Ölchaos! 507 unpassend? TDI PD ohne LL

VW Golf 4 (1J)

Hallo!
Ich habe nun schon diverse Internetforen durchforstet und bin bislang zu keinem gültigen Schluss gekommen, was die Ölwahl betrifft.

Ich besitze: Golf 4 1.9 TDI Pumpe Düse ohne Partikelfilter
Zur Frage Longlife oder kein Longlife habe ich im Serviceplan den Code QG2 gefunden, der ja soviel bedeutet wie KEIN Longlife.
Im Wartungsbuch steht VW 505.01 angegeben.

Was mich nun verwundert ist, dasss die VW eigene Werkstatt laut Aufkleber am Motor 2012 das Öl VW 507 eingefüllt hat, was ja laut dem Text von http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#oel bzw. aufgrund der im Screenshot markierten Stelle nicht für 4 Zylinder-PD-TDI ohne LL vorgesehen ist.

Der Wechsel 2012 war (wie laut Foto) bei 177.000 km mit VW 507
Ein anderer Wechsel 2013 passierte bei 209.000 km mit einem nicht dokumentierten Öl
2014 fand kein Wechsel statt. Jetzt sind 252.000 km oben (PS: Ich weiß, ich bin überfällig)

Nun meine drei Fragen:

1. Heißt das nun, die Werkstatt hat 2012 ein falsches Öl eingefüllt?
2. Was bedeutet es Longlife Öl in einen Nicht LL Motor zu tanken? Bedeutet das, dass man trotz LL Öl dennoch nur 15tkm fahren kann oder bedeutet es, dass es den Motor schädigt wenn es in Betrieb genommen wird?
3. Habe ich mit meinem Motor (TDI PD ohne LL) sozusagen KEINE Chance ein anderes Öl als 505.01 zu tanken und KEINE Chance NICHT bereits nach 15tkm Öl wechseln zu müssen?

18 Antworten

Also laut VW für Dieselfahrzeuge mit Pumpendüse ohne Partikelfilter gehört folgendes Öl rein:

Longlife = 507 00 alternativ 506 01(Kombiprodukt: 503 00/506 00/506 01)
Ohne Longlife = 505 01

rein.

Zu 1. Es wurde das richtige Öl verwendet.
zu 2. Longlife ist Longlife und muss nicht nach 15.000km gwechselt werden auch bei "nicht Longlife" Motoren.
Zu 3. Siehe vorherigen Post

Wenn das Fahrzeug nicht QG1 geschlüsselt ist
http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4basteltip1.shtml#qg1

nach welchen Kriterien setzt Du denn dann bitte in QG0/2 LL3-Öl ein und nach welchen wechselst Du?
Anzeigen wird das Fahrzeug ja keinen flexiblen Wechselintervall, weil es keinen hat.

Nun ist zwar generell die Frage, was man machen kann, machen oder bleiben lassen sollte bei einem Fahrzeug im Alter eines Golf IV TDI "jenseits von Kulanz und gut & böse", aber faktisch bleibt richtig, dass man aus einem LL-Fahrzeug durch Einfüllen von LL-Öl kein LL-Fahrzeug macht.
Der ZR-Wechsel alle 60tkm bei Deinem AJM aus Modelljahr 2000 wird durch einen anderen ZR-Rep.Satz ja auch nicht auf 90tkm ab MJ 2001 erhöht...

Auch die gezeigte Liste sagt ja klar aus,
dass das 507.00 nur bei QG1=LL zum Einsatz kommt, sonst, bei Dieselmotoren mit PD, eben das besagte VW 505.01.

In Bezug auf die sonst genannten Normen (gar die LL2-Normen mit wasserdünnem Öl und fragwürdigem HTHS-Wert) wäre ich mir nicht so sicher, da das Motorenöl bei PD-TDIs EP-Eigenschaften aufweisen muss wg. der PD-Plunger.

