was für eine gute Arbeit hier geleistet wird, zumal in seinem Beisein und steckt dem Schrauber generös noch einen Fünfer (oder gar mehr) in den Blaumann! :eek:

Auf der Standspur der BAB wundert er sich dann, dass er sich sogar auf den Radschlüssel stellen kann und das Rad nicht losbekommt. Zuvor wunderte er sich über Bremsflattern und als der ADAC endlich kam und zu einer Verlängerung griff, wunderte er sich nochmals - wenn er sich denn überhaupt wundert!

Themenstarteram 16. August 2013 um 11:20

DeathAndPain, du bist mein Held.

Nicht nur wegen deinem umfangreichen Informationsgehalt, so hast du mich auch super vertreten, was das Kommentieren von Mitgliedsbeiträgen geht.

Dafür habe ich mich zweimal bei dir bedankt.

Leider hab ich grad wenig Zeit, daher melde ich mich später nochmal konkreter über diese Angelegenheit.

Nach derzeitigem Stand der Dinge werde ich die Rechnung beim VW-Kundendienst, wie du sagst, anfechten.

Das hat schonmal gefruchtet, als ich beim alten Motor das Problem mit dem zugefrorenem KGE reklamiert hatte. Das Fahrzeug war schon fast 2 Jahre über der 10-järigen Kulanzfrist, dennoch wurde der Teilmotor kostenlos ausgetauscht, wobei es durchaus ein regelrechtes Geduldsspiel war.

DeathAndPain, vielleicht kannst du mir beim Abfassen einer schriftlichen Beschwerde behilflich sein. Wenn es dir zu viele Umstände bereitet, kann ich mal was zusammenschrieben und hole mir dann deine Meinung ein!

Nochmals vielen Dank für deine Hilfe. Sehe es genauso wie du und finde nichts, wo es da was zu widersprechen gäbe ;-)

Beste Grüße

Mal eine ganz andere Frage:

WAS steht denn KONKRET auf der Rechnung?

- Öldruck prüfen

- Öldrucksensor aus- und eingebaut

- Öldrucksensor

oder was?

Denn sofern der Öldruck geprüft und gemessen wurde und man dann den Öldruckschalter geprüft oder zumindest erneuert hat, dann finde ich die Rg. (wohlgemerkt: inkl. Prüfung des Öldrucks) angemessen.

Zitat:

Original geschrieben von allesVWoderwas

Ihr könnt vielleicht nachvollziehen, wieso ich so verärgert bin. Hätte man mir im Vorhinein gesat, dass es der Schalter ist, wäre ich mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren und hätte es durch einen Hobby-Bastler beheben lassen.

Eben das war aber nicht möglich, denn auch ein Schrauber ist nicht Gott und kann ohne Überprüfung eine belastbare Diagnose stellen!

Hätte er es gemacht und es wäre doch etwas anderes gewesen - Du hättest Dich, Dich darauf verlassend, auf den Heimweg gemacht, dabei wäre der Motor verreckt etc. -, würden wir hier jetzt darüber diskutieren, ob Du wg. der Fehldiagnose und nun Motortotalschadens die Werkstatt in Regress nehmen könntest, die Dich auf den Heimweg geschickt hat!

Bitte versuche nur mal ansatzweise Dich in die Situation der Werkstatt zu versetzen!

Du verlangst von einer Werkstatt Aussagen und Garantien, die Du noch nicht mal beim Arzt bekommst - und der hat studiert, kann aber auch keine Garantie übernehmen! :eek:

Zitat:

Nun stellen sich für mich folgende Fragen:

Hätte man nicht aufgrund der beschriebenen Symptome eruieren können, dass es sich um ein Problem mit dem Schalter handelt?

Ich meine, der Motor ist komplett neu und da wird die Wahrscheinlichkeit doch eher gering sein, dass es die Pumpe betrifft.

Oder würde sich die Warnleuchte genau so verhalten, wenn die Pumpe was hat?

Aber in welchen Fällen würde die Leuchte von Anfang an durchgehend blinken?

Und wann scheint es permanent auf ohne zu blinken? Was kann da dann defekt sein?

NEIN!

Eine Vermutung ist keine Diagnose!

Ich kann zwar vermuten, dass alles o.k. ist und lasse den Besitzer losfahren.

Ich kann aber auch mit genauso hoher Wahrscheinlichkeit vermuten, dass beim Einbau des ATM etwas mit dem Ölsieb, der Ölpumpe etc. etc. passiert ist, was jetzt dazu führt, dass der Motor keinen Öldruck mehr hat. Schließlich hat man die Rep. ja nicht selbst durchgeführt und weiß gar nicht en detail, was gemacht, erneuert oder ausgetauscht und zumal final überprüft wurde!

Zitat:

Was haltet Ihr von der verhaltnismäßig langen Überprüfung des Öldruckes?

Hätte man dem Übeltäter auch eher auf die Schliche kommen können?

Wie ist es eigentlich, wird bei einem Motorwechsel nicht auch dieser Schalter neu eingesetzt?

Und wie kommt es, dass der Schalter plötzlich nicht mehr so tut wie es sollte?

Vielleicht kann man vorsorglich irgendwie vorbeugen!

NEIN!

Du hast halt Pech gehabt! Dieses Pech kann man sogar bei einem neuen Auto mit neuem Motor haben.

Nicht nur mit einem ggf. defekten, neuen Öldruckgeber, sondern sogar mit einem defekten Motor ab Werk!

Für die o.g. Arbeiten gibt es Arbeitswerte! Auch wenn der Schrauber den ganzen Tag in der Werkstatt herumgelaufen wäre (ggf. auf der Suche nach dem Öldruckmanometer!), hätte man Dir am Ende nicht diese Zeit berechnet, sondern die von VW definierten Arbeitswerte (AW) für die durchgeführten Arbeiten!

Du bezahlst den Schrauber nun mal nicht nach Stunden, Viertelstunden oder gar Minuten, sondern nach Arbeitswerten. Bitte kapiere das endlich einmal!

Zudem:

Ohne Dokumentation der Rg. bleibt das hier eh alles laienhafte Mutmaßung inkl. vieler falschen Annahmen, die hier so gepostet werden!

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