Nur Probleme mit unzuverlässigen Ebayern! *grml*

BMW 3er E36

Hi,

muss meinen Ärger jetzt mal rauslassen.

Habe am 20.04.04 zwei M3 Spiegelgrundplatten für 8,51 Euro ersteigert.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7900170894&category=44178&sspagename=STRK%3AMEBWA%3AIT&rd=1
Hab ihm dann auch ne freundliche email geschrieben, dass er mir bitte seine Bankdaten schicken soll.

Antwort von ihm:_______________________________
hallo herr XXX!

ich habe heute gesehen das die grund platten beschädigt sind also nicht nutzungsfähig! und konnte die auktion auch nicht mehr zurückziehen besser gesagt ich wusste nicht wie das geht ! es tut mir leid aber das bringt nichts wenn sie die platten bekommen die sind defekt! MFG
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Wers glaubt wird seelig, ich hab ihn dann nochmal angeschrieben.

Antwort von ihm:_______________________________

dann tut es mir leid !! wenn sie mir glauben! aussserdem weiss mein anwalt auch davon bescheid!! dieser ist ein gültiger grund oder wollen sie kaputten haben ?
wäre kein problem aber sie wissen davon bescheid dass die kaputt sind
und wenn sie mich jetzt weiter belästigen schalte ich morgen meinen anwalt ein!!!

mfg
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Hab ihm jetz grad folgende Mail geschrieben:
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Sehr geehrter Herr XXX,

sofern die Spiegelgrundplatten wirklich defekt sind handelt es sich in diesem Fall um eine Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB, da es sich bei den Grundplatten um eine Stückschuld gehandelt hat. Demnach habe ich als Käufer, dem nach § 433 Abs. 1 eigentlich die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zusteht, im Falle der Unmöglichkeit einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. § 281 Abs. 1. Da mich die Spiegelgrundplatten im normalen Verkehr min. 70 Euro netto kosten verlange ich von ihnen einen Schadensersatz von 61,49 Euro (70 Euro - 8,51 Euro)!
Senden sie mir unverzüglich die Telefonnummer, Adresse und gegebenenfalls eMailadresse ihres Anwalts zu, ich möchte mich mit ihm in Verbindung setzen.
Es tut mir leid für sie, Herr XXX, aber die Rechtsprechung ist in diesem Fall eindeutig! Somit würden sie im Falle einer Gerichtsverhandlung den kürzeren ziehen.

Bitte teilen sie mir umgehend mit, ob sie die Sache außergerichtlich regeln wollen oder ich den Fall an meine Rechtsschutzversicherung weitergeben soll.

Sollten sie einem außergerichtlichen Vergleich zustimmen, überweisen sie 61,49 Euro auf mein Konto.

*zensiert*

Falls sie die Spiegelgrundplatten auf wundersame Weise doch in einem mangelfreien Zustand liefern können, bin ich gerne bereit die Platten für den vereinbarten Preis zu nehmen.

Sollten sie sich nicht bis spätestens kommenden Montag melden, werde ich die Sache an meinen Anwalt weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen X X
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Was soll ich machen wenn der rumzickt?
Mich kotzt das mittlerweile an, jedesmal wenn man ein Schnäppchen macht ist irgendwas kaputt oder sonstwas. Ebay unternimmt natürlich auch nichts. Die faulen S*****.

Naja, bitte nehmt euch vor dem Ebayer in Acht.

Gruß Michael

45 Antworten

Ja da schau her.Ich schreib auch genau am 10.5. mein WR-ABI.Ich lass BWL weg.Hab dafür auch nix gemacht!Denn mein BWL-Ordner ist so dick wie mein Recht UND VWL Ordner zusammen!
Ne du ist ne nachträgliche Unmöglichkeit!Denk ich auf jedenfall,denn wäre es eine anfängliche,dann müsste er ja von Anfang an(schon als er das Angebot erstellt hat)gewußt haben,dass die Dinger kaputt sind.Da dies aber nicht der Fall ist,folgere ich daraus eine nachträgliche Unmöglichkeit mit SE Statt der Leistung gem 280I,III,i.V.m.283.

Was läßt du denn weg?Bist du schon fertig mit lernen?Man,man,man ich verlier bald den Überblick.Ich glaub von dem was ich gelernt habe,hab ich schon wieder die Hälfte vergessen!Ich werd nie fertig!Geht`s bei dir auch am 7.5. los?Mit welchem Fach?