Ich gehe zwar davon aus, dass man 507.00 abwärtskompatibel einsetzen kann (weil Golf V mit PD dieses wohl auch vorschreibt), aber, wie gesagt: Wann wechselt man dann, wenn das Fahrzeug auf Festintervall QG0/2 codiert ist?

Ich bezahle für 5l VW 505.01 online immer so um € 30,-.
Da kriege ich 1x im Jahr finanziell gerade noch so hin...

Tja, da war es wieder, das Öl-Problem.

Das 507.00 LongLife III Öl ist sicherlich keine falsche Wahl, auch wenn es aus einen nicht LL fähigen Motor kein LL fähiges Intervall zaubern kann.
Wählt man ein Festintervall von 15.000km widerspricht das in meinen Augen keiner Vorgabe von VW, und man ist definitiv auf der sicheren Seite.

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Wenn hier schon michaelneuhaus.de angeführt wird, dann sollte man dessen Seite auch korrekt lesen.

Ich zitiere mal kurz zu der Ölfrage:
"Seit 2005 gibt es ein Einheitsöl nach VW-Norm 504.00 und 507.00, das praktisch für alle VW-Motoren geeignet ist. Wenn man die Wahl hat, sollte man ein Öl nach dieser Norm einsetzen, da es die höheren Anforderungen erfüllt."

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Danke erstmal für die Antworten!

@DVDMTTN
Also wenn ich dich richtig verstehe, kann man auch 507 in einen Nicht-LL-Motor einfüllen. D.h. der Motor wird dadurch nicht geschädigt. Die Frage ist: Muss es jetzt im besagten Motor nach 15tkm gewechselt werden oder erst nach 50tkm?
Falls zweiteres, dann gelte ja für LL-Motoren und nicht-LL-Motoren das selbe und ich erkenne überhaupt keinen Unterschied mehr in der Handhabung und die QG-Kennzeichnung wäre hinfällig.

@das-markus
Das würde für mich Sinn ergeben.

@greenline87
Auf michaelneuhaus.de steht aber auch:
"Achtung: nicht für 4-Zylinder-PD-TDI ohne LL"
Das heißt für mich rein logisch gesehen: nicht für PD-TDI ohne LL, aber für andere Motoren schon (wie zb. Benziner, SDI etc.)

Aber eben explizit für PD-TDI ohne LL NICHT. Sonst würde diese Randbemerkung ja keinen Sinn ergeben.

Zu meiner Person ;-) ich bin Maschinenbauingenieur und kenne mich mit der Materie Öle etwas aus und habe meine
eigene Meinung zum Öl und Ölwechselintervall.

Die besagten Longlife Öle mit Spezifikation dienen lediglich der permanenten Berechnung des "Ölzustands".
Dein MST und Sensoren sind nur auf dieses eine Ölspezifikation programmiert.
Es steckt nichts anderes dahinter, als das VW oder andere Hersteller Parameter der Öle gezogen haben um Ihre Software damit zu futtern.

Der Wechselintervall von 15.000km (allgemein) ist eine Präventionsmaßnahme. Der beste und genauste Sensor ist dein Auge und ein Blatt Papier. Zieh den Ölstab raus, lass ein Tropfen Öl aufs Papier tropfen und schaue ob sich dieser mit vielen Verästelungen verläuft oder sich nur im kleinen gleichmäßig rund ausbreitet.
Verläuft das Öl gleichmäßig ist alles OK. Verläuft das Öl mit vielen Verästelungen ist dein Öl einfach nur dünn und es besteht soooooooo laaaaaaaaaaaangsaaaaaamm die Gefahr das der Ölfilm unter Volllast bei 12.000 U/min abreißen könnte. Aus einem 10W Öl wird ein 0W Öl.
Der Ölfilter sollte gewechselt werden, da dieser Verunreinigungen filtert.
Sind im Öl keine Rückstände von Wasser kannst du dein ÖL sehr sehr sehr sehr lange fahren.
Ich spreche aus Erfahrung. Ich fuhr mal einen Peugeot 206 für 65.000km und habe weder das Öl noch den Ölfilter gewechselt. Das Öl sah nach 65.000km immer noch gut aus und hat die Funktion als Schmierstoff erfüllt.

