Nur Probleme mit unzuverlässigen Ebayern! *grml*
Hi,
muss meinen Ärger jetzt mal rauslassen.
Habe am 20.04.04 zwei M3 Spiegelgrundplatten für 8,51 Euro ersteigert.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7900170894&category=44178&sspagename=STRK%3AMEBWA%3AIT&rd=1
Hab ihm dann auch ne freundliche email geschrieben, dass er mir bitte seine Bankdaten schicken soll.
Antwort von ihm:_______________________________
hallo herr XXX!
ich habe heute gesehen das die grund platten beschädigt sind also nicht nutzungsfähig! und konnte die auktion auch nicht mehr zurückziehen besser gesagt ich wusste nicht wie das geht ! es tut mir leid aber das bringt nichts wenn sie die platten bekommen die sind defekt! MFG
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Wers glaubt wird seelig, ich hab ihn dann nochmal angeschrieben.
Antwort von ihm:_______________________________
dann tut es mir leid !! wenn sie mir glauben! aussserdem weiss mein anwalt auch davon bescheid!! dieser ist ein gültiger grund oder wollen sie kaputten haben ?
wäre kein problem aber sie wissen davon bescheid dass die kaputt sind
und wenn sie mich jetzt weiter belästigen schalte ich morgen meinen anwalt ein!!!
mfg
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Hab ihm jetz grad folgende Mail geschrieben:
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Sehr geehrter Herr XXX,
sofern die Spiegelgrundplatten wirklich defekt sind handelt es sich in diesem Fall um eine Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB, da es sich bei den Grundplatten um eine Stückschuld gehandelt hat. Demnach habe ich als Käufer, dem nach § 433 Abs. 1 eigentlich die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zusteht, im Falle der Unmöglichkeit einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. § 281 Abs. 1. Da mich die Spiegelgrundplatten im normalen Verkehr min. 70 Euro netto kosten verlange ich von ihnen einen Schadensersatz von 61,49 Euro (70 Euro - 8,51 Euro)!
Senden sie mir unverzüglich die Telefonnummer, Adresse und gegebenenfalls eMailadresse ihres Anwalts zu, ich möchte mich mit ihm in Verbindung setzen.
Es tut mir leid für sie, Herr XXX, aber die Rechtsprechung ist in diesem Fall eindeutig! Somit würden sie im Falle einer Gerichtsverhandlung den kürzeren ziehen.
Bitte teilen sie mir umgehend mit, ob sie die Sache außergerichtlich regeln wollen oder ich den Fall an meine Rechtsschutzversicherung weitergeben soll.
Sollten sie einem außergerichtlichen Vergleich zustimmen, überweisen sie 61,49 Euro auf mein Konto.
*zensiert*
Falls sie die Spiegelgrundplatten auf wundersame Weise doch in einem mangelfreien Zustand liefern können, bin ich gerne bereit die Platten für den vereinbarten Preis zu nehmen.
Sollten sie sich nicht bis spätestens kommenden Montag melden, werde ich die Sache an meinen Anwalt weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen X X
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Was soll ich machen wenn der rumzickt?
Mich kotzt das mittlerweile an, jedesmal wenn man ein Schnäppchen macht ist irgendwas kaputt oder sonstwas. Ebay unternimmt natürlich auch nichts. Die faulen S*****.
Naja, bitte nehmt euch vor dem Ebayer in Acht.
Gruß Michael
45 Antworten
echt ärgerlich. Hast Dir ja schon reichlich (Schreib-)Arbeit gemacht🙁
Zumindest hast Du ihm ja nun signalisiert, dass man sowas nicht machen sollte. Aber ich würd ihn laufen lassen, wenn er sich zu nichts bereit erklärt - zuviel Aufwand🙁
...sei froh dass Du nicht "wirklich" angear.... wurdest😉
Tja so ist das bei Ebay leider öfters.
Die stellen einen Artikel für einen Euro ein und hoffen dann einen normalen Verkehrswert dafür zu erzielen. Ist der Gewinn zu gering ist das Teil auf einmal defekt.
Halt uns mal auf den laufenden was aus der Geschichte wird.
Gruss Vanden
Hmmm...und wenn er wirklich kaputte haben sollte?
Ich glaube kaum, dass du da eine Chance haben könntest.
Nach dt. Rechtsprechung ist das Anbieten einer Ware zu einem bestimmten Preis durch den Verkäufer noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an den Käufer ein Angebot abzugeben.
Der ausgewiesene Preis ist NICHT(!!!) bindend!
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der mögliche Käufer ein Angebot genannt hat (also sagt, dass er es zum ausgewiesenen Preis kaufen will). Erst wenn dem der Verkäufer zustimmt, ist der Vertrag perfekt!
Allerdings entzieht es sich meiner Kenntnis, ob dies auch auf Auktionen zutrifft.