Grüße

toll, ich weiß wie es weiter geht, weil er schiss hat, und die dinger nicht da sind, bricht er schön die nächsten m spiegel von nem bmw ab, die er sieht oder ;(

Zitat:

Was läßt du denn weg?Bist du schon fertig mit lernen?Man,man,man ich verlier bald den Überblick.Ich glaub von dem was ich gelernt habe,hab ich schon wieder die Hälfte vergessen!Ich werd nie fertig!Geht`s bei dir auch am 7.5. los?Mit welchem Fach?

och nööö Jungs,

erst begeistert ihr das Forum mit frischem Biss und dann wollt ihr plötzlich überfordert sein. Wie passt das denn zu BMW? 🙄 😉

Nö nö,bin souverän und cool.Aber hör mal,mein Kopf platzt langsam und ich bin unausgelastet!!!Da darf ich doch für ein paar Sekunden mal ein bißchen Panik machen!!!hehehe.
Muss mir nur nochmal alles in Ruhe durchlesen,dann erinnern sich meine Gehirnzellen wieder dran und ich kann das Zeugs.---Besser so?---

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ps: 15 pkt in Rechtslehre, ich bin der BGB Gott😉 NA ja, ich war res vor knapp nem Jahr..😉

Zitat:

Original geschrieben von red.dot18


@Raul

so muss das sein 😁
Ich hab die Story mit deinem Dachkantenspoiler auch verfolgt und soweit ich mich errinnern kann, hab ich dir auch n paar Sätze gepostet. Freut mich wenns zum Erfolg führt.

Ja,stimmt!

Danke nochmal! 🙂

Jetzt brauch ich nur noch jemanden,der mir den und die Scheinwerferblenden lackiert 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hack1881


Aber richtig so Jungs - wer schreibt der bleibt🙄 😁

Und wer abschreibt kommt weiter 😁

Alles schön und gut Leute,

aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Wie wollt ihr beweisen das ihm die Dinger nicht wirklich während der Auktion kaputt gegangen sind ?
Er sagt einfach das er die Platten in der Garage in einen Karton gelegt hat und dann versehentlich mit dem Wagen drüber gefahren ist.
Hat einfach nicht mehr dran gedacht.
Wie wollt ihr dann beweisen das es nicht so ist ?

Klar ist es ärgerlich wenn sich manche mit so offensichtlichen Methoden herrrauswinden wollen.
Aber über welche Summe sprechen wir hier eigentlich.
Fände es viel schlimmer wenn man was ersteigert (für viel mehr Geld!!) und nach dem Bezahlen dann keine Ware erhält. Also ganz klarer Betrug, quasi.
Viele legen es genau darauf an, und man hat hinterher den Schaden.
Bisher war es kostenlos 😉

Greetz

YETI

wenn er ganze spiegel anbietet und die auktion nicht zurückzieht dann muss er auch ganze spiegel verkaufen bzw deren wert ersetzen 😉 egal ob die kaputt sind oder nicht

@Yeti:
Die Sache mit dem Karton wäre doch grob fahrlässig,in dem Fall wäre er doch auch ersatzpflichtig,oder täusch ich mich?!

@Necrom:
Es handelt sich um Spiegelplatten,NICHT um Spiegel!!!

Zitat:

Original geschrieben von Raul1982


Und wer abschreibt kommt weiter 😁

....aber was habt Ihr für lasche Sitzordnungen in den Prüfungen. Wir mussten immer (elbuferweise, also immer den Fluß dazwischen) Zickzack sitzen - ohne Feldstecher und außer Rufweite🙁 😁

Zitat:

Original geschrieben von TJ-323ti


@Necrom:
Es handelt sich um Spiegelplatten,NICHT um Spiegel!!!

worum es sich handelt kann doch ziemlich egal sein 😉 der sachverhalt ist klar, wenn man ein gut anbietet, und verkauft (ebay) dann muss man dafuer sorgen das der vertrag eingehalten wird 😉 wenn das nicht geht (Weil sie kaputt sind) muss er halt den martkwert zahlen (glaub aber ohne mwst ^^)

der doofkopp, der hätte bloss sagen müssen er hat sie zur post gegeben und wäre feinr aus, weil dann hätte er seine schuldigkeit ja getan...

Yo,BGB-König,hast recht!!!
Gem.§446,447.Nun is aber genug.Muss wieder weiter lernen,nachdem ich hier so auf den Putz hau und heiße Luft verblaß!

@red.dot18:

Viel GLück für dein ABI!

Grüße

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