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Neuwagenkauf vor der Mehrwertsteuererhöhung

VW Passat B6/3C

Hallo,

mein Vater plant ende des Jahres sich wahrscheinlich wieder einen Passat zu kaufen. Meine Frage ist, wenn er ihn im Dezember 2006 bestellt, der Wagen aber erst im Januar 2007 oder später ausgeliefert wird, welcher Mehrwersteuersatz kommt dann zum tragen, die alten 16% oder schon die 19%. Er will dem Staat auf keinen Fall Geld sinnlos in den Rachen schmeißen.
Was ich gehört hab, zählt im Regelfall nicht das Bestelldatum sondern der bei der Auslieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Weiß da jemand bescheid, wie das ist. Hat zwar noch etwas Zeit bis Dezember, aber ich wills jetzt einfach schon wissen.

16 Antworten

Stimmt so nicht ganz: Für die Erhebung der Mehrwertsteuer (oder auch Umsatzsteuer) ist immer das Rechnungsdatum entscheidend (dann entsteht nämlich der Umsatz). Es ist also egal wann der Wagen bestellt und wann ausgeliefert wird, das Datum auf der Rechnung entscheidet ob 16% oder 19%.

Wer seinen Händler gut kennt, wird da vielleicht kreative Wege finden, allerdings bekommt der Händler von VW auch eine Rechnung über den Wagen ...

Ich würde mal behaupten, das sich die Hersteller da etwas einfallen lassen werden (Rabattaktion), ansonsten würden Sie in den letzten Monaten von 2006 und Anfang 2007 abgesehen von den Firmenwagen keine (oder nur sehr wenige) Autos verkaufen können, da die 3% keiner freiwillig zusätzlich bezahlen möchte. Allerdings ist der Wagen dann auch Baujahr 2006, was den Wiederverkaufswert wenigstens auf dem Papier auch entsprechend mindern wird.

Gruß MH

Im endeffekt ist das doch auch eine Sache, die man mit dem Händler aushandeln kann.

Wenn man mit dem abspricht, dass es bei 16% bleibt, dann sollte das doch unabhängig vom Auslieferungsdatum sein, oder ?

MfG

Da dem Händler das Fahrzeug bei zusendung des Briefes berechnet wird,
gehe ich mal davon aus, dass die an diesem Tage gültige gesetzl. MwSt. berechnet wird.
D.h., dass bei Auslieferung z.B. Jan. 2007 die neue, höhere MwSt. gilt. Evtl. könnte
man ja eine Vorkasseregelung treffen mit zusätzlichem Barzahlerrabatt!

Auch wir haben den 31.12. als Fixtermin im Auge. Unser Freundlicher hat uns direkt darauf hingewiesen das die Auslieferung bzw. Fertigstellung des Wagens auch Datum der Rechnungsstellung ist - sprich: Jedes Fahrzeug mit Auslieferung in 2007 wird mit 19% besteuert.

Gruß P3C-Familie

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Alleine entscheidend ist die Fahrzeugübergabe (ab wann trägt der Käufer das Risiko im Falle einer Beschädigung), ohne Wenn und ohne Aber.

Siehe auch hier (insbes. Punkte 2 und 4):
http://www.virtuelle-kanzlei.com/199803.htm

ledewo

erstmal danke für die wie immer gute Hilfe. Ich weiß nicht wie lang die Lieferzeit dann sein werden, werden bestimmt mehr bestellen als normal, weil niemand gerne die 3% mehr Mehrwertsteuer zahlt, dann müsste man den Wagen schon mitte ende August bestellen, damit er dann noch in diesem Jahr ausgeliefert wird, vorrausgesetzt es kommt nichts dazwischen wie Streik oder ähnliches

Ich würde das Fahrzeug einfach F I X zum 28.12.2006 bestellen,
dann hat der Händler genug Zeit es so einzuplanen und Ihr habt kein Risiko!
Für jede Verzögerung ins Jahr 2007 würde ich im Vertrag eine Klausel
einbauen lassen, dass Ihr dann die Mehrwertsteuererhöhung nicht zu zahlen hättet!

wir werden uns auf alle Fälle schon früh drum kümmern, sprich im späteren sommer schonmal mit unserem stammhändler reden und dann alles weitere besprechen und dann können wir entscheiden, wie wirs am besten machen.

Im Zweifelsfall würde ich sogar jetzt sofort bestellen, da eben im Moment eine sehr interessante Rabattaktion läuft, die in dieser Höhe wohl nicht so schnell wieder kommen wird.