In der Garantiezeit muss man sich an den Serviceplan halten.

@Dewey002

Ein 50.000er Intervall gibt's garnicht mehr, das gab es mal, aber VW hat zurück gerudert auf 30.000km Variables Intervall.

Zitat:

@DVDMTTN schrieb am 20. Mai 2015 um 16:16:17 Uhr:



zu 2. Longlife ist Longlife und muss nicht nach 15.000km gwechselt werden auch bei "nicht Longlife" Motoren.

Ist doch Unsinn.

Nur weil man ein Longlifeöl in einen x-beliebigen Motor kippt, hat man noch lange kein Longlifeintervall.

Hardwaremäßig hat der Hersteller schon Veränderungen am Motor für die verlängerten Ölwechselintervalle vorgesehen.

Zitat:

@Dewey002 schrieb am 21. Mai 2015 um 02:01:39 Uhr:


Die Frage ist: Muss es jetzt im besagten Motor nach 15tkm gewechselt werden oder erst nach 50tkm?

Was ist daran nicht zu verstehen?

Kein QG1 bzw. Longlifevermerk am Fahrzeug, bzw. in den Papieren = fixes Wechselintervall.

Ist doch Unsinn.
Nur weil man ein Longlifeöl in einen x-beliebigen Motor kippt, hat man noch lange kein Longlifeintervall.
Hardwaremäßig hat der Hersteller schon Veränderungen am Motor für die verlängerten Ölwechselintervalle vorgesehen.Was glaubst du was der Unterscheid zwischen einem "15.000km" Intervall-Öl und einem "LongLife-Öl" ist?
Da gibt es keinen! Der Hersteller hat nur eine Öl für die Parametrierung herangezogen und versichert das dieses Öl ca. 30.000km hält, was aber totaler Schwachsinn ist, da jedes Öl beliebig haltbar ist.

Und welche Hadwaremäßigen Veränderungen soll der Hersteller vorgenommen haben?

Zitat:

@DVDMTTN schrieb am 21. Mai 2015 um 10:24:04 Uhr:



Und welche Hadwaremäßigen Veränderungen soll der Hersteller vorgenommen haben?

Du solltest dich bezüglich Unterschieden zwischen Longlifefähigen Fahrzeugen und Fahrzeuge ohne verlängertes Wartungsintervall erstmal schlau machen und erst dann hier posten.

;-) Dann mach mich schlau und nennen mir Bitte die unterschieden zwischen diesen beiden, doch so verschiedenen Fahrzeugtypen.

Leider gängig quer durch alle von mir besuchten VW-Foren, dass bei LL immer von "2 Jahren oder alle 30tkm / 50tkm" gesprochen wird,
dabei heißt es vielmehr korrekt doch: "MAXIMAL 30tkm / alle 2 Jahre".
Aktuell und wohlweislich nennt VW gar keine maximal erreichbaren km-Angaben im LL-Modus mehr, weil die Kunden dann immer angelaufen kamen und fragen, warum sie schon mit 17.500 oder 22.500km zum Ölwechsel aufgerufen werden via SIA, wenn doch 30tkm das Limit sei.

LL wurde vor allem für die gewerblichen Dienstwagenflotten eingeführt (der Passat hat bekanntlich eine gew. Zulassungsquote von 90%), die locker 60tkm p.a. und mehr zurücklegen.
Da war LL ein echtes USP ggü. dem früheren Festintervall alle 15tkm/1x im Jahr.

Klar kann man VW 507.00 reinschütten, aber damit wird aus dem Fahrzeug noch kein LL-fähiges.
Die genannten (max. 50tkm) galten nur sehr kurz bzw. wurden sehr, sehr bald von VW zurückgezogen und die max. möglichen LL-Laufleistungen bei Benziner wie Diesel auf 30tkm reduziert.