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eine beendete auktion bei ebay ist IMMER ein rechtsgültiger vertrag!
dein schreiben ist genau richig gewesen, das geht so nicht, das man andere so dermassen verarscht!
wie sollen denn solchen platten kaputt gehen? die sind auch metall die kannste auch fallen lassen, das tut den nichts!
Zitat:
Original geschrieben von peterLustig
wie sollen denn solchen platten kaputt gehen?
Panzer drüber gefahren? 😁😁😁
Scherz beiseite! Ist schon richtig dagegen anzugehen.
Zitat:
Original geschrieben von Vanden
Panzer drüber gefahren? 😁😁😁
Scherz beiseite! Ist schon richtig dagegen anzugehen.
Würde ich nicht anders machen. Hast Dich auch noch gut zurückgehalten irgendwas böseres zu schreiben.
Laß Dir von dem nichts sagen.....
@sabsi
Finde ich nicht! Muss man sich heutzutage alles gefallen lassen? Ich finde nicht. Vertrag ist Vertrag.
@Martin SHL
Das was du meinst ist ´zB ein Werbeprospekt. Dieses stellt keinen Antrag gem §145 dar. Es handelt sich dann lediglich um eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung zur Abgabe eines Antrags)
Eine Auktion wie bei Ebay stellt ein gültigen Kaufvertrag gem §433 BGB dar! Mit Antrag und Annahme (§§ 145, 147).
@all
Und wenn ich bis nach Koblenz fahren und dem persönlich aufn Schlipps steigen muss, der kommt mir nicht so davon. Außerdem bezahle ich genug Kohle für die scheiß Rechtsschutz dann wird mandie ja wohl mal arbeiten lassen dürfen.
Ich halt euch aufm Laufenden.
Zitat:
Original geschrieben von peterLustig
eine beendete auktion bei ebay ist IMMER ein rechtsgültiger vertrag!
dein schreiben ist genau richig gewesen, das geht so nicht, das man andere so dermassen verarscht!
wie sollen denn solchen platten kaputt gehen? die sind auch metall die kannste auch fallen lassen, das tut den nichts!
Sehe ich genauso.
Erinnert ihr euch noch an meinen Dachkantenspoiler?Der kostet laut ETK 272,99€,ich habe ihn original verpackt und neu für 18,27€ bei Ebay gekauft und der Verkäufer wollte ihn nicht rausrücken.Hab dann auch ein ähnliches Schreiben wie Red.Dot18 hingeschickt und bekam 2 Tage später die Kontodaten,eine Woche später war der Spoiler dann bei mir 😁
@Raul
so muss das sein 😁
Ich hab die Story mit deinem Dachkantenspoiler auch verfolgt und soweit ich mich errinnern kann, hab ich dir auch n paar Sätze gepostet. Freut mich wenns zum Erfolg führt.
Hi,
ist echt ärgerlich.Wenn du aber Anwalt spielst,dan richtig!Da es sich um eine nachträgliche Unmöglichkeit handelt,hast du nach Befreiung des Schuldners von der Primärleistung gem § 275 I , Anspruch auf auf den Sekundäranspruch gem § 275 IV. Somit kannst du gem.§§ 280I,III,in Verbindung mit 283 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.(Falls von dem Schuldner zu vertreten!)--hat er ja!--.
Trotzdem glaub ich das du nicht den kompletten Betrag des Verkehrswertes einfordern kannst!Dazu langt mein WR-LK-Wissen leider nicht ganz aus.(Oh verdammt hoffentlich kann ich den ganzen Müll noch in 1,5 Wochen im ABI!)
Grüße
Mußte leider auch einen Auspuff bei Ebay bestellen,da meiner hin war und ich ja eh dieses Jahr mein Auto wechsel wollte ich nen einfachen der günstig ist.Hab auch schon wieder mit dem schlimmsten gerechnet ging aber alles gut.Wenn ihr mal günstig was für den Auspuff sucht kann ich euch den hier empfehlen "AEB 1000" soll keine Werbung sein kenn ihn auch nicht weiß nur das er mich nicht beschissen hat.Denke das verdient schon empfehlung genug...
@TJ-323ti
Ja schau an, zur Info, ich schreib auch am 10.05 mein LK WR Abi 😁. So wie ich das bisher verstanden habe, handelt es sich um eine anfängliche Unmöglichkeit nicht nachträglich, demnach gehts über §311 a Abs. 2 zu SE statt der Leistung nach §281 usw.. Wie mans nimmt 🙂. Muss den Schund auf alle Fälle nochmal lernen.
Ach ja, welchen Teilbereich lässt du denn wahrscheinlich weg? Lernst du alle drei (Recht, VWL und BWL)?
Naja, viel Glück fürs Abi. 😁
Ciao
super, die Abiturienten haben ja richtig Biss heute - dann immer ran an den Speck😁 Ist doch mal wieder erfrischend sowas zu lesen hier. Man, was kann man sich auch schon (zu) schnell abfinden manchmal. Aber richtig so Jungs - wer schreibt der bleibt🙄 😁