Selbst wenn man im Vertrag eine Klausel einbauen lässt, dass man die Mwst.-Erhöhrung nicht zu zahlen hätte, muss sie der Händler dennoch bezahlen, wenn das Auto nach dem 1.1.2007 ausgeliefert wird. Der Händler wird vorsichtig sein, schließlich geht es ja nicht nur um ein Auto, sondern vielleicht wollen das 70% aller Neuwagenbesteller so. Und da handelt es sich dann um einen Betrag, der so nicht so einfach zu decken ist.
Er wird als im Umkehrschluß die 3% nicht als Rabatt geben, um sich abzusichern.

Auch ist es grundsätzlich so, dass für ein nicht gebautes Fahrzeug, dass auch noch nicht an den Händler verrechnet wurde, keine Rechnung ausgestellt werden kann. Erst wenn das Auto dann da ist (etwa zur gleichen Zeit wie der Brief und da wird das Auto auch an den Händler verrechnet), kann das Auto berechnet, bzw. bezahlt werden.

Also würde ich mal nichts anbrennen lassen, damit das Auto noch vor 31.12. ausgeliefert wird. Ich denke, die Rabattaktion im Moment lädt sowieso dazu ein und treibt auch die Lieferzeiten in die Höhe. Der Passat Variant ist derzeit bis Schauglaswoche 24 ausverkauft, beim TDI 125kW gibt es sowieso ein paar Verzögerungen.

Meinst Du mit der Rabattaktion die hier schon ausführlich diskutierte 1750(?) Euro-Händler-Jahresziel-Aktion oder haben wir irgendeine andere noch nicht mitbekommen?

Gruß P3C-Familie

Ich würde mit der Bestellung nicht mehr zu lange warten. Ich vermute, daß die Autohersteller von dem zu erwartenden höheren Auftragseingang vor der MwSt-Erhöhung auch noch profitieren wollen, und wohl in der nächsten Zeit die Preise wiedermal erhöhen werden. Die letzte Preiserhöhung bei VW war ja auch schon im Oktober 2005.

Gato

Zitat:

Original geschrieben von P3C-Familie


Meinst Du mit der Rabattaktion die hier schon ausführlich diskutierte 1750(?) Euro-Händler-Jahresziel-Aktion oder haben wir irgendeine andere noch nicht mitbekommen?

Gruß P3C-Familie

Genau, die meine ich. Wobei es sich nicht um 1750,- handelt, sondern um 2000,- netto.

Zitat:

Original geschrieben von Fruit Loop


Selbst wenn man im Vertrag eine Klausel einbauen lässt, dass man die Mwst.-Erhöhrung nicht zu zahlen hätte, muss sie der Händler dennoch bezahlen, wenn das Auto nach dem 1.1.2007 ausgeliefert wird. Der Händler wird vorsichtig sein, schließlich geht es ja nicht nur um ein Auto, sondern vielleicht wollen das 70% aller Neuwagenbesteller so. Und da handelt es sich dann um einen Betrag, der so nicht so einfach zu decken ist.
Er wird als im Umkehrschluß die 3% nicht als Rabatt geben, um sich abzusichern.

Auch ist es grundsätzlich so, dass für ein nicht gebautes Fahrzeug, dass auch noch nicht an den Händler verrechnet wurde, keine Rechnung ausgestellt werden kann. Erst wenn das Auto dann da ist (etwa zur gleichen Zeit wie der Brief und da wird das Auto auch an den Händler verrechnet), kann das Auto berechnet, bzw. bezahlt werden.

.

Dem Händler ist es absolut egal, ob er das Fahrzeug mit 16 oder 19% MwSt kauft, da er die vom Finanzamt zurückerhält.

Wenn der Händler nun am 30.12. eine Rechnung schreibt mit 16% und am 02.01.07 eine Rechnung von VW erhält, muss er die 16% an das Finanzamt abführen und bekommt die 19% beim Einkauf erstattet. Die MwSt bezahlt immer nur der Endkunde in voller Höhe, der Unterneher nur für seinen Verkauf-Einkauf.

Wobei das nicht legal ist!

Es kann denkgesetzlich in der Lieferkette von VW an Händler an Kunden zu keiner Lieferung von Händler an Kunden vor der Lieferung VW an Händler kommen (höchstens zeitgleich bei Abholung durch den Kunden: "Reihengeschäft" vgl. § 3 Abs. 6 UStG i.V.m. A 31a UStR).

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Dem Händler ist es absolut egal, ob er das Fahrzeug mit 16 oder 19% MwSt kauft, da er die vom Finanzamt zurückerhält.
Wenn der Händler nun am 30.12. eine Rechnung schreibt mit 16% und am 02.01.07 eine Rechnung von VW erhält, muss er die 16% an das Finanzamt abführen und bekommt die 19% beim Einkauf erstattet. Die MwSt bezahlt immer nur der Endkunde in voller Höhe, der Unterneher nur für seinen Verkauf-Einkauf.

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