Dass die LL-Technik nicht die Ölgüte (z.B. elektrisch oder elektrochemisch etc.) ermittelt, sondern lediglich aus äußeren Kenngrößen wie Drehzahl, Geschwindigkeit, Kaltstarts, Kaltlaufanteilen etc. ermittelt, wann das Öl gewechselt werden sollte, dürfe auch bekannt sein, kann zumal überall nachgelesen werden.

Mein Öl ist nach 15tkm jedenfalls ziemlich schwarz, aber gut: Das ist es auch schon nach den ersten paar Umdrehungen nach Neubefüllung, obwohl ich mir privat den Spaß mache, die Altölbestände unterm ÖlFi-Gehäuse aus dem Öl-Wasser-Wärmetauscher abzusaugen. Dennoch bleibt offenbar so viel Altöl an div. Stellen im Motor, dass es gleich wieder schwarz wird.

Beim Diesel ohne DPF kommt es im allg. eher zur Motorenölverdickung denn zur Motorenölverdünnung, wie vor allem beim Ottomotor. Siehe S.37 im pdf oben. Siehe S.37 im pdf im nächsten Beitrag unten.

LL3 gem. VW 504.00/507.00 folgt der Notwendigkeit (auch der der Vorhaltungskosten in den Vertragswerkstätten...), den ganzen Wirrwarr mit FI- und wasserdünnen LL2-Ölen (und zumal grottenschlechtem HTHS-Wert) aufzulösen und zu einem im allg. abwärtskompatiblen Universal-Öl zu kommen, das aschearm genug verbrennt, um beim Diesel nicht den DPF zuzusetzen.
Wer keinen DPF hat - und beim Golf IV kann es sich eh nur um ein nachgerüstetes, deshalb offenes und ungeregeltes DPF-System handeln und um kein geschlossenes, geregeltes wie bei den nachfolgenden, moderneren Dieseln - dem kann das ggf. auch wurscht sein.

Mein Oldie unten hat über Jahre beim Freundlichen Aral (=BP = Castrol) gem. VW 505.01 bekommen, 1x Valvoline gem. VW 505.01 beim einmaligen ATU-Besuch in LG und seitdem nur die u.g. Öle, erstmalig dieses Jahr Castrol Edge FST Turbodiesel 5W-40, weil es gerade günstig war, online.
Was soll ich sagen: Mein Auto fährt noch immer hervorragend, der Motor ist eh das beste an ihm.
Bis auf die leicht sabbernde Tandempumpe (Dichtsatz € 8,-, 20 Min. Arbeit) war noch nichts dran.
Verbrauch, Fahrleistungen, Trockenheit des Motors: Alles hervorragend.

So verkehrt kann ergo VW 505.01 nicht sein.

Dass man immer (auf eigenes Risiko) schauen kann, wie lange es gut geht, steht dem nicht entgegen, zumal nicht bei einem unterdessen so alten Auto wie einem Golf IV.
In meiner Zeit als KFZ-Mech. in einer großen MB-Vertragswerkstatt kam ein Taxiunternehmen auch nur zu uns, wenn sie etwas technisch nicht selbst erledigen konnten. Ansonsten wurden deren Karren geschrubbt und bekamen ab einer gewissen Laufleistung gar keinen Ölwechsel mehr: Da wurde nur noch oben drauf geschüttet, in weit größeren Abständen allenfalls mal der ÖlFi gewechselt (wenn überhaupt) und gut.
Wenn das Fzg. längst abgeschrieben ist, kann man das machen.

Ob das für einen Privatmann schlau ist und irgendwie wirklich Geld spart, ist eine ganz andere Frage.
Schließlich reden wir von max. € 30,-/5l Motoröl pro Jahr zzgl. Ölfilter. Die Schraube tausche ich unterdessen auch gar nicht mehr (was aber auch noch andere Gründe hat, die hier jüngst mal diskutiert wurden...).

@DVDMTTN
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